Privates Knöllchen mit "Schadensersatzpauschale"
Hallo,
Ein Freund von mir hat gestern auf einem Parplatz einer Niedrigpreis Filiale geparkt um seine Freundin aus dem Krankenhaus abzuholen. Als er nach einiger Zeit zurück kam, befand sich hinter dem Scheibenwischer ein Knöllchen mit Überweisungsträger. Dieses Knöllchen wurde von der Firma Wemax ausgestellt und sie berufen sich auf §858 BGB "Verbotene Eigenmacht" und verlangen eine Schadensersatzpauschale in höhe von 30€.
Nun meine Fragen:
Ist es rechtlich überhaupt erlaub eine Schadensersatzpauschale zu erheben?
Was könnten die Folgen sein wenn man dieses Knöllchen ignoriert?
Was ist eure persönlöiche Meinung zu dieser Sache?
Ich bedanke mich schonmal im voraus für eure Hilfe, eure Meinung und für eure Erfahrungsberichte!
Gruß Micha
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von knopf812
Ich habe nichts gegen Tickets...so lange sie gerecht sind.Zitat:
Original geschrieben von Popelnascher
Solche Tickets sollten viel öfter verteilt werden. Wer nicht einkaufen will, der hat dort nichts verloren. Hier muss man sich auch beim Schwimmbad ärgern, wenn die Parkplätze besetzt sind. Die Leute parken dort umsonst und gehen in die Stadt.
Dann soll der Betreiber des Parkplatzes aber auch leicht erkennbar machen, was die Rechte/ Pflichten auf diesen Parkplatz sind...und nicht erst die Fahrer ggf. auf die Suche nach der Hausordnung gehen lassen, die wohlmöglich noch an der Eingangstür der Fiale hängt....DIE MAN IN DEM FALL JA NICHT BETRETEN HAT!!!!Im allgemeinen wissen wir doch wie es abläuft...wie eindeutig erkennbar die Schilder sind...denn das lässt in der Regel sehr zu wünschen übrig und wenn ich keine Wildparker will...errichte man eine Schrankenanlage und der Einkäufer kann nach dem Einkauf sein Parkticket entwerten und der Nichteinkäufer muss eben zahlen.
sagen wir mal so, wer braucht eine hausordnung, um zu wissen, dass man auf dem discountparkplatz nicht zu parken hat, wenn man ins krankenhaus geht.....
182 Antworten
Selbst das Ordnungsamt verhängt in solchen Fällen nicht so ein Verwarngeld....deswegen regt mich das persönlich auch so auf. Es wurde keiner behindert noch ist ein Schaden dadurch entstanden deswegen halt ich es auch für zu teuer!
Zitat:
Original geschrieben von eugain
p.s. 30€ halte ich persönlich für recht happig.
... der Wachdienst muss ja irgendwie finanziert werden und da halte ich eine 30 Euro Pauschale schon für gerechtfertigt. Beim Ordnungsamt koste es auch nicht viel weniger, je nachdem wie lange oder wo man falsch parkt.
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Zitat:
Original geschrieben von knopf812
LEUTE...ich kenne die Schilder nicht, denn ich habe nicht dort geparkt. Es geht mir auch nicht um die Beschilderung sondern darum, dass ich als Privatunternehmen, eine Schadensersatzpausschale erheben kann.
Anderes Beispiel, ich habe hier meinen Privatparkplatz, auf diesem stehen auch gern andere PKW (ich weiß also wie ärgerlich das ist) darf ich dann auch eine Pauschale erheben?! (Beschilderung vorhanden..."Parplatz nur für Anwohner" Kostenpfl. abschleppen..."bla bla bla)
Nochmal: Die Beschilderung ist aber wichtig!
Stand da sinngemäß: "Falschparkern wird eine Schadenersatzpauschale auferlegt", dann ist das rechtens.
Steht da nur was von abschleppen, dann würde ich die Pauschale nicht zahlen, da davon ja nix stand (auch wenn es natürlich billiger als abschleppen ist.
Jetzt kommen wir der Sache näher. Das ist doch eine Information mit der ich was anfangen kann. Es tut mir leid, falls es bereits erwähnt wurde und ich es überlesen hab. Dann werden wir der Sache mal auf den Grund gehen und bei Gelegenheit mal nachschauen was uns die Schilder sagen.
Es hat ja niemand behauptet, dass das Ordnungsamt dort tätig wird oder wurde ... 😁 Deshalb war es ja ein privater Wachdienst und ob sich der Aufwand rechnet dagegen vorzugehen ... Ein Anwalt ist teurer!
Was mich mehr interessiert ist die Frage, ob der Betreiber definitiv einen Hinweis anbringen müsste, damit der Wachdienst tätig werden kann. ICH meine NEIN! Es ist doch jedem Betreiber überlassen wie er seinen Parkraum schützt. Nur weil es nicht so oft vorkommt, dass abgeschleppt wird oder ein Ticket verpasst wurde, heißt das doch nicht, dass es nicht vorkommt.
Es hat doch der Besitzer eines Privatparkplatzes das Recht einen Falschparker abschleppen zu lassen. Ob und wie er seine Kosten ersetzt bekommt, ist eine andere Diskussion und die haben wir in der Vergangenheit schon mehrfach diskutiert.
Zitat:
Original geschrieben von Popelnascher
Warum nicht? Und was hat das Ordnungsamt da zu suchen? Ist, wie der Name schon sagt, Privatgelände.
Also dürfte ich deiner Meinung nach die Pauschale erheben?! Dann brauche ich in Zukunft nicht mehr in Vollzeit arbeiten 😁
Manchmal hilft es die Frage bei frau guggle einzugeben ... GUCKST DU oder HIER Wobei ich mich frage ob ein Hinweis zwingend angebracht sein muss? Aber, wahrscheinlich gibt es diesen Hinweis, der nur nicht beachtet wird weil ja nie etwas passiert (ist).
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Es hat ja niemand behauptet, dass das Ordnungsamt dort tätig wird oder wurde ... 😁 Deshalb war es ja ein privater Wachdienst und ob sich der Aufwand rechnet dagegen vorzugehen ... Ein Anwalt ist teurer!Was mich mehr interessiert ist die Frage, ob der Betreiber definitiv einen Hinweis anbringen müsste, damit der Wachdienst tätig werden kann. ICH meine NEIN! Es ist doch jedem Betreiber überlassen wie er seinen Parkraum schützt. Nur weil es nicht so oft vorkommt, dass abgeschleppt wird oder ein Ticket verpasst wurde, heißt das doch nicht, dass es nicht vorkommt.
Es hat doch der Besitzer eines Privatparkplatzes das Recht einen Falschparker abschleppen zu lassen. Ob und wie er seine Kosten ersetzt bekommt, ist eine andere Diskussion und die haben wir in der Vergangenheit schon mehrfach diskutiert.
Ich bin ein Stückweit deiner Meinung... aber um die Kirche im Dorf zu lassen, ist die härteste Strafe nicht immer gleich die Beste...also das Abschleppen in diesem Sinne.