Privates Knöllchen mit "Schadensersatzpauschale"

Hallo,
Ein Freund von mir hat gestern auf einem Parplatz einer Niedrigpreis Filiale geparkt um seine Freundin aus dem Krankenhaus abzuholen. Als er nach einiger Zeit zurück kam, befand sich hinter dem Scheibenwischer ein Knöllchen mit Überweisungsträger. Dieses Knöllchen wurde von der Firma Wemax ausgestellt und sie berufen sich auf §858 BGB "Verbotene Eigenmacht" und verlangen eine Schadensersatzpauschale in höhe von 30€.
Nun meine Fragen:

Ist es rechtlich überhaupt erlaub eine Schadensersatzpauschale zu erheben?

Was könnten die Folgen sein wenn man dieses Knöllchen ignoriert?

Was ist eure persönlöiche Meinung zu dieser Sache?

Ich bedanke mich schonmal im voraus für eure Hilfe, eure Meinung und für eure Erfahrungsberichte!

Gruß Micha

Das Knöllchen
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von knopf812



Zitat:

Original geschrieben von Popelnascher


Solche Tickets sollten viel öfter verteilt werden. Wer nicht einkaufen will, der hat dort nichts verloren. Hier muss man sich auch beim Schwimmbad ärgern, wenn die Parkplätze besetzt sind. Die Leute parken dort umsonst und gehen in die Stadt.
Ich habe nichts gegen Tickets...so lange sie gerecht sind.
Dann soll der Betreiber des Parkplatzes aber auch leicht erkennbar machen, was die Rechte/ Pflichten auf diesen Parkplatz sind...und nicht erst die Fahrer ggf. auf die Suche nach der Hausordnung gehen lassen, die wohlmöglich noch an der Eingangstür der Fiale hängt....DIE MAN IN DEM FALL JA NICHT BETRETEN HAT!!!!

Im allgemeinen wissen wir doch wie es abläuft...wie eindeutig erkennbar die Schilder sind...denn das lässt in der Regel sehr zu wünschen übrig und wenn ich keine Wildparker will...errichte man eine Schrankenanlage und der Einkäufer kann nach dem Einkauf sein Parkticket entwerten und der Nichteinkäufer muss eben zahlen.

sagen wir mal so, wer braucht eine hausordnung, um zu wissen, dass man auf dem discountparkplatz nicht zu parken hat, wenn man ins krankenhaus geht.....

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Das ist wohl wahr eugain und es steht außer Frage das dieses Verhalten nicht in Ordnung ist und vllt auch zu Bestrafen ist aber sollte es nicht im Rahmen bleiben?! Da bekommt man ja auf ein "Erstvergehen" die Höchststrafe 😰

Zitat:

Original geschrieben von Popelnascher


Eigentlich sollte es logisch sein, dass nur Kunden auf dem Kundenparkplatz parken sollen und keine Besucher von XYZ. oder brauchst du auch einen Hinweis, dass heißer Kaffee heiß ist?

Ich benötige diesen Hinweiß nicht...denn ich habe besagtes Knöllchen nicht erhalten. Ich Informiere mich an dieser Stelle bloß über die Rechtslage um einen Freund nen Gefallen zu tun!!!!!

Ich bin sogar dafür, dass gleich abgeschleppt werden sollte. Hier gibts einen Supermarkt, der genau neben dem Parkhaus des Bahnhofes steht und jetzt die finale Frage:

Wo parken die Leute?

Zitat:

Original geschrieben von knopf812



Zitat:

Original geschrieben von Popelnascher


Solche Tickets sollten viel öfter verteilt werden. Wer nicht einkaufen will, der hat dort nichts verloren. Hier muss man sich auch beim Schwimmbad ärgern, wenn die Parkplätze besetzt sind. Die Leute parken dort umsonst und gehen in die Stadt.
Ich habe nichts gegen Tickets...so lange sie gerecht sind.
Dann soll der Betreiber des Parkplatzes aber auch leicht erkennbar machen, was die Rechte/ Pflichten auf diesen Parkplatz sind...und nicht erst die Fahrer ggf. auf die Suche nach der Hausordnung gehen lassen, die wohlmöglich noch an der Eingangstür der Fiale hängt....DIE MAN IN DEM FALL JA NICHT BETRETEN HAT!!!!

Im allgemeinen wissen wir doch wie es abläuft...wie eindeutig erkennbar die Schilder sind...denn das lässt in der Regel sehr zu wünschen übrig und wenn ich keine Wildparker will...errichte man eine Schrankenanlage und der Einkäufer kann nach dem Einkauf sein Parkticket entwerten und der Nichteinkäufer muss eben zahlen.

Ich denk du weißt nicht wie die Beschilderung dort ist? Hm, warst es wohl doch selbst?

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Und du bist sooooo ehrlich und benutzt das Parkhaus...auch wenn es nur 5min dauern sollte...will dir nix unterstellen aber für gewöhnlich hält der Discounterparkplatz her.

@ mattlaf...
1." Im allgemeinen wissen wir doch wie es abläuft...wie eindeutig erkennbar die Schilder sind...denn das lässt in der Regel sehr zu wünschen übrig und wenn ich keine Wildparker will...errichte man eine Schrankenanlage und der Einkäufer kann nach dem Einkauf sein Parkticket entwerten und der Nichteinkäufer muss eben zahlen." Dies ist ein auszug aus deinem Zitat!

2. gucke dir das Bild vom Knöllchen an dort ist als amtl. Kennzeichen ein "ML" zu sehen, ich hab aber wie unschwer zu erkennen ist "MSH"

Zitat:

Original geschrieben von knopf812


Und du bist sooooo ehrlich und benutzt das Parkhaus...auch wenn es nur 5min dauern sollte...will dir nix unterstellen aber für gewöhnlich hält der Discounterparkplatz her.

Ja bin ich, denn umgekehrt möchte ich das ja auch nicht. Wer die Schilder nicht beachtet, der muss zahlen.

Respekt....
Ich muss aber nochmal erwähnen, dass es noch Zweifel an der Beschilderung gibt...zumindest in diesem Fall. Und ja, vom logischen her hat ein KH Besucher nix auf nem Discounterparkplatz zu suchen, ist aber jetzt passiert! Wollte hier lediglich wissen, wie die Rechtslage für sowas ist, eure Erfahrungen und auch Meinungen aber ich muss mich nicht an den Pranger stellen lassen für ne tat die ich nicht begangen habe! Danke dafür....

Wofür Respekt? Sollte eigentlich die Normalität sein oder ich bin nicht mehr so jung und cool um solche Aktionen zu machen.

Ich sehe da keine zweifelhafte Beschilderung, denn eindeutiger geht es doch nicht.

Du kennst den Parkplatz?!

Wofür muss ich den kennen? Es ist immer noch total einleuchtend, dass man nur als Käufer dort parkt und nicht als Besucher des KH.

Zitat:

Original geschrieben von knopf812


Respekt....
Ich muss aber nochmal erwähnen, dass es noch Zweifel an der Beschilderung gibt...zumindest in diesem Fall. Und ja, vom logischen her hat ein KH Besucher nix auf nem Discounterparkplatz zu suchen, ist aber jetzt passiert! Wollte hier lediglich wissen, wie die Rechtslage für sowas ist, eure Erfahrungen und auch Meinungen aber ich muss mich nicht an den Pranger stellen lassen für ne tat die ich nicht begangen habe! Danke dafür....

Sag doch erstmal, was auf den Schildern steht, bevor du was anzweifelst. Ist das denn so schwer, meine Güte?

Zitat:

Original geschrieben von knopf812


... aber sollte es nicht im Rahmen bleiben?! Da bekommt man ja auf ein "Erstvergehen" die Höchststrafe 😰

Tatsache ist doch, dass es ein "Privater"(!) Wachdienst war und nicht der Parkplatzbetreiber himself. Demnach kann dein Kumpel sich doch glücklich schätzen, dass er "nur" 30 Euro zahlen soll und nicht gleich abgeschleppt wurde. Also, was wäre dir in dem Falle lieber???

LEUTE...ich kenne die Schilder nicht, denn ich habe nicht dort geparkt. Es geht mir auch nicht um die Beschilderung sondern darum, dass ich als Privatunternehmen, eine Schadensersatzpausschale erheben kann.
Anderes Beispiel, ich habe hier meinen Privatparkplatz, auf diesem stehen auch gern andere PKW (ich weiß also wie ärgerlich das ist) darf ich dann auch eine Pauschale erheben?! (Beschilderung vorhanden..."Parplatz nur für Anwohner" Kostenpfl. abschleppen..."bla bla bla)

Zitat:

Original geschrieben von knopf812


Das ist wohl wahr eugain und es steht außer Frage das dieses Verhalten nicht in Ordnung ist und vllt auch zu Bestrafen ist aber sollte es nicht im Rahmen bleiben?! Da bekommt man ja auf ein "Erstvergehen" die Höchststrafe 😰

und woher soll der parkdienst wissen, ob dein kumpel dort das erste mal steht ? der hat nur eine aufgabe und die heisst, sämtliche fremdparker mit tickets zu versehen.

p.s. 30€ halte ich persönlich für recht happig.

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