Privater Gebrauchtwagen verkauf-Käufer macht einen Tag danach mängel geltend!
Hallo zusammen,
ich habe ein Riesiges problem:
Ich habe gestern meinen Honda verkauft, soweit so gut. Verkaufspreis 1550,-
Im Vertrag habe ich "Verkauft wie gesehen" und die Rücknahme ausgeschlossen.
Nun einen tag später kommt der Verkäufer an und sendet mir Bilder von angeblich defekten Bremsteilen und einer angeblich gebrochenen und angeschweißten Vorderachse. Diese soll von einem verschwiegenen Unfall stammen.
Lt seinen Angaben Totalschaden!
Nach gestern, soll heute die Bremse festgeseßen haben und ein Hitzeschutzblech auf der Straße halb hinunter gehangen haben.
Nebenbei erwähnt, ich bin vor 2 wochen 900 km mit dem Wagen gefahren in 2 Tagen. Da passierte nix! Komischer zufall.
Mängel wie Auffahrunfall hinten habe ich bekannt gegeben und schriftlich erfasst.
Bremsen vorne wurden erneuert, somit eine hintere erneuerung ausgeschlossen.
Er beruft sich nun auf eine Kostenbeteiligung oder er stellt mir diese Kosten in Rechnung+etwaige Abschleppgebühre, weil das Fahrezug ja angeblich nicht mehr Verkehrstauglich ist (Tüv ohne Mängel außer Bremsen vorne in naher zukunft machen zu lassen im Juli NEU bekommen) Und Bremsen vorne habe ich erneuert.
Was mache Ich denn nun? Ist das eine Betrugsmasche?
Er kauft nämlich ein Baugleiches Auto, seinen vorherigen hat er verkauft um 10 Ps mehr zu haben?!
Soll ich dies Ignorieren und auf einen eventuellen Rechtsstreit ankommen lassen?
So ganz koscher ist das nicht.
ich hoffe ich bekomme hier schnellen Rat!
Beste Antwort im Thema
Mein Gott, was hier alles geschrieben wird.
Lehne dich zurück und fertig.
Falls er nochmals anruft teile ihm mit das du den Anruf aufzeichnest und du nur noch über deinen Anwalt kommunizierts.
DANN LEGE AUF. Schluss und aus.
Gehe doch nicht auf solche Spinner ein. Rede mit dem Käufer nicht. So einfach ist das.
51 Antworten
Da hier keiner den genauen Vertrag kennt (Zb hast du eine Version von vor 15 Jahren verwendet welche noch irgendwo rum lag) kannst nur du deinen Vertrag lesen und uns denn mitteilen welchen genauen Wortlaut verwendet wurde 😉
Ansonsten ist das meiste hier bereits gesagt, das ist durchaus ne aktuelle Masche um Geld zurück zu bekommen. Evtl sind es sogar nur Zwischenhändler und das ist dann quasi ihre Provision.
Grüße
Steini
Für solche Fälle gibts einen Verkehrsrechtsschutz.
Wer keinen hat, hat halt dann mal ab und zu schlaflose Nächte.
Ob eine solche Rechtsschutzversicherung auch den Verkäufer eines Fahrzeugs schützt?
Dazu müßte schon Vertrags- und Sachenrechtsschutz eingeschlossen sein.
Zitat:
@olmo12 schrieb am 20. Oktober 2015 um 13:54:33 Uhr:
Für solche Fälle gibts einen Verkehrsrechtsschutz.Wer keinen hat, hat halt dann mal ab und zu schlaflose Nächte.
Verkehrsrechtschutz gilt nicht für FZG-Verkauf. Hier braucht man wenn eine "normale" Rechtschutzversicherung.
Schlaflose Nächte muss man trotzdem nicht haben, erst mal abwarten ob er gerichtlich vorgeht. Schlimmstenfalls gibt es eine Rückabwicklung, günstiger eine Teilrückzahlung des Verkaufspreises, normal aber wird nichts zu zahlen sein bzw. wird es gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen.
Ähnliche Themen
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 20. Oktober 2015 um 14:12:00 Uhr:
Verkehrsrechtschutz gilt nicht für FZG-Verkauf. Hier braucht man wenn eine "normale" Rechtschutzversicherung.
Huiii...
Was ist denn eine "normale" Rechtsschutzversicherung? 😕
In unserem Fall greift der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht aus dem Bereich Verkehr.
Zitat:
@olmo12 schrieb am 20. Oktober 2015 um 14:16:52 Uhr:
Huiii...Was ist eine "normale" Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtschutzversicherung deckt die versicherten Risiken ab, die sich aus einzelnen Bausteinen zusammensetzen kann.
@Kevinho1904 Brauchst Du bisher nicht. Dreh den Speiß um. Du aggierst, er muss reagieren, ist immer besser für Dich.
Er hat Dir ein Foto geschickt? Per Email?
Gut. Dann geh so vor. Speichere das Foto auf Deinem Desktop ab. Dann öffne das Foto mit der rechten Maustaste. Gehe auf Eigenschaften und klicke dort einmal alles durch. Dort siehst Du das Datum der Aufnahme und das Gerät/Fotoapperat und noch einiges mehr (GPS Daten, wenn es das Gerät kann).
Wenn das Bild vor dem Tag des Autokaufs ist, dann ist das ein Beweis für Dich, dass er Dich voll verarscht. Denke ich mal so. Ich vermute, dass der Typ nicht so pfiffig ist und weiß, wie man diese Bildangaben weg bekommt. Das können nur Grafikerfachleute. So helle wird der nicht sein...
Damit gehst Du zur Polizei und stellt Strafantrag nach § 194 wegen Betrug § 263 StGB. Nicht erst androhen, einfach machen. So ein Typ hat es verdient, dass er mal Stress kriegt. Er macht es auch einfach mit Dir, also keine falsche Scheu... Alles andere überlass der Polizei. Wenn Sie feststellt, dass er noch mehr gesammelte Fotos hat, dann ist vom gewerbsmäßigen Betrug auszugehen. Das ist dann noch einmal ein Zacken krasser, und wird auch schwerer verfolgt.
Die Polizei fragst Du, ob Du Nebenkläger werden kannst, wenn Du das möchtest. Im Raum steht Verleumdung, üble Nachrede trotz Wahrheitsbeweis §§ 186 187 StGB. Alles andere kannst Du dann mit einem Anwalt besprechen, was Du für Entschädigung erstreiten kannst. Polizei kostet noch kein Cent.
TÜV, so ein Hafer. Dein Fahrzeug hat TÜV... Dieser gilt bis zum Ablauf Deiner HU.
In diesem Sinne.
Ich bin ganz friedlich. Wenn aber ein Typ wie der Käufer solche Methoden aufzieht, werd ich zur rasenden Wildsau. Darum die Tipps.
Verkehrs-Rechtsschutz ...
Versichert sind:
- Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
- Verkehrsangelegenheiten vor Verwaltungsgerichten und -behörden (z.B. Entzug der Fahrerlaubnis)
- Die Verteidigung bei Strafverfahren im Straßenverkehr
- Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
- Streitigkeiten aus Kfz-Verträgen (z. B. aus Kauf,- Verkaufs- oder Werkstattverträgen)
- Streitigkeiten wegen der Kfz-Steuer vor Gericht
Generell nicht versichert sind:
- Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen (zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung)
- Alle Verkehrsangelegenheiten, wenn der Fahrer nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hatte
- Vorsätzliche Straftaten und Verbrechen, wofür das Gesetz mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe vorsieht
- Einfache Verstöße gegen das Halte- oder Parkverbot
@Romanusko: Ja wegen des §§194,263 StgB würde ich gerne einsteigen. ABER die Fotos wurden per WhatsApp gesendet.
Er schrieb gerade: Dadurch das ich mich nicht melde, würde er nun zur Polizei gehen. Ich denke der hat keinen plan was der da redet. Außer nen warmen Kaffee bekommt er da gar nichts.
Ich werde ihn einfach Ignorieren und abwarten was passiert.
An diese Foto eigenschaften werd ich dann wohl nicht drann kommen.
Hast Du zu den Fotos schon was zurückgeschrieben? Sag, die gehen nicht auf, Dein Gerät spinnt rum, er soll sie nochmal per email schicken.
Zitat:
@romanusko schrieb am 20. Oktober 2015 um 15:32:16 Uhr:
Die Polizei fragst Du, ob Du Nebenkläger werden kannst, wenn Du das möchtest.
Nebenklage ist nur möglich, wenn eines der im Katalog des § 395 StPO aufgeführten Nebenklagedelikte gegeben ist.
Hier wohl nicht gegeben.
O.
Zitat:
@B E N schrieb am 20. Oktober 2015 um 15:36:33 Uhr:
Verkehrs-Rechtsschutz ...
Versichert sind:Streitigkeiten aus Kfz-Verträgen (z. B. aus Kauf,- Verkaufs- oder Werkstattverträgen)
Interessant 😉