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privater Autoverkauf nach Polen. Käufer braucht Kurzzeitkennzeichen. Bitte um Hilfe

Themenstarteram 5. Januar 2008 um 14:19

Hallo,

ich habe gerade zum ersten mal ein Auto privat verkauft. Der polnische Käufer hat mir einen guten Preis geboten und bereits eine Anzahlung von 500 Euro geleistet.

Er möchte den Wagen nächsten Samstag abholen, und bat mich ein 5-Tageskennzeichen für die Überführung zu besorgen. Nun habe ich einige Fragen bezüglich des Verfahrens.

Ich wollte mein Auto welches noch zugelassen ist also am Donnerstag abmelden und auch die Versicherung informieren, dass der Wagen abgemeldet ist. Nur wie besorge ich dieses 5-Tage Kennzeichen und wie genau heisst das was ich brauche damit der Käufer auch damit nach Polen fahren kann und vorallem ich keine Probleme bekomme falls etwas passieren sollte.

Er sagte mir dieses Kennzeichen würde wohl um die 100 Euro kosten, welche er mir natürlich zurückerstattet.

bitte um Eure Hilfe und bereits besten Dank im voraus!

 

Beste Antwort im Thema

Das Stichwort hier sind Ausfuhrkennzeichen.

https://www.adac.de/.../

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Themenstarteram 6. Januar 2008 um 13:32

Alles klar. Das beruhigt mich, vielen Dank!

Die Versicherung läuft auf dich, du bleibst erstmal Halter bis die 5Tage um sind, ausserdem gibts da nicht nen passus welcher andere Fahrer ausschliest??

 

Ich würde es nicht machen.

 

Du bist privater Verkäufer und der wahrscheinlich gewerblich. Ich hab dann auch noch die befürchtung das am Übergabetag nochmal kräftig gefeilscht wird usw....

 

Es gibt doch bestimmt sowas auch in Polen, warum besorgt er nich bei sich entsprechende Schilder.

 

Da ist es ja fast ungefährlicher dem Käufer den Brief zum Zulassen zu geben und das KFZ samt Schlüsseln zu Behalten. Denn wie oft irrtümlich angenommen wird ist der Brief keine Besitzurkunde!

 

grüße

Steini

am 6. Januar 2008 um 14:15

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Die Versicherung läuft auf dich, du bleibst erstmal Halter bis die 5Tage um sind, ausserdem gibts da nicht nen passus welcher andere Fahrer ausschliest??

 

Ich würde es nicht machen.

 

Du bist privater Verkäufer und der wahrscheinlich gewerblich. Ich hab dann auch noch die befürchtung das am Übergabetag nochmal kräftig gefeilscht wird usw....

 

Es gibt doch bestimmt sowas auch in Polen, warum besorgt er nich bei sich entsprechende Schilder.

 

Da ist es ja fast ungefährlicher dem Käufer den Brief zum Zulassen zu geben und das KFZ samt Schlüsseln zu Behalten. Denn wie oft irrtümlich angenommen wird ist der Brief keine Besitzurkunde!

 

grüße

Steini

mit dem feilschen hast du recht. ich vermute auch das da noch was kommt. mit dem brief ist so ne sache, wenn ers auf sich zulæsst wird das ganze heikel. beim autoverkauf gibts nur eine art wie man es machen sollte als privatperson. geld auf den tisch, denn nur bares ist wahres! und fahrzeug abgemeldet verkaufen! erst recht ins ausland. im sicherheitsforum wurde schon oft ueber probleme beim verkauf geschrieben. wuerde da mal nachlesen. da erfæhrst schon worauf du achten musst.

 

gruss

Themenstarteram 6. Januar 2008 um 14:40

Um den Preis mache ich mir weniger Gedanken, zum einen habe ich bereits eine anständige Anzahlung erhalten, zum anderen habe auch ich Notfalls einen gewissen Handlungsspielraum. Mir geht es wie gesagt nur um die Überführung, ich möchte mich hier absichern, dem Käufer allerdings die Sache nicht unnötig erschweren. Hauptangst ist eben, dass ich Probleme bekomme falls etwas passiert während der Wagen mit dem Kurzzeitkennzeichen unterwegs ist welches auf meinen Namen läuft.

Lass den Kerle mit deiner Versicherung seinem besten Freund aus Versehen hinten drauf fahren und aus deinem Auto wird sein Bargeld ;)

am 6. Januar 2008 um 16:11

Zitat:

Original geschrieben von EvilJogga

Lass den Kerle mit deiner Versicherung seinem besten Freund aus Versehen hinten drauf fahren und aus deinem Auto wird sein Bargeld ;)

geile idee!!! so kann man auch geld verdienen:D ich sehe es auch so wenn er das auto will muss er sich um kennzeichen kuemmern. anzahlung hin oder her. aber letztendlich muss du entscheiden was du tust. ich persønlich wuerde es nicht tun.

 

gruss

Für die Beschaffung von Kurzzeitkennzeichen ist eigentlich grundsätzlich der Käufer verantwortlich, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Zitat:

Original geschrieben von EvilJogga

Lass den Kerle mit deiner Versicherung seinem besten Freund aus Versehen hinten drauf fahren und aus deinem Auto wird sein Bargeld ;)

 Jepp, so wird ein Schuh draus :eek: :mad: . Und dann sind die schönen Worte nur noch Schall und Rauch :(

 

Ich rate dir nun dringend ab dich um die Kennzeichen zu kümmern. Warum gibts eigentlich keine Käufer aus D?? Und wie hast du die Anzahlung erhalten? per Überweisung. Die könnte auch zurückgebucht werden.

 

grüße

Steini

am 6. Januar 2008 um 16:38

Leute,

ich glaube langasam, da ist irgendwas faul . . .

Ich kann mich o.g. Meinung nur anschließen, ein auf mich angemeldetes KFZ würde niemals ein Ausländer ins Ausland befördern, egal wie!

(Die kommen doch sonst immer mit Hänger :confused:)

Frag mal Kester, der kennt sich da besser aus.

mfg. Matt

Hallo,

soweit ich weiss ist es nicht möglich mit Gelben nummern das Auto nach Polen zu bringen.

Wenn ich du währe würde ich mit der Passkopie (akzeptieren nicht alle Zulassungen, erstmal informieren obs bei der Zulassung klappt)

Zollschilder auf ihn Zulassen. Dafür brauchst du:

- Name und Anschrift vom Käufer

- eine Deckungskarte für 15 oder 30 Tage

- Fahrzeugbrief + Schein

- Das Auto muss noch Tüv haben

- eine Vollmacht (nur die von der Zulassung) andere werden nicht akzeptiert

- und deinen Pass

Kostet alles zusammen inkl. Schilder ca. 120 -150 €.

So hast du keine Gefahr und der Käufer kommt heil über die Grenze!

PS: bei der Übergabe am besten zu zweit erscheinen und nur bares akzeptieren. Brief erst nach Geldübergagbe abgeben.

 

Hoffe ich konnte dir helfen

Mfg

NoPunto NoParty

am 6. Januar 2008 um 21:39

mal ehrlich selbst wenn der pole gegen das auto seines kumpels mit den 5 tages kennzeichen fährt... was passiert dir? Es gibt keine Fahrerbeschränkung und auch keine Selbstbeteiligung oder der gleichen. Die Versicherung wird zahlen oder ein ermittlungsverfahren gegen den polen anstreben und gut ist. vergewisser dich doch am besten beim versicherungsmenschen anner zulassungsstelle.

zudem sind nicht alle polen verbrecher. Zumal verdienen auch ehrliche autohändler deutlich mehr als der durchschnittsbürger in polen.

achja kennst du diese großen automärkte wo du mit deinem auto eintritt zahlst, damit du dein auto dort für den tag(meist samstag oder sonntag) anbieten darfst? Dort kommen ganz viele mit Ihren autos und haben Kurzzeitkennzeichen dran und verkaufen die dann gleich mit dem auto. Das ist ganz normaler alltag dort.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

geile idee!!! so kann man auch geld verdienen:D

Pedanterie: Das Geld ist ergaunert. Verdienen tust du dabei nur eine Tracht Prügel :D

 

@ 3L Flowerpower

Was die rechtliche Lage mit der Versicherung der KZKs angeht habe ich keine Ahnung und orientiere mich am Schlimmstmöglichen und dem was scheinbar kompetente Leute hier schreiben.

Demnach wäre man dann zwar nicht pleite, wenn der Käufer damit ein Ding dreht, müsste aber sehr wohl den Papierkrieg mit der Versicherung abwickeln und evtl. Nachteile in Kauf nehmen.

Und natürlich sind nicht alle Gebrauchtwagenkäufer mit offenbar fremdländischem Einschlag Betrüger. Aber nur weil der Verkauf mit KZKs andererorts üblich ist, heißt das nicht, dass es problem- oder risikolos ist. Sonst würde man hier nicht immer mal wieder Leute sehen, die Probleme mit einem Käufer haben, der das Auto nicht abmeldet.

am 6. Januar 2008 um 22:59

das ist ja was ganz anderes ich würde auch nie ein zugelassenes auto verkaufen. Aber so meldet es sich ja selber ab. Also ich bin ziemlich fest davon überzeugt, dass kaum stress auf einen zukommen kann, wenn man ein kurzkennzeichen weiter gibt.

Also ich kann auch nur davor ausdrücklich warnen, das so zu machen, dass du das Kennzeichen besorgst. Das ist absolut unüblich bei seriösen Geschäften. Lass es bitte den Käufer machen.

am 11. Februar 2008 um 22:28

Für ein Kurzzeitkennzeichen braucht man weder Brief noch Schein.

Es wird lediglich ein Ausweis oder Pass und eine Doppelkarte verlangt. Dann werden Schilder gefertigt. Das Fahrzeug bzw. die Fahrzeugdaten müssen dann vor Ort beim Händler oder dem Besitzer eingetragen werden. Das LRA trägt keine Fahrzeugdaten ein und interessiert sich auch nicht dafür!

So kann man z.B. auch ein Kurzzeitkennzeichen holen, wenn man noch gar nicht weiß mit welchem Fahrzeug man vom "Einkauf" wieder nach hause fährt. Dies ist von Vorteil, wenn man noch gar nicht weiß, welches der z.B. 2-3 über mobile ausgesuchte Fahrzeuge ich überhaupt mit nach hause nehme beim 600 Km entfernten Händer (wie bei mir damals).

Normalerweise kann auch der Pole die benötigte Doppelkarte gegen Kautionszahlung auf seinen Namen holen. Immerhin hat jede VErsicherung ihre Partnergesellschaften im Ausland. Da ließe sich sicher was machen, gerade wenn eine Kaution hintelegt wird bei der Versischerungsgesellschaft. Eigentlich muss auch der Deutsche diese Sicherheitskaution zahlen (so die Auskunft bei mir damals), jedoch wird das i.d.R. bei sagen wir mal Stammkunden wohl unterlassen. Auch beim Landratsamt sollte es keine Probleme geben, solange die Doppelkarte vorliegt.

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