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privater Autoverkauf nach Polen. Käufer braucht Kurzzeitkennzeichen. Bitte um Hilfe

Themenstarteram 5. Januar 2008 um 14:19

Hallo,

ich habe gerade zum ersten mal ein Auto privat verkauft. Der polnische Käufer hat mir einen guten Preis geboten und bereits eine Anzahlung von 500 Euro geleistet.

Er möchte den Wagen nächsten Samstag abholen, und bat mich ein 5-Tageskennzeichen für die Überführung zu besorgen. Nun habe ich einige Fragen bezüglich des Verfahrens.

Ich wollte mein Auto welches noch zugelassen ist also am Donnerstag abmelden und auch die Versicherung informieren, dass der Wagen abgemeldet ist. Nur wie besorge ich dieses 5-Tage Kennzeichen und wie genau heisst das was ich brauche damit der Käufer auch damit nach Polen fahren kann und vorallem ich keine Probleme bekomme falls etwas passieren sollte.

Er sagte mir dieses Kennzeichen würde wohl um die 100 Euro kosten, welche er mir natürlich zurückerstattet.

bitte um Eure Hilfe und bereits besten Dank im voraus!

 

Beste Antwort im Thema

Das Stichwort hier sind Ausfuhrkennzeichen.

https://www.adac.de/.../

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Hab mal dazu folgnedes rausgesucht:

Kurzzeit-Kennzeichen werden bis zu 5 Tagen zugeteilt, gerechnet ab dem Tag der Ausgabe. Die Verwendung eines Kurzzeit-Kennzeichens richtet sich nach § 16 Abs. 2 der FZV:

Fahrten im Zusammenhang mit der Haupt- und Abgasuntersuchung sowie der Sicherheitsprüfung (Prüfungsfahrten)

Probefahrten zur Feststellung der Gebrauchsfähigkeit,

Fahrten zur Überführung des Fahrzeuges an einen anderen Ort innerhalb Deutschlands oder in EU-Mitgliedstaaten.

Diese Fahrten dürfen auch ohne Betriebserlaubnis durchgeführt werden. Die Verantwortung für die Betriebs- und Verkehrssicherheit der Fahrzeuge trägt nach § 31 Abs. 2 StVZO der Antragsteller (Halter).

Zur Bearbeitung werden folgende Unterlagen benötigt:

die Versicherungsbestätigung, ausgestellt für ein Kurzzeit-Kennzeichen,

bei Überführung ins Ausland die Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief),

ein gültiger Personalausweis oder Reisepass,

 

Dummerweise HAFTET der Antragsteller, welcher gleichzeitig mit Halter ist..

Altes Thema, neue Frage.

http://www.motor-talk.de/.../...e-200-d-bj-87-480tkm-t3054367.html?...

Vielleicht kann es mir jemand beantworten? Es Eilt!

Danke im Voraus!

Hallo! Ich möchte meinen Wagen an einen guten Freund meiner Frau verkaufen, der in Polen lebt. Es geht jetzt noch um die Modalitäten, wie der Wagen nach Polen kommen soll.

Ich möchte den Wagen mit seinem deutschen Kennzeichen noch bei der hiesigen KFZ-Zulassung abmelden.

Der Freund möchte am liebsten den Wagen nach Polen rüberfahren. Welche Möglichkeiten gibt es da? Fest steht, dass der Wagen für diese Fahrt ja ein Kennzeichen braucht.

Ich möchte den Käufer ungern mit meinem Kennzeichen eine Fahrt von 1.000km quer durch Deutschland rüber nach Polen machen lassen - wenn mein Kennzeichen drauf wäre, würde ich doch für eventuelle Schäden haften, oder? Und meine Versicherung würde ja auch noch laufen...

Wenn Du Deinem Freund helfen willst, dann fahr zur Zulassungstelle und frag wie Du es machen kannst. Ein Bekannter von mir hat seinen Wagen nach Rumänien verkauft, der Käufer musste mit einem Kennzeichen kommen und eine Sicherung hinterlegen und eine Versicherung vorlegen, glaube ich. Gehen tut das. Oder er soll einfach einen Hänger benutzen oder mieten.

Das Stichwort hier sind Ausfuhrkennzeichen.

https://www.adac.de/.../

Mir ist noch nicht ganz klar, wie es mit der Versicherungssituation aussieht, wenn ich ein Ausfuhrkennzeichen beantrage. Was für eine Versicherung und wo beantrage ich?

Kann meine Frau im Namen des Käufer (mit Vollmacht) zur hiesigen KFZ-Zulassung gehen und alles abwickeln? Der Käufer wollte nämlich nur für die Schlüsselübergabe und Überführung des Wagens nach Deutschland kommen.

Das müsstet ihr mit der Zulassungsstelle abklären.

Das ganze geht aber mit Termin keine 20 min. Ich habe das so gemacht als ich ein KFZ nach Italien Verkauft habe. Da hat sich aber der Käufer um alles gekümmert. Ich habe lediglich die Steuern von meinem Konto abbuchen lassen, ansonsten hätten wir noch aufs Zollamt gehen müssen. Das Geld für die Steuern hat mir dann der Käufer in Bar übergeben. Die Versicherung (Haftpflicht) war bei den Schildern dabei.

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