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Privater Autoverkauf (hergang abmleden/anmelden)

Themenstarteram 13. Mai 2018 um 19:31

Hallo Leute, mein erster Autoverkauf steht an und ich hätte noch eine Frage.

Und zwar wie mache ich das am besten mit der Abmeldung?

Ich hatte es mir so gedacht, das ich am Tag des Verkaufs zur Zulassungsstelle fahre und den wagen abmelde, allerdings wird das ja nicht gehen, da ich ja dann nicht von dort wegkomme.

Und andererseits müsste der Käufer den Wagen ja dann wenn er kommt schon angemeldet haben, was aber ja nicht geht da er den Schein nicht hat da ich diesen zum Abmelden brauche.

Also was habe ich jetzt für Möglichkeiten? Das angemeldete Auto verkaufen und dann vom Käufer ummelden lassen? Das scheint ja die einfachste Variante zu sein. Aber wohl auch gefährlich. Ich würde vertraglich dann natürlich eine Ummeldefrist von 5 Tagen festhalten. Der Käufer scheint auch sehr vertrauenswürdig.

Und wie ist das, wenn das Auto abgemeldet wird, ist die Versicherung doch automatisch beendet oder?

Lieber Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@X6fahrer schrieb am 14. Mai 2018 um 12:44:29 Uhr:

Das mekt man, dass es dein 1. autoverkauf ist.

Wenn man nach dem abmelden nicht mehr fahren dürfte, würde rund um die Zualssungsstelle ja alles voller autos stehen.

Nach dem abmelden ist das Auto noch bis mitternacht versichert und zugelassen.

Die plakette ist zwar ab, aber wenn dich die Polizei anhält, brauchst Du nur die Abmeldung vorzuzeigen und alles ist ok.

Also, bis Mitternacht darfst du noch fahren.

Am besten nach dem verkauf mit dem käufer zur Zulassungsstelle fahren und abmelden.

bis dahin kann ich dir Zustimmen :) bzw noch hinzufügen dass man diese Möglichkeit auch dafür nutzen könnte um das Auto zum neuen Besitzer zu bringen. Das geht bis in einen direkt angrenzenden Zulassungsbezirk.

Zitat:

Auf gar keinen Fall das auto zugelassen mitgeben.

Wenn der Käufer einen Unfall baut, zahlt die Versicherung nicht, weil der käufer ja bei der Versicherung nicht gemeldet ist.

Das Stimmt dann so nicht.

Mann sollte die Bedingungen genau kennen wenn man ein zugelassenes Auto verkauft.

Die Versicherung geht beim Kauf eines zugelassenen KFZ auf den Käufer über, der Verkäufer hat dabei eine Informationspflicht gegenüber der Versicherung. Da unsere Rechtsprechung oft noch von der klassischen Schneckenpost ausgeht, reicht also das absenden am nächsten Werktag aus. Wenn jetzt jemand ein Foto vom Kaufvertrag kurz nach der Unterschrift und Eintrag der Uhrzeit per E-Mail schickt, dann ist das auf jeden Fall kein Problem mehr mit folgenden Schäden. Die belasten den eigenen Rabatt nicht.

Einzig für den Versicherungsbeitrag haften beide (Käufer und Verkäufer) zusammen. Da gehen die Versicherer den Weg des geringsten Widerstands und nutzen im Zweifelsfall die erteilte Abbuchungsvollmacht des Verkäufers.

Dann sollte noch die Zulassungsstelle über den Verkauf schriftlich informiert werden und es gibt erst mal keine Probleme.

Das Risiko ist eigentlich die Rennerei und der Ärger wenn man an einen gerät der diese Pflichten nicht einhält und das KFZ nicht in angemessener Zeit ummeldet.

Zu den "ich hab aber schon oft hier gelesen oder gehört": Es ist nun mal so dass die meisten Leute von Ihren Problemchen berichten und eben nicht von den Sachen welche unproblematisch waren ;)

Grüße

Steini

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am 13. Mai 2018 um 19:38

Auto abmelden und verkaufen. Versicherung über den Verkauf informieren (Kopie Kaufvertrag, Ubrzeit der Übergabe).

Der Rest ist das Problem des Käufers.

Und wenn der Käufer das Auto dann nicht mehr will - kannst Du weiter einen suchen...

Ich habe schon sehr viele Autos angemeldet verkauft und nie Probleme damit gehabt. Ich habe immer ADAC Kaufverträge verwendet, da gibt es Anhänge für die Versicherung und das Straßenverkehrsamt. Wenn Du die ausfüllst und unterschreiben lässt (weiterleiten an Vers. und SVA nicht vergessen - ist wichtig) sollte nicht viel zu Deinem Nachteil möglich sein.

Ein Foto vom Perso habe ich auch immer gemacht.

Und ich hab schon sehr viele Verkäufer erlebt, die ihr Fahrzeug angemeldet verkauft haben und dann den Ärger an der Backe hatten, dass der Käufer dieses nicht umgemeldet hat.

Also mein Tip, nur abgemeldet verkaufen. Nach dem Abmelden kannst mit den entsiegelten Kennzeichen von der Zulassungsstelle nach Hause fahren. Ab da muss sich dann der Käufer einen Kopf machen. Oder Du nimmst ihn mit zur Zulassungsstelle und er holt sich gleich KZK.

Gruß M

hier

Ein aktueller Thread , wo die Verkäuferin nach einem längeren hin und her, mit einem blauen Auge davon gekommen ist.

Mir würde es im Leben nicht einfallen jemandem fremdes ein Fahrzeug mitzugeben, für das ich erst einmal verantwortlich bin (auch wenn man mit viel hin und her da irgendwie rauskommen kann). Neues Auto wird gekauft und angemeldet, altes abgemeldet und das alte wird dann verkauft. Wie der Käufer das Auto bei mir wegbekommt (Rote Nummern, Anhänger, selber neu anmelden,....) ist mir dabei egal. Bisher gab es damit nie Probleme.

am 14. Mai 2018 um 10:44

Das mekt man, dass es dein 1. autoverkauf ist.

Wenn man nach dem abmelden nicht mehr fahren dürfte, würde rund um die Zualssungsstelle ja alles voller autos stehen.

Nach dem abmelden ist das Auto noch bis mitternacht versichert und zugelassen.

Die plakette ist zwar ab, aber wenn dich die Polizei anhält, brauchst Du nur die Abmeldung vorzuzeigen und alles ist ok.

Also, bis Mitternacht darfst du noch fahren.

Am besten nach dem verkauf mit dem käufer zur Zulassungsstelle fahren und abmelden.

Auf gar keinen Fall das auto zugelassen mitgeben.

Wenn der Käufer einen Unfall baut, zahlt die Versicherung nicht, weil der käufer ja bei der Versicherung nicht gemeldet ist.

Zitat:

@X6fahrer schrieb am 14. Mai 2018 um 12:44:29 Uhr:

Das mekt man, dass es dein 1. autoverkauf ist.

Wenn man nach dem abmelden nicht mehr fahren dürfte, würde rund um die Zualssungsstelle ja alles voller autos stehen.

Nach dem abmelden ist das Auto noch bis mitternacht versichert und zugelassen.

Die plakette ist zwar ab, aber wenn dich die Polizei anhält, brauchst Du nur die Abmeldung vorzuzeigen und alles ist ok.

Also, bis Mitternacht darfst du noch fahren.

Am besten nach dem verkauf mit dem käufer zur Zulassungsstelle fahren und abmelden.

bis dahin kann ich dir Zustimmen :) bzw noch hinzufügen dass man diese Möglichkeit auch dafür nutzen könnte um das Auto zum neuen Besitzer zu bringen. Das geht bis in einen direkt angrenzenden Zulassungsbezirk.

Zitat:

Auf gar keinen Fall das auto zugelassen mitgeben.

Wenn der Käufer einen Unfall baut, zahlt die Versicherung nicht, weil der käufer ja bei der Versicherung nicht gemeldet ist.

Das Stimmt dann so nicht.

Mann sollte die Bedingungen genau kennen wenn man ein zugelassenes Auto verkauft.

Die Versicherung geht beim Kauf eines zugelassenen KFZ auf den Käufer über, der Verkäufer hat dabei eine Informationspflicht gegenüber der Versicherung. Da unsere Rechtsprechung oft noch von der klassischen Schneckenpost ausgeht, reicht also das absenden am nächsten Werktag aus. Wenn jetzt jemand ein Foto vom Kaufvertrag kurz nach der Unterschrift und Eintrag der Uhrzeit per E-Mail schickt, dann ist das auf jeden Fall kein Problem mehr mit folgenden Schäden. Die belasten den eigenen Rabatt nicht.

Einzig für den Versicherungsbeitrag haften beide (Käufer und Verkäufer) zusammen. Da gehen die Versicherer den Weg des geringsten Widerstands und nutzen im Zweifelsfall die erteilte Abbuchungsvollmacht des Verkäufers.

Dann sollte noch die Zulassungsstelle über den Verkauf schriftlich informiert werden und es gibt erst mal keine Probleme.

Das Risiko ist eigentlich die Rennerei und der Ärger wenn man an einen gerät der diese Pflichten nicht einhält und das KFZ nicht in angemessener Zeit ummeldet.

Zu den "ich hab aber schon oft hier gelesen oder gehört": Es ist nun mal so dass die meisten Leute von Ihren Problemchen berichten und eben nicht von den Sachen welche unproblematisch waren ;)

Grüße

Steini

Das Kostenrisiko, Wenn der Käufer nicht rechtzeitig ummelden ist relativ gering. Irgendwo bei einem Monatsbeitrag Versicherung und einem Monatsbeitrag Steuer.

Hingegen ist das Verkaufspreisrisiko (Die wenigsten Privatkäufer wollen ein Auto kaufen, was nicht angemeldet ist) bzw. das Risiko dass der Käufer abspringt und man dann schauen darf wie man ein unangemeldetes Auto An den Mann bringen will, sehr groß. Je nach Auto mehrere hundert oder gar tausend Euro.

Wenn der Käufer seriös erscheint mache ich folgendes: Kaufvertrag mit Uhrzeit aufstellen, und noch bevor er vom Hof rollt scanne ich die Verkaufsanzeige ein und schicke sie entsprechend per Fax/Email raus. Dann soll er den Karren mitnehmen.

Die Steuerpflicht endet erst mit Abmeldung bzw Ummeldung auf den neuen Halter. Solange ist der eingetragene Halter Steuerpflichtig. Als das FA die Kfz Steuer noch eingezogen hat, hat dieses mit Eingang der Verkaufsanzeige die Steuerpflicht beendet. Seit das HZA das macht,ist dies nicht mehr so.

Es wird sicher noch genug ehrliche Käufer geben,die ihr Wort halten und das Fahrzeug nach Hause fahren und dann umgehend ab/ummelden. Aber die zunehmenden Fälle, dass dies nicht gemacht wird und das angemeldete Fahrzeug nach ein paar Wochen/Monaten an den nächsten weiter verkauft wird, lassen mich eigentlich nur noch die Empfehlung aussprechen,das Fahrzeug vor der Übergabe an den Käufer abzumelden.

Der oben von mir verlinkte Thread ist so ein Beispiel.

Gruß Martin

Wird nicht rechtzeitig abgemeldet, erfolgt irgendwann eine Zwangsstilllegung. Spätestens, wenn der Versicherungsschutz erlischt. Ist ja nicht so als könnte der neue Käufer ewig weiterfahren.

am 15. Mai 2018 um 11:03

Aber die Zwangsstillegungskosten trägt der Verkäufer.

Das vermeidet man, indem man abmeldet und fertig.

Also bei mir gab es damit keine Probleme. Hab auch ein angemeldetes Fahrzeug verkauft und sowohl die Zulassungsstelle als auch die Versicherung bescheid gegeben. Ich hatte nur ein mal Besuch vom Kontaktbereichsbeamten, daher weiß ich dass das Fahrzeug nicht abgemeldet wurde.

Weder musste ich irgendwelche Kosten tragen noch hatte ich Ärger deswegen.

MfG

Mike

PS. Ich glaube die, die Ärger damit haben haben immer nur versäumt der Zulassungsstelle und der Verischerung bescheid zu geben über den Verkauf. Ich persönlich würde kein abgemeldetes Fahrzeug kaufen, schon alleine wegen dem Ärger den man hat um ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen.

Da müsste man als Käufer das Auto erstmal kaufen.

Dann Zulassen (bis dahin darf es nicht im öffentlichen Raum stehen)

Dann Auto wieder abholen.

Das ganze mag ja noch funktionieren wenn es gleich um die Ecke ist, aber wenn man weiter fahren muß würde ich mir das nicht antun wollen.

Immer das selber Gelabere.... wenn man keinen Bock hat angemeldet zu verkaufen, möge man gleich an die Exporteure verkaufen, denen ist das egal, da die eh Rote Kennzeichen, Trailer oder Transporter haben, alternativ an wkda. Da gibt es natürlich Abschläge beim Verkaufspreis, aber ein abgemeldetes Auto kauft kein Privater, bzw. nur in wenigen Ausnahmefällen...wohnt gleich um die Ecke u.s.w. ...

Wenn ich einen Gebrauchten suche und in der Anzeige steht abgemeldet, hat sich das schon erledigt, wie soll man da noch eine Probefahrt machen. Und die Knaller die schreiben "wird nur abgemeldet übergeben" sind auch nicht besser, die Rennereien mit der Zulassung vorher über zig km Entfernung oder KZK sollen sie einen Gelangweilten finden der genug Zeit hat...

Einfach einen ordentlichen Vertrag mit den Meldungen für V und Amt, als Bedingungung einen deutschen Wohnsitz und ich sehe nicht was gegen einen Verkauf "zugelassen" spricht, wenn man da zu viel Panik schiebt ... siehe erste Absatz...:p

Bei mir sind nach Fahrzeugverkauf auch mal 2 Verwarnungen wegen falsch parken eingetrudelt, einfach kurzen 2 Zeiler mit Schnappschuss vom Kaufvertrag via E-Mail ans Geld fordernde Amt und die Sache war für mich erledigt...;)

Zitat:

@X6fahrer schrieb am 15. Mai 2018 um 13:3:02 Uhr:

Aber die Zwangsstillegungskosten trägt der Verkäufer.

Das vermeidet man, indem man abmeldet und fertig.

Ich kenne die Kosten für eine Zwangsstilllegung nicht, denke aber kaum, dass sie weit über 100€ hinaus gehen. Im Gegensatz dazu habe ich sehr Höhe Oppurtinitätskosten, wenn ich die angemeldete Karre dann erstmal nicht loswerde. Von daher: es muss jeder selbst wissen. Ich schätze das Kostenrisiko durch Zwangsstilllegung wesentlich geringer ein. Als das Kostenrisiko durch quasi unverkäuflichkeit An Privat. Aufgrund der Probleme, Die die Vorredner beschrieben haben.

Zitat:

@guruhu schrieb am 14. Mai 2018 um 20:49:39 Uhr:

 

Hingegen ist das Verkaufspreisrisiko (Die wenigsten Privatkäufer wollen ein Auto kaufen, was nicht angemeldet ist) bzw. das Risiko dass der Käufer abspringt und man dann schauen darf wie man ein unangemeldetes Auto An den Mann bringen will, sehr groß. Je nach Auto mehrere hundert oder gar tausend Euro.

Wenn das wirklich der Fall ist könnte man doch das Auto abmelden und gleich mit einem Kurzzeitkennzeichen wieder anmelden. Damit kann der Verkäufer dann 5 Tage herum fahren und in Ruhe das Auto auf sich anmelden. Die Kurzzeitkennzeichen kosten mich ~ 70 €. Wenn der Kaufpreis stimmt schenke ich dem Käufer die Kennzeichen oder er zahlt sie halt. Ich habe keine Probleme und kann gleich ein neues Auto auf meinen Vertrag anmelden. Der Käufer kann eine Probefahrt machen, nach dem Kauf nach Hause fahren und alle sind froh.

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