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Privater Autoverkauf (hergang abmleden/anmelden)

Themenstarteram 13. Mai 2018 um 19:31

Hallo Leute, mein erster Autoverkauf steht an und ich hätte noch eine Frage.

Und zwar wie mache ich das am besten mit der Abmeldung?

Ich hatte es mir so gedacht, das ich am Tag des Verkaufs zur Zulassungsstelle fahre und den wagen abmelde, allerdings wird das ja nicht gehen, da ich ja dann nicht von dort wegkomme.

Und andererseits müsste der Käufer den Wagen ja dann wenn er kommt schon angemeldet haben, was aber ja nicht geht da er den Schein nicht hat da ich diesen zum Abmelden brauche.

Also was habe ich jetzt für Möglichkeiten? Das angemeldete Auto verkaufen und dann vom Käufer ummelden lassen? Das scheint ja die einfachste Variante zu sein. Aber wohl auch gefährlich. Ich würde vertraglich dann natürlich eine Ummeldefrist von 5 Tagen festhalten. Der Käufer scheint auch sehr vertrauenswürdig.

Und wie ist das, wenn das Auto abgemeldet wird, ist die Versicherung doch automatisch beendet oder?

Lieber Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@X6fahrer schrieb am 14. Mai 2018 um 12:44:29 Uhr:

Das mekt man, dass es dein 1. autoverkauf ist.

Wenn man nach dem abmelden nicht mehr fahren dürfte, würde rund um die Zualssungsstelle ja alles voller autos stehen.

Nach dem abmelden ist das Auto noch bis mitternacht versichert und zugelassen.

Die plakette ist zwar ab, aber wenn dich die Polizei anhält, brauchst Du nur die Abmeldung vorzuzeigen und alles ist ok.

Also, bis Mitternacht darfst du noch fahren.

Am besten nach dem verkauf mit dem käufer zur Zulassungsstelle fahren und abmelden.

bis dahin kann ich dir Zustimmen :) bzw noch hinzufügen dass man diese Möglichkeit auch dafür nutzen könnte um das Auto zum neuen Besitzer zu bringen. Das geht bis in einen direkt angrenzenden Zulassungsbezirk.

Zitat:

Auf gar keinen Fall das auto zugelassen mitgeben.

Wenn der Käufer einen Unfall baut, zahlt die Versicherung nicht, weil der käufer ja bei der Versicherung nicht gemeldet ist.

Das Stimmt dann so nicht.

Mann sollte die Bedingungen genau kennen wenn man ein zugelassenes Auto verkauft.

Die Versicherung geht beim Kauf eines zugelassenen KFZ auf den Käufer über, der Verkäufer hat dabei eine Informationspflicht gegenüber der Versicherung. Da unsere Rechtsprechung oft noch von der klassischen Schneckenpost ausgeht, reicht also das absenden am nächsten Werktag aus. Wenn jetzt jemand ein Foto vom Kaufvertrag kurz nach der Unterschrift und Eintrag der Uhrzeit per E-Mail schickt, dann ist das auf jeden Fall kein Problem mehr mit folgenden Schäden. Die belasten den eigenen Rabatt nicht.

Einzig für den Versicherungsbeitrag haften beide (Käufer und Verkäufer) zusammen. Da gehen die Versicherer den Weg des geringsten Widerstands und nutzen im Zweifelsfall die erteilte Abbuchungsvollmacht des Verkäufers.

Dann sollte noch die Zulassungsstelle über den Verkauf schriftlich informiert werden und es gibt erst mal keine Probleme.

Das Risiko ist eigentlich die Rennerei und der Ärger wenn man an einen gerät der diese Pflichten nicht einhält und das KFZ nicht in angemessener Zeit ummeldet.

Zu den "ich hab aber schon oft hier gelesen oder gehört": Es ist nun mal so dass die meisten Leute von Ihren Problemchen berichten und eben nicht von den Sachen welche unproblematisch waren ;)

Grüße

Steini

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Zitat:

@MichaelV12 schrieb am 16. Mai 2018 um 13:50:10 Uhr:

Wenn das wirklich der Fall ist könnte man doch das Auto abmelden und gleich mit einem Kurzzeitkennzeichen wieder anmelden. Damit kann der Verkäufer dann 5 Tage herum fahren und in Ruhe das Auto auf sich anmelden. Die Kurzzeitkennzeichen kosten mich ~ 70 €. Wenn der Kaufpreis stimmt schenke ich dem Käufer die Kennzeichen oder er zahlt sie halt. Ich habe keine Probleme und kann gleich ein neues Auto auf meinen Vertrag anmelden. Der Käufer kann eine Probefahrt machen, nach dem Kauf nach Hause fahren und alle sind froh.

Klar, kann man so machen. Doof nur wenn der Käufer dann spontan abspringt. Noch dooferer, wenn das 5x passiert und du 5x 70€ zahlst ;)

Die wenigsten werden kaufen, bezahlen und dann warten bis du deine Ummeldungen hin und her organisiert hast. Die wollen gucken, probefahren, bezahlen und die Karre mitnehmen.

Zudem gibt es noch den möglichen Konflikt einer fehlenden Kaskodeckung. Als ich damals einen Jahreswagen gekauft habe, wäre mir die Abholung ohne VKDeckung nur mit KZK zu riskant gewesen.

 

 

Themenstarteram 16. Mai 2018 um 15:10

Gibt ja durchaus verschiedene Meinungen hier :P

Also ich habe es jetzt mit dem Käufer so geklärt, das er das Fahrzeug angemeldet mitnimmt und es am selben Tag noch ummeldet. Was auch vertraglich festgehalten wird.

Der Versicherung habe ich auch bescheid gegeben.

Zitat:

@tim20796 schrieb am 16. Mai 2018 um 17:10:53 Uhr:

Der Versicherung habe ich auch bescheid gegeben.

Wichtiger ist, dass du den Versicherung unmittelbar nach Verkauf Bescheid gibst. Und eben eine ordentliche Veräußerungsanzeige nach $13 FZV

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