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privater Autokauf - Betrug ?!

Themenstarteram 22. Juni 2013 um 15:53

Hallo Leute, ich hoffe mir kann hier jemand Ratschläge oder seine eigene Erfahrung mitteilen...

meine Frau und ich haben folgendes Problem:

wir haben im März 2012 einen Seat Ibiza von Privat gekauft.

das Auto hatte laut Verkäufer einen Unfallschade vorne links,

der behoben wurde.

Der Unfall wurde auch so im Kaufvertrag festgehalten.

"Der Verkäufer garantiert

-das in der Zeit, in dem es sein Eigentum war,

lediglich ein Unfallschaden vorne links (Stoßstange,Scheinwerfer und Kotflügel) beschädigt waren und auch beseitigt wurden."

Das war uns bekannt und stellte auch kein Problem für uns dar...

leider hatten wir vor ein paar tagen das Problem dass das öl der servo-lenkung verschwunden ist.

der komplette Behälter (500ml) war leer.

eine Autowerkstatt sah auf den ersten blick keine Undichtigkeit.

als ich mich selbst unters Auto legte um nach Undichtigkeiten zu suchen,

habe ich gesehn das am Lenkgetriebe schon mal irgendetwas gemacht wurde, bzw es wurde nur eine Manschette entfernt und wieder mit einem kabelbinder befestigt, als ich die Manschette entfernt habe, hab ich das "böse" direkt vor augen gehabt =(

das Lenkgetriebe war undicht. und das nicht erst seit gestern =)

eigentlich wollte ich von meinem Vorbesitzer nur erfahren ob er damit in der Vergangenheit Probleme hatte... er war sich dessen nichts bewusst und meinte es könnte ja schon bei Erstbesitzer gewesen sein...

Er war sich also keine Beschädigung bewusst.

Soweit so gut.

also habe ich den Erstbesitzer kontaktiert...

eine ganz nette Dame die mir sehr entgegen kam...

sie erzählte mir das sie mit diesem Fahrzeug einen Unfall hatte.

allerdings so sehr,das ein Gutachter ihrer Versicherung nur noch einen totalschade feststellen konnte...

sie bekamm das Geld von ihrer Versicherung und das Auto ging zu ihrem autohändler zurück.

dort wurde es beschädigt an meinen Verkäufer verkauft, der es reparierte und mir verkauft hat.

rein optisch hat es keinerlei mängel aufzuweisen. sonst hätte ich es auch nicht gekauft,

aber es steht auch nirgens in meinem Kaufvertrag etwas von Totalschaden....

lediglich ein unfallschade wie oben beschrieben.

hat jemand einen Rat für mich ?

die erstbesitzerin wird mir die kommenden tagen die unterlagen ihrer Versicherung und gutachten zukommen lassen.

wie kann ich nun weiter vorgehen ?

kann ich den Verkäufer irgendwie haftbar machen ?

fakt: hatte ich gewusst das dieses Fahrzeug ein Totalschade ist,

wäre es für mich nie in frage gekommen.

schöne grüße und ein sonniges Wochenende...

Beste Antwort im Thema

Warum sollte ein Betrug vorliegen?

Totalschaden bedeutet lediglich, dass der Reparaturaufwand den Zeitwert übersteigt. Und über Alter, Kaufpreis usw sind hier überhaupt keine Angaben.

Wenn der Wagen schon ein paar Jahre alt ist, kann es gut sein, dass der angegebene Schaden einen Totalschaden dargestellt hat.

Das bedeutet aber nicht, dass man den Schaden dennoch reparieren und unter Angabe des Schadens weiterverkaufen darf.

Ob nun privat oder von einer Werkstatt ausgeführt dürfte irrelevant sein.

Und März 2012 das liegt schon 1,5 Jahre zurück, da hätte alles an dem Wagen kaputt gehen können.

Ich sehe da keine großen Aussichten, nach einer so langen Zeit etwas zu erreichen.

Und wie der Verkäufer sagte, wirst du es kaum nachweisen können, wer da mal was gemacht hat.

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Wie macht sich ein defektes Lenkgetriebe bemerkbar? War es von Anfang an defekt, dann hätte der TE dies doch bemerken müssen!? Es kann ja auch sein, dass es im Laufe der 16 Monate seinen Geist aufgegeben hat. Da sehe ich keinen Zusammenhang mit dem früher erlittenen Totalschaden.

Wobei es schon makaber ist, dass ein Totalschaden, von dem man in der Regel gerne die Finger lässt, wieder so aufgemöbelt werden kann und wieder auf die Straße kommt. Immerhin ist das Auto vor dem Erwerb durch den TE durch drei Hände gegangen und alle haben ein Alibi.

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

Das Gutachten bringt dir nur was, wenn es zweifelsfrei nachweist, dass der Schaden älter als 16 Monate ist und somit eindeutig nicht in der Zeit entstanden ist, in der du den Wagen gefahren hast...

Was kann denn der Verkäufer dafür, dass offenbar ein langsamer Ölverlust aufgetreten und ein Schaden entstanden ist, lange nachdem der Wagen schon verkauft war?? Wenn das 4 Wochen nach Kauf passiert, ok... aber nach über einem Jahr und bestimmt 10.000 gefahrenen Kilometern!?!

Hier einen Betrugsversuch zu unterstellen, ist meines Erachtens eine absolute Frechheit...

....es geht hier in erster Linie um den zurückliegenden und möglicherweise verschwiegenen Totalschaden am Pkw.

N.T.

 

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

Das Gutachten bringt dir nur was, wenn es zweifelsfrei nachweist, dass der Schaden älter als 16 Monate ist und somit eindeutig nicht in der Zeit entstanden ist, in der du den Wagen gefahren hast...

Was kann denn der Verkäufer dafür, dass offenbar ein langsamer Ölverlust aufgetreten und ein Schaden entstanden ist, lange nachdem der Wagen schon verkauft war?? Wenn das 4 Wochen nach Kauf passiert, ok... aber nach über einem Jahr und bestimmt 10.000 gefahrenen Kilometern!?!

Hier einen Betrugsversuch zu unterstellen, ist meines Erachtens eine absolute Frechheit...

Einfach nochmal durchlesen, um was es eigentlich geht.

Gruß

Michael

Zitat:

Original geschrieben von uhu110

Du hast zum Einen die Möglichkeit, den Verkäufer wegen Betrug zur Anzeige zu bringen.

und warum?

der te hat eine undichtes Lenkgetriebe. das soll bei spanischen schnellrostern gerne mal vorkommen. woher willst du feststellen das ein Lenkgetriebe von einem Unfall "undicht" wird?

ach ja und lenkmanschetten mit kabelbindern zu befestigen ist durchaus üblich da man da unten eine stahlmanschette extrem schlecht hinbekommt.

ICH finde das eben bei einem billigstauto als ganz normaler verschleiss. ist schliesslich a) kein Neuwagen und b) auch kein premium Auto sondern c) einen billiger Kleinwagen.

Zitat:

Original geschrieben von pibaer

Einfach nochmal durchlesen, um was es eigentlich geht.

Im Wesentlichen geht es darum, dass der Wagen nen Schaden hat und er nun meint dieser Schaden sei vom Verkäufer verschwiegen worden, also schon vor dem Verkauf da gewesen...

Dass ihr euch vom Thema mittlerweile entfernt habt und eure eigene Nebendebatte führt, ist ja nun nicht mein Problem ;)

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

Im Wesentlichen geht es darum, dass der Wagen nen Schaden hat und er nun meint dieser Schaden sei vom Verkäufer verschwiegen worden, also schon vor dem Verkauf da gewesen...

Es geht um einen vielleicht verschwiegenen Unfallschaden.

Gruß

Michael

Zitat:

Original geschrieben von pibaer

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

Im Wesentlichen geht es darum, dass der Wagen nen Schaden hat und er nun meint dieser Schaden sei vom Verkäufer verschwiegen worden, also schon vor dem Verkauf da gewesen...

Es geht um einen vielleicht verschwiegenen Unfallschaden.

Gruß

Michael

und welche hellseherische fähigkeiten braucht man um einen unfallschaden in ein undichtes lenkgetriebe hinein interpretiert? wen der te nun kein öl im motor hat und der hops geht dann kommts auch vom unfallschaden?

sorry aber alles kompletter quark!

am 23. Juni 2013 um 20:34

DU hast nach Unfallschäden gefragt, was Dir auch offengelegt wurde.

Und so ein Unfall muß nicht das Lenkgetriebe betreffen, da sich vorher sehr viel Blech verformt und Energie aufnimmt.

Ein defektes Lenkgetriebe ist kein Unfallschaden. Wenn es pfuschmäßig repariert wurde, wollte jemand sparen und hat das evtl. in Eigenarbeit erledigt bzw. erledigen lassen.

Themenstarteram 24. Juni 2013 um 5:48

also erstmal nochmal danke an die, die hier ALLE Beiträge gelesen haben und auch geantwortet haben.

und jetzt nochmal an die, die nur die hälfte lesen !

Es ist 1. ein ölverlust im Lenkgetriebe und nicht im Motor.

2. it der verlust so gering, das, das öl Tröpfchenweise durch eine defekte Dichtung verloren geht, so dass es durchaus möglich ist das es für 500ml ein jahr benötigt bis eben der behälter leer ist.

und

3. ES GEHT MIR NICHT UMS LENKGETRIEBE !!

durch diesen defekt bin ich nur darauf gekommen...!

 

Es geht darum das ich ein totalschaden nicht erwähnt wurde. weder mündlich noch schriftlich.

Es wurde nur erwähnt das Kotflügel,stoßstange und licht getauscht wurden.

wenn diese Beschädigungen zu dem totalschaden geführt haben, soll es ok sein.

allerdings kostet ein Ibiza nicht gerade 3000€ weshalb es mir schwer fällt diesen schade als totalschaden abzustempeln.

 

@freddie2010:

es haben eben nicht alle ein Alibi...

eine der Verkäufer hat beim verkauf den totalschaden nicht angegeben.

@misterdx:

wenn ich das gutachten vom Erstbesitzer habe, wird ja eindeutig hervorgehen das der schade vor meinem besitz war... es wird ja ein Datum vermerkt sein =)

@onkel-howdy:

spanisches,schnellrostendes billigauto?! =)

du meint wohl eher ein Auto das mit deutschen teilen in Spanien gefertigt wird =)

der polo ist für dich wahrscheinlich die bessere Wahl, obwohl er die gleichen teile im Motor verbaut hat ?!?!

-------------------sollte nur mal gesagt werden, obwohl das ja mal gaaaanz und gar nichts mit meinem Problem hat =)

Zitat:

Original geschrieben von MuM2012

eine der Verkäufer hat beim verkauf den totalschaden nicht angegeben.

Warum auch, was ist das Besonderen an einem "Totalschaden"?

Ein (wirtschaftlicher) Totalschaden ist eine rein kaufmännische Größe eventueller Reparaturkosten, die zur Abrechnung mit einer Versicherung benutzt wird und sich an vielen kaufmännischen Punkten orientiert und bei der die "technische Zerstörung" eines Fahrzeugs nur eine sekundäre Rolle spielt.

Originalteile des Fahrzeugherstellers, Reparaturausführung nach Herstellervorgabe, Stundensätze einer Vertragswerkstatt, ... gegenüber der Nutzung von OEM-Teilen aus dem freien Teilehandel, fachgerechte Reparaturausführung, Stundensätze einer Fachwerkstatt, ...

Hier ergeben sich ganz erhebliche Preisunterschiede bei identischer Beschädigung und anschließend fachgerechter Reparatur.

"Totalschaden" ist ein rein versicherungstechnischer Begriff der den weiteren Ablauf der Schadensregulierung bestimmt, aber keine unmittelbare Aussage zu einem "Zerstörungsgrad" oder Reparaturfähigkeit aus technischer Betrachtung eines Fahrzeugs macht.

Themenstarteram 24. Juni 2013 um 7:38

danke Pflaumenkuchen... sehr gute Erläuterung.

da geb ich dir auch so vollkommen recht.

meine bedenken:

seat Ibiza Baujahr 2009 Neupreis ca 13000-14000 € (keine genaue angabe)

dann hatte das Fahrzeug zwischen 2009 und 2012 einen totalschaden.

selbst wenn es nur ein "wirtschaftlicher Totalschaden" war, muß doch die summe der beschädigten teile sehr hoch gewesen sein, da das Auto ja nicht nur noch 3000 wert war

im normalfall werden Ibiza mit 3jahren für ca 8000€ verkauft. - ohne nennenwerte unfallschäden.

ich denke einfach das mit diesen Beschädigungen die erwähnt wurden, kein wirtschaftlicher totalschaden erreicht sein kann.

falls soch, muss ich es ja wohl unter "Erfahrung" abstempeln =(

Mh...es wurde ein Unfallwagen gekauft und jetzt regt man sich auf, dass der Wagen einen Unfall hatte :confused::confused::confused:

Ob nun 3000€ oder 8000€ -> solche Summen kommen schnell zusammen.

Lenkgetriebe tauschen lassen und gut ist!

am 24. Juni 2013 um 7:59

Zitat:

Original geschrieben von MuM2012

seat Ibiza Baujahr 2009 Neupreis ca 13000-14000 € (keine genaue angabe)

dann hatte das Fahrzeug zwischen 2009 und 2012 einen totalschaden.

selbst wenn es nur ein "wirtschaftlicher Totalschaden" war, muß doch die summe der beschädigten teile sehr hoch gewesen sein, da das Auto ja nicht nur noch 3000 wert war

im normalfall werden Ibiza mit 3jahren für ca 8000€ verkauft. - ohne nennenwerte unfallschäden.

Ja kann schon sien, dass die Seat so hoch gehandelt werden, aber sind sie es auch "wert"?

Hier mal ein Link: http://www.autokostencheck.de/.../

Somit dürfte dein Seat nach drei Jahren nicht mehr den Wert von weit über 50% des Neupreises haben.

Du must einfach auf das GA warten was drinn steht.

Wir alle hier wissen nicht was zum Totalschaden geführt hat.

Es kann ja ein sehr großer Restwert stehen und eben die hier im Raum stehenden 3000,- EUR Wiederherstellungskosten führen zum Totalschaden:

Restwert + Wiederherstellungskosten > Wiederbeschaffungswert

Und du hast ja ebenfalls hier noch nicht alle Fakten (die dir bekannt sind) auf den Tisch gelegt.

- dein gezahlter Betrag z.B.

...

Zitat:

Original geschrieben von MuM2012

selbst wenn es nur ein "wirtschaftlicher Totalschaden" war, muß doch die summe der beschädigten teile sehr hoch gewesen sein, ...

Ja und ?

Ganz konkret, was mir seit Deiner Threaderöffnung unklar ist:

Wo willst Du hin, was willst Du als "Zielergebnis" erreichen?

Eine Fahrzeugrückgabe, obwohl Du doch ganz zufrieden mit dem Wagen bist, nur so aus formalen Gründen um irgendwas durchsetzen zu wollen?

Ein Unfallschaden wurde im Kaufvertrag genannt, der dort fehlende Begriff "Totalschaden" ist in dem Zusammenhang praktisch unerheblich, weil er keinen direkten Rückschluss auf den Umfang der Beschädigung zulässt.

Es bliebe eventuell die Möglichkeit über eine unzulässige "Verharmlosung" oder "Beschönigung" in der Beschreibung von Unfallschäden anzusetzen. Dafür wird aber einerseits das technische Gutachten benötigt und eben ein gewisses Risiko in der juristischen Bewertung, ob diese Vereinfachung in der Aufzählung der beschädigten Teile tatsächlich eine Verharmlosung darstellt.

Oder man selbst den (vielleicht nicht unberechtigten) Vorwurf einer gewissen Naivität unter die Nase gerieben bekommt, dass bei einem Verkehrsunfall nicht nur zwei Blechteile und ein Scheinwerfer betroffen sein werden.

Mit der Argumentation, dass in einem Kaufvertrag alle Bauteile und Arbeitsausführungen aus einem Unfallgutachten aufgeführt sein müssen oder der Vertrag unwirksam wird, wird man eher kein Glück haben.

Deine Zielorientierung ist mir etwas unklar, insbesondere weil der jetzige Mangel eher nicht auf den Unfall zurückzuführen ist und die Montage der Manschette mittels "Rasterband" (wohl) auch nicht mit einem vorhergehenden Reparatur-Pfusch zu tun hat.

Zitat:

Original geschrieben von MuM2012

selbst wenn es nur ein "wirtschaftlicher Totalschaden" war, muß doch die summe der beschädigten teile sehr hoch gewesen sein, da das Auto ja nicht nur noch 3000 wert war

einmal die front vorne tauschen ist nun mal bei solch einem fahrzeug ein wirtschaftlicher totalschaden, dabei spielt der preis den du gezahlt hast keine rolle.

und nochmals:

du wurdest auf den unfallschaden hingewiesen. wie "teuer" der den unterm strich war spielt keinerlei rolle. bei einem solch kleinen und eben billigen auto ist in der regel auch ein hagelschaden schon ein totalschaden. ein karosseriebauer nimmt mit rechnung pi mal auge 120€ die stunde. macht an einem tag schon 1000€ lohnkosten. ob eben nun ein findiger bastler ein unfallauto kauft und diesen totalschaden SELBST repariert weil er eben seine arbeitszeit nicht rechnet dann sieht das anders aus.

fakt ist du hast einen unfallschaden gekauft und einen unfallschaden bekommen. wo ist jetzt das problem?

nur so am rande...wen du bei einem solchen auto einen unfreundlichen zeitgenossen hast der eben einmal um den wagen rumläuft und "dummerweise" einen schlüssel in der hand hat dann ist das eben auch ein wirtschaftlicher totalschaden. ebenso ein motorplatzer. muss ich nun bei einem fahrzeug mit tauschmotor auch "totalschaden" angeben?

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