privater Autokauf - Betrug ?!
Hallo Leute, ich hoffe mir kann hier jemand Ratschläge oder seine eigene Erfahrung mitteilen...
meine Frau und ich haben folgendes Problem:
wir haben im März 2012 einen Seat Ibiza von Privat gekauft.
das Auto hatte laut Verkäufer einen Unfallschade vorne links,
der behoben wurde.
Der Unfall wurde auch so im Kaufvertrag festgehalten.
"Der Verkäufer garantiert
-das in der Zeit, in dem es sein Eigentum war,
lediglich ein Unfallschaden vorne links (Stoßstange,Scheinwerfer und Kotflügel) beschädigt waren und auch beseitigt wurden."
Das war uns bekannt und stellte auch kein Problem für uns dar...
leider hatten wir vor ein paar tagen das Problem dass das öl der servo-lenkung verschwunden ist.
der komplette Behälter (500ml) war leer.
eine Autowerkstatt sah auf den ersten blick keine Undichtigkeit.
als ich mich selbst unters Auto legte um nach Undichtigkeiten zu suchen,
habe ich gesehn das am Lenkgetriebe schon mal irgendetwas gemacht wurde, bzw es wurde nur eine Manschette entfernt und wieder mit einem kabelbinder befestigt, als ich die Manschette entfernt habe, hab ich das "böse" direkt vor augen gehabt =(
das Lenkgetriebe war undicht. und das nicht erst seit gestern =)
eigentlich wollte ich von meinem Vorbesitzer nur erfahren ob er damit in der Vergangenheit Probleme hatte... er war sich dessen nichts bewusst und meinte es könnte ja schon bei Erstbesitzer gewesen sein...
Er war sich also keine Beschädigung bewusst.
Soweit so gut.
also habe ich den Erstbesitzer kontaktiert...
eine ganz nette Dame die mir sehr entgegen kam...
sie erzählte mir das sie mit diesem Fahrzeug einen Unfall hatte.
allerdings so sehr,das ein Gutachter ihrer Versicherung nur noch einen totalschade feststellen konnte...
sie bekamm das Geld von ihrer Versicherung und das Auto ging zu ihrem autohändler zurück.
dort wurde es beschädigt an meinen Verkäufer verkauft, der es reparierte und mir verkauft hat.
rein optisch hat es keinerlei mängel aufzuweisen. sonst hätte ich es auch nicht gekauft,
aber es steht auch nirgens in meinem Kaufvertrag etwas von Totalschaden....
lediglich ein unfallschade wie oben beschrieben.
hat jemand einen Rat für mich ?
die erstbesitzerin wird mir die kommenden tagen die unterlagen ihrer Versicherung und gutachten zukommen lassen.
wie kann ich nun weiter vorgehen ?
kann ich den Verkäufer irgendwie haftbar machen ?
fakt: hatte ich gewusst das dieses Fahrzeug ein Totalschade ist,
wäre es für mich nie in frage gekommen.
schöne grüße und ein sonniges Wochenende...
Beste Antwort im Thema
Warum sollte ein Betrug vorliegen?
Totalschaden bedeutet lediglich, dass der Reparaturaufwand den Zeitwert übersteigt. Und über Alter, Kaufpreis usw sind hier überhaupt keine Angaben.
Wenn der Wagen schon ein paar Jahre alt ist, kann es gut sein, dass der angegebene Schaden einen Totalschaden dargestellt hat.
Das bedeutet aber nicht, dass man den Schaden dennoch reparieren und unter Angabe des Schadens weiterverkaufen darf.
Ob nun privat oder von einer Werkstatt ausgeführt dürfte irrelevant sein.
Und März 2012 das liegt schon 1,5 Jahre zurück, da hätte alles an dem Wagen kaputt gehen können.
Ich sehe da keine großen Aussichten, nach einer so langen Zeit etwas zu erreichen.
Und wie der Verkäufer sagte, wirst du es kaum nachweisen können, wer da mal was gemacht hat.
67 Antworten
Hol Dir ein Lenkgetriebe und gut ist!!!!
Nur solltest Du dabei aufpassen:
Wenn Du eine gewisse Ausführung eines Koyu-Lenkgetriebes im Wagen hast, so sehe zu.
Es gilt entspr. Teile zu sichern bevor der Markt leergefegt ist. Diese Ausführung ist nicht mehr erhältlich, d.h. bei dem bestimmten Defekt muß dann die gesamte Einheit ausgewechselt werden!!!
Im Zubehör gibt es jedoch noch diese Teile (bspw. Spurstangen).
nach einem Gespräch mit einem Juristen steht eines mal ganz klar fest.
der Verkäufer, egal ob privat oder gewerbetreibend ist verpflichtet den totalschaden anzugeben !
auch ein ausschluß der sachmägelhaftung bringt dem Verkäufer nichts, da es sich nun um eine arglistige Täuschung handelt
worauf ich hinauswill ist eine teilweise Rückzahlung vom damaligen Kaufpreis, da das Auto den wert nicht hatte.
ich habe den preis von 7500 bezahlt, der mit diesen reparierten schäden ok war.
laut ADAC und Anwalt ist es nicht möglich mit den genannten schäden das Fahrzeug , auch nicht wirtschaftlich als totalschaden abzustempel.
ich habe keine komplette aufzählung der beschädigten teile verlangt !
mit einem wort "totalschaden" hatte gereicht. dann wäre der wagen nicht in frage gekommen.
jich habe wissentlich einen Unfallwagen gakauft. aber keinen totalschaden.
da liegt noch einiges dazwischen.
laut schwackeliste hat das Auto jetzt noch (ohne Unfall)
und inzwischen mit 50000km einen Restwert von 7500€
ähnliche Fahrzeuge wurden vor einem jahr mit der damaligen km-Leistung für ca 8500 gehandelt.
mit den genannten schäden war ein preis von 7800€ für mich damals ok.
Zitat:
Original geschrieben von MuM2012
worauf ich hinauswill ist eine teilweise Rückzahlung vom damaligen Kaufpreis, da das Auto den wert nicht hatte.
Wirst du nicht durchkriegen, denn du kannst nicht beweisen, dass der Schaden nicht erst entstanden ist, nachdem der PKW bereits in deinem Besitz war... aber schmeiss dein Geld ruhig zum Fenster raus und streng nen Prozess an 😉
Ich find das hier schon ziemlich lächerlich... ich kauf nen Auto, das Ding kriegt nach 2 Jahren nen Getriebe/Kupplung/Kabelbaum/Dichtungs/Rostschaden und ich renne dann wutschnaubend zum Anwalt und verklage den Verkäufer?? Ehrlich, hoffentlich fliegst du so richtig schön auf die Nase damit...
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sag mal liest du überhaupt mit ???
das gutachten vom Erstbesitzer ist bereits zu mir unterwegs....
das allein belegt doch, das der wagen einen totalschaden vor meinem besitzt hat ?!
Geld raus schmeissen ??
wozu hat man den einen Rechtsschutz?!?!?!
kapiert hier nur die hälfte das es nicht um den defekt geht, sondern um einen verschwiegenen totalschaden???
also so langsam wird's mir echt zu doof das tausendmal zu erläutern....
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Wirst du nicht durchkriegen, denn du kannst nicht beweisen, dass der Schaden nicht erst entstanden ist, nachdem der PKW bereits in deinem Besitz war... aber schmeiss dein Geld ruhig zum Fenster raus und streng nen Prozess an 😉Zitat:
Original geschrieben von MuM2012
worauf ich hinauswill ist eine teilweise Rückzahlung vom damaligen Kaufpreis, da das Auto den wert nicht hatte.Ich find das hier schon ziemlich lächerlich... ich kauf nen Auto, das Ding kriegt nach 2 Jahren nen Getriebe/Kupplung/Kabelbaum/Dichtungs/Rostschaden und ich renne dann wutschnaubend zum Anwalt und verklage den Verkäufer?? Ehrlich, hoffentlich fliegst du so richtig schön auf die Nase damit...
Und wenn das Lenkgetriebe nichts mit dem Unfall zu tun hat?
Geht es jetzt um den Schaden oder den "verschwiegenden Totalschaden"?
Zitat:
Original geschrieben von MuM2012
sag mal liest du überhaupt mit ???
das gutachten vom Erstbesitzer ist bereits zu mir unterwegs....
das allein belegt doch, das der wagen einen totalschaden vor meinem besitzt hat ?!Geld raus schmeissen ??
wozu hat man den einen Rechtsschutz?!?!?!kapiert hier nur die hälfte das es nicht um den defekt geht, sondern um einen verschwiegenen totalschaden???
also so langsam wird's mir echt zu doof das tausendmal zu erläutern....
Zitat:
Original geschrieben von MuM2012
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Wirst du nicht durchkriegen, denn du kannst nicht beweisen, dass der Schaden nicht erst entstanden ist, nachdem der PKW bereits in deinem Besitz war... aber schmeiss dein Geld ruhig zum Fenster raus und streng nen Prozess an 😉
Ich find das hier schon ziemlich lächerlich... ich kauf nen Auto, das Ding kriegt nach 2 Jahren nen Getriebe/Kupplung/Kabelbaum/Dichtungs/Rostschaden und ich renne dann wutschnaubend zum Anwalt und verklage den Verkäufer?? Ehrlich, hoffentlich fliegst du so richtig schön auf die Nase damit...
Uns auch.
Zu Totalschaden gibt es schwammige Bezeichnungen.
EIn Totalschaden kann ein zerstörtes Fz. sein.
Für den einen ist ein Totalschaden weil die Kiste zu viel Sprit braucht.
Für den anderen ist ein Totalschaden wenn der Wert des Fahrzeugs nach einem Unfall unter die Wiederherstellungskosten sinkt (wirtschaftlicher TS).
Und für Leute wie Dich ist es dann ein Totalschaden wenn man immer mehr bei einem alten pkw reparieren muß (was normal ist).
Es gibt aber im Gegenzug auch Leute, die schlachten so ne alte Krücke um einen anderen Pkw wieder aufzubauen ohne viel Geld in Neuteile reinzustecken (Suchanzeige. Suche Auto mit Zustand XY, der Suchende hat aber genau diese Teile zu Hause liegen und sucht nen "Totalschaden"😉.
Diese Methode wende ich auch ab und an bei meinen Fz. an um günstig Pkw aufzubauen.
Irgendwann kommt der Zeitpunkt, daß man schöne brauchbare Bastel-Pkw nur noch mit größten Mühen von privat bekommt, weil solche Leute wie der TE den Markt kaputtmachen.
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Wirst du nicht durchkriegen, denn du kannst nicht beweisen, dass der Schaden nicht erst entstanden ist, nachdem der PKW bereits in deinem Besitz war... aber schmeiss dein Geld ruhig zum Fenster raus und streng nen Prozess an 😉Zitat:
Original geschrieben von MuM2012
worauf ich hinauswill ist eine teilweise Rückzahlung vom damaligen Kaufpreis, da das Auto den wert nicht hatte.Ich find das hier schon ziemlich lächerlich... ich kauf nen Auto, das Ding kriegt nach 2 Jahren nen Getriebe/Kupplung/Kabelbaum/Dichtungs/Rostschaden und ich renne dann wutschnaubend zum Anwalt und verklage den Verkäufer?? Ehrlich, hoffentlich fliegst du so richtig schön auf die Nase damit...
Du hast es immer noch nicht verstanden.
Es geht dem TE nur um den verschwiegenen Totalschaden
das Auto hatte nach ziemlich genau einem jahr den totalschaden.
gehen wir mal davon aus, das das Fahrzeug nach einem jahr und +- 40000km einen wert von noch 9000€ hat.
wie hoch sollte den dann der schaden sein um von einem wirtschaftlichen totalschaden zu sprechen !?!
auf alle fälle ist es mit Stoßstange, licht und Kotflügel nicht erreicht, den vergoldet sind die teile nicht
ich halte gerne jeden der wirkliches Interesse hat auf dem laufenden.
die restlichen bitte ich einfach mal keine unnütze Kommentare zu hinterlassen.
ich suche hier hilfreiche Erfahrungen und nicht irgendwelche Vermutungen.
nach 2 juristischen aussagen + mittlerweile die aussage des Autohauses bei dem die Wartung des Vorbesitzers gemacht wurden, sehen wir absolut keinerlei Probleme das ganze problemlos abzuwickeln.
das ganze läuft unter arglistige Täuschung und hat
nichts mit garantie oder Sachmängelhaftung zu tun.
auch spielt es keine rolle das das Fahrzeug schon über ein 1jahr in meinem besitz ist.
Zitat:
Original geschrieben von MuM2012
das Auto hatte nach ziemlich genau einem jahr den totalschaden.gehen wir mal davon aus, das das Fahrzeug nach einem jahr und +- 40000km einen wert von noch 9000€ hat.
wie hoch sollte den dann der schaden sein um von einem wirtschaftlichen totalschaden zu sprechen !?!
auf alle fälle ist es mit Stoßstange, licht und Kotflügel nicht erreicht, den vergoldet sind die teile nicht
sorry du hast keine ahnung. das mag nicht schlimm sein, aber deine gedankengänge sind da sehr verworren!
auto 9000€ wert, 3000€ restwert (grob mit der glaskugel geschäzt), macht 6001€ reperaturkosten = totalschaden. wen man bedenkt das ein liter farbe schonmal locker 200€ und mehr kostet, die stunde von lackierer 120€ kostet, ein halbe front durchaus seine 5000€ (mit xenon gern auch mehr, den da kost ein scheinwerfer schon 1000€ wens sein muss) dann ist ein totalschaden eben durchaus möglich.
ach ja.-..arglistige täuschung liegt vor wen er NICHTS vom unfallschaden geschrieben hätte. du wurdest auf den unfallschaden hingewiesen, hast ihn akzeptiert und jetzt solls nach einem jahr schlimm sein?
leider hat er kein Xenon und auch keine metalic Lackierung und deine aussage das durch den Unfall das ganze erwähnt wurde ist schlichtweg falsch.
Unfall= kein totalschaden.
du musst in einem Kaufvertrag den totalschaden erwähnen und den schaden nicht kleiner machen wie er in Wirklichkeit war.
genau das hat der Verkäufer getan und genau das ist die arglistige Täuschung.
du willst mir doch hier jetzt nicht erzählen das ein parkrempler, was auch unter unfallschade läuft, einem totalschade gleichzusetzen ist ?!
egal ob und wie der schaden repariert wurde, du MUSST den schaden angeben.
warum denkst du hat der Verkäufer das nnicht getan ??!
weil er ganau wusste das sein Auto mit repariertem totalschaden keine 8000wert hat.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
sorry du hast keine ahnung. das mag nicht schlimm sein, aber deine gedankengänge sind da sehr verworren!Zitat:
Original geschrieben von MuM2012
das Auto hatte nach ziemlich genau einem jahr den totalschaden.gehen wir mal davon aus, das das Fahrzeug nach einem jahr und +- 40000km einen wert von noch 9000€ hat.
wie hoch sollte den dann der schaden sein um von einem wirtschaftlichen totalschaden zu sprechen !?!
auf alle fälle ist es mit Stoßstange, licht und Kotflügel nicht erreicht, den vergoldet sind die teile nicht
auto 9000€ wert, 3000€ restwert (grob mit der glaskugel geschäzt), macht 6001€ reperaturkosten = totalschaden. wen man bedenkt das ein liter farbe schonmal locker 200€ und mehr kostet, die stunde von lackierer 120€ kostet, ein halbe front durchaus seine 5000€ (mit xenon gern auch mehr, den da kost ein scheinwerfer schon 1000€ wens sein muss) dann ist ein totalschaden eben durchaus möglich.
ach ja.-..arglistige täuschung liegt vor wen er NICHTS vom unfallschaden geschrieben hätte. du wurdest auf den unfallschaden hingewiesen, hast ihn akzeptiert und jetzt solls nach einem jahr schlimm sein?
Kurz nochmal.
Wie wird der Totalschaden definiert???
1. Totalschaden, Fahrzeug kann nicht wieder hergestellt werden, da technisch unmöglich
2. Totalschaden, Fahrzeugwiederherstellung übersteigt den vertretbaren Aufwand für die Arbeiten im Verhältnis zum Restwert.
Das heißt aber nicht, daß man in Eigenarbeit das Fz. wiederherstellen könnte.
Im Versicherungsjargon heißt das dann wirtschaftlicher TS und wird abgewickelt.
Ist aber strenggenommen kein richtiger Totalschaden!!!!!
Wenn Du also zum Schrotti fährst, Gebrauchtteile verbaust, ist die Kiste wieder repariert.
Wenn nun ein verbautes LG leckt, so ist das einfach Pech.
Dein Verkäufer hat ja die Unfallschäden aufgeführt.
Es ist Sache des Verkäufers, daß er das Auto mglw. in wochenlanger Arbeit wieder hergestellt hat.
Wenn Du sowas kaufst, ist das eben dein persönliches Problem, ich habe keines damit wenn ich mir beim Verkauf aufgrund der aufgeführten Infos die Rep. ansehen lassen kann (es ist Dir freigestellt gewesen, damit vor dem Kauf zum TÜV zu fahren und das Fz. prüfen zu lassen).
Ich habe aber auch selbst Kenntnisse um zu entscheiden "Finger weg", oder "her damit, so billig kriegste das Teil so schnell nicht mehr"
Zitat:
Original geschrieben von MuM2012
leider hat er kein Xenon und auch keine metalic Lackierung und deine aussage das durch den Unfall das ganze erwähnt wurde ist schlichtweg falsch.
Unfall= kein totalschaden.
du hast mein posting nicht verstanden...
Zitat:
du musst in einem Kaufvertrag den totalschaden erwähnen und den schaden nicht kleiner machen wie er in Wirklichkeit war.
wo wurde den der schaden kleiner gemacht? du hast DETAILIERTE angaben bekommen was getauscht wurde. ein "totalschaden" liegt immer im auge des betrachters. was glaubst du warum hier irgendwelche jahreswägen mit überschlag gen ostblock wandern. weil es sich hier ggf nicht lohnt, da drüben aber schon dank geringerer arbeitskosten. wen ich mir eine matte kiste kaufe und sie selbst repariere dann ist das natürlich für mich KEIN totalschaden.
aber wie ich schon zum 3. male geschrieben habe ist ein front treffer durchaus im bereich eines wirtschaftlichen totalschadens.
Zitat:
du willst mir doch hier jetzt nicht erzählen das ein parkrempler, was auch unter unfallschade läuft, einem totalschade gleichzusetzen ist ?!
bei einer s klasse sicherlich nicht. bei einem kleinst/billigauto wie eben du nunmal eins gekauft hast durchaus.
Zitat:
egal ob und wie der schaden repariert wurde, du MUSST den schaden angeben.
und WO steht der schaden nicht in deinem kaufvertrag? da STEHT der schaden doch DRIN!
Zitat:
warum denkst du hat der Verkäufer das nnicht getan ??!
weil er ganau wusste das sein Auto mit repariertem totalschaden keine 8000wert hat.
du stellst hier vermutungen an. der verkäufer ist handwerklich begabt ggf, kauft sich einen unfallwagen und setzt diesen für sich kostenneutral zusammen und verkauft das ding nach einer weile mal wieder. woher weisst du ob den verkäufer ein "totalschaden" verkauft wurde?
Zitat:
Original geschrieben von MuM2012
ich suche hier hilfreiche Erfahrungen und nicht irgendwelche Vermutungen.
Ich hatte mal was ähnliches. Auf die Reparaturkosten des Unfalls gab es 10% Wertminderung, das war es.
Das Problem bei Dir ist vermutlich, dass Du durch die lange Haltedauer schon viele km gefahren bist, die im Fall der Rückgängigmachung angerechnet werden, also wenn Du keine Wertminderung akzeptierst, sondern das Auto zurückgibst.