privater Autokauf - Betrug ?!

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Hallo Leute, ich hoffe mir kann hier jemand Ratschläge oder seine eigene Erfahrung mitteilen...

meine Frau und ich haben folgendes Problem:

wir haben im März 2012 einen Seat Ibiza von Privat gekauft.
das Auto hatte laut Verkäufer einen Unfallschade vorne links,
der behoben wurde.
Der Unfall wurde auch so im Kaufvertrag festgehalten.

"Der Verkäufer garantiert
-das in der Zeit, in dem es sein Eigentum war,
lediglich ein Unfallschaden vorne links (Stoßstange,Scheinwerfer und Kotflügel) beschädigt waren und auch beseitigt wurden."

Das war uns bekannt und stellte auch kein Problem für uns dar...

leider hatten wir vor ein paar tagen das Problem dass das öl der servo-lenkung verschwunden ist.
der komplette Behälter (500ml) war leer.
eine Autowerkstatt sah auf den ersten blick keine Undichtigkeit.

als ich mich selbst unters Auto legte um nach Undichtigkeiten zu suchen,
habe ich gesehn das am Lenkgetriebe schon mal irgendetwas gemacht wurde, bzw es wurde nur eine Manschette entfernt und wieder mit einem kabelbinder befestigt, als ich die Manschette entfernt habe, hab ich das "böse" direkt vor augen gehabt =(
das Lenkgetriebe war undicht. und das nicht erst seit gestern =)

eigentlich wollte ich von meinem Vorbesitzer nur erfahren ob er damit in der Vergangenheit Probleme hatte... er war sich dessen nichts bewusst und meinte es könnte ja schon bei Erstbesitzer gewesen sein...

Er war sich also keine Beschädigung bewusst.

Soweit so gut.

also habe ich den Erstbesitzer kontaktiert...

eine ganz nette Dame die mir sehr entgegen kam...
sie erzählte mir das sie mit diesem Fahrzeug einen Unfall hatte.
allerdings so sehr,das ein Gutachter ihrer Versicherung nur noch einen totalschade feststellen konnte...

sie bekamm das Geld von ihrer Versicherung und das Auto ging zu ihrem autohändler zurück.
dort wurde es beschädigt an meinen Verkäufer verkauft, der es reparierte und mir verkauft hat.

rein optisch hat es keinerlei mängel aufzuweisen. sonst hätte ich es auch nicht gekauft,
aber es steht auch nirgens in meinem Kaufvertrag etwas von Totalschaden....
lediglich ein unfallschade wie oben beschrieben.

hat jemand einen Rat für mich ?

die erstbesitzerin wird mir die kommenden tagen die unterlagen ihrer Versicherung und gutachten zukommen lassen.

wie kann ich nun weiter vorgehen ?
kann ich den Verkäufer irgendwie haftbar machen ?

fakt: hatte ich gewusst das dieses Fahrzeug ein Totalschade ist,
wäre es für mich nie in frage gekommen.

schöne grüße und ein sonniges Wochenende...

Beste Antwort im Thema

Warum sollte ein Betrug vorliegen?
Totalschaden bedeutet lediglich, dass der Reparaturaufwand den Zeitwert übersteigt. Und über Alter, Kaufpreis usw sind hier überhaupt keine Angaben.

Wenn der Wagen schon ein paar Jahre alt ist, kann es gut sein, dass der angegebene Schaden einen Totalschaden dargestellt hat.

Das bedeutet aber nicht, dass man den Schaden dennoch reparieren und unter Angabe des Schadens weiterverkaufen darf.

Ob nun privat oder von einer Werkstatt ausgeführt dürfte irrelevant sein.

Und März 2012 das liegt schon 1,5 Jahre zurück, da hätte alles an dem Wagen kaputt gehen können.

Ich sehe da keine großen Aussichten, nach einer so langen Zeit etwas zu erreichen.

Und wie der Verkäufer sagte, wirst du es kaum nachweisen können, wer da mal was gemacht hat.

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Nochmal...ich bitte den TE, dass er den Ausgang hier postet. Und nicht nur als Getippsel, sondern als Urteil.

Viel Erfolg.

@ TE:
Du willst also sagen, dass dein Anwalt dir zugesichert hat das du die Kosten für die neuen Reifen mit angerechnet bekommst?
Hat er sich dann auch zur Durchsicht und zur HU geäußert (wenn durch dich durchführen lassen)?

soooo, da bin ich wieder... =)

falls es noch jemanden interssiert...

wer ein Fahrzeug verkauft, dass wie in meinem Fall ein totalschaden war, dies aber beim verkauf nicht, oder falsch angibt,
kann auch (wie in meinem fall) nach 16 Monaten wegen arglistiger Täuschung und betrug zur Rechenschaft gezogen werden !

selbst der rechtsanwlt meines Verkäufers, hat seinem Mandanten nicht geraten das ganze vor gericht zu ziehen, selbst wenn der Streitwert die 10000€ nicht überschreitet... !

der Verkäufer hat sich bereit erklärt einen Differenz betrag zurück zu erstatten...

der betrag würde ermittel...

damaliger Verkaufspreis - tatsächlicher wert (errechnet durch Gutachter und gutachten des damaligen Totalschadens) = Differenz betrag

mfg

Danke für die Info!

Ich hatte den Thread seinerzeit überhaupt nicht gelesen, da ich zu der Zeit im Urlaub war.
Finde ich absolut in Ordnung so. Hätte mich auch etwas verwundert, wenn das alles so durchgegangen wäre.

Auch für mich hat das Wort "Totalschaden" bei einem Gebrauchtwagen für 7.500 Euro (das waren immerhin mal 15.000 DM !!) eine weitaus größere Bedeutung als bei einigen anderen hier.

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ja, eben...

ich meine wenn das Fahrzeug 10 jahre alt gewesen wäre, hätte ich auch gesagt, 2okay, dumm gelaufen"....

aber bei einem 3 jahre alten Auto mit ca 35000km... MUSS ein totalschaden einfach angegeben werden.
egal welches Fabrikat, egal ob Kleinwagen, egal welcher preis...

mfg

...danke für die Rückmeldung.

N.T.

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