Private Haftpflichtfrage kann mir jemand helfen?

Hallo,
auch wenn es nichts mit Autos zu tun hat, würde ich mich freuen wenn mir jemand etwas erklären könnte.

Folgendes:
(Kurzbeschreibung)
Vom Hotel ausgeliehene Fahrräder wurden am Strand angeschlossen. Die Räder wurden geklaut.
Die Räder waren nicht vom Hotel versichert. D.h. sie mussten beim Hotel bezahlt werden, da das Hotel "geschädigt wurde" (Wenn wir es nicht bezahlt hätten, hätten wir eine Anzeige vom Hotel bekommen)

Der Schaden wurde bei der Privatenhaftpflicht eingereicht, da so etwas auch im Ausland abgedeckt ist.
Unterlagen sind alle vorhanden: Polizei Anzeige, Quittungen der Räder, Belege Bilder etc.

Die Versicherung schreibt grob übersetzt: Dadurch das wir alles richtig gemacht haben bzw. nichts verschuldet haben (Räder angeschlossen haben etc.) können Sie nichts bezahlen.

Für mich heißt das jetzt wenn ich gesagt hätte ich habe die Räder nicht angeschlossen dann würden sie es bezahlen???? Dann wäre das in meinen Augen Vorsatz und die würden das doch auch als Grund nehmen das sie nichts zahlen müssen...
Ich habe doch dem Hotel einen Schaden zugefügt warum soll das nicht versichert sein???

Kann mir das mal jemand erklären. PN geht auch.

Nebenbei: Jahre langer Kunde bei der Versicherung. Dies ist der erste Schaden. Bin also kein Versicherungsdauerausnutzer...

Gruß
Basti

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von VersVor


Hallo,
Kennst Du Dich im italienischen Recht so gut aus, daß Du mit Sicherheit sagen kannst, daß dieser Bereich analog deutschem Recht ist? Dann hast Du völlig Recht.
Wenn aber das italienischem Recht eine Haftung des Entleihers vorsieht, wäre die PHV leistungspflichtig.

MfG

In Parlermo geboren, an der Sapienza in Rom Jura studiert und fünf Jahre in einer Kanzlei in Mailand ausschliesslich mit Haftungsrecht befasst - reicht dir das?

73 weitere Antworten
73 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Hausrat wird schwierig, da die Fahrräder ja nicht dein Eigentum waren.

Aber probieren würde ich es trotzdem mal.
Eigentlich wäre das ganze ein Fall für die Private Haftpflicht.

Stichwort: Prüfung berechtigter Ansprüche.

Und nichts anderes hat hier der Versicherer schon getan. Die Ansprüche waren nicht berechtigt, der Versicherungsnehmer war nicht verpflichtet, Schadenersatz für die vor Diebstahl gesicherten Fahrräder Schadenersatz zu leisten und demzufolge hat der Versicherer für die entwendeten Fahrräder auch keinen Ersatz zu leisten. Das der Versicherungsnehmer die Fahrräder unter Androhung imaginärer Repressalien dem Hotelier bezahlt hat, darf den Versicherer nicht interessieren.

Und was soll der Ratschlag, den Schaden wider besseren Wissens der Hausratversicherung zu melden? 

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72



Des weiteren wäre interessant, ob man per Mietvertrag die Haftung bei Diebstahl auf den Mieter übertragen kann?

Man kann vieles vertraglich regeln und dabei sogar gegen geltendes Recht verstoßen. Ob es sich dann letztlich auch gerichtlich durchsetzen läßt, bleibt dahingestellt. Das ist hier aber nicht die Frage.

In den Mietverträgen von Autovermietern wird die Haftung bei Diebstahl eben nicht auf den Mieter übertragen.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Hausrat wird schwierig, da die Fahrräder ja nicht dein Eigentum waren.

Und wieder daneben.

Hausratgegenstände, die fremdes Eigentum sind, sich aber in Besitz oder Gebrauch des Versicherungsnehmers befinden, sind versichert.

Lernt Ihr heute gar nichts mehr?

Du machst ständig Leute an, die bei Direktversicherern Kunde sind, daß sie Beratung nötig hätten.

Mal im Ernst, was soll jemand mit einem Berater, der von der Materie keinen Plan hat?

MfG

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Und nichts anderes hat hier der Versicherer schon getan. Die Ansprüche waren nicht berechtigt, der Versicherungsnehmer war nicht verpflichtet, Schadenersatz für die vor Diebstahl gesicherten Fahrräder Schadenersatz zu leisten und demzufolge hat der Versicherer für die entwendeten Fahrräder auch keinen Ersatz zu leisten

Hallo,

Kennst Du Dich im italienischen Recht so gut aus, daß Du mit Sicherheit sagen kannst, daß dieser Bereich analog deutschem Recht ist? Dann hast Du völlig Recht.

Wenn aber das italienischem Recht eine Haftung des Entleihers vorsieht, wäre die PHV leistungspflichtig.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von VersVor



Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Hausrat wird schwierig, da die Fahrräder ja nicht dein Eigentum waren.
Und wieder daneben.
Hausratgegenstände, die fremdes Eigentum sind, sich aber in Besitz oder Gebrauch des Versicherungsnehmers befinden, sind versichert.
Lernt Ihr heute gar nichts mehr?
Du machst ständig Leute an, die bei Direktversicherern Kunde sind, daß sie Beratung nötig hätten.
Mal im Ernst, was soll jemand mit einem Berater, der von der Materie keinen Plan hat?

MfG

Und wo steht, das fremde Fahrräder in der Hausratversicherung mitversichert sind?

Wer mit Steinen wirft, sollte nicht im Glashaus sitzen!

Fahrräder sind vom Grundsatz her überhaupt nicht versichert, es sei denn, man beantragt einen gesonderten Einschluss gegen Zusatzbeitrag und dann sind auch nur die eigenen Fahrräder bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze mitversichert.

Fremdes Eigentum ist nur dann mitversichert, wenn es sich vorübergehend im Haushalt des Versicherungsnehmers befunden hat und dann durch eine versicherte Gefahr zu Schaden gekommen ist.

Im Rahmen der Außenversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen nur das Eigentum des Versicherungsnehmers mitversichert.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von VersVor


Hallo,
Kennst Du Dich im italienischen Recht so gut aus, daß Du mit Sicherheit sagen kannst, daß dieser Bereich analog deutschem Recht ist? Dann hast Du völlig Recht.
Wenn aber das italienischem Recht eine Haftung des Entleihers vorsieht, wäre die PHV leistungspflichtig.

MfG

In Parlermo geboren, an der Sapienza in Rom Jura studiert und fünf Jahre in einer Kanzlei in Mailand ausschliesslich mit Haftungsrecht befasst - reicht dir das?

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



Und wo steht, das fremde Fahrräder in der Hausratversicherung mitversichert sind?

In den AHB.

Zitat:

Fahrräder sind vom Grundsatz her überhaupt nicht versichert, es sei denn, man beantragt einen gesonderten Einschluss gegen Zusatzbeitrag und dann sind auch nur die eigenen Fahrräder bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze mitversichert.

Selbstversändlich sind Fahrräder versichert, sie gehören zum Hausrat.

Was nicht versichert ist, ist der einfache Diebstahl, dies gilt für den gesamten Hausrat.

Gegen Zuschlag kann man für Fahrräder das Risiko Diebstahl versichern.

Zitat:

Fremdes Eigentum ist nur dann mitversichert, wenn es sich vorübergehend im Haushalt des Versicherungsnehmers befunden hat und dann durch eine versicherte Gefahr zu Schaden gekommen ist.

Im Rahmen der Außenversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen nur das Eigentum des Versicherungsnehmers mitversichert.

Dies stimmt nicht. Die Aussenversicherung gilt analog der übrigen Bedingungen, es gibt nur Entschädigungsgrenzen.

MfG

@VersVor
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man hier nicht posten

Grins 😁

@xAKBx
Warum tust Du es dann?

VersVor - könnte es sein, dass er Dich meint??? 😉

Würde Sinn machen - einige Deiner Postings können sich äusserst negativ auf die finanzielle Balance einiger Hilfsuchender hier auswirken - nur weil man etwas im Brustton der Überzeugung behauptet, mit einige Paragraphen des BGB um sich wirft (meist passen die eh nicht), wird das von Dir behauptete so gut wie nie zur Wahrheit...

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



So oder ähnlich wird die Haftung bei Autovermietungen umschrieben: 

"Der Mieter haftet für während der Dauer des Mietvertrages an dem gemieteten Fahrzeug entstehende oder durch seinen Betrieb verursachte Schäden oder den Verlust des Fahrzeuges (einschließlich Fahrzeugteilen und –zubehör).

Aber - und das ist entscheidend:

Die Haftung des Mieters tritt nicht ein, wenn der Mieter die den Schaden oder Verlust verursachende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat."

Also wenn ich einen Mietwagen nehme, diesen ordnungsgemäß auf einem Supermarktplatz parke, Einkünfte erledige, zum Auto zurückkehre und sehe, daß das Auto durch einen Parkrempler beschädigt ist, muss ich für diesen Schaden nicht gerade stehen, falls der Vermieter mir keine Obhutsverletzung nachweisen kann?

O.

@VersVor
Wenn du deine Erkenntnisse über den Versicherungsumfang einer Hausratversicherung schon aus den AHB (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung) nimmst, erscheinen deine Erkenntnisse mehr als zweifelhaft

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



Und wo steht, das fremde Fahrräder in der Hausratversicherung mitversichert sind?

Zitat:
Original geschrieben von VersVor
In den AHB.

Zitat:

Original geschrieben von VersVor


Und wieder daneben.
Hausratgegenstände, die fremdes Eigentum sind, sich aber in Besitz oder Gebrauch des Versicherungsnehmers befinden, sind versichert.
Lernt Ihr heute gar nichts mehr?
Du machst ständig Leute an, die bei Direktversicherern Kunde sind, daß sie Beratung nötig hätten.
Mal im Ernst, was soll jemand mit einem Berater, der von der Materie keinen Plan hat?

***editiert, mfg steini111***

***nochmals durch mich editiert***
Nun ja. steini111 ist der Meinung, dass ich dir meine Meinung, VersVor nicht sagen darf.
Aber ich habe mich darüber aufgeregt, dass du mir unterstellst nichts gelernt zu haben.

Ich bin Fachwirt für Finanzberatung und habe fast 2 Jahrzehnte Berufserfahrung.

Aber glaub mir. Selbst wenn ich mal in Rente gehe wird es immer wieder Fälle geben, die ich noch nicht hatte und die ich trotz lesen der VHB nicht mit 100% Sicherheit beantworten kann.

Tut mir leid, dass ich nicht jeden Satz in den VHB Auswendig kann.

So. Nun wieder zum Thema:

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Und wo steht, das fremde Fahrräder in der Hausratversicherung mitversichert sind?

Wer mit Steinen wirft, sollte nicht im Glashaus sitzen!

Fahrräder sind vom Grundsatz her überhaupt nicht versichert, es sei denn, man beantragt einen gesonderten Einschluss gegen Zusatzbeitrag und dann sind auch nur die eigenen Fahrräder bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze mitversichert.

Fahrräder sind vom Grundsatz her in der Hausrat mitversichert!

Aber nur gegen die normalen gefahren. Und die lautet z.B. Einbruch-Diebstahl und nicht Diebstahl.

Die Zusatzklausel für Fahrräder hat man also deshalb in der Hausrat, damit der einfache Diebstahl auch mitversichert ist.

Da hat VersVor recht.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Fremdes Eigentum ist nur dann mitversichert, wenn es sich vorübergehend im Haushalt des Versicherungsnehmers befunden hat und dann durch eine versicherte Gefahr zu Schaden gekommen ist.

Im Rahmen der Außenversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen nur das Eigentum des Versicherungsnehmers mitversichert.

Das ist eben das Problem an der Sache.

Fremdes Eigentum ist zwar versichert, aber laut VHB nur dann, wenn es sich im Haushalt des Kunden befindet.

In der Außenversicherung wiederrum ist der einfache Diebstahl nicht erwähnt und das Fremde Eigentum ist damit auch nicht gemeint.
Fahrräder werden in der Außenversicherung nicht extra erwähnt.

In den Fahrraddiebstahlklauseln steht wiederum nichts drinnen, ob geliehene Fahrräder auch versichert sind.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


@VersVor
Wenn du deine Erkenntnisse über den Versicherungsumfang einer Hausratversicherung schon aus den AHB (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung) nimmst, erscheinen deine Erkenntnisse mehr als zweifelhaft

Hab ich mir auch schon gedacht.

@ VersVor

Danke nochmals, dass du alle anderen als Unkompetent bezeichnest.

Auch wenn du der Meinung bist, ich habe in meiner Ausbildung nicht gelernt.

Soviel kann ich dir sagen:

AHB = Allgemeine Haftpflicht Bedingungen
VHB = Verbundene Hausrat Bedingungen.

Beleidigungen sind zu unterlassen!

Grüße
Steini

Deine Antwort
Ähnliche Themen