Private Haftpflichtfrage kann mir jemand helfen?
Hallo,
auch wenn es nichts mit Autos zu tun hat, würde ich mich freuen wenn mir jemand etwas erklären könnte.
Folgendes:
(Kurzbeschreibung)
Vom Hotel ausgeliehene Fahrräder wurden am Strand angeschlossen. Die Räder wurden geklaut.
Die Räder waren nicht vom Hotel versichert. D.h. sie mussten beim Hotel bezahlt werden, da das Hotel "geschädigt wurde" (Wenn wir es nicht bezahlt hätten, hätten wir eine Anzeige vom Hotel bekommen)
Der Schaden wurde bei der Privatenhaftpflicht eingereicht, da so etwas auch im Ausland abgedeckt ist.
Unterlagen sind alle vorhanden: Polizei Anzeige, Quittungen der Räder, Belege Bilder etc.
Die Versicherung schreibt grob übersetzt: Dadurch das wir alles richtig gemacht haben bzw. nichts verschuldet haben (Räder angeschlossen haben etc.) können Sie nichts bezahlen.
Für mich heißt das jetzt wenn ich gesagt hätte ich habe die Räder nicht angeschlossen dann würden sie es bezahlen???? Dann wäre das in meinen Augen Vorsatz und die würden das doch auch als Grund nehmen das sie nichts zahlen müssen...
Ich habe doch dem Hotel einen Schaden zugefügt warum soll das nicht versichert sein???
Kann mir das mal jemand erklären. PN geht auch.
Nebenbei: Jahre langer Kunde bei der Versicherung. Dies ist der erste Schaden. Bin also kein Versicherungsdauerausnutzer...
Gruß
Basti
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Hallo,
Kennst Du Dich im italienischen Recht so gut aus, daß Du mit Sicherheit sagen kannst, daß dieser Bereich analog deutschem Recht ist? Dann hast Du völlig Recht.
Wenn aber das italienischem Recht eine Haftung des Entleihers vorsieht, wäre die PHV leistungspflichtig.MfG
In Parlermo geboren, an der Sapienza in Rom Jura studiert und fünf Jahre in einer Kanzlei in Mailand ausschliesslich mit Haftungsrecht befasst - reicht dir das?
73 Antworten
Dies ist in meinen Augen kein Privathaftpflichtschaden.
Du hast eine (in den Augen der Versicherung) ungerechtfertigte Forderung bezahlt. Der Versicherer hätte den Schaden abgelehnt.
Ok. Was ist in dem Fall die beste Lösung. Dem Hotel nichts bezahlen, Eine Anzeige bekommen (Ausreise gefährdet?)
Was soll ich machen wenn so etwas nochmal passiert? Tipps?
Hallo Basti,
über welche Summe pro Fahrrad reden wir hier?
Wurde ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen und was stand darin, bezüglich Haftung und hätte man, gegen Aufpreis eine Haftungsbeschränkung oder einen Haftungsausschluß vereinbaren können?
Liebe Grüße
Herbert
Exkurs private Haftpflichtversicherung:
Im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherungen wird finanzieller Ersatz geleistet für Schäden, die Du einem Dritten gegenüber verursacht hast nach den Maßgaben des bürgerlichen Gesetzbuchs (§823 BGB).
Hiernach haftest du für Schäden, die Du einem Dritten gegenüber fahrlässig oder vorsätzlich zugfügst. (naja, Vorsatz ist zwar in der Versicherung ausgeschlossen, dem Dritten gegenüber haftest du natürlich trotzdem).
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht lässt (mehr als anschließen kannst du das Fahrrad nicht). Somit hast du den Schaden nicht durch Tun oder Unterlassren verursacht, somit haftest Du dem Hotel hieraus gegenüber nicht.
Anders wird es nur aus dem Grund sein, weil Du mit dem Hotel vermutlich über das Leihen der Räder einen Miet/ bzw Leihvertrag abgeschlossen haben wirst.
Vertragsgemäße Haftungsansprüche sind allerdings im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung nicht abgesichert. Zusätzlich dürfte in den meisten Privathaftpflichtverträgen Miete/Leihe/Pacht ausgeschlossen sein, also hier ein 2.ter Ausschlussgrund.
Eine Haftung deinerseits kann also durch den Mietvertrag dem Hotel ggüber begründet sein, aber aus deiner PHV wird nix kommen.
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung
(AHB)
Umfang des Versicherungsschutzes
1 Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall
1.1
Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicher
-
ten Risikos für den Fall, dass der Versicherungsnehmer we
-
gen eines während der Wirksamkeit der Versicherung einge
-
tretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen
Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögens
-
schaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflicht
-
bestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten
auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird
Das ist ein Auszug aus AHB, hier kommt es auf den letzten Teil des letzten Satzes an: aufgrund gesetzlicher Haftpflicht bestimmungen PRIVATRECHTLICHEN Inhalts, also nix Vertrag.
MfG
Relaxolator
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Moin,
nicht Du hast dem Verleiher einen Schaden zugefügt, sondern die Fahrraddiebe.
In sofern kann eine Haftung aus der PHV ausgeschlossen werden und der Geschädigte muß sich an die Fahrraddiebe wenden (wird wohl schlecht zu machen sein).
Die PHV (aber nur neuere Tarife, alte Tarife hatten an geliehenen/gemieteten Sachen einen Ausschluß der Leistung) wäre nur dafür eingetreten, wenn die Fahrräder durch ein Versehen von Dir beschädigt wären.
Zitat:
Original geschrieben von BlindPunk
Ich habe doch dem Hotel einen Schaden zugefügt warum soll das nicht versichert sein???
Du hast den Schaden dem Hotel nicht zugefügt.
Das war der Dieb, der die gestohlen hat.
Auch waren es zum Zeitpunkt des Diebstahles deine Fahrräder, weshalb die Haftpflicht mi Grundbedingungen nicht zahlt. Der Schaden wurde in dem Moment dir zugefügt. Nicht dem Hotel.
Folgendes kann ich dir zu dem Fall sagen.
1. Du hast nicht die richtigen Haftpflichtbedingungen.
In zeitgemäßen Optimal Tarifen ist das Abhandenkommen von fremden beweglichen Sachen, die geliehen oder gemietet wurden mitversichert.
Hast du diese Klausel nicht in deinem Vertrag, so wird der Schaden duch die Haftpflicht nicht bezahlt.
2. Eine Möglichkeit wäre, dass deine Hausrat den Schaden bezahlt, wenn in dieser Fahrraddiebstahl mitversichert ist.
Auch wenn diese nur geliehen waren, so warst du zum Zeitpunkt des Diebstahls der Besitzer der Fahrräder und diese müssten meiner Meinung nach dann zu deinem Hausrat zählen.
Hier bin ich mir allerdings nicht Sicher, ob die Hausrat das auch so sieht, da ich selber so einen Fall noch nicht gehabt habe. Aber ein Versuch wäre es Wert.
Zitat:
Original geschrieben von BlindPunk
Ok. Was ist in dem Fall die beste Lösung. Dem Hotel nichts bezahlen, Eine Anzeige bekommen (Ausreise gefährdet?)
Was soll ich machen wenn so etwas nochmal passiert? Tipps?
Nie wieder in so ein Land reisen, wo wegen eines Fahrraddiebstahls Deine Freiheit bedroht wäre...😉
Dem Hotel musst du natürlich trotzdem die Fahrräder bezahlen.
Die waren zum Zeitpunkt des Diebstahles in deinem Besitz und damit auch in deinem Verantwortungsbereich.
danke für die vielen Antworten.
Ich hab schon eingesehen das da wohl nichts mehr zu holen ist.
Also nochmal zur Beantwortung einiger Fragen.
- Es ging lediglich um 360€ für beide Räder zusammen.
- Urlaubsland ist Italien (Ja Ausreise gefährdet war etwas übertrieben gemeint)
- Ich habe beim Hotel lediglich für die entgegennahme der beiden Räder unterschrieben.
Problem ist: Ich habe schon in vielen Ländern mir Räder geliehen. Es gibt einfach nicht überall die Möglichkeit vernünftige Verträge (inkl. Versicherung etc) zu bekommen. Ist halt kein Deutschland ;-)
Also das Risiko muss ich wohl immer eingehen. Nächstes mal kommt das eigene gute Abus Schloß mit und dann wirds etwas schwerer. Ist halt mein eigenes Pech...
Zu:
"1. Du hast nicht die richtigen Haftpflichtbedingungen.
In zeitgemäßen Optimal Tarifen ist das Abhandenkommen von fremden beweglichen Sachen, die geliehen oder gemietet wurden mitversichert."
Richtig: Ich habe diese Klausel in meinem Vertrag und deswegen habe ich das ganze hier geschrieben, weil die Versicherung trotzdem nicht zahlt.
Über die Hausrat wollte ich es auch nochmal versuchen. Ich habe jetzt nochmal einen Versicherungsexperten (näherer Bekannte) eingeschaltet, der setzt sich jetzt nochmal mit der Versicherung in Verbindung.
Ich werde wenn es Neuigkeiten gibt es euch wissen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von BlindPunk
Richtig: Ich habe diese Klausel in meinem Vertrag und deswegen habe ich das ganze hier geschrieben, weil die Versicherung trotzdem nicht zahlt.
Ja OK.
Eigentlich wohl auch richtig so.
PH setzt ja ein Verschulden deinerseits vorraus, dass die Sache abhanden gekommen ist.
Das war ja in dem Fall nicht der Fall.
Was sagen deine Hausrat Bedingungen?
Fahrraddiebstahl mitversichert?
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
PH setzt ja ein Verschulden deinerseits vorraus, dass die Sache abhanden gekommen ist.
Das war ja in dem Fall nicht der Fall.
Na was denn nun? Falscher Vertrag, oder kein Verschulden?
Jetzt kommt der Experte 😁
Ich habe mich im letzten Posting gerade selber korrigiert und auch begründet, warum die Haftpflicht berechtigterweise trotz dieser Klausel nicht zahlt.
War eine Idee von mir, an was es liegen kann, warum die nicht zahlen.
Aber wie ich geschrieben habe. Es ist doch richtig, dass sie nicht zahlen, denn auch wenn diese Klausel im Vertrag ist, muss immer noch ein Verschulden vorliegen.
Daran habe ich im ersten Posting, als ich diese Klausel erwähnt habe, nicht gedacht.
Bei einem Diebstahl bei dem das Fahrrad abgeschlossen war, liegt definitiv kein Verschulden beim VN.
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
PH setzt ja ein Verschulden deinerseits vorraus, dass die Sache abhanden gekommen ist.
Diese Aussage ist so nicht richtig. Grundlage für die Leistungspflicht der PHV ist eine gegebene Haftung und das keine Ausschlussklausel greift.
Nach deutschem Recht wäre in dem hier vorliegenden Fall keine Haftungsgrundlage gegeben.
Wenn nach italienischem Recht der Entleiher für die Räder haften muss, ist die PHV leistungspflichtig.
MfG
Natürlich trotzdem nicht.
Die PH haftet nur für Schäden, die ich verursache.
Ich habe aber den Schaden nicht verursacht.
Die Fahrräder wurden mir gestohlen und nicht dem Hotel.
Die Fahrräder waren zum Zeitpunkt des Diebstahles in meinem Besitz und damit ist mir der Schaden entstanden.
Ob ich die Fahrräder später wieder zurück geben muss oder nicht spielt in dem Moment überhaupt keine Rolle.