Private Haftpflichtfrage kann mir jemand helfen?

Hallo,
auch wenn es nichts mit Autos zu tun hat, würde ich mich freuen wenn mir jemand etwas erklären könnte.

Folgendes:
(Kurzbeschreibung)
Vom Hotel ausgeliehene Fahrräder wurden am Strand angeschlossen. Die Räder wurden geklaut.
Die Räder waren nicht vom Hotel versichert. D.h. sie mussten beim Hotel bezahlt werden, da das Hotel "geschädigt wurde" (Wenn wir es nicht bezahlt hätten, hätten wir eine Anzeige vom Hotel bekommen)

Der Schaden wurde bei der Privatenhaftpflicht eingereicht, da so etwas auch im Ausland abgedeckt ist.
Unterlagen sind alle vorhanden: Polizei Anzeige, Quittungen der Räder, Belege Bilder etc.

Die Versicherung schreibt grob übersetzt: Dadurch das wir alles richtig gemacht haben bzw. nichts verschuldet haben (Räder angeschlossen haben etc.) können Sie nichts bezahlen.

Für mich heißt das jetzt wenn ich gesagt hätte ich habe die Räder nicht angeschlossen dann würden sie es bezahlen???? Dann wäre das in meinen Augen Vorsatz und die würden das doch auch als Grund nehmen das sie nichts zahlen müssen...
Ich habe doch dem Hotel einen Schaden zugefügt warum soll das nicht versichert sein???

Kann mir das mal jemand erklären. PN geht auch.

Nebenbei: Jahre langer Kunde bei der Versicherung. Dies ist der erste Schaden. Bin also kein Versicherungsdauerausnutzer...

Gruß
Basti

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von VersVor


Hallo,
Kennst Du Dich im italienischen Recht so gut aus, daß Du mit Sicherheit sagen kannst, daß dieser Bereich analog deutschem Recht ist? Dann hast Du völlig Recht.
Wenn aber das italienischem Recht eine Haftung des Entleihers vorsieht, wäre die PHV leistungspflichtig.

MfG

In Parlermo geboren, an der Sapienza in Rom Jura studiert und fünf Jahre in einer Kanzlei in Mailand ausschliesslich mit Haftungsrecht befasst - reicht dir das?

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Wo besteht hier ein Problem?

Wer Fahrräder vermietet, muss auch damit rechnen, dass diese einem Mieter entwendet werden könnten. Hat der Mieter die Fahrräder gegen einfachen Diebstahl gesichert, trifft ihn kein Verschulden am Abhandenkommen und hat dem Vermieter die Fahrräder auch nicht zu ersetzen.

Der Haftpflichtversicherer ersetzt nur Schäden, für die der Versicherte verantwortlich ist und wehrt unberechtigte Ansprüche für den Versicherten ab. Notfalls stellt der Haftpflichtversicherer seinem Versicherten im Falle eine gerichtlichen Verfahrens auch einen Rechtsanwalt zur Seite und übernimmt dessen Kosten und auch die Gerichtskosten.

Hier kommt der Versicherer seiner vertraglichen Verpflichtung nach. Versicherungsschutz im Rahmen einer Haftpflichtversicherung zeichnet sich halt nicht nur dadurch aus, dass gezahlt wird.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx
Wo besteht hier ein Problem?
 
Wer Fahrräder vermietet, muss auch damit rechnen, dass diese einem Mieter entwendet werden könnten. Hat der Mieter die Fahrräder gegen einfachen Diebstahl gesichert, trifft ihn kein Verschulden am Abhandenkommen und hat dem Vermieter die Fahrräder auch nicht zu ersetzen.
 
Der Haftpflichtversicherer ersetzt nur Schäden, für die der Versicherte verantwortlich ist und wehrt unberechtigte Ansprüche für den Versicherten ab. Notfalls stellt der Haftpflichtversicherer seinem Versicherten im Falle eine gerichtlichen Verfahrens auch einen Rechtsanwalt zur Seite und übernimmt dessen Kosten und auch die Gerichtskosten.
 
Hier kommt der Versicherer seiner vertraglichen Verpflichtung nach. Versicherungsschutz im Rahmen einer Haftpflichtversicherung zeichnet sich halt nicht nur dadurch aus, dass gezahlt wird.

Und deswegen haben die wohl auch gleich kassiert, weil Sie das Wissen.....

Aber was hätte BlindPunk machen sollen?

Hätte er nicht bezahlen sollen? Wie kommt er jetzt an seine Kohle? 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Und deswegen haben die wohl auch gleich kassiert, weil Sie das Wissen.....

Aber was hätte BlindPunk machen sollen?

Hätte er nicht bezahlen sollen? Wie kommt er jetzt an seine Kohle? 

Ja, er hätte nicht zahlen sollen - für einen Diebstahl kann man nun mal halt nichts und eine Rückforderung beim Hotel wird sich vermutlich nur über einen Rechtsanwalt realisieren lassen.

Danke, wieder was gelernt......🙂

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Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Und deswegen haben die wohl auch gleich kassiert, weil Sie das Wissen.....

Aber was hätte BlindPunk machen sollen?

Hätte er nicht bezahlen sollen? Wie kommt er jetzt an seine Kohle? 

Ja, er hätte nicht zahlen sollen - für einen Diebstahl kann man nun mal halt nichts und eine Rückforderung beim Hotel wird sich vermutlich nur über einen Rechtsanwalt realisieren lassen.

Hast du mal die Paragraphen die ihn von der Rückgabe befreien?

Bzw. eben vom Ersatz mit Geld, wenn die Fahrräder nicht mehr da sind?

Was google so ausspuckt, scheint das tatsächlich so der Fall zu sein.
Aber das sind alles auch immer nur irgendwelche Meinungen, die man dort findet.

Würde aber meinem Rechtsempfinden total widersprechen.

So wäre ich ja blöd, wenn ich mir ein Fahrrad selber kaufe. Da wäre es ja immer besser, etwas nur auszuleihen.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Wo besteht hier ein Problem?

Wer Fahrräder vermietet, muss auch damit rechnen, dass diese einem Mieter entwendet werden könnten. Hat der Mieter die Fahrräder gegen einfachen Diebstahl gesichert, trifft ihn kein Verschulden am Abhandenkommen und hat dem Vermieter die Fahrräder auch nicht zu ersetzen.

Wer Autos vermietet, muss auch damit rechnen, dass diese einem Mieter entwendet werden können.

Wird einem Mieter der Mietwagen trotz vorschriftsmäßiger Sicherung gestohlen, hat der Mieter den Zeitwert des Fahrzeuges zu ersetzen oder, falls eine Kaskoversicherung besteht, den Kasko-Selbstbehalt zu zahlen.

Warum verhält es sich mit einem gemieteten Fahrrad anders als mit einem gemietetem Auto?

Die Frage, ob eine Versicherung einspringt, ist eine andere Baustelle.

O.

Hier stellt sich doch wohl eher die Frage, ob der Mieter alles notwendige unternommen hat um die Fahrräder gegen Diebstahl zu sichern.

Und das hat er der Aussage des TE getan. Wenn der Vermieter dann das Risiko des Verlustes minimieren oder ausschließen möchte, dann kann er ja eine Versicherung abschließen und das auf den Mietpreis umschlagen.

So machen es die Autovermieter ja auch.

Automieter machen das aber deshalb, weil sie wissen, dass sie sonst ihrem Geld hinterher laufen müssten und bei mangelnder Bonität vom Autoleiher Pech hätten.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Wer Autos vermietet, muss auch damit rechnen, dass diese einem Mieter entwendet werden können.
Wird einem Mieter der Mietwagen trotz vorschriftsmäßiger Sicherung gestohlen, hat der Mieter den Zeitwert des Fahrzeuges zu ersetzen oder, falls eine Kaskoversicherung besteht, den Kasko-Selbstbehalt zu zahlen.

Woher nimmst du diesen Irrglauben?

So oder ähnlich wird die Haftung bei Autovermietungen umschrieben: 

"Der Mieter haftet für während der Dauer des Mietvertrages an dem gemieteten Fahrzeug entstehende oder durch seinen Betrieb verursachte Schäden oder den Verlust des Fahrzeuges (einschließlich Fahrzeugteilen und –zubehör).

Aber - und das ist entscheidend:

Die Haftung des Mieters tritt nicht ein, wenn der Mieter die den Schaden oder Verlust verursachende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat."

Hallo xAKBx

WO steht das?

Hier wird immer irgendwas geschreiben und behauptet ohne Angaben von Quellen.

Ich hab dich oben beim Fahrraddiebstahl schon gefragt, wo es steht, dass der Mieter nicht haften muss.

Bitte nenne die dazugehörigen Quellenangaben.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Wer Autos vermietet, muss auch damit rechnen, dass diese einem Mieter entwendet werden können.
Wird einem Mieter der Mietwagen trotz vorschriftsmäßiger Sicherung gestohlen, hat der Mieter den Zeitwert des Fahrzeuges zu ersetzen oder, falls eine Kaskoversicherung besteht, den Kasko-Selbstbehalt zu zahlen.

Diese Aussage ist meiner Meinung nach nicht richtig, das Gesetz sagt etwas anderes

(§ 275 BGB).

Zitat:

Warum verhält es sich mit einem gemieteten Fahrrad anders als mit einem gemietetem Auto?

Tut es nicht, s. o.

MfG

OK. Schön langsam glaube ich auch, dass er für eine Sache die gemietet ist und gestohlen wird, nicht haften muss.

Aber:

Wir reden hier vom Deutschen Recht. BGB gilt so ja nicht in Italien.

Des weiteren wäre interessant, ob man per Mietvertrag die Haftung bei Diebstahl auf den Mieter übertragen kann?

Ja bei meiner Hausrat sind Räder versichert auch im Ausland. Aber ich glaube das bezieht sich nur auf die eigenen. Auslegungssache ist ob die Räder zum mietzeitpunkt als meine angesehen werden . Das bezweifle ich. Ich werde es aber auch bei der Hausrat einreichen. Mehr als nicht zahlen können sie nicht.

Ja wenn ich dem Hotel sage das ich nichts bezahle spucken die mir in die leckere Pasta ;-)
Oder sie geben mir die kaution vom hotelzimmer nicht wieder. Oder schicken mir die Mafia hinterher ;-)

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Würde aber meinem Rechtsempfinden total widersprechen.

Wieso?

Wenn man doch davon ausgeht, dass der Mieter dem Vermieter keinen Schaden zugefügt hat, sondern die Diebe, warum sollte der Mieter dann für etwas haften was er nicht getan hat?

Füge ich jemandem einen Schaden zu, hafte ich.
Füge ich jemandem keinen Schaden zu, muss ich auch nicht haften. Ich hab ja nichts getan.

Für mein Rechtsverständnis klingt das sehr logisch und nachvollziehbar.

Wenn du am Mediamarkt an der Kassenschlange stehst und deinen neuen Laptop im Einkaufswagen hast, kommt Kumpel Ede und rennt an dir vorbei, greift sich den Laptop, rennt raus und ist verschwunden.

Nach deinem Rechtsempfinden müsstest du den Laptop jetzt bezahlen, obwohl Ede ihn geklaut hat.

Hausrat wird schwierig, da die Fahrräder ja nicht dein Eigentum waren.

Aber probieren würde ich es trotzdem mal.

Eigentlich wäre das ganze ein Fall für die Private Haftpflicht.

Stichwort: Prüfung berechtigter Ansprüche.

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