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Private Haftpflichtfrage kann mir jemand helfen?

Hallo,
auch wenn es nichts mit Autos zu tun hat, würde ich mich freuen wenn mir jemand etwas erklären könnte.

Folgendes:
(Kurzbeschreibung)
Vom Hotel ausgeliehene Fahrräder wurden am Strand angeschlossen. Die Räder wurden geklaut.
Die Räder waren nicht vom Hotel versichert. D.h. sie mussten beim Hotel bezahlt werden, da das Hotel "geschädigt wurde" (Wenn wir es nicht bezahlt hätten, hätten wir eine Anzeige vom Hotel bekommen)

Der Schaden wurde bei der Privatenhaftpflicht eingereicht, da so etwas auch im Ausland abgedeckt ist.
Unterlagen sind alle vorhanden: Polizei Anzeige, Quittungen der Räder, Belege Bilder etc.

Die Versicherung schreibt grob übersetzt: Dadurch das wir alles richtig gemacht haben bzw. nichts verschuldet haben (Räder angeschlossen haben etc.) können Sie nichts bezahlen.

Für mich heißt das jetzt wenn ich gesagt hätte ich habe die Räder nicht angeschlossen dann würden sie es bezahlen???? Dann wäre das in meinen Augen Vorsatz und die würden das doch auch als Grund nehmen das sie nichts zahlen müssen...
Ich habe doch dem Hotel einen Schaden zugefügt warum soll das nicht versichert sein???

Kann mir das mal jemand erklären. PN geht auch.

Nebenbei: Jahre langer Kunde bei der Versicherung. Dies ist der erste Schaden. Bin also kein Versicherungsdauerausnutzer...

Gruß
Basti

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von VersVor


Hallo,
Kennst Du Dich im italienischen Recht so gut aus, daß Du mit Sicherheit sagen kannst, daß dieser Bereich analog deutschem Recht ist? Dann hast Du völlig Recht.
Wenn aber das italienischem Recht eine Haftung des Entleihers vorsieht, wäre die PHV leistungspflichtig.

MfG

In Parlermo geboren, an der Sapienza in Rom Jura studiert und fünf Jahre in einer Kanzlei in Mailand ausschliesslich mit Haftungsrecht befasst - reicht dir das?

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Ich schätze, der Abend wird noch spannend, habe mir schon eine Flasche Rotwein neben dem Schreibtisch gestellt.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Das ist mal wieder so eine Allerwelts-Formulierung die Alles und Garnichts sagt.

In Deutschland würde sich der brave rechtsschutzversicherte Bürger jetzt durch die Instanzen klagen um es herauszufinden.

Genau das ist wohl der Punkt.

Die Dinge sind nicht immer alle so eindeutig formuliert, dass man daraus 100% ableiten kann, ob bezahlt werden muss, oder nicht.

Deshalb habe ich schon öfters mal hier im Forum geschrieben, dass es nie schlecht ist, wenn ma ein guter Kunde bei einer Versicherung ist.
Auch hier könnte es ein Fall werden, auf dem man auf eine Kulanz vom Versicherer angewiesen ist.

Aber nur, wenn der Kundenbetreuer die Kulanz beantragt und gute Gründe dafür hat.

Natürlich sollte die Schadenquote des Kunden nicht so hoch sein.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72



Aber trotzdem, bleibt noch die Frage, ob sich das auch auf die Fahrräder bezieht.
Denn dafür gibts ja wieder eine eigene Klausel, die sich nur mit der Gefahr "Diebstahl" beschäftigt.

3.3 Welche Mehrleistungen bietet Ihre Hausratversicherung gegen

Zusatzbeitrag?

Wir übernehmen die folgenden Mehrleistungen nur, wenn sie gegen

Zusatzbeitrag ausdrücklich vereinbart wurden.

3.3.1 Fahrraddiebstahl

a) Für Fahrräder und Fahrradanhänger,

die zum versicherten Hausrat
gehören

, haben Sie gemäß den nachfolgenden Bestimmungen auch

bei Schäden durch Diebstahl Versicherungsschutz. Als Fahrräder gelten

auch Pedelecs.

Zitat:

Ich würde sagen, dass ich eine wichtige Info für den TE, wie der genaue Wortlaut der Außenversicherung lautet. Denn auch ein Schadensbearbeiter hat nicht jeden Tag einen Diebstahl eines geliehenen Fahrrades auf den Tisch.

Auch fremder Hausrat ist so versichert, wenn er Ihnen oder einer mit

Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zum Gebrauch

dient.

Die Entschädigung in der Außenversicherung ist der Höhe nach

begrenzt

Aus den Bedingungen der HUK

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VHB 2010 Versicherungskammer Bayern:

Zitat:

1013
Fahrraddiebstahl
1. Für Fahrräder (auch mit Hilfsmotor, soweit diese nicht der Zulassungs-
pflicht unterliegen) erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schä-
den durch Diebstahl, wenn nachweislich
a) das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch
ein Schloss gesichert war und außerdem
b) der Diebstahl zwischen 6 Uhr und 22 Uhr verübt wurde oder sich das
Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch oder in einem gemein-
schaftlichen Fahrradabstellraum befand. Für die mit dem Fahrrad lose
verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen
besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit dem Fahr-
rad gemäss a) und b) weggenommen worden sind.

Hier wird z.B. nicht darauf eingegangen, welche Fahrräder gemeint sind.

Und was nützt dieses Gezanke wenn hier nicht bekannt ist zu welchen Bedingungen der TE versichert ist?

Der Thread (und natürlich jeder andere auch) sollte im Sinne eines Forums dem TE helfen und nicht zur Selbstdarstellung einzelner User die wohl mehr den Sinn haben Internetversicherungen zu diskreditieren oder mit Hilfe von Google zum Fachmann avancieren möchten.

Wie hier schon mal geschrieben wurde: Solche Tipps können einem Themenstarter auch mal echtes Geld kosten. Bitte also immer dran denken dass sich Wissen und Meinung doch unterscheiden und man letzteres Kennzeichnen sollte.

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72



Hier wird z.B. nicht darauf eingegangen, welche Fahrräder gemeint sind.

Aber sicher wird an anderer Stelle definiert, was zum Hausrat gehört. Und das sind in der Regel auch fremde Sachen, die sich im Besitz und in der Obhut des VN befinden. Mir sind keine anderslautenden Bedingungen bekannt.

MfG

Gut. Also Schaden der Hausrat melden.

Chancen sollten gut stehen, dass diese bezahlt.

Hab ich übrigens eh schon auf der ersten Seite vorgeschlagen 🙂

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


2. Eine Möglichkeit wäre, dass deine Hausrat den Schaden bezahlt, wenn in dieser Fahrraddiebstahl mitversichert ist.
Auch wenn diese nur geliehen waren, so warst du zum Zeitpunkt des Diebstahls der Besitzer der Fahrräder und diese müssten meiner Meinung nach dann zu deinem Hausrat zählen.

Hier bin ich mir allerdings nicht Sicher, ob die Hausrat das auch so sieht, da ich selber so einen Fall noch nicht gehabt habe. Aber ein Versuch wäre es Wert.

Bernd - Bist Du Finanzfachwirt? Oder wie lautet Deine genaue Berufsbezeichnung?

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


VHB 2010 Versicherungskammer Bayern:

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72



Zitat:

1013
Fahrraddiebstahl
1. Für Fahrräder (auch mit Hilfsmotor, soweit diese nicht der Zulassungs-
pflicht unterliegen) erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schä-
den durch Diebstahl, wenn nachweislich
a) das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch
ein Schloss gesichert war und außerdem
b) der Diebstahl zwischen 6 Uhr und 22 Uhr verübt wurde oder sich das
Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch oder in einem gemein-
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verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen
besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit dem Fahr-
rad gemäss a) und b) weggenommen worden sind.

Hier wird z.B. nicht darauf eingegangen, welche Fahrräder gemeint sind.

Meistens ist heute eine 24 Std. Deckung beim Fahrraddiebstahl, aber wie gesagt, es sind bei der Versicherungskammern Bayern die VHB von 2010, möglich, dass sie hier neuerre VHB haben.

Fachwirt für Finanzberatung

Für den reinen "Finanzfachwirt" müsste man auf der FH studieren, soviel ich weiß.

Fachwirt für Finanzberatung läuft über die IHK.

http://de.wikipedia.org/wiki/Fachwirt_f%C3%BCr_Finanzberatung

@TE
Hast Du schon eine Antwort von Deiner Hausratversicherung?

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


@TE
Hast Du schon eine Antwort von Deiner Hausratversicherung?

Moin,

nee die sind nicht so schnell ;-)

Ich werde schreiben wenn ich was neues weiß.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel



Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


VHB 2010 Versicherungskammer Bayern:

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel



Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Hier wird z.B. nicht darauf eingegangen, welche Fahrräder gemeint sind.

Meistens ist heute eine 24 Std. Deckung beim Fahrraddiebstahl, aber wie gesagt, es sind bei der Versicherungskammern Bayern die VHB von 2010, möglich, dass sie hier neuerre VHB haben.

Die Formulierungen zu Fahrraddiebstahl passen so schon noch. Allerdings ist das die FD Klausel für den Kompakt Tarif. Der Optimaltarif hat eine andere FD Klausel die weitergehend ist und keine Nachtzeitklausel enthält. Außerdem sind im Optimaltarif, und das ist selten, Fahrräder unbegrenzt mitversichert.

Wer also kaum Hausrat hat aber ein sau teures E-Bike bekommt mit dem bei normalen Umständen recht teuren Hausrattarif der VKB ein echtes Schnäppchen.

PS: Fachwirt für Finanzberatung wollte ich auch mal machen. Leider ist der weiterführende Teil von Fachmann zu Fachwirt über 3 Jahre bei unserer IHK und auch den IHKs in der Umgebung nicht zustande gekommen. Naja so lebt sich es halt mit dem einfachen Versicherungskaufmann weiter. Wo hattest du den Kurs gemacht? Viele Teilnehmer?

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