Private Haftpflichtfrage kann mir jemand helfen?
Hallo,
auch wenn es nichts mit Autos zu tun hat, würde ich mich freuen wenn mir jemand etwas erklären könnte.
Folgendes:
(Kurzbeschreibung)
Vom Hotel ausgeliehene Fahrräder wurden am Strand angeschlossen. Die Räder wurden geklaut.
Die Räder waren nicht vom Hotel versichert. D.h. sie mussten beim Hotel bezahlt werden, da das Hotel "geschädigt wurde" (Wenn wir es nicht bezahlt hätten, hätten wir eine Anzeige vom Hotel bekommen)
Der Schaden wurde bei der Privatenhaftpflicht eingereicht, da so etwas auch im Ausland abgedeckt ist.
Unterlagen sind alle vorhanden: Polizei Anzeige, Quittungen der Räder, Belege Bilder etc.
Die Versicherung schreibt grob übersetzt: Dadurch das wir alles richtig gemacht haben bzw. nichts verschuldet haben (Räder angeschlossen haben etc.) können Sie nichts bezahlen.
Für mich heißt das jetzt wenn ich gesagt hätte ich habe die Räder nicht angeschlossen dann würden sie es bezahlen???? Dann wäre das in meinen Augen Vorsatz und die würden das doch auch als Grund nehmen das sie nichts zahlen müssen...
Ich habe doch dem Hotel einen Schaden zugefügt warum soll das nicht versichert sein???
Kann mir das mal jemand erklären. PN geht auch.
Nebenbei: Jahre langer Kunde bei der Versicherung. Dies ist der erste Schaden. Bin also kein Versicherungsdauerausnutzer...
Gruß
Basti
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Hallo,
Kennst Du Dich im italienischen Recht so gut aus, daß Du mit Sicherheit sagen kannst, daß dieser Bereich analog deutschem Recht ist? Dann hast Du völlig Recht.
Wenn aber das italienischem Recht eine Haftung des Entleihers vorsieht, wäre die PHV leistungspflichtig.MfG
In Parlermo geboren, an der Sapienza in Rom Jura studiert und fünf Jahre in einer Kanzlei in Mailand ausschliesslich mit Haftungsrecht befasst - reicht dir das?
73 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
@VersVor
Wenn du deine Erkenntnisse über den Versicherungsumfang einer Hausratversicherung schon aus den AHB (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung) nimmst, erscheinen deine Erkenntnisse mehr als zweifelhaft
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Und wo steht, das fremde Fahrräder in der Hausratversicherung mitversichert sind?Zitat:
Original geschrieben von VersVor
In den AHB.
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
@xAKBx
Warum tust Du es dann?
Sag mal wann bitte verstehst
dues denn?
Man hat dir doch hier schon des öfteren mitgeteilt - und bewiesen - dass du ein User* bist, die meint auf jedem Fachgebiet der Held zu sein.
Sei es:
- im Sachverständigenwesen (ob Kasko oder KH)
- bei der Rechtsprechung
- bei der komplexen juristische Beurteilung fallbezogender Themen
Zu alle dem hast du stets einen kompetenten Rat und profundes Fachwissen und meist der Oberschlaue zu sein.
Wer glaubst du zu sein?
KFZ-Sachverständiger, Rechtsanwalt, Richter in sämtlichen Instanzen ?
Bist du aber nicht
Halte doch einfach mal deinen vorlauten Mund, lese und lerne.
Andere können das doch auch.
Ist das für dich so schwer zu verstehen ?
Habs gesehen. Diese wär aber echt angebracht gewesen 😁
BM - Bleib mal geschmeidig.
Deine verbalen Entgleisungen treten hier jetzt ja schon recht regelmäßig auf, wenn jemand eine andere Meinung hat als du.
Du solltest mal an deiner Kritikfähigkeit arbeiten.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
@VersVor
Wenn du deine Erkenntnisse über den Versicherungsumfang einer Hausratversicherung schon aus den AHB (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung) nimmst, erscheinen deine Erkenntnisse mehr als zweifelhaft
Verzeihung für den Druckfehler, selbstversiändlich sind die VHB gemeint.
Hallo ES
Was hast du fachliches zum Thema beizutragen?
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Hallo ESWas hast du fachliches zum Thema beizutragen?
Habe ich schon weiter oben geschrieben.
Aber fachliches Wissen ist halt nicht alles im Leben.
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Und wieder daneben.Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Hausrat wird schwierig, da die Fahrräder ja nicht dein Eigentum waren.
Hausratgegenstände, die fremdes Eigentum sind, sich aber in Besitz oder Gebrauch des Versicherungsnehmers befinden, sind versichert.
Lernt Ihr heute gar nichts mehr?
Du machst ständig Leute an, die bei Direktversicherern Kunde sind, daß sie Beratung nötig hätten.
Mal im Ernst, was soll jemand mit einem Berater, der von der Materie keinen Plan hat?MfG
Ich greife jetzt nochmals den Punkt auf.
VHB § 7 Außenversicherung
§ 7 Außenversicherung
1. Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung:
Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in
häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen,
sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versi-
cherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vo-
rübergehend.
@ VersVor
Wie kommst du jetzt drauf, dass die gemieteten Fahrräder mitversichert sind?
Tut mir leid, dass ich dich das jetzt frage. Ich weiß, ich hab nichts gelernt.
@ Bernd
Laß es gut sein, so tief in die Details zu gehen bringt nichts, vor allem aber verstehen es die außerfachenlichen User nicht.
Auch die VHB und AHB sind bei jedem Versicherer unterschiedlich, weil jeder Versicherer sein eigenes Süppchen kocht.
Die gleichen Bedingungen für einer Versicherungssparte gab es nur bis 1995, seit dem sind sie von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.
Aus diesem Grund, können heutzutage die Verbraucherer auch nicht mehr nur die Beiträge vergleichen (da die Leistungen und Rückstufungstabellen recht unterschiedlich sind), sondern müssen auch die Leistungen vergleichen.
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Ich greife jetzt nochmals den Punkt auf.Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Und wieder daneben.
Hausratgegenstände, die fremdes Eigentum sind, sich aber in Besitz oder Gebrauch des Versicherungsnehmers befinden, sind versichert.
Lernt Ihr heute gar nichts mehr?
Du machst ständig Leute an, die bei Direktversicherern Kunde sind, daß sie Beratung nötig hätten.
Mal im Ernst, was soll jemand mit einem Berater, der von der Materie keinen Plan hat?MfG
VHB § 7 Außenversicherung
§ 7 Außenversicherung
1. Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung:
Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in
häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen,
sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versi-
cherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vo-
rübergehend.@ VersVor
Wie kommst du jetzt drauf, dass die gemieteten Fahrräder mitversichert sind?
Tut mir leid, dass ich dich das jetzt frage. Ich weiß, ich hab nichts gelernt.
Ich habs Dir fett gemacht.
richtig markiert.
Eigentum, dass dem Gebrauch des Versicherungsnehmers dient, ist weltweit versichert.
Aber welches "Eigentum" soll hier gestohlen worden sein.
Er war "Besitzer" der Fahrräder. Aber nicht "Eigentümer"
Eigentümer der Fahrräder war immer das Hotel. Auch jetzt noch. Besitzer ist jetzt aber der Dieb 😉
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Aber welches "Eigentum" soll hier gestohlen worden sein.
Versicherte Sachen, die Eigentum
sind
oderdie deren Gebrauch dienen,
Zitat:
Original geschrieben von tomold
VersVor - könnte es sein, dass er Dich meint??? 😉Würde Sinn machen - einige Deiner Postings können sich äusserst negativ auf die finanzielle Balance einiger Hilfsuchender hier auswirken - nur weil man etwas im Brustton der Überzeugung behauptet, mit einige Paragraphen des BGB um sich wirft (meist passen die eh nicht), wird das von Dir behauptete so gut wie nie zur Wahrheit...
Du lehnst Dich ganz schön weit aus dem Fenster, aber bitte, nenne mir ein einziges Beispiel für Deine Behauptung.
MfG
Ohhh...
Lesen hab ich scheinbar doch nicht gelernt.
OK, ich nehme alles zurück.
Danke Elchsucher. Ich habe das "oder" glatt überlesen.
Aber trotzdem, bleibt noch die Frage, ob sich das auch auf die Fahrräder bezieht.
Denn dafür gibts ja wieder eine eigene Klausel, die sich nur mit der Gefahr "Diebstahl" beschäftigt.
Ich würde sagen, dass ich eine wichtige Info für den TE, wie der genaue Wortlaut der Außenversicherung lautet. Denn auch ein Schadensbearbeiter hat nicht jeden Tag einen Diebstahl eines geliehenen Fahrrades auf den Tisch.
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Aber trotzdem, bleibt noch die Frage, ob sich das auch auf die Fahrräder bezieht.
Denn dafür gibts ja wieder eine eigene Klausel, die sich nur mit der Gefahr "Diebstahl" beschäftigt.
Das ist mal wieder so eine Allerwelts-Formulierung die Alles und Garnichts sagt.
In Deutschland würde sich der brave rechtsschutzversicherte Bürger jetzt durch die Instanzen klagen um es herauszufinden.