Private Gewährleistung EILIG!!!
Hallo, kann mir jemand helfen, ich brauche dringend eine Info.
Ich habe vor zwei Wochen mein gebrauchtea Auto verkauft, der Käufer hat (von mir unbemerkt weil ich war gerade abwesend, musste noch etwas holen) in den Vertrag geschrieben das ich garantiere das die Klimaanlage zu 100% funktioniert, ebenso steht im Vertrag "gekauft wie gesehen" da ich mich als "Ahnungsloser" Privatverkäufer schützen wollte. Die Klimaanlage springt an kühlt aber nicht, kann der Verkäufer mir nun eine Rechnung stellen für die Klimaanlage?
Lg K. H.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@flooozz schrieb am 10. November 2016 um 00:07:13 Uhr:
Wenn es ein vorgedruckter vertrag mit gewährleitungsausschluss war sieht es ganz gut für dich aus.
Nein, auch dann sieht es schlecht aus.
Ein genereller Gewährleistungsausschluss wird immer geschlagen von konkret spezifizierten Zusatzvereinbarungen.
Und nein, im ersten halben Jahr hat der Verkäufer zu beweisen, dass der Defekt bei Kauf noch nicht bestanden hat.
Von daher sieht es an der Ecke für die TE nicht gut aus.
Hier würde ich erst mal schauen, ob die Klima wirklich nicht funktioniert (es sei denn, du weißt das eh schon 😉). Denn zu dieser Jahreszeit lässt sich das doch kaum prüfen. Ansonsten hast du das Recht auf Nachbesserung. Das bedeutet, der Käufer darf nicht einfach es reparieren lassen und dir die Rechnung schicken, sondern du darfst z.B. das Auto in einer Werkstatt deiner Wahl reparieren lassen.
74 Antworten
Das Problem für den Käufer hier, ist aber trotz allem, dass ihn hier die volle Beweislast trifft. Es ist unmöglich zu beweisen, dass der Mangel bei Übergabe schon da war. Es sei denn, der Verkäufer war so blöd, einen Kostenvoranschlag für die Reparatur der Klimaanlage oder ähnliches im Auto liegen zu lassen.
Zitat:
@AcJoker schrieb am 10. November 2016 um 20:34:32 Uhr:
Und dann schreibt man heimlich etwas in den Vertrag?Und der Verkäufer weiß nicht ob die Klima geht, hat es aber auch nicht einfach mal getestet und hält dies vertraglich nicht fest sondern erwähnt es nur mündlichen?
Stell dir vor, es stehen als Richter beide Seiten vor dir.
Die eine erzählt, dass es nur 9°C Außentemperatur hatte, man sich nicht sicher war, ob da tatsächlich die Luft, die da raus kommt, kälter als die Außenluft ist (ist ohne Thermometer tatsächlich kaum drin). Allerdings versicherte die Verkäuferin, dass die Klima definitiv funktioniert. Auf Nachfrage, ob man das auch schriftlich festhalten könne, sagte sie, natürlich können wir das (und so landete es im Kaufvertrag).
Die andere Seite, unsere TE, erzählt nun ihre Räuberpistole mit heimlich reingeschrieben und X-mal mündlich erwähnt, dass sie nicht wisse, ob die Klima funktioniere.
Wem glaubst du?
Der Fall ist aus dieser Sicht klar.
Ändert aber nichts am grundlegend unglaubwürdigen Fall
Das ist das erste Auto das ich jemals verkauft habe vllt denkt man da auch einfach nicht an alles und da ich ja extra sagte das ich es mit der Klima nicht weiss dachte ich es wäre damit erledigt. Das Auto ist 12 Jahre alt ob da noch sagen kann das ALLES zu funktionieren hat ist wohl etwas aus der Luft gegriffen, ich hätte versuchen können es zu testen das stimmt aber da hatte ich einfach nicht dran gedacht, ich bin zwar Autofahrer aber kein Professionelle Autohändlerin damit weiss ich einfach nicht alles.
In meiner Abwesenheit wurden noch andere besprochene Dinge in den Vertrag geschrieben dabei hab ich es einfach übersehen (die Schrift mancher Menschen ist nicht leicht zu lesen).
Alles in allem habe ich bei diesem Verkauf ei iges dazu gelernt, mir aber zu unterstellen ich hätte es wissen MÜSSEN ob sie geht oder nicht finde ich definitiv unfair, zumal sie anspringt und auch ordentlich Luft bläst (was ich schon überprüft hatte) ob sie kühlt is dann wohl nochmal was anderes ( wie ich jetzt weiss) aber wie gesagt wir hatten auch keine grad 30 grad.
@Acjoker scheinbar weisst du mehr als ich ( was beim Thema Auto nicht schwer ist) ich würde gerne mal sehen wie die ein Pferd verkaufst ohen die wichtigsten Dinge zu vergessen denn da macht mir so schnell keiner was vor, damit kenne ich mich aus!
Kein Mensch weiss alles, das sollte sich jeder bewusst machen bevor er einen anderen kritisiert!!!
Ähnliche Themen
Ich habe vergessen zu erwähnen das der Käufer das Auto als reines Winterauto haben wollte daraufhin habe och der Klimaanlage die wenigsten Aufmerksamkeit geschenkt denn wer bitte braucht im Winter eine Klimaanlage...
Moin,
Die Antwort darauf ist ziemlich einfach. Der Trockner der Klimaanlage kann helfen das Auto zu entrichten und so bei beschlagen Scheiben helfen.
LG Kester
Zitat:
@Linalinchen schrieb am 11. November 2016 um 01:04:42 Uhr:
Ich habe vergessen zu erwähnen das der Käufer das Auto als reines Winterauto haben wollte daraufhin habe och der Klimaanlage die wenigsten Aufmerksamkeit geschenkt denn wer bitte braucht im Winter eine Klimaanlage...
Du wirst lachen, aber gerade in der nassen Zeit (Herbst/Winter) bringt eine Klimaanlage eine Menge. Sie verhindert nämlich Kondenswasser (beschlagen der Scheiben) im Auto.
Ändert aber nichts an der Tatsache, dass dir rechtlich kaum was passieren kann.
Allerdings schalten die meisten Klimaanlage bei unter 3°C gar nicht ein!
Beweislast ist beim Käufer. Er muss beweisen, dass die Klimaanlage beim Kauf defekt war! Und wenn er das beweisen kann, muss er dem Verkäufer Nachbesserung ermöglichen. Macht er das nicht, hat er Pech!
Zitat:
"Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil vom 10.03.2010 (Az. VIII ZR 310/08) entschieden, dass der Käufer dem Verkäufer die Möglichkeit einräumen muss die Kaufsache zu untersuchen, wenn der Käufer wegen eines Sachmangels Nacherfüllungsansprüche geltend macht. In dem vorliegenden Fall hatte der Kläger bei einem Autohaus einen Neuwagen bestellt und auch geliefert bekommen. In der Folgezeit beanstandete der Kläger jedoch Mängel an der Elektronik des Fahrzeugs. Das beklagte Autohaus forderte daraufhin den Kläger auf, das Fahrzeug vorbei zu bringen, um sich ein Bild von dem Mangel, der der Beklagten bis dahin noch nicht bekannt war, machen zu können. Der Kläger lehnte eine Überprüfung des Mangels ab, da er eine Nachbesserung des Fehlers als unzumutbar empfand und weitere Beeinträchtigungen befürchtete. Nachdem eine Einigung der Parteien über die Behebung des Mangels scheiterte, trat der Kläger von dem Kaufvertrag zurück und verlangte gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises. Dem kam das beklagte Autohaus jedoch nicht nach.
Der BGH entschied nun, dass der Rücktritt des Klägers unwirksam ist, da er der Beklagten durch die verweigerte Überprüfung des Fahrzeugs nicht die Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt hat, die ihr nach dem Gesetz zugestanden hätte. Denn der Kläger hatte die Überprüfung des Mangels der Kaufsache nur unter der Voraussetzung eingeräumt, dass die Beklagte sich zur Neulieferung bereit erklärt. Hierzu sei die Beklagte jedoch nicht verpflichtet gewesen. In der Pressemitteilung des BGH wird weiter ausgeführt:
„(…)Denn dem Verkäufer soll es mit der ihm vom Käufer einzuräumenden Gelegenheit zur Nacherfüllung gerade ermöglicht werden, die verkaufte Sache daraufhin zu untersuchen, ob der behauptete Mangel besteht und ob er bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen hat, auf welcher Ursache er beruht sowie ob und auf welche Weise er beseitigt werden kann. Der Verkäufer kann von der ihm zustehenden Untersuchungsmöglichkeit nur Gebrauch machen, wenn ihm der Käufer die Kaufsache zu diesem Zweck zur Verfügung stellt.
Im entschiedenen Fall hat der Käufer der Verkäuferin keine Gelegenheit zu einer Untersuchung des Fahrzeugs im Hinblick auf die erhobenen Mängelrügen gegeben. Er hat eine Untersuchung in unzulässiger Weise von der Bedingung abhängig gemacht, dass sich die Verkäuferin zuvor mit der von ihm gewählten Art der Nacherfüllung – der Lieferung eines neuen Fahrzeugs – einverstanden erklärt. Darauf brauchte sich die Verkäuferin nicht einzulassen. Sie war nicht verpflichtet, der vom Käufer gewählten Art der Nacherfüllung zuzustimmen, bevor ihr Gelegenheit gegeben wurde, das Fahrzeug auf die vom Käufer gerügten Mängel zu untersuchen. Denn von den Feststellungen des Verkäufers zur Ursache eines etwa vorhandenen Mangels und dazu, ob und auf welche Weise dieser beseitigt werden kann, hängt auch ab, ob sich der Verkäufer auf die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung einlassen muss oder ob er sie nach §� 275 Abs.� 2 und 3 oder §� 439 Abs.� 3 BGB verweigern kann.(…)“
(Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 10.03.2010; Nr. 54/2010)"
Quelle: https://www.wbs-law.de/.../
Man muss sich ?icht besonders mit Autos oder deren Verkauf auskennen wenn es darum geht eine Klimaanlage auf grobe Funktion zu testen.
Der Defekt war ja scheinbar bekannt oder zumindest vermutet.
Wenn man sich als Laie gibt, würde ich erwarten das man die Klima eben nicht genutzt hat und sich keine weiteren Gedanken darum macht. Warum sollte sie aus Laiensicht auch defekt sein?
Das mehrere Sachen wissentlich in den Vertrag geschrieben wurde, wurde bisher einfach nicht erwähnt und ändert natürlich einiges.
Hat der Käufer den Kaufvertrag aufgesetzt ?
Der Vertrag ist ein Vordruck vom ADAC in den man natürlich nich Dinge reinschreiben kann.
Ich habe in kleinster Weise vermutet oder gar gewusst das mit der Klima irgendwas nicht stimmt.
Mit beschlagen Scheiben oder Feuchtigkeit im Auto gab es nie Probleme...
Ich habe soweit alles ausgefüllt als ich dann die besagte Rechnung holte hat er noch einiges ergänzt und auch angesprochen aber eben nicht alles, nun isses eben wie es ist und ich weiss nicht so recht wie ich damit umgehen soll...
In einem Vordruck fallen dir also handgeschriebene Sätze nicht auf?
Schon merkwürdig.
Aber es ist ja auch egal, der Satz ändert gar nichts.
Du hast jetzt 2 Möglichkeiten du kannst es einfach hinnehmen oder den Nachweiß verlangen das die Klima bei Übergabe nicht funktioniert hat. Den nur das zählt, und das wird der Käufer vermutlich nicht beweisen können.
Nein es ist mir nicht aufgefallen denn es war kein vollständiger Satz sondern nur drei Worte, den Rest hat er ausführlich aufgeschrieben. Ich habe mich von ihm ablenken lassen da er den Rest des dazugeschriebenen nochmals besprochen hat, ich habe einfach bei falschen vertraut das war mein größter Fehler!
Hätte och es gesehen hätte ich den Vertag so nicht unterschrieben, weil ich eben könne Ahnung habe davon, wie soll ich etwas garantieren wovon ich keine Ahnung habe.
Die Schrift ist sehr unleserlich für mich, selbst jetzt, wo ich weiss was es heißen soll kann ich es noch nicht lesen!!!
Und woher weißt du dann was da steht, wenn du es nicht lesen kannst?
Da könnte dir der Käufer ja viel erzählen.
Morgen sagt er dir, da steht doch das du 2 Jahre Garantie gibst.
Also der TE glaube ich erstmal garnichts ... wer bei einem Auto niemals eine Klima nutzt, hat entweder ein äußerst exotisches Fahrprofil oder lügt wie gedruckt (ok, in dem Fall eher wie dazugeschrieben). Es gab alleine diesen Sommer mehrere extrem heiße Wochen, wo jeder seine vorhandene Klima mindestens ein paarmal genutzt hat ...
... und ganz ehrlich, wer einfach einen Vertrag unterschreibt, wo es einem bekannt ist, das handschriftlich etwas nachträglich hinzugefügt wurde, der hat es einfach nicht besser verdient. Egal ob leserlich oder unleserlich, sowas prüfe ich vorher ... Zusammenfassend gesagt hat die TE garnichts und der TE sogar legal gehandelt. Zu einem anderen Urteil wird auch ein Gericht nicht kommen ...