Private Gewährleistung EILIG!!!
Hallo, kann mir jemand helfen, ich brauche dringend eine Info.
Ich habe vor zwei Wochen mein gebrauchtea Auto verkauft, der Käufer hat (von mir unbemerkt weil ich war gerade abwesend, musste noch etwas holen) in den Vertrag geschrieben das ich garantiere das die Klimaanlage zu 100% funktioniert, ebenso steht im Vertrag "gekauft wie gesehen" da ich mich als "Ahnungsloser" Privatverkäufer schützen wollte. Die Klimaanlage springt an kühlt aber nicht, kann der Verkäufer mir nun eine Rechnung stellen für die Klimaanlage?
Lg K. H.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@flooozz schrieb am 10. November 2016 um 00:07:13 Uhr:
Wenn es ein vorgedruckter vertrag mit gewährleitungsausschluss war sieht es ganz gut für dich aus.
Nein, auch dann sieht es schlecht aus.
Ein genereller Gewährleistungsausschluss wird immer geschlagen von konkret spezifizierten Zusatzvereinbarungen.
Und nein, im ersten halben Jahr hat der Verkäufer zu beweisen, dass der Defekt bei Kauf noch nicht bestanden hat.
Von daher sieht es an der Ecke für die TE nicht gut aus.
Hier würde ich erst mal schauen, ob die Klima wirklich nicht funktioniert (es sei denn, du weißt das eh schon 😉). Denn zu dieser Jahreszeit lässt sich das doch kaum prüfen. Ansonsten hast du das Recht auf Nachbesserung. Das bedeutet, der Käufer darf nicht einfach es reparieren lassen und dir die Rechnung schicken, sondern du darfst z.B. das Auto in einer Werkstatt deiner Wahl reparieren lassen.
74 Antworten
Zitat:
@Tand0r schrieb am 10. November 2016 um 15:37:17 Uhr:
Es ist vollkommen egal ob im Vertrag eine funktionierende Klimaanlage garantiert wird oder nicht.
Was verbaut ist hat bei Übergabe zu funktionieren, wenn nicht ist es als Mangel im Vertrag zu erwähnen. Dagegen hilft auch kein Gewährleistungsausschluss.
Klar hilft der da. Genau dafür ist dieser da.
Das darf der Laie nutzen, weil er unter Umständen eben nicht alle, landläufig genannt, "versteckten Mängel" kennen muss.
Allerdings darf auch der Laie keine Kenntnis von diesen Mängeln haben.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 10. November 2016 um 16:53:45 Uhr:
Allerdings darf auch der Laie keine Kenntnis von diesen Mängeln haben.
Und genau das ist der Punkt, ein weiß nicht ob sie läuft hab sie nie benutzt, nimmt einem kein Richter ab, wenn man es nicht weiß probiert man es aus. Wenn er das Fahrzeug mit Klima verkauft muss sie bei Übergabe funktionieren.
Tatsache ist, dass es bei Privatverkauf KEINE Beweislastumkehr gibt. Der Käufer muss also von der ersten Sekunde an beweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war. Desweiteren wird er sich die Frage gefallen lassen müssen, warum er die Klimaanlage nicht getestet hat. Schließlich hat ja auch der Käufer die Funktionsfähigkeit mit der Unterschrift unter den Vertrag bestätigt.
Ich würde den Käufer auf genau diesen Umstand hinweisen. Lass ihn doch klagen. Vor Gericht stehen die Chancen des TE zumindest nicht schlechter, als die des Käufers, eher sogar besser.
Jupp! Beweislastumkehr nur bei gewerblichen Verkäufern! Und für den Fall des Gewährleistungsanspruch, hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung! Die muss ihm gewährt werden! Repariert der Käufer das auf eigene rechnung, bleibt es wohl bei eigner Rechnung!
Aber immer Augen auf beim Unterschreiben!
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das ist doch alles Troll-Kram
Zitat:
@andy1080 schrieb am 10. November 2016 um 18:06:13 Uhr:
Desweiteren wird er sich die Frage gefallen lassen müssen, warum er die Klimaanlage nicht getestet hat.
Vielleicht, weil das bei den aktuellen Außentemperaturen gar nicht so einfach ist.
Vor 2 Wochen?
Da wars auch nicht viel wärmer.
Stimmt. Nur so 14C
Zitat:
@AcJoker schrieb am 10. November 2016 um 18:42:34 Uhr:
Stimmt. Nur so 14C
Naja, das kam auf die Region drauf an. In vielen Regionen gab es auch nur einstellige Höchstwerte. Und man fährt nun auch nicht immer Probe, wenn es am Tage grade am wärmsten ist.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 10. November 2016 um 18:32:24 Uhr:
Zitat:
@andy1080 schrieb am 10. November 2016 um 18:06:13 Uhr:
Desweiteren wird er sich die Frage gefallen lassen müssen, warum er die Klimaanlage nicht getestet hat.Vielleicht, weil das bei den aktuellen Außentemperaturen gar nicht so einfach ist.
Dann stellt sich die Frage, wie es der Käufer in der Zwischenzeit geschafft hat, es zu testen, wenn es ihm beim Kauf nicht möglich gewesen sein soll.
Ausserdem hat der Käufer ja die Funktionsfähigkeit zum Kaufzeitpunkt bestätigt.
In einer recht warmen Tiefgarage oder einer beheizten Garage z.B..
Aber ich habe direkt am Anfang ja bereits gesagt, der angebliche Defekt ist kritisch zu hinterfragen.
Egal wie, es ist einfach nicht plausibel.
Doch, die Aussage, die Klimaanlage war nicht sauber prüfbar, weil es zu kalt war, ist plausibel.
Und genau deshalb hat man es sich versichern lassen, dass diese ok ist.
Das ist das einzige, was in diesem Fall, halbwegs glaubwürdig klingen würde.
Und dann schreibt man heimlich etwas in den Vertrag?
Und der Verkäufer weiß nicht ob die Klima geht, hat es aber auch nicht einfach mal getestet und hält dies vertraglich nicht fest sondern erwähnt es nur mündlichen?