Private Gewährleistung EILIG!!!
Hallo, kann mir jemand helfen, ich brauche dringend eine Info.
Ich habe vor zwei Wochen mein gebrauchtea Auto verkauft, der Käufer hat (von mir unbemerkt weil ich war gerade abwesend, musste noch etwas holen) in den Vertrag geschrieben das ich garantiere das die Klimaanlage zu 100% funktioniert, ebenso steht im Vertrag "gekauft wie gesehen" da ich mich als "Ahnungsloser" Privatverkäufer schützen wollte. Die Klimaanlage springt an kühlt aber nicht, kann der Verkäufer mir nun eine Rechnung stellen für die Klimaanlage?
Lg K. H.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@flooozz schrieb am 10. November 2016 um 00:07:13 Uhr:
Wenn es ein vorgedruckter vertrag mit gewährleitungsausschluss war sieht es ganz gut für dich aus.
Nein, auch dann sieht es schlecht aus.
Ein genereller Gewährleistungsausschluss wird immer geschlagen von konkret spezifizierten Zusatzvereinbarungen.
Und nein, im ersten halben Jahr hat der Verkäufer zu beweisen, dass der Defekt bei Kauf noch nicht bestanden hat.
Von daher sieht es an der Ecke für die TE nicht gut aus.
Hier würde ich erst mal schauen, ob die Klima wirklich nicht funktioniert (es sei denn, du weißt das eh schon 😉). Denn zu dieser Jahreszeit lässt sich das doch kaum prüfen. Ansonsten hast du das Recht auf Nachbesserung. Das bedeutet, der Käufer darf nicht einfach es reparieren lassen und dir die Rechnung schicken, sondern du darfst z.B. das Auto in einer Werkstatt deiner Wahl reparieren lassen.
74 Antworten
Zitat:
@Knergy schrieb am 11. November 2016 um 16:11:15 Uhr:
Also der TE glaube ich erstmal garnichts ... wer bei einem Auto niemals eine Klima nutzt, hat entweder ein äußerst exotisches Fahrprofil oder lügt wie gedruckt (ok, in dem Fall eher wie dazugeschrieben). Es gab alleine diesen Sommer mehrere extrem heiße Wochen, wo jeder seine vorhandene Klima mindestens ein paarmal genutzt hat ...... und ganz ehrlich, wer einfach einen Vertrag unterschreibt, wo es einem bekannt ist, das handschriftlich etwas nachträglich hinzugefügt wurde, der hat es einfach nicht besser verdient. Egal ob leserlich oder unleserlich, sowas prüfe ich vorher ... Zusammenfassend gesagt hat die TE garnichts und der TE sogar legal gehandelt. Zu einem anderen Urteil wird auch ein Gericht nicht kommen ...
Du wirst es nicht glauben, aber es gibt Leute, die haben ein Auto mit Klima, nutzen diese aber nicht (ggf aus gesundheitlichen Gründen).
Desweiteren muss immernoch der Käufer beweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war. Und das ist quasi unmöglich.
Jaja, die üblichen wenigen Gegenbeispiele. Nur das hier gleich mal wieder mehrere solcher zusammenkommen ...
... unterschreibt blind.
... nutzt Klima nicht.
Der halbwegs durchschnittliche Mensch muss sich schon ordentlich was einfallen lassen, damit man ihm soetwas glaubt. Denn sowas ist nicht annähernd der Normalfall.
Zitat:
@Knergy schrieb am 11. November 2016 um 17:41:43 Uhr:
Jaja, die üblichen wenigen Gegenbeispiele. Nur das hier gleich mal wieder mehrere solcher zusammenkommen ...... unterschreibt blind.
... nutzt Klima nicht.Der halbwegs durchschnittliche Mensch muss sich schon ordentlich was einfallen lassen, damit man ihm soetwas glaubt. Denn sowas ist nicht annähernd der Normalfall.
Und trotz allem gibt es solche Fälle.
Und ob man der TE glaubt, oder nicht, ist jedem selbst überlassen. Und ob ich die Story glaube oder nicht, lasse ich unkommentiert. Solange man ihr keine arglistig Täuschung zweifelsfrei nachweisen kann, hat der Käufer Pech gehabt.
Zitat:
@andy1080 schrieb am 11. November 2016 um 17:22:36 Uhr:
Desweiteren muss immernoch der Käufer beweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war. Und das ist quasi unmöglich.
Leg du mal deine Hand dafür ins Feuer, dass ein Gericht es aufgrund der zeitlichen Nähe zwischen Kauf und Mangelanzeige nicht doch für erwiesen erachtet, dass der Mangel bereits bei Kauf da war.
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Zitat:
@Jupp78 schrieb am 11. November 2016 um 18:13:58 Uhr:
Zitat:
@andy1080 schrieb am 11. November 2016 um 17:22:36 Uhr:
Desweiteren muss immernoch der Käufer beweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war. Und das ist quasi unmöglich.Leg du mal deine Hand dafür ins Feuer, dass ein Gericht es aufgrund der zeitlichen Nähe zwischen Kauf und Mangelanzeige nicht doch für erwiesen erachtet, dass der Mangel bereits bei Kauf da war.
Da hätte ich keine Bedenken. Es ist unmöglich zu beweisen, in welcher Sekunde der defekt aufgetreten ist. Und das wäre nötig, da in der Sekunde, wo der Käufer das Fahrzeug übernimmt, das komplette Risiko eines Defekts auf diesen über geht. Ich setze allerdings voraus, dass keine beweisbare arglistige Täuschung vorliegt.
CSI Motortalk....
Dass man jedem immer unterstellen muss dass er lügt wenn die Geschichte nicht direkt 100% durchblickbar ist. Respekt an die
Dame, dass sie immer noch antwortet. Ich wär schon längst weg.
Völlig abwegig ist die Geschichte nun wirklich nicht.
Ich wollte nur erst mal wissen was so auf mich zukommt, bis jetzt kann noch nicht mal schriftlich nachweisen das überhaupt was kaputt ist derzeit habe ich nur sein Wort und das seines bekannten der Mechaniker ist (!!), in eine unabhängige Werkstatt hat er es bis jetzt noch nicht geschafft, wobei ich das vorraussetzte bevor och auch nur darüber nachdenke irgendwas zu zahlen...
Ich dachte ja das ginge alles wesentlich schneller aber jetzt lässt er sich ewig Zeit mir das zu belegen!!!
Das Auto bringen will er auch nicht damit ich es Check lassen kann...
Und das soll ich jetzt alles einfach glauben, daß ich das nicht einfach so glaube kann sollte doch wohl verständlich sein.
Ist doch ein uralter Trick, nachträglich zu versuchen irgendwas noch rauszuholen.. hatte ich auch schon, lustigerweise auch mit Klimaanlage, hatte damals einen E36 verkauft für 2400€, der Käufer wollte nachträglich 1200€ , weil die Klima angeblich defekt war, obwohl ich keine Funktion zugesagt habe.. letzendlich müsste der Käufer um irgendwas überhaupt anzuferkeln erstmal einen unabhängigen Gutachter bestellen, Werkstatt Angebote zählen vor Gericht eh nicht.. macht der sowieso nicht.. also locker bleiben und stur behaupten die klima war OK, notfalls ein zwei Zeugen benennen, damit ist die Messe gelesen..
Zitat:
@audi4never schrieb am 13. November 2016 um 19:41:33 Uhr:
... letzendlich müsste der Käufer um irgendwas überhaupt anzuferkeln erstmal einen unabhängigen Gutachter bestellen, Werkstatt Angebote zählen vor Gericht eh nicht.. macht der sowieso nicht.. also locker bleiben und stur behaupten die klima war OK, notfalls ein zwei Zeugen benennen, damit ist die Messe gelesen..
Ga nz so übel hat es ein Käufer, der eine Funktion zugesichert bekommen hat, dann doch nicht. Nein, er muss keinen Gutachter einschalten, um überhaupt den Mangel erst mal nachzuweisen.
Es reicht ihn anzuzeigen und dem Verkäufer die Nachbesserung zu ermöglichen.
Zu letzterem würde ich auch der TE raten. Bestehe darauf und achte genau drauf, was mündlich und was schriftlich abläuft. Das ist einmal mehr sehr wichtig. Nur schriftliches ist wirklich was wert. Wenn er nicht kommen will, dann stelle dich auf stur.
Wieso ich kann ja nicht einfach was behaupten.. ich muss schon einen unabhängigen einschalten, der den Mangel unabhängig festellt..
Nein, die Reihenfolge ist, dass erst einmal der Mangel angezeigt wird, die Gegenseite diesen prüfen und ggf. beheben kann. Normalerweise ist es das.
Sieht die Gegenseite keinen Mangel, dann endet das samt Gutachtern vor Gericht. Aber das sollten sich beide Seiten gut überlegen, hier auch die TE. Wenn sie sagt, die Klima geht zu 100%, dann wird sie die Gutachterkosten tragen müssen, wenn das nicht so ist.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 13. November 2016 um 20:09:03 Uhr:
Zitat:
@audi4never schrieb am 13. November 2016 um 19:41:33 Uhr:
... letzendlich müsste der Käufer um irgendwas überhaupt anzuferkeln erstmal einen unabhängigen Gutachter bestellen, Werkstatt Angebote zählen vor Gericht eh nicht.. macht der sowieso nicht.. also locker bleiben und stur behaupten die klima war OK, notfalls ein zwei Zeugen benennen, damit ist die Messe gelesen..Ga nz so übel hat es ein Käufer, der eine Funktion zugesichert bekommen hat, dann doch nicht. Nein, er muss keinen Gutachter einschalten, um überhaupt den Mangel erst mal nachzuweisen.
Es reicht ihn anzuzeigen und dem Verkäufer die Nachbesserung zu ermöglichen.
Zu letzterem würde ich auch der TE raten. Bestehe darauf und achte genau drauf, was mündlich und was schriftlich abläuft. Das ist einmal mehr sehr wichtig. Nur schriftliches ist wirklich was wert. Wenn er nicht kommen will, dann stelle dich auf stur.
Der Käufer muss aber nachweisen, dass der Mangel im Moment des Gefahrenübergangs (übergabe) schon bestanden hat. Und das kann, wenn überhaupt, nur ein Gutachter.
Die Frage ist eine andere. Ich sehe das aufgrund der zeitlichen Nähe gegeben, kann man aber auch anders sehen.
Ob das stimmt oder nicht ist doch egal.
Meine eigene Mutter hat seit ~14 Jahren einen Wagen mit Klima ... noch nie benutzt. Fährt halt sobald die Temp über 10 °C liegen per Rad zur Arbeit oder benutzt klassisch die elekrtischen Fensterheber, einige fühlen sich halt auch bei +35°C pudelwohl. Ob die Klima funktioniert kann wohl momentan keiner sicher sagen und Klima testen bei den aktuellen Temperaturen wär auch nicht ohne weiteres möglich.
Möge der den ersten Stein werfen, der meint immer den vollen Überblick bei Autoverträgen und dem Prozedere zu haben, wenn sowas bei den meisten mal alle 10 Jahre vorkommt. Habe auch schon im Nachhinein festgestellt das z.B. wichtige Angaben vergessen wurden, ging zwar trotzdem gut aus, wär ich da aber an ein A. geraten hätten die das auch ausnutzen können.
Ich würde das auch ganz klassisch aussitzen, reagier einfach nicht mehr auf den Käufer. Erst wenn wirklich, was ich nicht denke, etwas von einem Anwalt kommt könnte man mal drüber nachdenken selber zu einem zu gehen.
Selbst wenn, Klima ist ja nicht so teuer das zu richten, nen gebrauchter Klimakompressor, neues Kältemittel und fertig