Preiserhöhung im Zusammenhang lange Lieferzeit
Holla @ all,
ich bin sehr gespannt, ob VW für den Tiguan eine Preiserhöhung innerhalb der nächsten 6 - 8 Monate ankündigen wird. Dann ist man aufgrund der langen Lieferzeit und der 4 monatigen Preisbindung natürlich ein wenig gelackmeiert, oder?
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Emskopp69
Holla @ all,ich bin sehr gespannt, ob VW für den Tiguan eine Preiserhöhung innerhalb der nächsten 6 - 8 Monate ankündigen wird. Dann ist man aufgrund der langen Lieferzeit und der 4 monatigen Preisbindung natürlich ein wenig gelackmeiert, oder?
Hallo,
habe nun zum zweitenmal hier etwas über eine 4monatige Preisbindung gelesen.
Was ist hierzu die Grundlage? In meinem Vertrag steht Hauspreis und nix zum Thema Preisanpassung / Preisbindung
(auch in den AGB´s kann ich nicht finden).
MFG
siemens8
Da wird wohl auch der Markt spielen, die einen Produkte werden teurer, einige wenige eventuell günstiger. So wie die momentane Lage sich zeigt, ist alles am Steigen, da die Rohstoffpreise in fast allen Segmenten steigen.
Also überrascht es mich überhaupt nicht, wenn Automobilwerke die Preise ebenfalls anpassen. Ich habe sogar Verständnis dafür, wenn ich objektiv sein soll. Erst in zweiter Linie kann eine gute Nachfrage zu Preisanpassungen führen..
Charlybenetti
Zitat:
Original geschrieben von siemens8
(...)
habe nun zum zweitenmal hier etwas über eine 4monatige Preisbindung gelesen.
Was ist hierzu die Grundlage?
(...)
Guckst du
hier. 😉
Zitat:
Original geschrieben von pakistani
Zitat:
Original geschrieben von siemens8
(...)
habe nun zum zweitenmal hier etwas über eine 4monatige Preisbindung gelesen.
Was ist hierzu die Grundlage?
(...)
Guckst du hier. 😉
Verstehe ich nicht, in meinem Vertrag steht ein Endpreis und kein Hinweis zu Preiserhöhungen die an mich weitergegeben werden.
???????????????????
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na ich schätze mal das das so ähnlich zu verstehen ist wie eine Finanzierung mit fixen oder variablen Zinsen. 😉
Moin,
bei mir hat der Verkäufer extra rein geschrieben, dass Preiserhöhungen zu meinen Lasten gehen. Wir hatten eine lange Diskussion deswegen und glücklich bin ich mit diesem Passus natürlich auch nicht, hoffe aber, dass ich im Fall der Fälle Winteralus billiger von ihm bekomme...als Kompensation sozusagen.
docramu
Bei mir steht neben der Preiss: "nicht zu ändern Preiss"
🙂
Willy
Und ich habe einen "Hauspreis" :-))
Also keine Angabe, welche Prozente, sondern einen Endpreis !
Eine Erhöhung, die ich sowieso nicht glaube, tangiert mich nicht.
Alf
Das gleiche wie meiner. 🙂
Willy
Hallo,
ich habe auch einen Hauspreis auf meiner Bestellung stehen!
Aber schaut mal auf die Bestellbestätigung, da steht dieser Passus genau so wie oben beschrieben!!!
Was gilt jetzt??? Kaufvertrag oder Auftragsbestätigung???
"Kein Preisschutz da Lieferzeit länger als 4 Monate. Es gilt die am Tag der Lieferung unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers"... blabla
dann steht noch drin: "Ergibt sich eine Preiserhöhung um mehr als 5% kann ich vom Vertrag zurücktreten"...
Soviel von mir
Zitat:
Original geschrieben von rico_74
Hallo,
ich habe auch einen Hauspreis auf meiner Bestellung stehen!
Aber schaut mal auf die Bestellbestätigung, da steht dieser Passus genau so wie oben beschrieben!!!
Was gilt jetzt??? Kaufvertrag oder Auftragsbestätigung???
So weit ich es von meinen Händler erfahren habe, gilt die AB
Wenn der nur 4 monatige Preisschutz nicht wäre, hättest ja vor 6 Jahren ein Auto kaufen können und als Lieferwunsch den 1.5.2008 angeben können
😁
Vielleicht etwas übertrieben, aber daher ist das so.
Der Unterschied ist aber, dass so ziemlich jeder, der heute ein Auto bestellt, das Auto möglichst bald haben möchte. Die vielleicht sogar um mehr als die ominösen 4 Monate verspätete Auslieferung ist ja nicht durch den Käufer versursacht worden. Trotzdem soll er die Konsequenzen ziehen und mehr zahlen. Womit rechtfertigt sich dieser Umstand (unabhängig von den bedenklichen Vertragsklauseln)???
Umgekehrt könnte man hier nämlich argumentieren, dass der VERkäufer ja die Preisbildung in der Hand hätte, wenn er sich mit der Auslieferung/Fertigstellung einfach Zeit ließe, um einen höheren Preis verlangen zu können.
Solche Klauseln sind also in meinen Augen immer zu Lasten der Käufer und sollten in keinem Vertrag akzeptiert werden.
Ich bestell ja auch nicht im November eine Küche für meine Wohnung und habe das Risiko, dass diese vielleicht bei der Lieferung im Jänner plötzlich laut Preisliste des "neuen Jahres" um 5% teurer ist, oder???
Hallo,
in der neuen Auto-Bild wird genau über diesa Thema berichtet-
Es steht dort auch genau erklärt wann man mehr zahlen muss und wann nicht. Ebenso ist dort ein Artikel über die langen Lieferzeiten beim Tiguan zu finden.