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Preiserhöhung = Anpassung Leasing möglich?

Mercedes G-Klasse W463
Themenstarteram 7. August 2019 um 11:51

Hallo zusammen,

ich habe vor Monaten einen neuen G500 bestellt (fast Vollausstattung). Nun haben sich die Preise für den G ja aktuell erhöht. MB möchte nun eine Neuberechnung des Leasingangebotes vornehmen. Es soll eine komplett neue Berechnung stattfinden, ja, mit dem damals vereinbarten Leasingfaktor, aber eben zu neuen Preisen.

Das kann doch wohl nicht wahr sein. Bestellt ist bestellt, oder? Eine Preisanpassung kann quasi jeden Tag nach jeder Bestellung erfolgen.

Es gilt doch der damals ermittelte Preis für die Grundlage des Leasingvertrages. Was kann ich dafür, dass die so langsam mit dem Zusammenbau und der Auslieferung sind?

Hat hier schon jemand von euch Erfahrung?

Liegt hier eine einseitige Vertragsveränderung und somit ein Kündigungsrecht vor?

Ein Thema für einen Anwalt?

Vielen Dank für eure Meinungen und Info´s.

Beste Antwort im Thema

@roll-off: Was sollen solche Aussagen?!

Nur weil jemand einen G oder vergleichbares kaufen oder leasen will, heisst das noch lange nicht, dass ihm/ihr das Geld egal zu sein hat.

Es ist auch eine Frage des Prinzips; deshalb achte ich darauf, dass ich an der Tanke nicht unnötig viel bezahle...

Auch wenn es immer wieder heisst, wer einen G fährt, dem können die Tankrechnungen etc. egal sein.

Und wenn nun eine Vertragsseite meint, den Vertrag nachträglich zu seinen/ihnen Gunsten verändern zu können/müssen/dürfen, dann muss es erlaubt sein, das zu hinterfragen!

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am 7. August 2019 um 12:52

Kurzversion... geht alles mit Rechten Dingen zu (AGBs sehen eine "legitime" Preiserhöhung von bis zu 5% vor, bei der G-Klasse sind es wohl 3,x% - tut bei solchen Preisen eben extrem weh).

Einzige Chance es zu umgehen ist die Auslieferung des Fahrzeugs bis zum Stichtag 31.10.2019 - mein Händler konnte dies glücklicherweise so arrangieren.

Auch wenn es weh tut, Kauf bzw. Leasing stornieren. Es ist, wie sovieles im Augenblick, eine Frechheit was sich MB dabei denkt. Ich freu mich schon ganz doll auf das 40 Jahre Treffen in Graz.

Eigentlich müsste man denen wirklich sagen „behalte Deine Karre“.

Ich habe mich auch über die 5,xk€ sehr aufgeregt und tue es noch immer.

„Leider“ ist es so, dass eine Stornierung MB aber egal sein kann, da sich der G wie geschnitten Brot verkauft...:(

Sofern es einen anderen Wagen geben würde, der mich ähnlich interessiert, hätte ich wohl storniert.

Meinem Verkäufer ist es selber unangenehm und er findet die PE auch mehr als happig, besonders den um 50% höhere Preis für die RG4-Felgen.

Zitat:

@db7vantage schrieb am 7. August 2019 um 13:51:40 Uhr:

Hallo zusammen,

ich habe vor Monaten einen neuen G500 bestellt (fast Vollausstattung). Nun haben sich die Preise für den G ja aktuell erhöht. MB möchte nun eine Neuberechnung des Leasingangebotes vornehmen. Es soll eine komplett neue Berechnung stattfinden, ja, mit dem damals vereinbarten Leasingfaktor, aber eben zu neuen Preisen.

Das kann doch wohl nicht wahr sein. Bestellt ist bestellt, oder? Eine Preisanpassung kann quasi jeden Tag nach jeder Bestellung erfolgen.

Es gilt doch der damals ermittelte Preis für die Grundlage des Leasingvertrages. Was kann ich dafür, dass die so langsam mit dem Zusammenbau und der Auslieferung sind?

Hat hier schon jemand von euch Erfahrung?

Liegt hier eine einseitige Vertragsveränderung und somit ein Kündigungsrecht vor?

Ein Thema für einen Anwalt?

Vielen Dank für eure Meinungen und Info´s.

Oh Mann - liest Du auch mal Verträge inkl. AGBs, bevor Du diese gegenzeichnest? Die Leute werden wirklich immer unselbstständiger...das ist alles seit Jahren bei beinahe allen Herstellern marktüblicher Standard. Am besten direkt zum Anwalt; das hilft leider nur nicht beim Erwachsen werden.

Themenstarteram 12. August 2019 um 9:14

@atelier14

Vielen herzlichen Dank für den konstruktiven Beitrag.

Werde ich nicht näher drauf eingehen. Hast ja festgestellt wie blöd ich bin, macht also keinen Sinn.

am 12. August 2019 um 10:56

Das Thema ist komplex, für Nichtjuristen ist das Lesen von AGBs in der Regel eine sinnbefreite Übung, wenn man die zugehörige Rechtsprechnung nicht kennt. Es hilft wenig volljährig zu sein, Volljurist ist da deutlich zielführender. Wenn die Preisanpassungsklausel im Leasingvertrag nicht eindeutig den Regelungen des BGB und der entsprechenden Rechtsprechung des BGH entspricht, gibt es ggf. eine Chance. Ich würde den Vertrag bei substantiellen Änderungen immer meinem Anwalt zur Prüfung vorlegen. Selbst wenn er dafür etwas nimmt ist das um Größenordnungen geringer als mögliche Einsparungen. Auch große Konzerne haben in der Vergangenheit genug Arroganz bewiesen sich nicht mit den Niederungen des des BGB und der zugehörigen Rechtssprechung bei Dauerschuldverhältnissen auseinanderzusetzen.

OpenAirFan

@OpenAirFan: Gut, dann mach das - es wird nichts bringen, die Vertragskonvolute sind mehrfach durchgeprüft.

Wer solch ein Auto bestellt oder kauft, dem sollten die etwas erhöhten Kosten wohl vollkommen egal sein, ansonsten ist die Autoklasse vielleicht nicht die Richtige in die man sich da verguckt hat. Das betrifft das Leasing genauso, wie die Finanzierung oder den Kauf.

@roll-off: Was sollen solche Aussagen?!

Nur weil jemand einen G oder vergleichbares kaufen oder leasen will, heisst das noch lange nicht, dass ihm/ihr das Geld egal zu sein hat.

Es ist auch eine Frage des Prinzips; deshalb achte ich darauf, dass ich an der Tanke nicht unnötig viel bezahle...

Auch wenn es immer wieder heisst, wer einen G fährt, dem können die Tankrechnungen etc. egal sein.

Und wenn nun eine Vertragsseite meint, den Vertrag nachträglich zu seinen/ihnen Gunsten verändern zu können/müssen/dürfen, dann muss es erlaubt sein, das zu hinterfragen!

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