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Porsche Taycan Anhängerkupplung-/zugvorrichtung

Porsche Taycan Y1A
Themenstarteram 1. Februar 2020 um 16:53

Für den "normalen" Taycan gibt's es meines Wissens nach keine Anhängerkupplung. Weiß jemand, ob diese beim Taycan Cross Tourismo orderbar sein wird?

Ist leider ein ausschlaggebendes Kriterium :/

Beste Antwort im Thema

damit du ein notstromaggregat mitnehmen kannst ?

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Zitat:

@e28_eta schrieb am 20. Dezember 2021 um 08:33:27 Uhr:

Zitat:

 

Ich frage mich dann nur, wie der Ladevorgang auf der AB zum Beispiel ausschauen soll, denn dann müsste man mit dem Wohnwagen vor der Ladesäule vorwärts einparken. Dafür benötigt man erheblich Platz.

Wie bei der normalen Tankstelle auch: wenn es sehr eng ist, hänge ich den Segelflugzeug-Anhänger (10 m) fix (3 Min) ab.

Das stelle ich mir nicht so einfach vor, wenn man dann seinen Hänger während des Ladevorgangs mindestens 30 Minuten abstellen muss. Und wenn man sich vorstellt, dass es in der Saison mehrere betreffende sind, die ebenfalls so verfahren müssen, ich bin gespannt.

Es gibt mittlerweile diverse Ladeparks, durch die man auch mit angekoppeltem Anhänger fahren kann. Beispiel 1, Beispiel 2. Eben wie bei Tankstellen auch.

Edit: Zum Beitrag unten noch der Nachtrag: Auch bei Zapfsäulen blockiert man mit größerem Anhänger öfter mal zwei Entnahmestellen (Beispiel)...da besteht also kein Unterschied.

…bei denen man dann mit dem WOWA die zweite Ladesäule mit blockiert! Und diese Bauweise der (diversen) Ladeparks sind in der Anzahl derzeit noch sehr überschaubar.

Aber das ist hier nicht das Thema.

Es ist generell sehr schade dass Porsche für den Taycan keine Anhängerkupplung anbietet!!

Wenigstens für den Transport von Fahrrädern (maximal 50kg) gibt es für den Sport und Cross Turismo einen Lösung, wenn die entsprechende Vorrüstung ab Werk geordert wurde.

 

https://content.eu.porsche.com/.../TeqFinder?...(LL)&sp=0&bt=J1&mo=Taycan%20GTS%20Sport%20Turismo&co=80&ac=product&pr=283354FA0A0E89FDC1257981004A3362

Das Thema ist durchaus noch aktuell. Durch die staatlich vorgegebene E Mobilität als alleiniger Heilsbringer muß auch das unmögliche möglich gemacht werden. Geschenkt, dass Kohlekraftwerke am Anschlag laufen und Windkraft, da leichter regelbar, stehen bleibt. Dank dem europäischen Stromnetz rechnet sich das dann so, dass in D zum größten Teil grüner Strom verbraucht wird.

Die E Mobilität hat jedoch unbestritten ihre Berechtigung, seit fast drei Jahre fahre ich mit Freuden einen E Golf. Auch für diesen gibt es keine Anhängerkupplung. Anbauen darf ich diese, allerdings nur für die Montage eines Fahrradträgers. Die Anhänger Verwendung wäre nur für den 750 kg Hänger „ums Haus ummi“. Hier wäre der Akku kein Problem allerdings ist dies nicht zuläßig.

Einen Wohnwagen, der grundsätzlich gewichtssensibel ist, mit mehreren hundert Kg Batterien auszustatten ist gelinde gesagt ein Witz. Ganz zu schweigen von der Nutzungsdauer des Wowa und der in der Zwischenzeit vergammelten Batterien.

Bedingt durch die geringe E Golf Produktion wurde wohl keine AHK Abnahme beantragt ( AHK ist ja vom Golf 7 vorhanden). Für die Zukunft ist dies jedoch ein unbedingtes „Muß“ sonst sind die E Fahrzeuge ein Rohrkrepierer. Darum bin ich mir sicher, dass es auch für den Taycan eine AHK geben wird. Falls „der Staat“ seinen A….. mal hochbekommt könnte er sorgenfrei und ohne zusätzliche Kosten dafür sorgen, dass entsprechende Technologien mit Freuden durchgesetzt werden.

Beispiel? Warum muss man einen Akkupack im Wohnwagen zum Gesamtgewicht aufaddieren? Dies hat Rückwirkung auf das Gesamtgewicht und die entsprechend benötigte Fahrerlaubnis.

Tatsache aus dem Nutzfahrzeuggewerbe. Seit ca50 Jahren gibt es wirksame Dauerbremsen für LKW (Strömungsbremse, Retarder usw). Diese ist auch vorgeschrieben. Die Staudruckbremse im Abgastrakt mit minimaler Leistung genügt jedoch um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen. Warum um alles in der Welt kann man nicht die ca800kg schwere Leistungsstarke Dauerbremse aus dem Gesamtgewicht streichen und dem 40Tonner entsprechend 41T zugestehen?

Gruß und schöne Weihnachten.

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