Polizistin sagt: "sich einweisen lassen!"

Liebes Forum,

letze Woche hatte ich einen Unfall, bei dem ich magels ausreichender Sicht einem anderen die Vorfahrt genommen habe. Soweit mea culpa.

Allerdings war das in einer 30er Zone (Rechts-vor-Links), in der ich von einer einspurigen Straße in eine andere einspurige nach rechts abbiegen wollte. Genau auf der Kreuzing stand ein Auto mit getönten Scheiben und es war unmöglich nach rechts zu schauen, ob da einer kommt. (Wir haben das nach dem Unfall extra nochmal geprüft) Zudem hat es in Strömen geregnet!

Ich also langsam vorgefahren und Peng: Es hat gekracht und ich stand erstmal unter Schock...

Mein Unfallgegner stieg wutentbrannt aus dem Auto und brüllte mich erstmal an. Darum hielt ich es für besonders sinnvoll die Polizei anzurufen.

Nach einer guten halben Stunde im Regen kam die auch.

Fazit: Der falsch Parkende PKW tut nichts zur Sache, Schuld liegt zu 100% bei mir. Bußgeld plus Punkt inklusive.

Auf meine Frage, wie ich die Sache hätte anders lösen sollen, meinte die Polizistin ganz selbstverständlich: Sie müssen aus Passanten warten, die sie einweisen.

Meine Frage an euch: Schonmal davon gehört? Und falls ja, wie sieht das aus, wenn ich mich dann selbst an einer unübersichtlichen Stelle (verdeckt durch den Falschparker) stehe und mich gefährde. Immerhin waren beide Straßen "einspurig".

Vorab Danke, frl.winter

Beste Antwort im Thema

Von Passanten einweisen lassen muß man sich n.m.M. nur bei Grundstückszufahrten. In unübersichtliche Kreuzungen darf man sich vorsichtig "hineintasten".

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Der Falschparker wird sicherlich deswegen nicht belangt, weil VIP oder Parteigenosse.

Zitat:

@Brian Basco schrieb am 14. Mai 2019 um 12:28:36 Uhr:


RV Verkehr ist sowieso gut.
Wenn die Kreuzung sozusagen dein Heimrevier ist, und vielleicht weitere Anwohner die schwierige Situation angehen wollen, könntest Du schlicht beim nächsten Mal die Polizei dazurufen, um dich professionell einzuweisen ;-)
Nein - das ist doch eine alltägliche Situation - 10000mal passiert nix, einmal hat man Pech.
Ob Du dich angepasst vorgetastet hast (Tempo, Winkel,...) kann man so nicht beurteilen, ob der Gegner angemessen langsam war und einigermaßen rechts, abgelenkt oder wasauchimmer genausowenig.
Haftungstechnisch sollte er nicht automatisch raus sein - je nach Beurteilung der geschilderten Lage sollte mindestens ein kleinerer Teil von ihm zu tragen sein (Betriebsgefahr,...)
Lass doch bitte mal weiter verlauten, wie sich die Angelegenheit auf Versicherungsseite anlässt.
Sind die Schäden überhaupt in einer Höhe, dass die Versicherer sich eingehender damit befassen könnten?

Ich werde, bevor ich den Schadensbericht ausfülle nochmal da vorsprechen. Immerhin ist es ja keine Direktversicherung. Das sollte wohl machbar sein.

Ich kann ja mal rückmelden was draus geworden ist. Aber soweit ich bis jetzt erfahren habe, war das Auto des Gegners noch 2200,- Wert/Reparatur soll wohl 8000,- kosten... schade um die, wie er sagte, teuersten Scheinwerfer auf dem Markt. Ganz ehrlich. Gewünscht hab ich ihm das nicht.
Meins repariere ich selbst. Das hat nen vergleichbaren Wert. Keine wilde Sache.

Aber genauso seltsam fand ich es, dass der mich in gutem Deutsch erst ordentlich angepflaumt hat und als ich den Wunsch geäußert habe, die Polizei zu rufen, sprach der plötzlich kein Wort Deutsch mehr bis die Polizei da war. Das kam mir komisch vor.

Ob die Polizistin das mit dem "einweisen" lassen anders meinte?

Okay... Im Ernst, als ob nen Polizist/in sowas sagen würde.

Sommerloch... Jetzt schon...

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 14. Mai 2019 um 12:55:55 Uhr:


Ob die Polizistin das mit dem "einweisen" lassen anders meinte?

Okay... Im Ernst, als ob nen Polizist/in sowas sagen würde.

Sommerloch... Jetzt schon...

Kein Witz... leider.

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Wenn Du dort öfter lang musst und das so 'ne besch...Ecke ist würd ich mich lieber nach ner Alternativroute umschauen.
Gruß jaro

Zitat:

@frlwinter schrieb am 14. Mai 2019 um 12:12:43 Uhr:



Da ich diese Stelle häufiger fahren muss, ist es mir wichtig zu wissen wie ich dort richtig reagieren soll.

Gibt es vielleicht eine Strecke mit der du die Stelle umgehen kannst, selbst wenn es ein kleiner Umweg ist?

Eine Dashcam könnte zeigen, ob du dich langsam genug in die Kreuzung vorgetastet hast.

Wenn es an der Stelle öfters kracht, könnte das auch für die Lokalpresse interessant sein. Sehr hilfreich ist, wenn die Stelle von vielen Kindern auf dem Weg zur Schule passiert wird.

Als Einweiser würde ich eh nur einen Beifahrer nehmen den ich dann auch kenne

Hi,

1. die Polizei ist nicht allwissend
2. die Polizei spricht keine endgültige Schuldzuweisung aus
3. Polizisten sind auch nur Menschen die auch mal nen schlechten Tag haben und dann vielleicht unprofessionell handeln wenn sie den 3. 0815 Unfall am Tag aufnehmen müssen.

Wenn man der Meinung ist das man am Unfall nicht Schuld ist oder nur eine Teilschuld sieht man man das ggf. gerichtlich klären lassen. Evtl. ist auch die eigene Versicherung daran interessiert genau zu klären ob sie den Schaden des Unfallgegeners zu 100% zu tragen haben

Gruß Tobias

@frlwinter
„…………...Aber soweit ich bis jetzt erfahren habe, war das Auto des Gegners noch 2200,- Wert/Reparatur soll wohl 8000,- kosten... schade um die, wie er sagte, teuersten Scheinwerfer auf dem Markt……………..  „

„…………….Aber genauso seltsam fand ich es, dass der mich in gutem Deutsch erst ordentlich angepflaumt hat und als ich den Wunsch geäußert habe, die Polizei zu rufen, sprach der plötzlich kein Wort Deutsch mehr bis die Polizei da war. Das kam mir komisch vor…………...“

passt in den Thread "provozierter Unfall"

Da würde ich mich erst recht um das Fahrzeug auf der Sperrfläche kümmern. Wer ist das usw.

Wie ich oben schon geschrieben habe, Fahrzeuge auf Sperrflächen müssen umgehend entfernt werden, schon aus Sicherheitsgründen (Feuerwehr usw.)
Da würde ich bei den zuständigen Pol.Rev. richtig energisch drauf hinweisen.

Wenn das nicht hilft, die Leitzentrale anrufen, die dauernde Nutzung der Sperrfläche in Ruhe den Beamten schildern und dass da nichts unternommen wird, "schon aus Gründen der Sicherheit"
Die Polizei ist doch für Sicherheit und Ordnung da, nicht irgendein Einweiser 🙁

Hier im Norden wird schon der Abschlepper angefordert, wenn ein Fahrzeug nur mit den Vorderrädern auf der Sperrfläche steht!

Und hier im Süden fährt die Polizei höchstpersönlich ca. alle 2 Stunden vom Revier am nahegelegenen Einkaufscenter vorbei um Strafzettel an Gehweg -und andere Falschparker zu verteilen!
Also nix mit "Sache des Ordnungsamtes"
Mir haben Sie sogar ein 15.-€ Knöllchen verpasst, weil ich genauso wie mein Nachbar schräg in der Parkbucht stand. (Platzmangel) Vorderràder z.T.auf Gehweg.

Rosa Weiss Strafmandat mit Name des PHM usw.

Und bei Dir und dem Sichtbehinderer machen die keinen Finger krumm??!!

Saustall. Da solltest Du mal beim Dienststsllenleiter vorstellig werden und fragen ob die bloss fürs Spazierenfahren bezahlt werden!

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 14. Mai 2019 um 19:11:40 Uhr:


Und hier im Süden fährt die Polizei höchstpersönlich ca. alle 2 Stunden vom Revier am nahegelegenen Einkaufscenter vorbei um Strafzettel an Gehweg -und andere Falschparker zu verteilen!
Also nix mit "Sache des Ordnungsamtes"
Mir haben Sie sogar ein 15.-€ Knöllchen verpasst, weil ich genauso wie mein Nachbar schräg in der Parkbucht stand. (Platzmangel) Vorderràder z.T.auf Gehweg.

Rosa Weiss Strafmandat mit Name des PHM usw.

Und bei Dir und dem Sichtbehinderer machen die keinen Finger krumm??!!

Saustall. Da solltest Du mal beim Dienststsllenleiter vorstellig werden und fragen ob die bloss fürs Spazierenfahren bezahlt werden!

No. Hätte ich wie gesagt selbst machen müssen, aber man hat mich darauf hingewiesen, dass es keinen wichtigen Grund dafür gibt und ich wahrscheinlich auf den Kosten sitzen bleibe. Weil er ja keine Einfahrt zuparkt.
(Ich habe mir verkniffen zu fragen, was denn ein Anwohner macht, der zwar aus seiner Einfahrt, aber nicht aus der Straße rauskommt.)

Ich will nicht mutmaßen, aber mir drängt sich auf, dass es am Dauerregen gelegen haben könnte. Also die knappe Abwicklung. Mein Versicherungsmensch meinte heute, dass sein Bekannter Polizist wäre und "sehr ungern" zu Sachschäden ohne Personenschäden fährt. Hoffentlich sind das nur große Reden... wäre ja Verleumdung wenn´s nicht stimmt.

Und über die Polizei will ich auch nicht generell schimpfen, denn wer weiß was die sonst noch täglich machen müssen. Personalmangel etc...

Die Abwicklung hat jedenfalls 10 Minuten gedauert. Das Warten über eine halbe Stunde. 1,5 km waren´s bis zum Präsidium. (Aber womöglich waren die auch vorher woanders)

Zitat:

@MrMurphy schrieb am 14. Mai 2019 um 07:35:01 Uhr:


[...] Zentimeterweises Vortasten heißt wirklich zentimeterweises Vortasten und zwischendurch immer längere Zeit warten. Das dauert mehrere Minuten [...]

Das verwechselst Du mit Parken...

Zitat:

@frlwinter schrieb am 14. Mai 2019 um 12:12:43 Uhr:


Meine direkten Unfallgegner zu belangen läge mir nie im Sinn. Denn er kann nichts für den Unfall.

Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Mit hineintasten ist gemeint, dass man dies sehr langsam macht, so dass der auf der Vorfahrtstraße rechtzeitig erkennen kann, dass er da nicht durchkommt und noch rechtzeitig anhalten kann. Hält er dann hingegen drauf, so dass es zum Unfall kommt, hat er zumindest eine Teilschuld.

Da du nun so überzeugt sagt, dass der Unfallgegner nichts für den Unfall kann, bleibt nur die Möglichkeit, dass du nicht langsam genug in die Kreuzung eingefahren bist.

Welche Variante ist nun zutreffend?

Gruß

Uwe

Es MUSS einfach irgend jemand anderes Schuld sein, ist doch wohl klar.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 14. Mai 2019 um 20:20:37 Uhr:



Zitat:

@frlwinter schrieb am 14. Mai 2019 um 12:12:43 Uhr:


Meine direkten Unfallgegner zu belangen läge mir nie im Sinn. Denn er kann nichts für den Unfall.

Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Mit hineintasten ist gemeint, dass man dies sehr langsam macht, so dass der auf der Vorfahrtstraße rechtzeitig erkennen kann, dass er da nicht durchkommt und noch rechtzeitig anhalten kann. Hält er dann hingegen drauf, so dass es zum Unfall kommt, hat er zumindest eine Teilschuld.

Da du nun so überzeugt sagt, dass der Unfallgegner nichts für den Unfall kann, bleibt nur die Möglichkeit, dass du nicht langsam genug in die Kreuzung eingefahren bist.

Welche Variante ist nun zutreffend?

Gruß

Uwe

Damit meine ich erstens, dass die Hauptschuld an einem Auto lang das da nicht stehen durfte. Es hat eine Sichtbehinderung für mich UND den Unfallgegener darfgestellt.
Zudem kann es zweitens bei Starkregen dazu kommen. dass ein niedriges Hindernis wie meine Stoßstange übersehen wird. Selbst mit Beleuchtung.
Da ich ihn nur seitlich erwischt habe und die Bilder vom Unfall zeigen, dass ich nur ein kurzes Stück auf seine Spur gefahren bin, ist das ein Indiz, aber leider kein Beweis für meine Fahrweise bzw seine Mitschuld. Daher würde ich ihn nicht belangen können und wollen.

Idealerweise müsste sich der Falschparker beteiligen, aber da ich keine RV habe und die Chancen max. 50/50 stehen, lasse ich das einfach.

Mir ging es, wie zu Beginn erwähnt, um Lösungsvorschläge und Erfahrungen mit solchen Situationen.

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