Polizistin sagt: "sich einweisen lassen!"
Liebes Forum,
letze Woche hatte ich einen Unfall, bei dem ich magels ausreichender Sicht einem anderen die Vorfahrt genommen habe. Soweit mea culpa.
Allerdings war das in einer 30er Zone (Rechts-vor-Links), in der ich von einer einspurigen Straße in eine andere einspurige nach rechts abbiegen wollte. Genau auf der Kreuzing stand ein Auto mit getönten Scheiben und es war unmöglich nach rechts zu schauen, ob da einer kommt. (Wir haben das nach dem Unfall extra nochmal geprüft) Zudem hat es in Strömen geregnet!
Ich also langsam vorgefahren und Peng: Es hat gekracht und ich stand erstmal unter Schock...
Mein Unfallgegner stieg wutentbrannt aus dem Auto und brüllte mich erstmal an. Darum hielt ich es für besonders sinnvoll die Polizei anzurufen.
Nach einer guten halben Stunde im Regen kam die auch.
Fazit: Der falsch Parkende PKW tut nichts zur Sache, Schuld liegt zu 100% bei mir. Bußgeld plus Punkt inklusive.
Auf meine Frage, wie ich die Sache hätte anders lösen sollen, meinte die Polizistin ganz selbstverständlich: Sie müssen aus Passanten warten, die sie einweisen.
Meine Frage an euch: Schonmal davon gehört? Und falls ja, wie sieht das aus, wenn ich mich dann selbst an einer unübersichtlichen Stelle (verdeckt durch den Falschparker) stehe und mich gefährde. Immerhin waren beide Straßen "einspurig".
Vorab Danke, frl.winter
Beste Antwort im Thema
Von Passanten einweisen lassen muß man sich n.m.M. nur bei Grundstückszufahrten. In unübersichtliche Kreuzungen darf man sich vorsichtig "hineintasten".
127 Antworten
Zitat:
@frlwinter schrieb am 14. Mai 2019 um 20:39:59 Uhr:
Da ich ihn nur seitlich erwischt habe und die Bilder vom Unfall zeigen, dass ich nur ein kurzes Stück auf seine Spur gefahren bin, ist das ein Indiz, aber leider kein Beweis für meine Fahrweise bzw seine Mitschuld. Daher würde ich ihn nicht belangen können und wollen.
Das du ihm in die Seite gefahren bist, zeigt, dass du zwar langsam aber für die Situation zu schnell warst. Du hättest so extrem langsam fahren müssen, dass genau das „in die Seite fahren“ nicht hätte passieren können.
Zitat:
@frlwinter schrieb am 14. Mai 2019 um 20:39:59 Uhr:
Mir ging es, wie zu Beginn erwähnt, um Lösungsvorschläge und Erfahrungen mit solchen Situationen.
Das oben genannte ist mein Lösungsvorschlag, also das nächste Mal langsamer in die Kreuzung reintasten.
Zitat:
@frlwinter schrieb am 14. Mai 2019 um 20:39:59 Uhr:
Idealerweise müsste sich der Falschparker beteiligen, aber da ich keine RV habe und die Chancen max. 50/50 stehen, lasse ich das einfach.
Hast du das Kennzeichen des Falschparkers? Mein Vorschlag, lasse dir vom Zentralruf der Autoversicherer die Versicherungsdaten des Falschparkers geben und stelle Ansprüche an die Versicherung. Kostet nix und macht wenig Aufwand. Ein Versuch ist es daher wert.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Geisslein schrieb am 14. Mai 2019 um 11:37:29 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 14. Mai 2019 um 11:22:19 Uhr:
Das ist nicht ganz richtig. Du hast die Vorfahrt mißachtet und nicht der Falschparker.
Schuld bist verkehrsrechtlich du. Das hast du ja schon in deinem Eingangspost richtig wieder gegeben.Auch das ist nicht richtig.
Die Vorfahrt wurde ja, da @frlwinter sich vorsichtig in die Kreuzung "hineingetastet" hat, in diesem Sinne nicht mißachtet.
Das würde anders ausschauen, wenn Sie unter dem Motto "nach mir die Sintflut" einfach so in die Kreuzung eingefahren wäre.
Der Falschparker und auch der Unfallgegner sind hier jedenfalls nicht (ganz) unbeteiligt.
Von daher... Ich würde das so nicht hinnehmen und einen Anwalt einschalten.
Tja. Leider irrst du da. Was glaubst du denn was hier die Unfallursache ist. Eine "fast" Vorfahrtmißachtung? Oder eine Vorfahrtsverletzung light?
Das gibt´s leider nicht. Und der Tatbestand ist auch erfüllt, wenn man sich in die Kreuzung hineintastet. Es ist und bleibt eine Vorfahrtverletzung. Man muss nicht nach dem von dir genannten Motto in die Kreuzung einfahren, um den Tatbestand zu erfüllen.
Und dass der Falschparker hier haftungsrechtlich eventuell prozentual am Schaden beteiligt wird, hatte ich bereits erwähnt.
Auch gegen den Bußgeldbescheid könnte man mit dem Hinweis auf den Falschparker angehen. Wird dann wahrscheinlich vor Gericht landen.
Verkehrsrechtlich ist das jedoch eine eindeutige Sache.
Zitat:
@zufruehauf schrieb am 14. Mai 2019 um 12:55:55 Uhr:
Ob die Polizistin das mit dem "einweisen" lassen anders meinte?Okay... Im Ernst, als ob nen Polizist/in sowas sagen würde.
Sommerloch... Jetzt schon...
Doch. Ich glaube schon.
Aber Sie hat das sicherlich rein theoretisch gemeint. Man kann sich natürlich hineintasten. Wenn´s dann knallt ist man der Dumme. Im theoretischen Idealfall wäre ein Einweiser natürlich hilfreich. Theoretisch.
Eien Bekannte muss jeden Tag durch ein Toreinfahrt auf die Strasse fahren. Vor der Einfahrt ist ein Gehweg und ein Parkstreifen. Parken dort berechtigterweise rechts und links Fahrzeuge, fährt man quasi jedesmal gaaanz langsam blind raus, weil man nicht immer einen Beifahrer hat, der gucken könnte. Man sieht vom Querverkehr nichts.
Ein zwei mal ging´s schon daneben. Als sie fragte was sie denn machen solle, kam der gleiche, rein theoretische Hinweis.
Der Falschparker hat natürlich nichts mit dem Unfall zutun, da du ihm ja die Vorfahrt genommen hast. Da kann der Mann ja dadurch nicht Schuld sein.
Eventuell hat die Polizistin ja recht 😁
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Zitat:
@frlwinter schrieb am 13. Mai 2019 um 22:08:51 Uhr:
Da ich nicht rechtschutzversichert bin versuche ich gerade abzuwägen, ob sich ein Einspruch lohnen würde / ich das riskieren möchte.
Die würde ich eher auf den Unfall loslassen als auf das Bußgeld (bzw. die Punkte).
Klar ist es theoretisch nötig sich einweisen zu lassen, aber in Wohngebieten ist es eigentlich normal mal vorsichtig die Nase soweit rauszustrecken bis man was sieht (Hecken, Mauern, ...) wenn das als Vorfahrtberechtiger sieht, macht man da auch langsam und ballert nicht drauf los.
PS. den Falschparker würde ich auch mit rein nehmen, und wenn der nur 'nen Bußgeld bekommt.
Gruß Metalhead
Zitat:
@frlwinter schrieb am 13. Mai 2019 um 22:39:58 Uhr:
Genauso sehe ich das auch, aber die Polizistin meinte das sei Sache des Ordnungsamtes und riet mir ab das einzuschalten, weil er ja keine Einfahrt zuparkt.In der Regel gäbe das nur Probleme für mich bzw den der anruft.
Was haben die denn geraucht?
Gruß Metalhead
Aufgrund der Beschreibung des TE kann ich mir zum einen sehr schlecht vorstellen dass es überhaupt zu einem Unfall kommt wenn sich der TE tatsächlich so vorsichtig hineingetastet hat.
Zum anderen würde ich auch eine Mitschuld beim Fahrzeug das "auf der Kreuzung" geparkt und somit die Sicht verdeckt hat, erwarten.
Schon mal in den Sinn gekommen, dass der Unfall evtl. absichtlich herbeigeführt wurde?
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 15. Mai 2019 um 09:23:12 Uhr:
Aufgrund der Beschreibung des TE kann ich mir zum einen sehr schlecht vorstellen dass es überhaupt zu einem Unfall kommt wenn sich der TE tatsächlich so vorsichtig hineingetastet hat.
Zum anderen würde ich auch eine Mitschuld beim Fahrzeug das "auf der Kreuzung" geparkt und somit die Sicht verdeckt hat, erwarten.Schon mal in den Sinn gekommen, dass der Unfall evtl. absichtlich herbeigeführt wurde?
Möglich ist alles, Du meinst absichtlich von dem Fahrzeuglenker auf der Vorfahrtstraße.
Könnt Ich mir gut vorstellen, denn wenn die Lage für @frlwinter schlecht übersichtlich war / ist, dann ändert sich daran auch nichts für den, der auf der Vorfahrtstraße ankommt.
Zitat:
@frlwinter schrieb am 14. Mai 2019 um 12:12:43 Uhr:
Und wenn es da jede Woche kracht, ärgert es mich schlicht und ergreifend, dass Falschparker nicht belangt werden, ....
Wenn der da jeden Tag steht, würde ich mir einen Sport daraus machen und den jeden Tag (mit Foto) beim Ordnungsamt anzeigen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@frlwinter schrieb am 14. Mai 2019 um 12:18:52 Uhr:
Aber ohne RV halte ich die Füße still.
Ach so, ich dachte du hast eine. Kannst aber immer noch der Versicherung schildern, daß der Gegner keine Teilschuld bekommt halte ich für ausgeschlossen. Da kann sich ja dann die Versicherung dann Prozessieren.
Gruß Metalhead
Zitat:
@frlwinter schrieb am 14. Mai 2019 um 19:31:44 Uhr:
No. Hätte ich wie gesagt selbst machen müssen, aber man hat mich darauf hingewiesen, dass es keinen wichtigen Grund dafür gibt und ich wahrscheinlich auf den Kosten sitzen bleibe. Weil er ja keine Einfahrt zuparkt.
Was für Kosten???
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 15. Mai 2019 um 09:37:28 Uhr:
Zitat:
@frlwinter schrieb am 14. Mai 2019 um 12:18:52 Uhr:
Aber ohne RV halte ich die Füße still.
Ach so, ich dachte du hast eine. Kannst aber immer noch der Versicherung schildern, daß der Gegner keine Teilschuld bekommt halte ich für ausgeschlossen. Da kann sich ja dann die Versicherung dann Prozessieren.Gruß Metalhead
Ich hab das gestern bei der Versicherung vorgebracht. Aber die Schadenssumme ist laut deren Aussage zu gering. Mir müssen die garnichts erstatten (Teilkasko) und mein Gegner erhält wohl nur den Wert seines Autos. Glaube dafür machen die kein Fass auf.
Mich nervt hauptsächlich die Hochstufung und daran würde sich auch bei einer Teilschuld nix ändern.
Bin mal gespannt wie deren Angebot für ne RV aussieht. Wir wollen uns die Tage mal zusammensetzen und meine Versicherungen überarbeiten. Er meinte er könne mir bei anderen Versicherungen die ich da habe die Preise etwas anpassen... bin mal gespannt.
Momentan mache ich mich mal mit meiner Stoßstange vertraut. Hab mir eine bestellt und will selbst lackieren und einbauen... selbst ist die Frau...
Zitat:
@frlwinter schrieb am 15. Mai 2019 um 09:51:49 Uhr:
Ich hab das gestern bei der Versicherung vorgebracht. Aber die Schadenssumme ist laut deren Aussage zu gering. Mir müssen die garnichts erstatten (Teilkasko) und mein Gegner erhält wohl nur den Wert seines Autos. Glaube dafür machen die kein Fass auf.
Ja, das zahlen die aus der Portokasse und du zahlst das ja eh über die Beiträge zurück (lohnt für die nicht).
Gruß Metalhead
ich vermute die Kosten für das Abschleppen oder die Anfahrt des Ordnungsamtes... oder die 10 Cent für das Knöllchenpapier... keine Ahnung.
Ich war patschnass vom Regen und total nervös vom Unfall. Ich hab da nicht mehr nachgefragt. Die Polizistin hat schon mit den Augen gerollt, als ich sie später bat, mich doch an der Kreuzung "einzuweisen".
Wenn ich in Zukunft im Regen irgendwo stehe und keiner zum Einweisen da ist, ruf ich mal bei denen an und frag, ob die kommen können. Also wenn nochmal die Kreuzung zugeparkt ist. Am besten in ner Einbahnstraße, damit der mir nicht mit zurücksetzen kommt.
Und das mit nem Spiegel an der Kreuzung kann ich mir auch in die Haare schmieren. Ein Freund von mir wohnt in einem ähnlichen Wohngebiet in unserer Stadt, genauso enge Straßen, ebenfalls viele Familien mit Kindern...
Die haben eine Anfrage bzgl Spiegel an die Stadt gestellt. Antwort: Nein.
Zweiter Versuch: Wir zahlen den selbst. Alle Anwohner möchten zusammenlegen. Antwort: Nein, ein Spiegel würde zu Leichtsinn und Geschwindigkeitsübertretungen führen.
Darauf ein Anwohner: Ich wohne an der Kreuzung und möchte mir einen auf mein Grundstück stellen. Antwort: Das gibt ne Anzeige.
Ich frage mich wie die entscheiden, wann und wo einer hinkommt. Nach tödlichen Unfällen?