Polizistin sagt: "sich einweisen lassen!"
Liebes Forum,
letze Woche hatte ich einen Unfall, bei dem ich magels ausreichender Sicht einem anderen die Vorfahrt genommen habe. Soweit mea culpa.
Allerdings war das in einer 30er Zone (Rechts-vor-Links), in der ich von einer einspurigen Straße in eine andere einspurige nach rechts abbiegen wollte. Genau auf der Kreuzing stand ein Auto mit getönten Scheiben und es war unmöglich nach rechts zu schauen, ob da einer kommt. (Wir haben das nach dem Unfall extra nochmal geprüft) Zudem hat es in Strömen geregnet!
Ich also langsam vorgefahren und Peng: Es hat gekracht und ich stand erstmal unter Schock...
Mein Unfallgegner stieg wutentbrannt aus dem Auto und brüllte mich erstmal an. Darum hielt ich es für besonders sinnvoll die Polizei anzurufen.
Nach einer guten halben Stunde im Regen kam die auch.
Fazit: Der falsch Parkende PKW tut nichts zur Sache, Schuld liegt zu 100% bei mir. Bußgeld plus Punkt inklusive.
Auf meine Frage, wie ich die Sache hätte anders lösen sollen, meinte die Polizistin ganz selbstverständlich: Sie müssen aus Passanten warten, die sie einweisen.
Meine Frage an euch: Schonmal davon gehört? Und falls ja, wie sieht das aus, wenn ich mich dann selbst an einer unübersichtlichen Stelle (verdeckt durch den Falschparker) stehe und mich gefährde. Immerhin waren beide Straßen "einspurig".
Vorab Danke, frl.winter
Beste Antwort im Thema
Von Passanten einweisen lassen muß man sich n.m.M. nur bei Grundstückszufahrten. In unübersichtliche Kreuzungen darf man sich vorsichtig "hineintasten".
127 Antworten
Warum haben die Polizeienden dem Falschparker keinen Strafzettel verpasst?
Und bist Du ganz sicher daß dort wirklich das Parjen nicht gestattet ist?
Zitat:
@frlwinter schrieb am 13. Mai 2019 um 22:39:58 Uhr:
Polizistin meinte das sei Sache des Ordnungsamtes und riet mir ab das einzuschalten [...] In der Regel gäbe das nur Probleme für mich bzw den der anruft.
Interessant ...
Hallo, Mischkolino,
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 13. Mai 2019 um 22:29:27 Uhr:
Von Passanten einweisen lassen muß man sich n.m.M. nur bei Grundstückszufahrten. In unübersichtliche Kreuzungen darf man sich vorsichtig "hineintasten".
grundsätzlich richtig.
Frlwinter schreibt allerdings
Zitat:
@frlwinter schrieb am 13. Mai 2019 um 21:48:57 Uhr:
Genau auf der Kreuzing stand ein Auto mit getönten Scheiben und es war unmöglich nach rechts zu schauen, ob da einer kommt. (Wir haben das nach dem Unfall extra nochmal geprüft) Zudem hat es in Strömen geregnet!
In so einem Fall bedeutet "hineintasten", dass man quasi blind auf die Straße einfährt und das lässt sich mit unserem Verkehrsrecht nicht vereinbaren und mit dem gesunden Menschenverstand schon zweimal nicht.
Hallo, Frlwinter,Zitat:
@frlwinter schrieb am 13. Mai 2019 um 22:29:44 Uhr:
Ich bin unerfahren. Gehen größerer Sachen eher vor Gericht als kleine?
Und geht ein Einspruch nicht immer vor Gericht?
mit der Schadenshöhe hat es nichts zu tun.
Du musst hier unterscheiden zwischen Zivilrecht und dem Bußgeldverfahren.
Du kannst entweder das Bußgeld akzeptieren oder dagegen angehen und hoffen, dass die Bußgeldstelle oder, wenn diese nicht mitspielt, das Gericht, das Verfahren zu einer Verwarnung herunterstuft.
Solltest Du damit Glück haben, würdest Du Dir einen Punkt in Flensburg ersparen, wobei ich da nicht all zu optimistisch wäre und wenn es ganz blöd läuft, kommt der Richter sogar auf die Idee, Dich wegen einer Straßenverkehrsgefährdung zu verurteilen, weil Du in eine Kreuzung eingefahren bist ohne jegliche Sicht auf den anderen Verkehr.
Des Weiteren gibt es die zivilrechtliche Seite und hier könntest Du durchaus Chancen haben, dass der Falschparker mit ins Boot genommen wird, wenn es um die Schadensaufteilung geht.
Je nachdem, wie hoch Dein eigener Schaden ist, kann es sich lohnen, wenn Du 20, 30 oder gar 50 Prozent von der gegnerischen Versicherung ersetzt bekommst.
Ob man den Fahrer der anderen Unfallfahrzeugs zivilrechtlich mit haftbar machen kann, kann nur beurteilt werden, wenn man erheblich mehr Informationen zur Unfallstelle hat und weiß, ob er überhaupt hätte erkennen können, dass dort ein Falschparker den einfahrenden Fahrzeugen die Sicht versperrt usw.
Hier würde ich mir recht wenig Hoffnungen machen.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 13. Mai 2019 um 22:44:05 Uhr:
Warum haben die Polizeienden dem Falschparker keinen Strafzettel verpasst?
Und bist Du ganz sicher daß dort wirklich das Parjen nicht gestattet ist?
Da bin ich mir ganz sicher :-)
1. Ist es in Kreuzungsnähe werder gestattet zu parken noch zu Halten
2. Stand das Auto auf einer "gezackten" Linie
Ähnliche Themen
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 13. Mai 2019 um 22:57:03 Uhr:
Aber Knöllchen gabs keines?
Wie bereits gesagt: Falschparker, egal wie "gefährlich" die stehen, sind Sache des Ordnungsamtes. Da wollte sich "meine" Polizistin und ihr Kollege nicht einmischen. Knöllchen schreiben die nicht und Bescheid geben auch nicht. Ist nicht vorgesehen.
"Höchstens wenn eine Einfahrt zugeparkt wäre" sagt sie.
Moin!
Liebe TS es ist so, wenn du irgendwo hin fährst, hier auch noch rückwärts um die Kurve, und du dann gegen etwas fährst, hast du i.d.R. allein Schuld. Aber, vor Gott und dem Gericht kann alles entschieden werden.
Ich würde es so hinnehmen, wenn ich keine RS habe.
G
Zitat:
@hjluecke schrieb am 13. Mai 2019 um 23:14:18 Uhr:
Moin!
Liebe TS es ist so, wenn du irgendwo hin fährst, hier auch noch rückwärts um die Kurve, und du dann gegen etwas fährst, hast du i.d.R. allein Schuld. Aber, vor Gott und dem Gericht kann alles entschieden werden.
Ich würde es so hinnehmen, wenn ich keine RS habe.
G
Ich bin ja nicht rückwärts gefahren...
Zitat:
@uhu110 schrieb am 13. Mai 2019 um 22:51:59 Uhr:
Hallo, Mischkolino,
Zitat:
@uhu110 schrieb am 13. Mai 2019 um 22:51:59 Uhr:
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 13. Mai 2019 um 22:29:27 Uhr:
Von Passanten einweisen lassen muß man sich n.m.M. nur bei Grundstückszufahrten. In unübersichtliche Kreuzungen darf man sich vorsichtig "hineintasten".
grundsätzlich richtig.Frlwinter schreibt allerdings
Zitat:
@uhu110 schrieb am 13. Mai 2019 um 22:51:59 Uhr:
Zitat:
@frlwinter schrieb am 13. Mai 2019 um 21:48:57 Uhr:
Genau auf der Kreuzing stand ein Auto mit getönten Scheiben und es war unmöglich nach rechts zu schauen, ob da einer kommt. (Wir haben das nach dem Unfall extra nochmal geprüft) Zudem hat es in Strömen geregnet!
In so einem Fall bedeutet "hineintasten", dass man quasi blind auf die Straße einfährt und das lässt sich mit unserem Verkehrsrecht nicht vereinbaren und mit dem gesunden Menschenverstand schon zweimal nicht.Hallo, Frlwinter,
Zitat:
@uhu110 schrieb am 13. Mai 2019 um 22:51:59 Uhr:
Zitat:
@frlwinter schrieb am 13. Mai 2019 um 22:29:44 Uhr:
Ich bin unerfahren. Gehen größerer Sachen eher vor Gericht als kleine?
Und geht ein Einspruch nicht immer vor Gericht?
mit der Schadenshöhe hat es nichts zu tun.Du musst hier unterscheiden zwischen Zivilrecht und dem Bußgeldverfahren.
Du kannst entweder das Bußgeld akzeptieren oder dagegen angehen und hoffen, dass die Bußgeldstelle oder, wenn diese nicht mitspielt, das Gericht, das Verfahren zu einer Verwarnung herunterstuft.
Solltest Du damit Glück haben, würdest Du Dir einen Punkt in Flensburg ersparen, wobei ich da nicht all zu optimistisch wäre und wenn es ganz blöd läuft, kommt der Richter sogar auf die Idee, Dich wegen einer Straßenverkehrsgefährdung zu verurteilen, weil Du in eine Kreuzung eingefahren bist ohne jegliche Sicht auf den anderen Verkehr.
Des Weiteren gibt es die zivilrechtliche Seite und hier könntest Du durchaus Chancen haben, dass der Falschparker mit ins Boot genommen wird, wenn es um die Schadensaufteilung geht.
Je nachdem, wie hoch Dein eigener Schaden ist, kann es sich lohnen, wenn Du 20, 30 oder gar 50 Prozent von der gegnerischen Versicherung ersetzt bekommst.
Ob man den Fahrer der anderen Unfallfahrzeugs zivilrechtlich mit haftbar machen kann, kann nur beurteilt werden, wenn man erheblich mehr Informationen zur Unfallstelle hat und weiß, ob er überhaupt hätte erkennen können, dass dort ein Falschparker den einfahrenden Fahrzeugen die Sicht versperrt usw.
Hier würde ich mir recht wenig Hoffnungen machen.
Viele Grüße,
Uhu110
Danke für deinen Beitrag.
Da du dich ja recht gut in der Materie auskennst, frag ich aber nochmal konkret.
Mir ist schon klar, dass das keine gute Idee war sich da einzutasten (also zentimeterweise), aber lass uns nochmal Bezug auf meine Eingangsfrage nehmen.
Hätte ich dann stehen bleiben und warten müssen bis irgendwann jemand kommt? Auch wenn das ne Stunde gedauert hätte? Und wenn dann an der Stelle jemand in mich reingefahren wäre, hätte ich dann eine Teilschuld bekommen? Ich hätte ja die Straße an der Kreuzung blockiert. Die Straße war, wie gesagt, einspurig. Parken war da auch keine Option wegen der gezackten Linie.
Ich hätte höchsten noch die gesamte Straße rückwärts zurück fahren können.
Ich frag das jetzt vorrangig, weil ich das grundsätzlich wissen möchte. Die Fahrlehrer in meiner Stadt unterrichten das ja scheinbar nicht richtig. Und nochmal möchte ich das nicht erleben.
Wenn der "Falschparker" da wirklich nicht stehen darf, kann er in der Regel auch von der Polizei zumindest ein Knöllchen bekommen. Da habe ich schon mal drauf bestanden, in einem ähnlichen Fall, hat geklappt.
Einweisen lassen ist natürlich richtig wenn man nichts sieht, aber reine Theorie. Ich habe schon mal mit einschalten der WBA mich sehr langsam Stück für Stück vorwärts bewegt, was soll man sonst machen? Passanten lehnen oft, aus verschiedenen Gründen, ab da einzugreifen.
Siehe §8(2) StVO:
Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist.
Das Hineintasten ist also zulässig, wenn es sich um eine Vorfahrt-Fall handelt. Dabei muss man sich so langsam in den Gefahrenbereich hineintasten, dass man für den vorfahrtberechtigten Verkehr quasi wie ein stehendes Hindernis wirkt, denn mit einem stehenden Hindernis muss jeder Verkehrsteilnehmer jederzeit klarkommen!
Kommt es hierbei zum Unfall ist erstmal der Verdacht naheliegend, dass beide Beteiligten einen Fehler gemacht haben...
Aber Achtung, das gilt nur in einer Vorfahrt-Situation nach § 8 (z.B. "Rechts vor Links" oder Vorfahrtregelung durch Verkehrszeichen), nicht aber wenn man nach §10 StVO wartepflichtig ist! Dort gilt dann das, was die Polizistin gesagt hat:
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Es wäre also zunächst zu klären, ob in §8-Fall oder ein §10-Fall vorliegt. Es ist im Übrigen auch ein weit verbreiteter Irrglaube, dass in einer Tempo-30-Zone automatisch rechts-vor-links gilt; auch dort greifen die ganz normalen Vorfahrt- und Vorrangregelungen.
Zitat:
@hk_do schrieb am 13. Mai 2019 um 23:55:43 Uhr:
Siehe §8(2) StVO:Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist.
Das Hineintasten ist also zulässig, wenn es sich um eine Vorfahrt-Fall handelt. Dabei muss man sich so langsam in den Gefahrenbereich hineintasten, dass man für den vorfahrtberechtigten Verkehr quasi wie ein stehendes Hindernis wirkt, denn mit einem stehenden Hindernis muss jeder Verkehrsteilnehmer jederzeit klarkommen!
Kommt es hierbei zum Unfall ist erstmal der Verdacht naheliegend, dass beide Beteiligten einen Fehler gemacht haben...
Aber Achtung, das gilt nur in einer Vorfahrt-Situation nach § 8 (z.B. "Rechts vor Links" oder Vorfahrtregelung durch Verkehrszeichen), nicht aber wenn man nach §10 StVO wartepflichtig ist! Dort gilt dann das, was die Polizistin gesagt hat:
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Es wäre also zunächst zu klären, ob in §8-Fall oder ein §10-Fall vorliegt. Es ist im Übrigen auch ein weit verbreiteter Irrglaube, dass in einer Tempo-30-Zone automatisch rechts-vor-links gilt; auch dort greifen die ganz normalen Vorfahrt- und Vorrangregelungen.
In meinem Fall war das ein §8-Fall.
Von einweisen lassen wird da ja nix gesagt. Ich finde das "Einweisen" online auch nur in Verbindung mit Parksituationen und Privatgrundstücken. Daher meine Frage hier.
Danke für deinen Hinweis.
Werter uhu110,
Zitat:
@uhu110 schrieb am 13. Mai 2019 um 22:51:59 Uhr:
In so einem Fall bedeutet "hineintasten", dass man quasi blind auf die Straße einfährt und das lässt sich mit unserem Verkehrsrecht nicht vereinbaren und mit dem gesunden Menschenverstand schon zweimal nicht.und wenn es ganz blöd läuft, kommt der Richter sogar auf die Idee, Dich wegen einer Straßenverkehrsgefährdung zu verurteilen, weil Du in eine Kreuzung eingefahren bist ohne jegliche Sicht auf den anderen Verkehr.
soweit ok, aber jetzt mal ein wenig Theorie: Der User kann aus den beschriebenen Gründen nichts sehen, klarer Fall. Andererseits kann er doch aber ned bis St. Nimmerleinstag dort stehenbleiben? Was ist zB, wenn sich hinter ihm ein Stau bildet?
So long
Ghost
Zitat:
Was ist zB, wenn sich hinter ihm ein Stau bildet?
Dann hat man den Hintermann um sich einweisen zu lassen. Also eine ganz schlechte Ausrede. Wenn ich nichts sehe ist mir der Hinermann schon mal ganz egal. Ich muss dann zu dem Zeitpunkt jede Gefährdung Vorfahrtberechtigter verhindern. Das kann auch mal mehrere Minuten erfordern.
Mein Gott, die Polizistin hat doch nur ein Beispiel gegeben wie die Situation ohne Unfall zu klären wäre. Und nicht die einzig mögliche und zulässige Lösung genannt.
Die Regelung ist klar und wird auch in der ständigen Rechsprechung durchgezogen: Wer wartepflichtig ist trägt bei einem Unfall die alleinige Schuld. Der Vorfahrtberechtigte kann auf die Wartepflicht des Berechtigten vertrauen.
Es gibt immer wieder mal Ausnahmen. Aber das sind wirklich Ausnahmen, die im Normalfall deshalb nicht weiterhelfen. Im Internet findet man solche Ausnahmen leider häufiger als die Normalfälle, da die Ausnahmen halt interessanter sind. Bloß helfen die einem nicht weiter.
Tatsache ist, dass niemand absichtlich einen Unfall verursacht. Wie geschrieben, von Ausnahmen abgesehen, die sich aber nicht herbeikonstruieren lassen. Bei einem Unfall kann und wird die Polizei / das Gericht davon ausgehen, dass der Vorfahrtberechtigte den Unfall nicht absichtlich verursacht hat.
Genau so wenig bekommt ein Falschparker (wer korrekt parkt hat nichts falsch gemacht) eine Mitschuld an einem Unfall. Auch das sind nur Ausnahmen, die vom konkreten Fall abhängen. Von Autofahrern wird erwartet dass sie mit der konkreten Situation umgehen können. Wenn ein Falschparker die Sicht behindert muss ein Autofahrer die Situation ohne Unfall klären können. Der Falschparker bekommt deshalb in der Regel höchstens ein Verwarngeld fürs Falschparken.
Zentimeterweises Vortasten heißt wirklich zentimeterweises Vortasten und zwischendurch immer längere Zeit warten. Das dauert mehrere Minuten und die Zeit haben Autofahrer nicht. Ich habe noch nie erlebt das ein Autofahrer dazu die Geduld hat. Wenn Autofahrer von zentimeterweisem Vortasten reden meinen die in Wirklichkeit langsam rollen. Und das ist halt zu schnell um Unfälle zu vermeiden. Würden die sich wirklich wie vorgeschrieben zentimeterweise Vortasten gäbe es dabei keinen Unfall.
Es gibt ja auch noch andere Möglichkeiten die Situation zu lösen. Was wiederum von der konkreten Situation abhängt. Zunächst ist viel Zeit erforderlich. Allein damit sind die meisten Autofahrer meiner Erfahrung nach vollkommen überfordert. Dann kann man rückwärtsfahren, wenden und sich einen anderen Weg suchen. Oder bei Dunkelheit schauen wie sich nahender Verkehr durch sein Scheinwerferlicht äußert. Also mehrere Autos vorbeifahren lassen und die Reflexionen beobachten. Was mir tagsüber häufig geholfen hat: Scheiben runter und horchen.
Und es hat ja durchaus seinen Sinn, dass der Wartepflichtige eindeutig die Schuld trägt. Wie schon geschrieben: Abgesehen von wenigen, konkret nachvollziehbaren, Ausnahmen. So weiß jeder zunächst woran er ist. Würden Vorfahrtberechtigte häufig oder sogar im Regelfall eine Mitschuld bekommen würde das darauf hinauslaufen, dass sie über keine Kreuzung mehr fahren könnten ohne zu bremsen und zu schauen, was die eigentlich Wartepflichtigen so treiben. Das will der Gesetzgeber aber grade nicht.
Haftungmäßig sieht das etwas anders aus. Das liegt aber an den Versicherungen. Wenn jeder einen Teil zahlen muss können bei allen Beteiligten die Prämien erhöht werden. Das ist aber unabhängig von der Bestrafung im rechtlichen Sinn.
Zitat:
@frlwinter schrieb am 13. Mai 2019 um 22:27:13 Uhr:
Vielen Dank für deinen Beitag Uhu110.Heißt, das dann im Klartext, dass ich da im schlimmsten Fall an der Kreuzung gestanden hätte, bis ein Passant vorbei gekommen wäre und mir geholfen hätte? Sofern mir bis dahin keiner reingekracht wäre? Und ich dann vermutlich auch noch eine Teilschuld bekommen würde, weil man an unübersichtlichen Stellen nicht halten darf.
Rechtlich gesehen ist das doch ne Lose-Lose-Situation. Egal wer da an die Kreuzung kommt.
Du hast die Regeln nicht gemacht. Schon klar. Aber doof finde ich das schon.
Eine Teilschuld sehe ich bei dem Falschparker, aber leider nicht das Verkehrsrecht.
Wie man das kind nun nennt ist doch völlig egal.
Ob Du nun darauf beharrst den Einweiser wörtlich auszulegen (ich denke die Polizistin hat dir eben EINE Möglichkeit genannt) spielt auch keine Rolle.
Fakt ist: Wenn Du nicht sicher sein kannst dass Du gefahrlos in eine Straße einbiegen kannst, dann darfst Du eben nicht dorthin einbiegen.
Ob da irgendwo ein Falschparker steht oder nicht, DU bist in der Verantwortung deinen Abbiegevorgang gefahrlos zu gestalten, nicht der Falschparker, nicht der Gegenverkehr, nicht der Bürgermeister und nicht das Ordnungsamt..
Eine Möglichkeit wäre sicherlich sich notfalls einweisen zu lassen (wobei natürlich niemand von dir verlangt dort eine Viertelstunde zu warten). Eine andere wäre sich vorsichtig in die Straße hineinzutasten (So habe ich das mal vor 30 Jahren im Fahrschulunterricht gelernt).
Wenns dabei aber kracht, wars wohl nicht vorsichtig genug.
Ich denke, die Polizistin wollte dir schlussendlich eine Möglichkeit nennen, wie das ganze ohne Unfall zu lösen gewesen wäre.
VIelleicht um deine Haltung "ich hatte ja gar keine andere Möglichkeit" zu entkräften.
Abbiegen in der Hoffnung dass sicherlich keiner kommen wird weil gestern ja auch keiner kam war eben eine der vielen falschen Möglichkeiten, aber das weisst Du ja jetzt selbst.