Polizistin sagt: "sich einweisen lassen!"
Liebes Forum,
letze Woche hatte ich einen Unfall, bei dem ich magels ausreichender Sicht einem anderen die Vorfahrt genommen habe. Soweit mea culpa.
Allerdings war das in einer 30er Zone (Rechts-vor-Links), in der ich von einer einspurigen Straße in eine andere einspurige nach rechts abbiegen wollte. Genau auf der Kreuzing stand ein Auto mit getönten Scheiben und es war unmöglich nach rechts zu schauen, ob da einer kommt. (Wir haben das nach dem Unfall extra nochmal geprüft) Zudem hat es in Strömen geregnet!
Ich also langsam vorgefahren und Peng: Es hat gekracht und ich stand erstmal unter Schock...
Mein Unfallgegner stieg wutentbrannt aus dem Auto und brüllte mich erstmal an. Darum hielt ich es für besonders sinnvoll die Polizei anzurufen.
Nach einer guten halben Stunde im Regen kam die auch.
Fazit: Der falsch Parkende PKW tut nichts zur Sache, Schuld liegt zu 100% bei mir. Bußgeld plus Punkt inklusive.
Auf meine Frage, wie ich die Sache hätte anders lösen sollen, meinte die Polizistin ganz selbstverständlich: Sie müssen aus Passanten warten, die sie einweisen.
Meine Frage an euch: Schonmal davon gehört? Und falls ja, wie sieht das aus, wenn ich mich dann selbst an einer unübersichtlichen Stelle (verdeckt durch den Falschparker) stehe und mich gefährde. Immerhin waren beide Straßen "einspurig".
Vorab Danke, frl.winter
Beste Antwort im Thema
Von Passanten einweisen lassen muß man sich n.m.M. nur bei Grundstückszufahrten. In unübersichtliche Kreuzungen darf man sich vorsichtig "hineintasten".
127 Antworten
Zitat:
@frlwinter schrieb am 13. Mai 2019 um 23:01:36 Uhr:
Wie bereits gesagt: Falschparker, egal wie "gefährlich" die stehen, sind Sache des Ordnungsamtes. Da wollte sich "meine" Polizistin und ihr Kollege nicht einmischen. Knöllchen schreiben die nicht und Bescheid geben auch nicht. Ist nicht vorgesehen.
Irgendwie komisch. Bei uns ist außerhalb der Öffnungszeiten des Ordnungsamtes durchaus die Polizei für (eklatante) Parkverstöße zuständig. Zwei, drei mal habe ich auch schon davon Gebrauch gemacht, wenn jemand die Haltelinien des Stopschildes am Ende unserer Straße offenbar mit einer Parkbucht verwechselte, so dass Ein- und Abbiegen in die Straße höchst gefährlich wird. In den Fällen war die Polizei ohne jede Diskussion über Zuständigkeiten innerhalb von 15min da und hat sich um den Falschparker gekümmert. Die Situation hat eine gewisse Vergleichbarkeit mit dem Falschparker in deinem Fall.
Zitat:
@manvo schrieb am 13. Mai 2019 um 23:53:36 Uhr:
Passanten lehnen oft, aus verschiedenen Gründen, ab da einzugreifen.
Kann ich nachvollziehen.
Ich würde das als Passant in der heutigen Zeit auch nicht mehr tun.
Ebensowenig wie ich heute (im Gegensatz zu früher) jemandem beim Einparken helfen würde.
Die Zeiten und die Menschen haben sich verändert.
Zitat:
@frlwinter schrieb am 13. Mai 2019 um 22:35:49 Uhr:
Wenn man allerdings in eine einspurige Straße einbiegt, hat das aber mehr mit Glück zu tun.
Genau DA liegt dein Problem!
Und nichts anderes hat die Polizei versucht dir zu erklären.
Wie wäre es denn mit "Warnblinker an", Aussteigen, in die Seitenstraße schauen - oft erkennt man dann ja, je nach Länge der Strasse, ob da was kommt, wieder ins Auto und weiter geht es. Eventuell um die Ecke gehen und ein Warndreieck aufstellen. Ich weiß, ist alles eigentlich übertrieben - aber könnte helfen, solche Ausnahmesituationen zu meistern.
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Zitat:
@uhu110 schrieb am 13. Mai 2019 um 22:51:59 Uhr:
In so einem Fall bedeutet "hineintasten", dass man quasi blind auf die Straße einfährt und das lässt sich mit unserem Verkehrsrecht nicht vereinbaren und mit dem gesunden Menschenverstand schon zweimal nicht.
Warum sollte man das Deiner Meinung nach nicht so praktizieren, wenn das so auch in der STVO steht ?!
Abgesehen davon halte Ich die Abarbeitung des Unfalls der Pol. in dem Fall hier vor Ort doch eher etwas fragwürdig, wenn nicht sogar schon schlampig.
Ich stelle mir gerade die Frage, warum dieser Falschparker laut Aussage der Pol. keinen Einfluß auf den Unfall hat und die Beamten auch keinerlei Maßnahmen unternehmen wollten ?
Natürlich spielt dieser Falschparker maßgeblich eine Rolle im Unfallhergang.
Sich von Passanten einweisen lassen ist auch so eine dubiose Angelegenheit.
Ich z.B. würde mir den Schuh nicht anziehen, einen Autofahrer einzuweißen und dabei noch auf die Straße laufen.
Erstens bin Ich dazu gar nicht befugt, zweitens bin Ich nachher der Rucksacksepp wenns kracht.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 14. Mai 2019 um 08:31:55 Uhr:
Ich stelle mir gerade die Frage, warum dieser Falschparker laut Aussage der Pol. keinen Einfluß auf den Unfall hat und die Beamten auch keinerlei Maßnahmen unternehmen wollten ?
Natürlich spielt dieser Falschparker maßgeblich eine Rolle im Unfallhergang.
Klar, ohne Falschparker hätte der TE mehr gesehen.
Auf der anderen Seite hätte er halt ohne Sicht nicht losfahren dürfen.
Den Fehler der zum Unfall führte hat ER gemacht.
Er hat ihn verursacht, und er hätte ihn vermeiden können.
Hat sich aber (wie er selbst sagt) auf sein Glück verlassen.
Nicht der Falschparker, der Regengott oder die Straßenplaner.
Zitat:
@frlwinter schrieb am 13. Mai 2019 um 23:01:36 Uhr:
Wie bereits gesagt: Falschparker, egal wie "gefährlich" die stehen, sind Sache des Ordnungsamtes. Da wollte sich "meine" Polizistin und ihr Kollege nicht einmischen. Knöllchen schreiben die nicht und Bescheid geben auch nicht. Ist nicht vorgesehen."Höchstens wenn eine Einfahrt zugeparkt wäre" sagt sie.
Das ist so schon mal grundsätzlich falsch.
Die Angelegenheit Parken, Falschparken und Knöllchen verteilen ist zwar Aufgabe des Ordnungsamtes, aber bei einer bestimmten Gefährdungslage und der Gefahrenabwehr ist sehr wohl auch die Pol. verantwortlich sich dem Falschparker zu widmen und auch abschleppen zu lassen.
Zitat:
@Matsches schrieb am 14. Mai 2019 um 08:37:10 Uhr:
Klar, ohne Falschparker hätte der TE mehr gesehen.
Auf der anderen Seite hätte er halt ohne Sicht nicht losfahren dürfen.
Den Fehler der zum Unfall führte hat ER gemacht, nicht der Falschparker, der Regengott oder die Straßenplaner.
Er trägt aber trotzdem einen maßgeblichen Anteil dazu bei.
Auch wenn die Pol. hier irrtümlicherweiße anderer Meinung ist.
Und das langsame und vorsichtige "hineintasten" ist ja laut STVO erlaubt.
Von einem Passanten einweisen lassen, wäre sogar der Klassiker für provozierte Unfälle. Man hat eine unübersichtliche Ecke. Ein großer Wagen versperrt die Sicht. Der Passant ist der Komplize und sorgt fürs richtige Timing. In dem Schreckmoment des Unfalls ist der Einweiser entweder verschwunden oder kann als Zeuge für den Auto Crasher auftreten.
So oder so ähnlich sieht das dann aus: https://youtu.be/GAdzyOmqEOc?t=91
Zitat:
@Matsches schrieb am 14. Mai 2019 um 08:37:10 Uhr:
Den Fehler der zum Unfall führte hat ER gemacht.
Der Unfallgegner? Oder nicht doch eher Fräulein Winter?
Ich würde das ganze als allgemeines Lebensrisiko abhaken, Pech gehabt, denn praktisch niemand verhält sich in so einer Situation zu 100% regelkonform. Bußgeldmäßig ist nichts zu reissen, bestenfalls zivilrechtlich mit guten Zeugen...
Wie immer in solchen Fällen sollte man Zivil- und Verkehrsrecht unterscheiden. Die Themenstarterin wird sicher einen Bußgeldbescheid wegen Vorfahrtsverletzung bekommen. Die Verletzung der Vorfahrt kann auch nicht bestritten werden. Die Themenstarterin muß zahlen, da macht ein Einspruch keinen Sinn.
Daneben gibt es Zivilrecht, den Schadensersatz betreffend. Jeder Autofahrer haftet aus seiner Betriebsgefahr, unabhängig vom Verschulden. Das gilt nicht, wenn der Unfall für ihn unabwendbar war oder der Andere grob fährlässig gehandelt hat.
Ich kenne den Ort des Unfalls nicht, ich kann mir aber eine Mithaftung des Unfallgegners vorstellen. Es gibt Urteile nach denen das von rechts kommende Fahrzeug mithaftet. Z. B. wenn dessen Fahrer bei einem ihm von rechts kommenden auch nicht hätte anhalten können. Auch bei dem Falschparker sehe ich durchaus eine Mithaftung aus der Betriebsgefahr.
Das gibt dann aber eine schwierige und wahrscheinlich langwierige Sache, evtl. vor Gericht, da sollte die Themenstarterin auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen.
Das Einweisen durch einen Passanten halte ich übrigens für Unsinn, auf irgendeine Oma sollte man sich nicht verlassen.
Dieser Fall zeigt auch wieder mal dass die Polizei bei Blechschäden keine Hilfe ist, sie hilft nicht beim durchsetzen von Schadensersatzansprüchen!
Zitat:
@baer-tram schrieb am 14. Mai 2019 um 08:56:02 Uhr:
Das Einweisen durch einen Passanten halte ich übrigens für Unsinn, auf irgendeine Oma sollte man sich nicht verlassen.
Auf die Oma könnte man sich verlassen, wenn sie selber die Vorfahrtsstraße überquert, so dass ein Fahrer mit Vorfahrt zu erst die Oma über den Haufen fahren würde.
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 14. Mai 2019 um 08:21:33 Uhr:
Zitat:
@frlwinter schrieb am 13. Mai 2019 um 23:01:36 Uhr:
Wie bereits gesagt: Falschparker, egal wie "gefährlich" die stehen, sind Sache des Ordnungsamtes. Da wollte sich "meine" Polizistin und ihr Kollege nicht einmischen. Knöllchen schreiben die nicht und Bescheid geben auch nicht. Ist nicht vorgesehen.Irgendwie komisch. Bei uns ist außerhalb der Öffnungszeiten des Ordnungsamtes durchaus die Polizei für (eklatante) Parkverstöße zuständig. Zwei, drei mal habe ich auch schon davon Gebrauch gemacht, wenn jemand die Haltelinien des Stopschildes am Ende unserer Straße offenbar mit einer Parkbucht verwechselte, so dass Ein- und Abbiegen in die Straße höchst gefährlich wird. In den Fällen war die Polizei ohne jede Diskussion über Zuständigkeiten innerhalb von 15min da und hat sich um den Falschparker gekümmert. Die Situation hat eine gewisse Vergleichbarkeit mit dem Falschparker in deinem Fall.
Da bin ich ja beruhigt, dass es auch anders laufen kann.
Im Nachhinein muss ich feststellen, dass der Falschparker jeden Abend da steht. Ausnahmslos seit dem Unfall. Und eine Anwohnerin meinte, an der Stelle würde es jede Woche krachen. Die von rechts kommenden Fahrzeuge fahren einen Berg hinunter, die die von links kommen, fahren den Berg hinauf.
Da passiert es schnell, dass vonn rechts kommende Fahrzeuge auch zu schnell sind. Kleine Kinder sind dort auch oft unterwegs.
Ich denke, ich schreibe der Stadt einen Brief, ob da nicht mal eine Spiegel hingestellt wird. Da hätten alle was von. Unabhängig von der Schuldfrage.
@frlwinter
Und den Falschparker würde ich auch ganz gezielt aufs Korn nehmen!
Wie parkt er denn falsch?