Polizeiwillkür
Hallo!
Ich wurde kürzlich an einer Straße von zwei Polizisten mit einer Laserpistole gemessen.
Ich bin genausoschnell wie alle Fahrzeuge vor oder hinter mir gefahren. Nachdem ich nicht aufgehalten worden bin, dachte ich, es wäre alles OK.
Einige Zeit danach erhielt ich eine Strafe, daß ich im Bereich einer 50km/h Beschränkung bei Nässe 71 km/h gefahren bin. Die Straße war aber am Auftrocknen. Die Strafe selbst betrug 70€ - war also schon sehr saftig.
Ich möchte hier garnicht diskutieren, ob die Straße schon trocken oder noch nass war.
Mich stört, dass es scheinbar möglich ist, dass man von einem Beamten mit einer Laserpistole gemessen wird und ein anderer das Kennzeichen aufschreibt und man vielleicht erst Monate später die Strafe erhält. Dies ist keine Anonymstrafverfügung, sondern eine wesentlich teurere Strafverfügung. Es stört mich auch, dass keine Anhaltung stattfindet. In der Stellungnahme der Polizei stand, daß „viel zu viele Fahrzeuge die Geschwindigkeitsbeschränkung übertraten und daher eine Anhaltung nicht möglich war“.
Die beiden Beamten platzierten sich auch ausgerechnet an den äußeren Rand der Kurve, auf der sämtliche Fahrzeuge viel zu schnell und gefährlich unterwegs waren. Die Beamten standen quasi in der Schusslinie eines evtl. schleudernden Fahrzeuges.
Wenn man von einer Radarbox gemessen wird, wird man im Falle der Geschwindigkeitsüberschreitung fotografiert, und das sogar zweimal. Einerseits, um sicher das Kennzeichen zuordnen zu können, zweitens um anhand der unterschiedlichen Lage der Fahrzeuge auf den Fotos das verursachende Fahrzeug eruieren zu können, als auch die gemessene Geschwindigkeit zu verifizieren.
Wenn man versteckt oder ohne Anhaltung gemessen und aufgeschrieben wird, werden genau solche Fotos (wo man auch den Straßenzustand klar erkennen könnte) nicht gemacht.
Mir ist klar, dass ein Polizist, der eine Kreuzung regelt, Autofahrer aufschreibt, die seine Handzeichen missachten – das ist wie das Überfahren einer roten Ampel oder Stopptafel. Aber im Endeffekt könnten sich Beamte mit Laserpistole und Notizblock in einem Gebüsch verstecken und Fahrzeuge aufschreiben. Oder überhaupt einfach willkürlich aufschreiben. Mit freien Auge Geschwindigkeit schätzen. Wer kann überprüfen, ob da alles mit rechten Dingen zugeht?
Ich hatte einen Schriftwechsel mit der Polizeistelle - aber in keinem der Briefe wurde mir mitgeteilt, auf welcher Rechtsgrundlage so eine versteckte Messung ohne Fotobeweis stattfinden kann. Hier geht es ja nicht um das Überfahren einer roten Ampel - das ist eindeutig feststellbar. Hier muss gemessen werden. Wer kann beweisen, ob richtig gemessen wurde? Und ob die richtigen Zeichen aufgeschrieben wurden?
Und es wird immer öfter genauso durchgeführt. Ist ja auch logisch. Keine Diskussionen mit erzürnten Autofahrern, keine Schreibarbeiten, eine große Liste mit unzähligen Kennzeichen, ein Haufen Strafgelder für die Finanz.
Was sagt Ihr dazu?
LG,
Schlaumy
Beste Antwort im Thema
Momenten - der TE kommt doch nicht etwa aus Ösiland??? Der Begriff Anonymverfügung lässt den Schluss zu. Damit ist der Käs gebissen - jaaaaa, die Polizei im Alpenstaat darf sogar schätzen und es gilt Halterhaftung. Da muss kein Foto und garnix. Mir haben die Alpen-Sheriffs eine Anonymverfügung wegen Überholens vor einer Kurve nach 8 Wo. auf´s Auge gedrückt - aus der Nummer gab es kein Rauskommen.
76 Antworten
Österreich hat aktuell die Halterhaftung! Was soll der Blödsinn mit...."ich weiß nicht wer gefahren war".
Zitat:
@Peter Clio schrieb am 9. Januar 2017 um 22:01:42 Uhr:
Österreich hat aktuell die Halterhaftung! Was soll der Blödsinn mit...."ich weiß nicht wer gefahren war".
Daß es um Österreich geht wurde bislang nur spekuliert der TE hat noch keine Rückmeldung dazu gegeben.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 10. Januar 2017 um 11:53:03 Uhr:
Zitat:
@Peter Clio schrieb am 9. Januar 2017 um 22:01:42 Uhr:
Österreich hat aktuell die Halterhaftung! Was soll der Blödsinn mit...."ich weiß nicht wer gefahren war".
Daß es um Österreich geht wurde bislang nur spekuliert der TE hat noch keine Rückmeldung dazu gegeben.Gruß Metalhead
Dass der TE dies noch nicht bestätigte schließt nicht aus, dass dies mit Sicherheit so ist
Zitat:
@Schlaumy schrieb am 8. Januar 2017 um 19:31:50 Uhr:
xxxxxx Dies ist keine Anonymstrafverfügung, sondern eine wesentlich teurere Strafverfügung. Es stört mich auch, dass keine Anhaltung stattfindet. In der Stellungnahme der Polizei stand, daß „viel zu viele Fahrzeuge die Geschwindigkeitsbeschränkung übertraten und daher eine Anhaltung nicht möglich war“.xxxxxxx ein Haufen Strafgelder für die Finanz.Was sagt Ihr dazu?
LG,
Schlaumy
Strafverfügung, Anonymverfügung oder die Finanz sind allein in unserem Nachbarstaat allgemeine Begrifflichkeiten. Wenn was wie xxx aussieht, wie xxx riecht, wie xxx schmeckt und sich nach xxx anfühlt, ist auch xxx drin. Der Ösi-Mutmaßung hat der TE auch nicht widersprochen - ein weiteres starkes Indiz 😉
.."..Ich fuhr zwischen Graz und Pernegg in der Steiermark und hielt mich exakt ans Tempolimit."
Noch Fragen, Kienzle? 😁
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Kienzle hätte bemerkt, dass dieser Beitrag nicht vom TE stammt, sondern von mir.
Alles klar, Herr Kommissar? 😛
Zitat:
@twindance schrieb am 10. Januar 2017 um 14:30:53 Uhr:
Dass der TE dies noch nicht bestätigte schließt nicht aus, dass diesmit Sicherheitso ist
Stimmt, wahrscheinlich ist da auch so.
Aber wenn man als TE selbst auf Nachfrage nicht damit rausrückt, muß man halt auch mit nicht passenden Antworten rechnen.
Mir soll aber alles recht sein. 😉
Gruß Metalhead
http://www.noe.gv.at/.../Anonymverfuegungen.html#Zitat:
@twindance schrieb am 10. Januar 2017 um 14:30:53 Uhr:
Strafverfügung, Anonymverfügung oder die Finanz sind allein in unserem Nachbarstaat allgemeine Begrifflichkeiten. Wenn was wie xxx aussieht, wie xxx riecht, wie xxx schmeckt und sich nach xxx anfühlt, ist auch xxx drin. Der Ösi-Mutmaßung hat der TE auch nicht widersprochen - ein weiteres starkes Indiz 😉
Hier kann nachgelesen werden.
Die Anonymverfügung "nicht beachtet"🙂 ergibt als nächsten Schritt ein Verwaltungsstrafverfahren naürlich mit einem Aufschlag
Zitat:
@Harig58 schrieb am 10. Januar 2017 um 15:39:11 Uhr:
Kienzle hätte bemerkt, dass dieser Beitrag nicht vom TE stammt, sondern von mir.
Alles klar, Herr Kommissar? 😛
In meinem Alter kann es mal so solchen Verwechslungen kommen. Es wird Zeit, daß der autonom schreibende Computer kommt.....😁
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 10. Januar 2017 um 19:02:02 Uhr:
Zitat:
@Harig58 schrieb am 10. Januar 2017 um 15:39:11 Uhr:
Kienzle hätte bemerkt, dass dieser Beitrag nicht vom TE stammt, sondern von mir.
Alles klar, Herr Kommissar? 😛
In meinem Alter kann es mal so solchen Verwechslungen kommen. Es wird Zeit, daß der autonom schreibende Computer kommt.....😁
😁😁😁😁😁😁😁😁
Aalder, hast du misch zum Lachen gemacht, isch schwör.
Zitat:
@Schlaumy schrieb am 8. Januar 2017 um 19:31:50 Uhr:
Die beiden Beamten platzierten sich auch ausgerechnet an den äußeren Rand der Kurve, auf der sämtliche Fahrzeuge viel zu schnell und gefährlich unterwegs waren.
Eigentlich ist es doch völlig egal ob AT oder D oder sonstwo.
Der TE bestreitet gar nicht, zu schnell gewesen sein ("wenn es alle anderen machen, dann mach ich es auch"😉.
Es wird hier nur wieder mal versucht, eigene Fehler nicht einzugestehen und sich stattdessen lieber durch einen findigen Trick aus der Affaire zu ziehen.
Zitat:
@Shameless Sheep schrieb am 9. Januar 2017 um 10:42:59 Uhr:
...
"Mist" dachte ich mir, weil ich im Kofferraum...
So gesehen war´s doch ein Glücksfall und 50 DM, das war mal viel Geld, für 25 € bekommst du heute aber auch nichts mehr. 😉
Polizeiwillkür? Ist mir zum Glück noch nicht widerfahren. Allerdings muss ich dazu sagen, wenn´s so weit wäre, dann hätte ich ein Problem:
Ähm... wo ist denn jetzt der nächste Geldautomat?! (Wer hat denn heute noch 50 € einstecken?)
Ewiggestrige Deppen, die sich einbilden, dass Bargeld ein Stück Freiheit ist. Und die des weiteren wissen, dass die "ganz Schlauen", die am liebsten auch noch die Klofrau mit EC-Karte bezahlen würden, gar nicht verstehen, wie wunderbar wertvoll ihre Zahlungsdaten sind. Gefundenes Fressen für alle, die gern möglichst viel über den Bürger/Konsumenten wissen möchten. 😎
Hallo!
War beim Juristen -> zwaa Sochn:
1. Bevor man ein Strafmandat erhält, ist kein Einspruch gegen eine Arbeitsweise der Exekutive möglich.
2. Diese Sache "Einer mißt Mist, einer schreibt Mist" kann nicht direkt geändert werden. Dafür müßte man in Bundesgesetze eingreifen, und das geht nur über den politischen Weg, und das bringt einer alleine nur schwer zusammen. Dafür braucht es einen Verein, eine Lobby, evtl. ARBÖ oder ÖAMTC.
Man kann sich nur selbst notieren, falls man ungerechtfertigt aufgeschrieben wurde - und im Fall einer ungerechtfertigten Bestrafung dann Einspruch erheben (vor der Bezahlung der Strafe, denn dieses Geld kommt nie mehr zurück).
So far,
Schlaumy
Zitat:
@Schlaumy schrieb am 15. Mai 2017 um 16:42:14 Uhr:
ÖAMTC
Also doch Österreich. Die Propheten hatten Recht. 😉
Gruß Metalhead