Polizeiwillkür
Hallo!
Ich wurde kürzlich an einer Straße von zwei Polizisten mit einer Laserpistole gemessen.
Ich bin genausoschnell wie alle Fahrzeuge vor oder hinter mir gefahren. Nachdem ich nicht aufgehalten worden bin, dachte ich, es wäre alles OK.
Einige Zeit danach erhielt ich eine Strafe, daß ich im Bereich einer 50km/h Beschränkung bei Nässe 71 km/h gefahren bin. Die Straße war aber am Auftrocknen. Die Strafe selbst betrug 70€ - war also schon sehr saftig.
Ich möchte hier garnicht diskutieren, ob die Straße schon trocken oder noch nass war.
Mich stört, dass es scheinbar möglich ist, dass man von einem Beamten mit einer Laserpistole gemessen wird und ein anderer das Kennzeichen aufschreibt und man vielleicht erst Monate später die Strafe erhält. Dies ist keine Anonymstrafverfügung, sondern eine wesentlich teurere Strafverfügung. Es stört mich auch, dass keine Anhaltung stattfindet. In der Stellungnahme der Polizei stand, daß „viel zu viele Fahrzeuge die Geschwindigkeitsbeschränkung übertraten und daher eine Anhaltung nicht möglich war“.
Die beiden Beamten platzierten sich auch ausgerechnet an den äußeren Rand der Kurve, auf der sämtliche Fahrzeuge viel zu schnell und gefährlich unterwegs waren. Die Beamten standen quasi in der Schusslinie eines evtl. schleudernden Fahrzeuges.
Wenn man von einer Radarbox gemessen wird, wird man im Falle der Geschwindigkeitsüberschreitung fotografiert, und das sogar zweimal. Einerseits, um sicher das Kennzeichen zuordnen zu können, zweitens um anhand der unterschiedlichen Lage der Fahrzeuge auf den Fotos das verursachende Fahrzeug eruieren zu können, als auch die gemessene Geschwindigkeit zu verifizieren.
Wenn man versteckt oder ohne Anhaltung gemessen und aufgeschrieben wird, werden genau solche Fotos (wo man auch den Straßenzustand klar erkennen könnte) nicht gemacht.
Mir ist klar, dass ein Polizist, der eine Kreuzung regelt, Autofahrer aufschreibt, die seine Handzeichen missachten – das ist wie das Überfahren einer roten Ampel oder Stopptafel. Aber im Endeffekt könnten sich Beamte mit Laserpistole und Notizblock in einem Gebüsch verstecken und Fahrzeuge aufschreiben. Oder überhaupt einfach willkürlich aufschreiben. Mit freien Auge Geschwindigkeit schätzen. Wer kann überprüfen, ob da alles mit rechten Dingen zugeht?
Ich hatte einen Schriftwechsel mit der Polizeistelle - aber in keinem der Briefe wurde mir mitgeteilt, auf welcher Rechtsgrundlage so eine versteckte Messung ohne Fotobeweis stattfinden kann. Hier geht es ja nicht um das Überfahren einer roten Ampel - das ist eindeutig feststellbar. Hier muss gemessen werden. Wer kann beweisen, ob richtig gemessen wurde? Und ob die richtigen Zeichen aufgeschrieben wurden?
Und es wird immer öfter genauso durchgeführt. Ist ja auch logisch. Keine Diskussionen mit erzürnten Autofahrern, keine Schreibarbeiten, eine große Liste mit unzähligen Kennzeichen, ein Haufen Strafgelder für die Finanz.
Was sagt Ihr dazu?
LG,
Schlaumy
Beste Antwort im Thema
Momenten - der TE kommt doch nicht etwa aus Ösiland??? Der Begriff Anonymverfügung lässt den Schluss zu. Damit ist der Käs gebissen - jaaaaa, die Polizei im Alpenstaat darf sogar schätzen und es gilt Halterhaftung. Da muss kein Foto und garnix. Mir haben die Alpen-Sheriffs eine Anonymverfügung wegen Überholens vor einer Kurve nach 8 Wo. auf´s Auge gedrückt - aus der Nummer gab es kein Rauskommen.
76 Antworten
Och naja, Wiener Schnitzel und Palast-Schinken 😎 kriegen deutsche Köche auch hin, aber Konditoreiwaren schmecken tatsächlich in AT besser. Und Frittatensuppe natürlich. Kriegt man in D nie, obwohl's eigentlich ganz einfach ist ...
Aber irgendwie schweife ich gerade ab. Gehe jetzt eine Manner-Waffel futtern, falls meine Kinder welche übriggelassen haben.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 8. Januar 2017 um 20:24:13 Uhr:
In der Tat ist Österreich das einzige Land in der EU, in dem die Geschwindigkeit geschätzt werden darf
Das ist nicht richtig. Auch in Deutschland darf die Polizei die Geschwindigkeit schätzen. Dabei gelten aber ziemlich strenge Vorschriften, zb müssen es zwei Beamte sein und es werden IMHO 30% Toleranz abgezogen.
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 8. Januar 2017 um 23:33:40 Uhr:
Zitat:
@Harig58 schrieb am 8. Januar 2017 um 20:24:13 Uhr:
In der Tat ist Österreich das einzige Land in der EU, in dem die Geschwindigkeit geschätzt werden darfDas ist nicht richtig. Auch in Deutschland darf die Polizei die Geschwindigkeit schätzen. Dabei gelten aber ziemlich strenge Vorschriften, zb müssen es zwei Beamte sein und es werden IMHO 30% Toleranz abgezogen.
Wo hast du das denn her?
Würde mich interessieren?
Halte ich für völligen Blödsinn. Deswegen die Frage.
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Zitat:
@Bytemaster schrieb am 8. Januar 2017 um 23:33:40 Uhr:
Auch in Deutschland darf die Polizei die Geschwindigkeit schätzen. Dabei gelten aber ziemlich strenge Vorschriften, zb müssen es zwei Beamte sein und es werden IMHO 30% Toleranz abgezogen.
Vielleicht verwechselst du das mit einer Geschwindigkeitsfeststellung durch Hinterherfahren. Das ist in Deutschland zulässig, wobei größere Toleranzabzüge erfolgen. Schätzen ist aber nicht zulässig.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 8. Januar 2017 um 21:46:05 Uhr:
Bei rund 30x Urlaub einmal mit der Laserpistole abgeschossen worden. Und da war ich wirklich zu schnell. So schlimm find ich Österreich (noch?) nicht.
Dem schließe ich mich an. Ich bin 6 Jahre lang jeden Monat einmal nach Lienz und zurück gefahren, ca. jedes 2. mal wurde irgendwo auf der Felbertauernstraße gelasert. "Abgezockt" wurde ich aber (trotz reichlicher Gelegenheit) kein einziges mal...
Ich (deutsches Kennzeichen) wurde vor vielen Jahren früh am Sonntagmorgen auf der Luxemburger Seite in der Nähe von Wormeldingen von zwei Streifenpolizisten innerhalb einer Ortschaft angehalten.
"Mist" dachte ich mir, weil ich im Kofferraum 3x20 l Kraftstoff und etwas zu viel an Zigaretten mit mir führte. Beides war eindeutig zu viel und ich dachte, ich werde nun aufgrund meines deutschen Kennzeichens zollrechtlich gefilzt.
Zu meinem Erstaunen wurde mir aber mitgeteilt, dass man mich gemessen hätte und ich sei zu schnell unterwegs gewesen. Radarpistole hatten sie zwar, die Messanzeige wurde mir aber nicht gezeigt. Ich bin heut noch sicher, ich war nicht zu schnell! An dieser Stelle war eine 30er-Begrenzung und ich bin dort Strich 30 gefahren. IMMER, denn ich fuhr die Strecke öfter und wussste von möglichen Kontrollen.
Der Beamte teilte mir mit, ich könne sofort 50,-- DM zahlen und dürfe weiterfahren. Ansonsten müsse man den Geschwindigkeitsverstoß "erhöhen" und ich bekäme "Probleme" und sie behielten mich erstmal da.
Frage: Was macht man als junger Mensch außerhalb D in so einer Situation? Man zahlt und ärgert sich still (und ist froh, dass die nicht noch zusätzlich einen Blick in den Kofferraum werfen wollen).
Die 50,-- DM, die ich überreichte, wanderten in die Jacken-Brusttasche des Beamten und auf meine Frage nach einer Quittung wurde mir mit abschätzigem Blick mitgeteil, ich soll mich schleichen.
Mir ist sowas genau einmal in meinem Autofahrer-Leben geschehen und das sind immerhin bald 30 Jahre.
Wenn man zur falschen Zeit an die falschen Polizisten gerät..........Polizeiwillkür kann einem überall in Europa passieren.
Zitat:
Die Tat muss dir bewiesen werden, ohne Fahrerfeststellung wird dies nicht möglich sein, außer Du gibst den Verstoß zu.
Bleede Gschicht. Meine Frau fährt nicht Auto, ich bin der einzige Besitzer, d.h. das Auto wurde ohne Schaden aufgebrochen, entwendet, damit das Tempo überschritten, und wieder auf den Platz zurückgebracht? Das geht nicht durch...
Ich habe außerdem Einspruch erhoben, dann Stellung genommen, dann wurde mein Einspruch scheinbar von einem Richter ohne Verhandlung abgelehnt, und ich habe mich beschwert darüber, daß mir noch immer nicht erklärt worden ist, daß die Polizei so arbeiten darf, wie sie das tut.
Zitat:
Deswegen müssen Sie den Fahrer auch nicht vor Ort identifizieren, Tempo und Kennzeichen notieren reicht und dann kann man auch locker eine Kolonne abkassieren.
Mich interessiert, wo im Dienstrecht oder in der StVO das drinnen steht? Das kann ja nicht einfach so sein - irgendwo muß das im Gesetzestext stehen. 😕
Zitat:
@Schlaumy schrieb am 9. Januar 2017 um 12:34:43 Uhr:
Zitat:
Deswegen müssen Sie den Fahrer auch nicht vor Ort identifizieren, Tempo und Kennzeichen notieren reicht und dann kann man auch locker eine Kolonne abkassieren.
Mich interessiert, wo im Dienstrecht oder in der StVO das drinnen steht? Das kann ja nicht einfach so sein - irgendwo muß das im Gesetzestext stehen. 😕
Naja, im Gesetz steht es nicht so konkret beschrieben, aber es setzt sich aus mehreren Dingen zusammen.
Da in Österreich Halterhaftung besteht, bist du dran, wenn ein Verstoß als bewiesen erachtet wird.
In diesem Fall erfolgt der Beweis über die Zeugenaussage zweier Polizisten. Diese werden aussagen, dass zum Zeitpunkt xy das Fahrzeug mit dem Kennzeichen yz 71 km/h gefahren ist ... gemessen mit einer Laserpistole. Das wird normalerweise als glaubwürdig angesehen.
Zitat:
@Schlaumy schrieb am 9. Januar 2017 um 12:34:43 Uhr:
Zitat:
Deswegen müssen Sie den Fahrer auch nicht vor Ort identifizieren, Tempo und Kennzeichen notieren reicht und dann kann man auch locker eine Kolonne abkassieren.
Mich interessiert, wo im Dienstrecht oder in der StVO das drinnen steht? Das kann ja nicht einfach so sein - irgendwo muß das im Gesetzestext stehen. 😕
Schätzungen erlaubt
„Rein rechtlich ist das möglich“, erklärt die Leiterin der Verkehrsrechtsabteilung, Brigitte Hutter. Und der Bludenzer Bezirkshauptmann Johannes Nöbl ergänzt: „Formalrechtlich ist das durch den Verwaltungsgerichtshof abgesichert“ und wird folglich vor Gericht auch akzeptiert. Allerdings müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Beispielweise muss sich das Fahrzeug auf einer geraden Strecke befinden, die in beide Richtungen einsehbar ist. „Dem Beamten muss es möglich sein, den Verkehrsteilnehmer beim Herannahen, Vorbeifahren und Entfernen zu beobachten“, weiß Horst Spitzhofer vom Landespolizeikommando. Und um diese Bedingungen zu gewährleisten, dürfen die Raser bei Geschwindigkeitsschätzungen auch nicht direkt von der Polizei angehalten werden.
http://www.vol.at/.../news-20110916-06141913
Hallo, Bytemaster,
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 8. Januar 2017 um 23:33:40 Uhr:
Das ist nicht richtig. Auch in Deutschland darf die Polizei die Geschwindigkeit schätzen. Dabei gelten aber ziemlich strenge Vorschriften, zb müssen es zwei Beamte sein und es werden IMHO 30% Toleranz abgezogen.
Du meinst die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren.
Hier wird aber nicht geschätzt, sondern mittels Tacho und Hinterherfahren über eine längere Strecke die Geschwindigkeit gemessen und dann werden noch Toleranzen abgezogen.
Es gibt allerdings tatsächlich die Möglichkeit, jemanden ohne konkrete Messung zur Anzeige zu bringen.
Stellen die Beamten fest, dass die gefahrene Geschwindigkeit nicht den erforderlichen Gegebenheiten angepasst ist (Nebel, starker Regen, Schneefall usw.) kann der Fahrer ohne eine Geschwindigkeitsmessung angezeigt werden.
In dem Fall müssen die Beamten allerdings schlüssig belegen können, warum die Geschwindigkeit nicht angepasst war und deshalb sind solche Anzeigen recht selten.
Hallo, Shameless Sheep,
bist Du Dir sicher, dass Du es mit echten Polizeibeamten zu tun hattest?
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@Schlaumy schrieb am 9. Januar 2017 um 12:27:04 Uhr:
Meine Frau fährt nicht Auto, ich bin der einzige Besitzer, d.h. das Auto wurde ohne Schaden aufgebrochen, entwendet, damit das Tempo überschritten, und wieder auf den Platz zurückgebracht? Das geht nicht durch...
Ach und das wissen alle??
Das Auto wird regelmäßig von Freunden und Familienmitgliedern ausgeliehen, wer am fraglichen Tag gefahren ist, ist nicht mehr nachvollziehbar. Punkt. Fertich.
PS. Gehts jetzt eigentlich um Österreich?? Wenn ja, dann bin ich raus, da hab ich kein plan von den Vorschriften.
Gruß Metalhead