Polizeiliches Führungszeugnis?
Hallo liebe Gemeinschaft :-)
Also habe schon einige Themen hier gesehen die ähnlich sind, öffne aber noch einmal speziell ein neues Thema.
Ich habe letzte Woche ein Gewerbe angemeldet als Autohändler.
Das Gewerbe wurde mir auch ausgestellt mit der Bedingung, das ich ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerberegister in den nächsten Wochen vorlegen muss.
Also habe ich das alles beantragt. Jetzt kam das polizeiliche Führungszeugnis an und siehe da, 6 Einträge :-/
Meine Frage.......
Ist es wirklich gesetzlich, dass ich ein pol. Führungszeugnis vorlegen muss????
Bitte um Erfahrungen von Usern und bitte nicht um Schätzungen...
Vielen Dank euer Majup
Beste Antwort im Thema
Dieser Thread trägt nicht unbedingt dazu bei das Autohändler-Klischee zu widerlegen ...
33 Antworten
Wenn es um die 06 er Nummern geht ist das korrekt, aber das hat mit der Gewerbeanmeldung nichts zu tun. Bei 6 Einträgen dürfte denn das wohl nichts werden - und das ist auch gut so, sag ich mal einfach so.
Lach, die Nummern habe ich schon, und zwar ohne pol. Führungszeugnis. Ich spreche halt einzig und allein von dem Gewerbeschein.
Ja, für manche Gewerbe benötigt man ein polizeiliches Führungszeugniss und ggf. sogar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt.
Es kommt allerdings auf die Delikte an, die Anzahl der Einträge ist da zweitrangig.
Für 06er und 07er Kennzeichen ist in unserem Zulassungsbezirk auch ein polkizeiliches Führungszeugniss notwendig.
Dieser Thread trägt nicht unbedingt dazu bei das Autohändler-Klischee zu widerlegen ...
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Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Dieser Thread trägt nicht unbedingt dazu bei das Autohändler-Klischee zu widerlegen ...
Nö, das bestätigt es höchstens nur noch 🙄
Blödsinn.. Ich arbeite seit 15 Jahren an der Tür, da passieren halt schon manchmal solche Sachen.
Ich habe nichts mit Betrug oder sonstiges drin stehen....
Zitat:
Original geschrieben von Majup
Lach, die Nummern habe ich schon, und zwar ohne pol. Führungszeugnis. Ich spreche halt einzig und allein von dem Gewerbeschein.
Hallo Majup,
ja, es ist vorgeschrieben, bei Gewerbeanmeldung im Bezug auf Autohandel ein pol. Führungszeugnis vorzulegen. Hatten wir vor 3 Jahren auch schon bei Anmeldung unserer Werkstatt. Machen aber nur Dienstleistungen und Reparaturen, da brauchten wir es nicht, wurden aber darauf hingewiesen, bei Erweiterung auf Handel müssen wir es nachreichen.
Was mich jetzt etwas verwundert ist die Tatsache, das du bereits eine 06 - Nummer hast. Hast du die schon länger oder erst neu im Bezug auf deinen Autohandel?? Die beim STVA sind nämlich im Bezug auf die rote Händlernummer recht pingelig und zickig. Pol. Führungszeugnis und Punktekontoauszug aus Flensburg sind dafür Standart.
Sollten in deiner Polizeiakte jatzt Einträge in Richtung Betrug und Verkehrsvergehen stehen, ist es Essig mit deinem Autohandel, zumindest über deinem Namen. Und machen wir uns nichts vor, im pol. Führungszeugnis stehen keine Kleinigkeiten und 6 Einträge ist schon recht "ordentlich".
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Majup
Blödsinn.. Ich arbeite seit 15 Jahren an der Tür, da passieren halt schon manchmal solche Sachen.
Logisch, nur sich bietende Möglichkeiten kann man auch nutzen
Zitat:
Ich habe nichts mit Betrug oder sonstiges drin stehen....
Aber als Autohändler mit irgendwann 15 Jahren Erfahrung hat man sicherlich dann auch für solche Dinge die Möglichkeiten bekommen und dann passieren halt manchmal solche Sachen.
Man ist halt immer nur Opfer einer Situation.
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Was mich jetzt etwas verwundert ist die Tatsache, das du bereits eine 06 - Nummer hast.
MFG Thomas
Ist doch kein Problem. Da wird ein Strohmann vorgeschickt und alles wird gut. Bis die dann wieder aus guten Gründen entzogen werden dauert es eben eine Zeit lang. Und dann geht alles wieder von vorne los 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Majup
Ist es wirklich gesetzlich, dass ich ein pol. Führungszeugnis vorlegen muss????
Bitte um Erfahrungen von Usern und bitte nicht um Schätzungen...
Vielen Dank euer Majup
Da biete ich dir mal den § 38 Abs. 1 Nr. 1b und Absatz 2 Gewerbeordnung an.
Ich hoffe, Du hast Dich über die Themen Buchführung und Steuern informiert bzw. Du hast jemanden, der sich damit auskennt und diese Aufgaben für Dich erledigt.
Ansonsten könnten Dir Finanzamt und Regierungspräsidium im Nacken hängen und mit dem § 35 Gewerbeordnung drohen.
Daß inzwischen solche Anforderungen an bestimmte Gewerbeausübungen gestellt werden, ist doch nur eine logische Konsequenz der Zustände, wie sie in der Vergangenheit herrschten. Inzwischen fängt man an zu sieben, um die schlimmsten Exzesse gleich im Keim zu ersticken.
Ja, ich denke auch, daß diese Regelung gerade im Automobilhandel sehr sinnvoll ist.
Wie soll sonst ein solides Fundament für den Vertrauensvorschuß, den der unbedarfte Käufer dem Händler entgegenbringt, geschaffen werden?
Wie alt seit Ihr????
Was für ein denken herrscht hier im Forum???
Ein Mensch der 200 Einträge im Führungszeugnis hat, ist doch nicht unbedingt ein schlechter Mensch???
Ich habe 6 Verurteilungen wegen Köperverletzung.!!!!
Ich habe aber noch nie im Leben jemanden betrogen. Sollte ich jetzt deshalb nicht geschäftsfähig sein???