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Vorladung zur polizeilichen Einvernahme als beschuldigte

Hallo, Ich brauche mal Euren Rat.
Ich habe folgendes Schreiben von der Polizei erhalten:

Sie werden zur Einvernahme als beschuldigte Person vorgeladen. Die Einvernahme findet am 28.09 statt und betrifft das Strafverfahren wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln - Geschwindigkeitsüberschreitung am 20.07 als möglicher / mutmasslicher Lenker.

Die Höhe der Geschwindigkeitsübertretung wurde nich angegeben. Beim obenstehenden Abschnitt handelt es sich um den orginalen Wortlaut des Schreibens.

Was wird da auf mich zukommen bzw. wie muss ich mich bei der Polizei verhalten?
Dieses Schreiben hat mich verunsichert. Ich bin beruflich auf das Auto angewiesen.

Ich bedanke mich bereits jetzt für Eure Hilfe und Ratschläge.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


... Aussage gegen Aussage...

...gibt es im

deutschen

Recht nicht...

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Diese Formulierung:

Zitat:

Original geschrieben von peach8620


als möglicher / mutmasslicher Lenker.

lässt mich vermuten, dass das Schreiben aus Österreich kommt. Liege ich damit richtig?

@peach8620
Du kannst dich zu der Beschuldigung äußern, mußt es aber nicht.

Wo soll das denn statt finden?
Das hört sich für mich eher nach der Schweizer Justiz an.

Hat dich vieleicht eine Privatperson angezeigt?
Dann stehen die Chancen schlecht... Aussage gegen Aussage... In dubio pro reo!

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


... Aussage gegen Aussage...

...gibt es im

deutschen

Recht nicht...

Leute - erst einmal müssen wir wissen, aus welchem Land die Vorladung kommt. Bis dahin ist alles nur Gestochere im Nebel.

@AndyB1971 hatte noch die Schweiz ins Spiel gebracht. Mag auch sein. Ich kenne die Formulierungen von dort nicht wirklich.

Aber ich kann mir kaum vorstellen, dass das Schreiben aus Deutschland kam.

Solange keine weiteren Details kommen ist jede Vermutung sinnlos.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Chris492


... Aussage gegen Aussage...
...gibt es im deutschen Recht nicht...

Das mag sein... aber mir ist kein Fall bekannt wo jemand aufgrund einer Privatanzeige in so einem Zusammenhang verurteilt wurde.

Der Kläger kann ja vermutlich nichtmal eine Zahl nennen wie hoch die Geschwindigkeit war... insofern wird es hier schwierig.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Chris492


... Aussage gegen Aussage...
...gibt es im deutschen Recht nicht...

Google doch mal "polizeiliche Einvernahme".

Da kommen nur ch-Treffer raus.

Das Wort scheint wirklich aus Österreich zu stammen.
Einvernahme

Wie auch immer, im Beitrag wird aber geschrieben dass es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung handeln soll. Wahrscheinlich muss durch gegenüberstellen mit geprüft werden ob die Person auf dem Bild der Halter ist.

Ich hatte mal hier in Deutschland eine Vorladung bei der Polizei, hier hatte ich zuvor auf einen Anhörungsbogen nicht geantwortet und als ich bei der Polizei eintraf hieß es dann, "...das war es schon, wir wollten nur prüfen ob sie das auf dem Bild sind".

Ihm wird hier sicherlich vorgeworfen dass er zu schnell unterwegs war, er muss hierzu aber nichts angeben.

Zumindest nach deutschem Recht muss man einer Vorladung nicht zwingend Folge leisten.
http://www.lawblog.de/.../

Oft ist es aber trotzdem der einfachste Weg um einen Sachverhalt zu klären.

Zitat:

Original geschrieben von peach8620


Sie werden zur Einvernahme als beschuldigte Person vorgeladen. Die Einvernahme findet am 28.09 statt und betrifft das Strafverfahren wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln - Geschwindigkeitsüberschreitung am 20.07 als möglicher / mutmasslicher Lenker.

...wie bereits erwähnt, ist dies Schweizer Polizeijargon. Der Einvernahme muss nicht nur nicht Folge geleistet werden, es ist auch die cleverere Alternative - siehe auch hier:

http://...ierung.oberpfalz.bayern.de/.../schweiz.htm

LS

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Diese Formulierung:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von peach8620


als möglicher / mutmasslicher Lenker.
lässt mich vermuten, dass das Schreiben aus Österreich kommt. Liege ich damit richtig?

Die Anzeige kommt aus der Schweiz.

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