Polizeikontrolle, zu schnell? Strafe?
Herr Mustermann wurde heute von einem Zivilfahrzeug der Polizei angehalten, der Polizist sagte: Wir habe Sie angehalten, weil Sie zu schnell waren, wir haben Sie einmal mit xx und einmal mit xx gemessen. Später wurde noch das Auto am Heck vermessen mit einem Zollstock, bei eingeschaltetem Licht (22 Uhr, also dunkel)
Warum wurde das Heck Vermessen und muss der Polizist dem Angeklagten vor Ort mitteilen, dass eine Strafe/ Bußgeld verhängt wird/ wurde.
Nach Überprüfung der Daten, wurde in der Hinsicht nichts erwähnt oder angedeutet, st eine mögliche Strafe zu erwarten?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@PatrickNamyang schrieb am 27. Juli 2019 um 08:30:16 Uhr:
Der Satz "Sie müssen sich nicht äußern/ Sie müssen sich nicht selbst belasten" wurde nicht erwähnt.
Es war auch kein amerikanischer Krimi, sondern eine schlichte Tempokontrolle. Wenn man auf die Einhaltung von Vorschriften so penibel wertlegt, fängt man am besten bei sich selbst an, dann hätte es diese Situation gar nicht gegeben. 😉
Grüße vom Ostelch
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Zitat:
@hk_do schrieb am 28. Juli 2019 um 13:51:20 Uhr:
über die Breite des Fahrzeughecks bekommt man aber nur den Abstand zum Videowagen...
Sehe ich auch so. Vielleicht hatte Herr Mustermann mehr Leistung als der Videowagen und es soll errechnet werden, um wie viel schneller er war.
Aber eigentlich können wir dicht machen, da sich der TE wohl nicht mehr melden wird und somit zu wenige Fakten bekannt sind