Polizeikontrolle, zu schnell? Strafe?
Herr Mustermann wurde heute von einem Zivilfahrzeug der Polizei angehalten, der Polizist sagte: Wir habe Sie angehalten, weil Sie zu schnell waren, wir haben Sie einmal mit xx und einmal mit xx gemessen. Später wurde noch das Auto am Heck vermessen mit einem Zollstock, bei eingeschaltetem Licht (22 Uhr, also dunkel)
Warum wurde das Heck Vermessen und muss der Polizist dem Angeklagten vor Ort mitteilen, dass eine Strafe/ Bußgeld verhängt wird/ wurde.
Nach Überprüfung der Daten, wurde in der Hinsicht nichts erwähnt oder angedeutet, st eine mögliche Strafe zu erwarten?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@PatrickNamyang schrieb am 27. Juli 2019 um 08:30:16 Uhr:
Der Satz "Sie müssen sich nicht äußern/ Sie müssen sich nicht selbst belasten" wurde nicht erwähnt.
Es war auch kein amerikanischer Krimi, sondern eine schlichte Tempokontrolle. Wenn man auf die Einhaltung von Vorschriften so penibel wertlegt, fängt man am besten bei sich selbst an, dann hätte es diese Situation gar nicht gegeben. 😉
Grüße vom Ostelch
30 Antworten
Also das Rundum Sorglos Paket.
Wir werden es vermutlich nie erfahren.
So ein I30 N hat mich und die 10 Fzg vor mir am Freitag in einem Schwung überholt, auf einem geraden Stück, welches regelmäßig mit mobilen Blitzer bestückt ist.
@TE
Kommst Du manchmal aus dem Zulassungsbezirk NB ?
Könnte auch NR gewesen sein,war vom Lärm der I30 so benebelt, konnte ich nicht richtig erkennen
Zitat:
@PatrickNamyang schrieb am 27. Juli 2019 um 02:08:41 Uhr:
Warum wurde das Heck Vermessen und muss der Polizist dem Angeklagten vor Ort mitteilen, dass eine Strafe/ Bußgeld verhängt wird/ wurde.Nach Überprüfung der Daten, wurde in der Hinsicht nichts erwähnt oder angedeutet, st eine mögliche Strafe zu erwarten?
Bei gesprächsbereiten Leuten, sind die Lolizisten auch gesprächsbereit. Wenn sie bei Herrn Mustermann schon den Eindruck haben, dass sas Diskutieren nix bringt, lassen sie es auch. Herr Mustermann wird in den nächsten Wochen einen netten Brief bekommen, wo alles weitere drin steht.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 27. Juli 2019 um 11:54:19 Uhr:
Also das Rundum Sorglos Paket.Wir werden es vermutlich nie erfahren.
So ein I30 N hat mich und die 10 Fzg vor mir am Freitag in einem Schwung überholt, auf einem geraden Stück, welches regelmäßig mit mobilen Blitzer bestückt ist.
@TE
Kommst Du manchmal aus dem Zulassungsbezirk NB ?Könnte auch NR gewesen sein,war vom Lärm der I30 so benebelt, konnte ich nicht richtig erkennen
Inwiefern ist all das relevant?
Könnte ja sein dass das @PatrickNamyang war =)
...wär' doch voll der lustige Zufall...
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Zitat:
@v8.lover schrieb am 27. Juli 2019 um 16:18:07 Uhr:
Könnte ja sein dass das @PatrickNamyang war =)...wär' doch voll der lustige Zufall...
Gut interpretiert. Ein Klick auf Patricks Nick und ein Thema war gleich der I30N.
Die hier vermutlich an den Tag gelegte Fahrweise und die des mich überholenden I30 Fahrers vom Freitag würden zueinander passen. Bis NB sind es von mir knapp 100km und Richtung MeckPom soll es ProVida Fahrzeuge geben, hab ich gehört. Wo ich dem I30 begegnet bin,stehen nur unsere mobilen Blitzer von der Rennleitung. Daher fand ich es recht mutig, dort zu überholen. Fahrer vermutlich nicht ortskundig.
Freitag war aber alles clean hier.
Gruß M
Zitat:
@PatrickNamyang schrieb am 27. Juli 2019 um 18:13:12 Uhr:
Bei solchen Antworten besteht kein Grund auf Antwort. Vielen Dank.
Das ist nur das übliche Forengebrabbel. Um eie genaue Antwort zu bekommen, müssen schon mehr Angaben da sein.
Gibt es einen Videobeweis? Wie viel KMH war der Herr denn zu schnell? Wird ihm eventuell Vorsatz vorgeworfen? Konnte er sein Fahrzeug bei der Geschwindigkeitsübertretung in der Spur halten, oder war es ein leichter zick-zack-Kurs? usw usw usw... Es gibt viele Möglichkeiten, was auf den Herrn zukommen kann.
Patrick,
wenn der Herr Polizist Herrn Mustermann mitgeteilt hat, dass er einmal mit xx und einmal mit xx gemessen wurde, dann richtet sich der zu zahlende Betrag nach der Anzahl der km/h die über der erlaubten Geschwindigkeit waren.
Zusätzlich könnte noch ein Abstandsverstoß dazu kommen, da sie die Bteite zwischen den Rücklichtern gemessen haben. Das brauchen sie wahrscheinich, um den Abstand noch vorn zu errechnen.
Sagen müssen sie nichts, denn beim Blitzen muss ja auch keiner was sagen.
Herr Mustermann muss mit Brief und Strafe entsprechend den Übertretungen rechnen.
Zitat:
@PatrickNamyang schrieb am 27. Juli 2019 um 18:13:12 Uhr:
Bei solchen Antworten besteht kein Grund auf Antwort. Vielen Dank.
Mein Gott, wenn Du angehalten wurdest und Dich wunderst, weshalb man Dir nicht sofort den Tatvorwurf eröffnet hat, dann kann man das doch normal offerieren. Hier mit,"nehmen wir mal an, Herr Mustermann hat . .. " anzufangen, ist doch Kindergarten.
Meinst nicht, dass hier genügend MTler auch schon mal geblitzt, vom Videowagen angehalten oder mit der LaserPistole gemessen wurden.
Ich wurde im Mai innerhalb von 21h zweimal geblitzt, da brauch ich auch nicht rumeiern.
Und da ich beide male nicht über 20 zu schnell war,nehme ich es relativ sportlich.
Wären beide Verstöße mit bspw ü26 gewesen,könnte sich hier die Frage stellen, ob und wie es einen weg gäbe,das drohende 1 monatige Fahrverbot für den zweiten Verstoß ü26 innerhalb eines Jahres zu umgehen.
Wenn dies der Fall gewesen wäre und ich mich dazu im Forum hätte schlau machen wollen,bräuchte ich nicht einen vermeintlich virtuellen Fall konstruieren,sondern tät das mit den Tatsächlichen Gegebenheiten hier auch ansprechen.
Wenn Du jetzt so druckst, wirst Du vermutlich ordentlich Überschuss gehabt haben. Und um hier eine klare Antwort zu erhalten, braucht der kundige zur Hilfe geneigte MT ler halt ein paar Fakten.
Wegen 20 zu schnell, vermessen die nicht Deinen Wagen, soviel wird schon klar sein. Da hätten sie Dir das Verwarngeld gleich abgenommen,wenn sie dürfen oder Dich gar nicht erst angehalten.
Warst Du denn nun auf der B189 am Freitag unterwegs?
Gruß M
Zitat:
@PatrickNamyang schrieb am 27. Juli 2019 um 18:13:12 Uhr:
Bei solchen Antworten besteht kein Grund auf Antwort. Vielen Dank.
Der Fisch stinkt vom Kopf her!
Zitat:
@bimota schrieb am 27. Juli 2019 um 18:38:36 Uhr:
Zusätzlich könnte noch ein Abstandsverstoß dazu kommen, da sie die Bteite zwischen den Rücklichtern gemessen haben. Das brauchen sie wahrscheinich, um den Abstand noch vorn zu errechnen.
Man wird aber doch Herrn Mustermann nicht vorwerfen, er sei zu dicht vor dem Zivilwagen hergefahren?!
Oder hat Herr Mustermann versucht seinen Verstoß damit zu rechtfertigen, der Videowagen sei zu dicht aufgefahren?
Da sollte der TE vielleicht nochmal nachfragen, ob Herr Mustermann einen Teil der Geschichte nicht erzählt hat...
Zitat:
@hk_do schrieb am 27. Juli 2019 um 19:52:22 Uhr:
Zitat:
@bimota schrieb am 27. Juli 2019 um 18:38:36 Uhr:
Zusätzlich könnte noch ein Abstandsverstoß dazu kommen, da sie die Bteite zwischen den Rücklichtern gemessen haben. Das brauchen sie wahrscheinich, um den Abstand noch vorn zu errechnen.Man wird aber doch Herrn Mustermann nicht vorwerfen, er sei zu dicht vor dem Zivilwagen hergefahren?!
Oder hat Herr Mustermann versucht seinen Verstoß damit zu rechtfertigen, der Videowagen sei zu dicht aufgefahren?
Da sollte der TE vielleicht nochmal nachfragen, ob Herr Mustermann einen Teil der Geschichte nicht erzählt hat...
Hätte ich noch ergänzen müssen "nach vorn vom Auto des Herrn Mustermann aus"?
Eventuell btaucht der Gutachter das, um die Distanz zwischen Polizeiauto und herrn Mustermann zu bestätigen, da bei zu hohem Abstand des Polizeifahrzeugs zu Hernn Mustermann eventuell die Geschwindigkeitstoleranz höher ist?
Aber dass jemand meint, dass ich einen Abstandsverstoß zwischen Polizei und Herrn Mustermann damit meine, das wäre mir micht in den Sinn gekommen, dass da jemand so engstirnig denkt, ts ts.