Polizeikontrolle - Vorwurf Marihuana

Hallo zusammen,

mich hat neulich eine Polizeistreife angehalten und wollte meinen Führerschein, Fahrzeugpapiere, Verbandskasten usw. sehen. Dann hat mich einer der beiden Polizisten gefragt, ob ich in letzter Zeit Marihuana konsumiert habe. Er meinte, dass ich relativ müde aussehe und dies ein Anzeichen für Marihuanakonsum sein könnte. Außerdem wollte er wissen, ob ich jemals mit dem Strafrecht in Berührung gekommen sei und gab mir jede Menge Belehrungen zum Thema Marihuana im Straßenverkehr (ich kam mir dabei zunehmend vor wie ein Schwerverbrecher).

Dann hat er mich gefragt, ob ich mit einem freiwilligen Test auf Marihuana einverstanden sei. Meine Antwort war, dass ich noch nie im Leben Marihuana konsumiert habe (was der Wahrheit entspricht) und er von mir aus jeden Test machen kann, den er will. Nach meiner Einwilligung sagte er mir, dass ich mich wieder ins Auto setzen solle und er gleich wieder zu mir komme.

Nach ca. einer Minute kam er dann zurück, gab mir meinen Führerschein und die Fahrzeugpapiere und meinte, ich könne weiterfahren. Auf meine Nachfrage hin sagte er, dass ein Test gar nicht nötig sei.

Jetzt frage ich mich natürlich: Was sollte der ganze Scheiß mit dem Anfangsverdacht auf Marihuanakonsum, den Belehrungen über die Konsequezen und dem Test, wenn er mich dann eh einfach weiterfahren lässt ohne seinem Verdacht weiter nachzugehen. Wird hier irgendjemand schlau aus diesem Vorgehen?

Danke und LG!

Beste Antwort im Thema

Er wird deine Personalien überprüft haben am Funk und von dort die Mitteilung erhalten haben, dass bei dir kein Verstoß gegen das BtMG vorliegt, also hat er dir geglaubt und dich aus der Kontrolle entlassen. Dass er dich belehrt hat, gehört halt zu seinem Job dazu. Aber ich merke schon, Polizisten sind echt arm dran, können machen, was sie wollen. Wird kontrolliert, ist es nicht recht und lassen sie einen dann fahren, ist es auch wieder nicht recht...

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Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 21. Februar 2018 um 15:07:02 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 18. Februar 2018 um 14:17:27 Uhr:


...
Die Polizei fragt:" Haben sie Drogen und/oder Alkohol zu sich genommen?"
Antwort:"Nein."
Polizist:" Hmm, ich würde gerne einen Schnelltest durchführen, weil ich Zweifel habe."
...

Na, dann kann ich mir ja die Fragerei sparen und es sollte heissen: "Verkehrskontrolle, ich verdächtige Sie des Alkohol- und / oder Drogenkonsums und es folgt jetzt XYZ."

Konsequenterweise sollte dann jeder angehaltene Verkehrsteilnehmer getestet werden, womit ich einverstanden wäre.

Wie dieser "Zweifel" begründet wurde hast du mal ganz einfach aus deinem Zitat weggelassen!

Zitat:

@TomF31 schrieb am 21. Februar 2018 um 15:13:18 Uhr:



Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 21. Februar 2018 um 15:07:02 Uhr:


Na, dann kann ich mir ja die Fragerei sparen und es sollte heissen: "Verkehrskontrolle, ich verdächtige Sie des Alkohol- und / oder Drogenkonsums und es folgt jetzt XYZ."

Konsequenterweise sollte dann jeder angehaltene Verkehrsteilnehmer getestet werden, womit ich einverstanden wäre.

Wie dieser "Zweifel" begründet wurde hast du mal ganz einfach aus deinem Zitat weggelassen!

Aber das ist doch das Thema; Einschätzung / Fehleinschätzung, Lüge / Wahrheit. Dann besser, wie ich es aus den U.S.A. kenne, Strassensperre und alle testen. Dann entfällt auch VW-Bus vs. A6, lange vs. kurze Haare, ich meine, glaube, denke, fühle, sehe etc.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 21. Februar 2018 um 15:20:04 Uhr:



Zitat:

@TomF31 schrieb am 21. Februar 2018 um 15:13:18 Uhr:


Wie dieser "Zweifel" begründet wurde hast du mal ganz einfach aus deinem Zitat weggelassen!

Aber das ist doch das Thema; Einschätzung / Fehleinschätzung, Lüge / Wahrheit. Dann besser, wie ich es aus den U.S.A. kenne, Strassensperre und alle testen. Dann entfällt auch VW-Bus vs. A6, lange vs. kurze Haare, ich meine, glaube, denke, fühle, sehe etc.

Prinzipiell gibt es sowas hier auch, nennt sich dann "Schwerpunktkontrolle"!

Und natürlich würde ich als Polizist einen der mit rotglänzenden Augen und "müdem" Gesamteindruck vor mir steht fragen, ob es denn sein kann das er evtl. was genommen hat. Seine Reaktion und andere Anhaltspunkte können den Zweifel dann erhärten oder "in Luft auflösen"!

Zitat:

@tartra schrieb am 21. Februar 2018 um 14:23:40 Uhr:


So wie die beiden Experten, ich bin ja auch der Meinung Polizei muss sich auch an Regeln halten.

Aber😰

R8 Fahrer verweigert Polizeikontrolle.

Diese beiden Experten im Audi hätte ich aber nach US-Cop Art, so mit Teaser bearbeitet und danach zuckend in den Dreck gedrückt, das sie sich ihr ganzes Leben daran erinnern...😎😁😁😁

Unvorstellbar das diese Prolls mit der Masche durchkommen und diese Beleidigungen ungestraft bleiben. .. .

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Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 22. Februar 2018 um 13:44:36 Uhr:


Unvorstellbar das diese Prolls mit der Masche durchkommen und diese Beleidigungen ungestraft bleiben. .. .

So sicher wär ich da nicht, wer weiß was da noch nachgekommen ist.

..egal was da noch gekommen ist... es hat mindestens 6 Minuten zu lange gedauert 😁 😁 😁

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 22. Februar 2018 um 13:44:36 Uhr:



Zitat:

@tartra schrieb am 21. Februar 2018 um 14:23:40 Uhr:


...
R8 Fahrer verweigert Polizeikontrolle.
...

Unvorstellbar das diese Prolls mit der Masche durchkommen und diese Beleidigungen ungestraft bleiben. .. .

Zitat:

Presseaussendung der LPD Wien
"Bereits am 23. Mai 2016 um 23.00 Uhr hielten Beamte der Polizeiinspektion Westbahnhof einen 24-jährigen Mann zu einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle an, da er eine Ampel bei Gelblicht übersetzte. Der Lenker zeigte sich völlig unkooperativ, aggressiv, verweigerte jegliche Zusammenarbeit, beschimpfte massiv die Beamten und filmte und veröffentlichte die gesamte Amtshandlung.
Da die Anhaltung direkt vor einer Rettungsausfahrt durchgeführt wurde, verhielten sich die Beamten deeskalierend, notierten sich die begangenen Übertretungen, zeigten den 24-Jährigen mehrfach an und ließen ihn weiterfahren.

Am 25. Mai 2016 um 17.30 Uhr wurden Polizisten erneut auf den Lenker aufmerksam, da er im Bereich des Sechshauser Gürtels abermals mehrere Verwaltungsübertretungen beging. Der 24-Jährige wurde angehalten und einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle unterzogen. Er zeigte sich wieder uneinsichtig und unkooperativ. Erst nachdem die Polizisten dem Mann mehrfach die rechtliche Lage erklärten, wirkte er an der Amtshandlung mit. Ein durchgeführter Alko-Vortest verlief negativ.

Im Zuge der Personskontrolle konnte festgestellt werden, dass der Beschuldigte wegen offener Verkehrsstrafen von mehreren hundert Euro bereits gesucht wurde. Da es sich bei dem hochpreisigen Fahrzeug nicht um sein eigenes handelte und der 24-Jährige auch keinen Zulassungsschein vorweisen konnte, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt, der Pkw vorläufig sichergestellt und abgeschleppt. Eine Durchsuchung des Fahrzeuges verlief negativ. Der Lenker und sein Beifahrer mussten ihren Weg zu Fuß fortsetzen. Gegen den Zulassungsbesitzer und gegen den 24-jährigen Lenker wurden insgesamt 31 Anzeigen gelegt.

20 Anzeigen nach dem Kraftfahrgesetz
4 Anzeigen nach dem Wiener Landes Sicherheitsgesetz
3 Anzeigen nach der Straßenverkehrsordnung
2 Anzeigen nach dem Führerscheingesetz und
je eine Anzeige nach dem Sicherheitspolizeigesetz, der Wiener Reinhalteverordnung und dem Gesetz zum Schutz der persönlichen Ehre und zur Regelung der Ehrenkränkung.

Da der 24-jährige Lenker auch bereits im Video vom 23. Mai 2016 ankündigte, die Amtshandlung zu veröffentlichen und sich die Aufnahme via sozialer Netzwerke bereits stark verbreitete, wurde das Video als Beweismittel sichergestellt. Strafrechtliche Schritte seitens der Beamten bzw. der Behörde werden überprüft."?
ots.at

Zitat:

@Frada84 schrieb am 22. Februar 2018 um 15:05:08 Uhr:



..............
20 Anzeigen nach dem Kraftfahrgesetz
4 Anzeigen nach dem Wiener Landes Sicherheitsgesetz
3 Anzeigen nach der Straßenverkehrsordnung
2 Anzeigen nach dem Führerscheingesetz und
je eine Anzeige nach dem Sicherheitspolizeigesetz, der Wiener Reinhalteverordnung und dem Gesetz zum Schutz der persönlichen Ehre und zur Regelung der Ehrenkränkung.

Da der 24-jährige Lenker auch bereits im Video vom 23. Mai 2016 ankündigte, die Amtshandlung zu veröffentlichen und sich die Aufnahme via sozialer Netzwerke bereits stark verbreitete, wurde das Video als Beweismittel sichergestellt. Strafrechtliche Schritte seitens der Beamten bzw. der Behörde werden überprüft."?
ots.at

Da wird sichs mit mehreren hundert Euro nicht mehr ausgegangen sein.
Im Nichteinbringungsfall wird er die Strafe absitzen müssen.

tja wie cool ist er jetzt?! :-D

Zitat:

@v8.lover schrieb am 22. Februar 2018 um 15:32:40 Uhr:


tja wie cool ist er jetzt?! :-D

Genau so "cool" wie der Checker aus dem Video mit dem weißen CLS .... der hatte auch ne ganze Weile die "große Fresse" 😉

Danke für das Ende der geschichte, habe mich schon gefragt wie das ausgegangen ist?

Dann haben die den tatsächlich bei der gefilmten (Ersten) Aktion fahren lassen?? Heftig...

Das Gelaber kommt für mich wie von so einem Reichsbürger rüber, dann erkennt er eh die 31 Anzeigen nicht an.🙄😁

Bei solchen Leuten lehne ich mich zurück und denke mir ... irgendwann schlägt das Karma zurück und wenn es mal ein Türsteher ist dem das Gelaber auf dem Sack geht und die Faust im Face parkt...😁😁

Zitat:

@tartra schrieb am 22. Februar 2018 um 17:03:58 Uhr:


Danke für das Ende der geschichte, habe mich schon gefragt wie das ausgegangen ist?

Dann haben die den tatsächlich bei der gefilmten (Ersten) Aktion fahren lassen?? Heftig...
....

Aber das völlig falsche Signal!!

Die beiden jungen Beamten waren doch völlig überfordert! Deeskalierend? --- Naja 😉

Der Katalog an Anzeigen zeigt ja auch das der Typ es nachwievor nicht verstanden hat!

Zitat:

@TomF31 schrieb am 22. Februar 2018 um 15:36:29 Uhr:



Zitat:

@v8.lover schrieb am 22. Februar 2018 um 15:32:40 Uhr:


tja wie cool ist er jetzt?! :-D

Genau so "cool" wie der Checker aus dem Video mit dem weißen CLS .... der hatte auch ne ganze Weile die "große Fresse" 😉

LINK?? 😰

Könnte das sein Laberbacke mit CL 500
??

Nebenbei erwähnt, darf man, ohne strafrechtliche Konsequenzen, bei ner Verkehrskontrolle lügen, dass sich die Balken biegen. Fragen die da lauten, haben sie Alkohol getrunken, gekifft oder sich eben ne Nadel mit Heroin in den Arm gerammt, kann man getrost mit nein beantworten, selbst wenns stimmt.

Nicht dass ich es gut heiße, wenn man in so ner Situation lügen würde, ABER es hat in so einem Fall keine strafrechtliche Relevanz. 😉

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