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Polizeikontrolle Motorrad Rechtsfrage

Themenstarteram 22. Juni 2009 um 15:32

Hi,

 

erstmal vorweg, ich hoffe ich habe das jetzt in der richtigen Rubrik geschrieben? wenn nicht bitte verschieben ;)

Bin gestern Abend beim Kollegen in die Strasse und habe kurz vor der Einfahrt den Gurt bereits abgemacht wurde vom Motorrad Polizisten angehalten und dieser möchte nun Bußgeld dafür. Meine Frage nun: Möchte das aus Prinzip nicht zahlen da dieser KEIN FOTO weder Video gemacht hat und es mir nicht mehr nachweisen kann, richtig ? also Aussage gegen Aussage ?

Beste Antwort im Thema
am 22. Juni 2009 um 15:39

Zitat:

Original geschrieben von racer406

also Aussage gegen Aussage ?

Aussage Polizeibeamter gegen die Aussage des Beschuldigten.

Bezahl einfach, die Buße ist ja auch vollkommen in Ordnung, schließlich gilt die Gurtpflicht überall und hört nicht x Meter vor dem Haus auf zu wirken.

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Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Es sind auch wenige dabei wo die Innenminister einiger Länder eingeräumt haben das sie ein fester Bestandteil ihrer Haushaltsplanung sind.

Schlimmer wäre es, wenn es nicht im Plan stünde, denn dann würde es wohl irgendwo hin verschwinden. :p

am 23. Juni 2009 um 16:52

Vorab an den TE:

ZAHLEN UND GUT!!!

Und JA, es gibt durchaus Quoten bei der Polizei!

Jedoch nicht die hier vielzitierten "Fangquoten" für Verwarngelder!

(die Anzahl der pers. VG´s fließen jedoch hier in Thüringen mit in die pers. Beurteilung ein)

Es gibt jedoch Quoten für die Auslastung der Geschwindigkeitsmessgeräte, die Quote zwischen Unfall mit Alkohol und folgenlose Trunkenheitsfahrt ...!

am 25. Juni 2009 um 10:37

Das es diverse Quoten gibt liegt auch daran:

Man weiß aus Untersuchungen und Statistiken, dass soundsoviel Personen im Jahr betrunken mit dem Auto fahren (Dunkelziffer). Auch ohne Untersuchungen und Belege kann man sich das schon denken. Das Hauptproblem daran sind ja die daraus resultierenden Unfälle, die man hauptsächlich verhindern will.

Jetzt legt man jedem Revier im Landkreis z.B. auf, dass es 2 oder 3 Trunkenheitsfahrten pro Woche feststellen muss. Letzlich deswegen weil man ja weiß, dass "sie da sind" man sie nur finden / suchen muss u.a. um Unfälle und schwere Folgen auf Dauer zu verhindern. Gibt es jetzt von oben keine Vorgaben, gibt es einige Beamte und Reviere denen das egal ist und keine gezielten Kontrollen deswegen anstreben. Ist alles sehr zeitaufwändig und fürs Revier nicht billig (siehe mein letzter Beitrag).

Man muss auch bedenken, dass die Landespolizeidirektionen vom IM (das ggf. ja Geld verdienen will für seine Kommunen) nur die Vorgabe kriegt Unfälle mit Alkohol um z.B. 3% zu senken, nicht Verstöße zu ahnden und Geld zu verdienen. Die Polizei setzt diese Vorgabe von oben dann z.B. mit den Vorgaben soundsoviel Verstöße zu ahnden um, obwohl sie ja wie erwähnt gar kein Geld damit verdienen, sondern das die Städte / Landkreise / Staatsanwaltschaften kriegen.

So verhält es sich auch mit anderen Dingen wo es vorgaben gibt. Das IM schreibt vor, dass z.B. Unfälle mit schweren Verletzungen abnehmen sollen. Die Polizei überlegt und wertet aus und stellt letzlich anhand der Vorfahreszahlen fest, dass die meisten Unfälle durch überhöhte Geschwindigkeit und mangelndes Anschnallen verursacht wurden. Was macht die Polizei? Sie gibt jedem Revier eine gewisse Vorgabe, wieviel Gurtkontrollen und Geschwindigkeitsmessungen gemacht werden sollen im Jahr um die Leute dazu zu kriegen sich anzuschnallen und langsamer zu fahren. Das die Kommunen damit viel Geld verdienen ist klar aber nicht Vorgabe von oben (bei der Polizei).

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