Polizeikontrolle mit Folgen

Hallo zusammen.
Ich hoffe ich hab das Thema im richtigen Bereich verfasst.

Leider hat es mich jetzt sehr blöd erwischt. Ich war am Sonntag spontan mit der Familie im Umland unterwegs, und wie es kommen musste wurde ich auf dem weg nach Hause von der Polizei zu einer Verkehrskontrolle angehalten.
Ich wurde sofort aufgefordert das Fahrzeug zu verlassen und den Beamten meine Papiere auszuhändigen und das übliche wie Verbandskasten Warndreieck usw vorzuweisen. Habe ich alles gemacht, aber irgendwie waren die wie verrückt danach irgendwas zu beanstanden, so unser Eindruck.

Man hat mich dann gebeten einen Drugwipe Test bzw einen Alkotest zu machen, den habe ich verweigert weil ich das ergebnis kenne, und habe gleich um eine Blutentnahme gebeten. Es ist so das ich gelegentlich Drogen konsumiere, aber NIEMALS berauscht fahren würde. Der letzte Konsum lag etwa 3 Tage vor der Kontrolle. Nach der Blutentnahme hat man mir eröffnet das man mich nicht ohne zu klären, ob ich zum Zeitpunkt der Kontrolle berauscht war, weiterfahren lässt.

Ich habe dann dem Drugwipe Test zugestimmt, der auch Negativ ( ganz leichter strich) ausgefallen ist, somit konnte ich die Fahrt fortsetzen.

Meine Frage wäre jetzt was da auf mich zukommt, ich habe Sorge das ich meinen Führerschein verlieren werde.
Ich bin nicht beruflich darauf angewiesen und fahre sowieso nur Privat. Dennoch war mir nicht klar, das man sogar seinen Führerschein allein für den Konsum verlieren kann. Im Nachgang betrachtet eigentlich Logische Kosequenz.
Was würde da jetzt evtl auf mich zu kommen? Für mich ist klar das ich definitiv in Zukunft auf Rauschmittel verzichten werde wenn es so Streng geregelt ist.

Kleiner Nachtrag habe meinen Führerschein seit ca 25 Jahren und noch keine Einträge, Punkte oder ähnliches.

MfG Ari

148 Antworten

So ist es. Und wie oben erwähnt, für die MPU nach Konsum härter Drogen muss keine Owi vorliegen. Da kann die Fahrerlaubnisbehörde auch Maßnahmen ergreifen, wenn das Ergebnis unter dem Grenzwert liegt.

Und genau das, dass der Konsument (selbstverständlich nur bei erstmaliger ermittlung) im Besitz war, und bewusst sowie aus freien Willens konsumiert hat, ist nach Wiederspruch des Betroffenen oder spätestens dessen Rechtsbeistandes nur durch Zeugen belegbar.
In dem fall wie geschildert?
Eher unwahrscheinlich.
Iss ja auch wurscht, hauptsache er schafft den sprung von dem Mist weg und ein bissel Lehrgeld für das wachrütteln ist es allemal wert.
Drück dir die Daumen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 16. September 2021 um 10:13:16 Uhr:


Wer konsumiert hat, muss ja auch irgendwie an das Zeug gekommen sein.

Nein strafrechtlich relevant gemäß BTMG nicht zwingend.

Es gibt eine ganze Reihe von Tatbeständen / Umständen bei denen dem straffreien Konsum kein strafbewehrter Besitz oder Erwerb vorausgeht.

Der TE möge sich anwaltlich beraten lassen, sollte ihm Besitz vorgeworfen werden, was aber höchst unwahrscheinlich ist.

@Ari76: Dir beim Versuch von dem Dreck wegzukommen alles Gute viel Erfolg!

Sollte die 76 dein Baujahr sein, wirds eh langsam Zeit.

Zitat:

@bandscheib71 schrieb am 15. September 2021 um 23:09:27 Uhr:


Das konsumieren schließt selbstverständlich einen kurzzeitigen Besitz nicht aus, ...

Der muß aber ja nicht auf deutschem Boden stattgefunden haben. 😉

Gruß Metalhead

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Zitat:

@bandscheib71 schrieb am 15. Sep. 2021 um 23:9:27 Uhr:


Das konsumieren schließt selbstverständlich einen kurzzeitigen Besitz nicht aus,

Klar, wenn dir einer einen Glimmstängel an die Backe nagelt oder den Fuffi an die Nase gibt es keinen Besitz.

Anzeige wegen Besitz ist absurd, da nicht beweisbar.

Der Konsum wird nach 3 Tagen nicht nachweisbar sein.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 16. September 2021 um 22:44:03 Uhr:


Der Konsum wird nach 3 Tagen nicht nachweisbar sein.

Die Abbaustoffe von harten Drogen können nach drei Tagen durchaus noch nachweisbar sein und das reicht.

Ja, nach 3 Tagen sind sicherlich noch Stoffe im Blut, aber zu was reicht es?

Zitat:

@bandscheib71 schrieb am 17. September 2021 um 12:16:03 Uhr:


Ja, nach 3 Tagen sind sicherlich noch Stoffe im Blut, aber zu was reicht es?

Bei harten Drogen reicht es, wenn es nachweisbar ist. Es gibt keinen unteren Grenzwert. Es liegt dann zwar keine OWi (Berauschtes Fahren) vor, aber der Lappen ist trotzdem weg.

Es sind halt 2 Paar Schuhe, das eine wird nach StVG geahndet (Berauscht fahren) und das andere nach FEV (Eignung). In der FEV ist in Anlage 4 genau geregelt, wann die Eignung zum führen eines KfZ nicht mehr gegeben ist. Dazu reicht es, dass irgendwann Drogen (nach BtmG) im Blut gefunden wurden...dann ist der Lappen weg.
Die einzige Ausnahme stellt Canabis dar.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 16. September 2021 um 09:44:46 Uhr:



Wird der Konsum harter Drogen nachgewiesen, was bei drei Tagen sehr wahrscheinlich ist
....

Ich weiss nicht, woher Du dieses Wissen nimmst.....

nach drei Tagen sind viele harte Drogen gerade im Blut meist nicht mehr nachweisbar (Extasy, Speed, Crystal etc.)

in einer Urinprobe wäre da sogar länger etwas nachweisbar;
Haaranlaysen haben den längsten Nachweiszeitraum;

Klick

nur die Blutprobe ist aber aussagekräftig, ob zum Fahrtzeitpunkt Drogen im Körper waren;

- der Nachweis ist im Falle des TE also nicht sehr wahrscheinlich sondern eher unwahrscheinlich.....

und weitere Ermittlungen sind dann auch nicht angezeigt, Klappe zu - Affe tot ;

hoffentlich ein heilsamer Schuss vor den Bug....

Zitat:

@Kai R. schrieb am 17. September 2021 um 10:07:49 Uhr:



Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 16. September 2021 um 22:44:03 Uhr:


Der Konsum wird nach 3 Tagen nicht nachweisbar sein.

Die Abbaustoffe von harten Drogen können nach drei Tagen durchaus noch nachweisbar sein und das reicht.

Genau das ist eher sehr unwahrscheinlich.

Ich kenne bis jetzt nur einen Fall wo eine Person positiv auf Heroin getestet wurde die Nichts davon wusste.
Das war auf einer großen Feier wo wir einen Freund mit ganz seltsamen verhalten ins Krankenhaus eingeliefert haben.
Da er zur Orga gehörte und bis dahin komplett nüchtern geblieben ist und er niemals mit Drogen was am Hut hatte wurde er im Krankenhaus auf alles mögliche getestet.
Nach dem Ergebnis wurde auch eine Einstichstelle gefunden.

Es ist uns an den Abend sonst kein Fall bekannt geworden, allerdings gab es Zeitnah und im größeren Umkreis mehrere solcher Fälle die nie aufgeklärt wurden.

Zitat:

@Ari76 schrieb am 14. September 2021 um 23:50:46 Uhr:


Ich war am Sonntag spontan mit der Familie im Umland unterwegs, und wie es kommen musste wurde ich auf dem weg nach Hause von der Polizei zu einer Verkehrskontrolle angehalten.

War es eine Schwerpunktkontrolle oder eine anlaßbezogene Kontrolle (auf Grund von Auffälligkeit)?

Zitat:

@WingmanHL schrieb am 15. September 2021 um 09:13:31 Uhr:


manch 90-jährige Opa denkt auch noch, er habe eine Reaktion wie Anfang 20 😉

Und manch 20jahriger Jüngling denkt auch noch, er hätte schon ein halbes Jahrhundert Erfahrung auf dem Buckel 😉

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 19. September 2021 um 15:46:30 Uhr:



Zitat:

@Ari76 schrieb am 14. September 2021 um 23:50:46 Uhr:


Ich war am Sonntag spontan mit der Familie im Umland unterwegs, und wie es kommen musste wurde ich auf dem weg nach Hause von der Polizei zu einer Verkehrskontrolle angehalten.

War es eine Schwerpunktkontrolle oder eine anlaßbezogene Kontrolle (auf Grund von Auffälligkeit)?

Weder noch, die kamen uns entgegen und sind dann gleich hinterher.
Begründet wurde das anhalten mit einer "Allgemeinen Verkehrskontrolle" Ich glaube heute nicht mehr das es um eine Verkehrskontrolle ging. Dafür war die Show die da abgelaufen ist einfach zu absurd.

Ich weiß die machen da nur ihre Arbeit, aber eine gewisse Verhältnismäßigkeit hätte sicher nicht geschadet.
Man sollte schon merken wann man da eine Harmlose Familie mit Hund vor sich hat, und wann man wirklich damit rechnen muss es mit beinharten Schmugglern oder sontwas zu tun zu haben.

Hast du jetzt schon ein Ergebnis der Blutkontrolle?

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