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Polizeikontrolle mit Folgen

Themenstarteram 14. September 2021 um 21:50

Hallo zusammen.

Ich hoffe ich hab das Thema im richtigen Bereich verfasst.

Leider hat es mich jetzt sehr blöd erwischt. Ich war am Sonntag spontan mit der Familie im Umland unterwegs, und wie es kommen musste wurde ich auf dem weg nach Hause von der Polizei zu einer Verkehrskontrolle angehalten.

Ich wurde sofort aufgefordert das Fahrzeug zu verlassen und den Beamten meine Papiere auszuhändigen und das übliche wie Verbandskasten Warndreieck usw vorzuweisen. Habe ich alles gemacht, aber irgendwie waren die wie verrückt danach irgendwas zu beanstanden, so unser Eindruck.

Man hat mich dann gebeten einen Drugwipe Test bzw einen Alkotest zu machen, den habe ich verweigert weil ich das ergebnis kenne, und habe gleich um eine Blutentnahme gebeten. Es ist so das ich gelegentlich Drogen konsumiere, aber NIEMALS berauscht fahren würde. Der letzte Konsum lag etwa 3 Tage vor der Kontrolle. Nach der Blutentnahme hat man mir eröffnet das man mich nicht ohne zu klären, ob ich zum Zeitpunkt der Kontrolle berauscht war, weiterfahren lässt.

Ich habe dann dem Drugwipe Test zugestimmt, der auch Negativ ( ganz leichter strich) ausgefallen ist, somit konnte ich die Fahrt fortsetzen.

Meine Frage wäre jetzt was da auf mich zukommt, ich habe Sorge das ich meinen Führerschein verlieren werde.

Ich bin nicht beruflich darauf angewiesen und fahre sowieso nur Privat. Dennoch war mir nicht klar, das man sogar seinen Führerschein allein für den Konsum verlieren kann. Im Nachgang betrachtet eigentlich Logische Kosequenz.

Was würde da jetzt evtl auf mich zu kommen? Für mich ist klar das ich definitiv in Zukunft auf Rauschmittel verzichten werde wenn es so Streng geregelt ist.

Kleiner Nachtrag habe meinen Führerschein seit ca 25 Jahren und noch keine Einträge, Punkte oder ähnliches.

MfG Ari

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148 Antworten

Das macht schon „ Sinn“,da die Auswertung der Blutentnahme ja nicht sofort erfolgt.

Und der Schnelltest gibt ein besseres Indiz.

 

Für das nächste mal an den TE:

Keinen Test durchführen lassen egal welchen.

Erst auf richterliche Anweisung sich Blut abnehmen lassen.

Meistens kommt es dann erst gar nicht dazu.

 

Aber natürlich lieber Drogengefrei durch den Verkehr

Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. September 2021 um 12:10:54 Uhr:

 

Der TE sagt das Gegenteil!

Nach der Blutentnahme hat man mir eröffnet das man mich nicht ohne zu klären, ob ich zum Zeitpunkt der Kontrolle berauscht war, weiterfahren lässt."

Woher weißt Du, dass keine Entnahme stattgefunden hat.

Ich verstehe den Text so, dass es keine Blutentnahme gab, obwohl sie vom TE gewünscht war.

Zitat:

@Ari76 schrieb am 14. September 2021 um 23:50:46 Uhr:

Man hat mich dann gebeten einen Drugwipe Test bzw einen Alkotest zu machen, den habe ich verweigert weil ich das ergebnis kenne, und habe gleich um eine Blutentnahme gebeten.

...

Ich habe dann dem Drugwipe Test zugestimmt, der auch Negativ ( ganz leichter strich) ausgefallen ist, somit konnte ich die Fahrt fortsetzen.

Er hat beides gemacht. Die BE und danach noch den Wischtest. So verstehe ich das.

Zitat:

@MvM schrieb am 15. September 2021 um 14:48:44 Uhr:

Ich verstehe den Text so, dass es keine Blutentnahme gab, obwohl sie vom TE gewünscht war.

Zitat:

@MvM schrieb am 15. September 2021 um 14:48:44 Uhr:

Zitat:

@Ari76 schrieb am 14. September 2021 um 23:50:46 Uhr:

Man hat mich dann gebeten einen Drugwipe Test bzw einen Alkotest zu machen, den habe ich verweigert weil ich das ergebnis kenne, und habe gleich um eine Blutentnahme gebeten.

...

Ich habe dann dem Drugwipe Test zugestimmt, der auch Negativ ( ganz leichter strich) ausgefallen ist, somit konnte ich die Fahrt fortsetzen.

Da fehlt der entscheidende Satz in der Mitte, wo das Zitat mittels ... gekürzt wurde.

Zitat:

@Ari76 schrieb am 14. September 2021 um 23:50:46 Uhr:

Nach der Blutentnahme hat man mir eröffnet das man ....

Nach der der Blutentnahme kann nur nach einer erfolgten Blutentnahme sein.... hätte die Blutentnahme nicht stattgefunden (warum auch immer), dann macht dieser Teilsatz absolut gar keinen Sinn.

Wenn das Ergebnis erst nach einer Analyse vorliegt, welche Zeit benötigt, dann macht die Schilderung im Eröffnungspost wieder Sinn.

Und was den TE erwartet hängt dann eben vom Ergebnis der Blutanalyse ab.

Das ist echt besser als jeder Tatort, Cluedo und CSI-schlag -mich- tot:)

Was ihr da alles heraus interpretiert.

Wenn ich wüsste wie es geht, kämen jetzt 3 Daumen hoch.

Der Ablauf ist doch vollkommen logisch. Nach einer Blutentnahme wird routinemässig für 24h die Weiterfahrt untersagt. Um das zu vermeiden, hat der TE einen Drugwipe-Test gemacht und sich damit freigetestet.

Zu seiner eigentlichen Frage: Nach drei Tagen sollten keine aktiven THC-Werte mehr gefunden werden (bei moderatem Gelegenheitskonsum). Abbauwerte wird man noch finden, aber das ist für den Führerschein nicht kritisch.

Also entspannen, alles gut!

Themenstarteram 15. September 2021 um 20:30

Danke für eure Anteilnahme, ihr habt es im Grunde ja schon ausdiskutiert, wie es nun gelaufen ist.

Natürlich saß nicht gleich ein Arzt im Bulli, sonder wir sind in das Krankenhaus gefahren was um die Ecke war.

Während wir im Krankenhaus war wurde von weiteren Kollegen das Auto usw durchsucht.

Ich bin auch nicht Naiv zu glauben, das man nach 3 Tagen keine Abbauprodukte mehr im Körper hat.

Leider ist es in meinem Fall kein THC gewesen sondern Harte Drogen.

Ich werde also demnach ZU RECHT meinen Führerschein abgeben müssen.

Da ist man halt selber schuld wenn man sich nicht ausreichend informiert im Vorfeld.

Definitiv werde ich nie wieder Drogen konsumieren. Alkohol und Zigaretten habe ich ohnehin immer gemieden.

Ich warte jetzt einfach gespannt auf die Auswertung des Ergebnis. Immerhin muss ich mir nicht noch vorwerfen berauscht gefahren zu sein. Sobald ich das ergebnis habe lass ich es euch wissen.

MfG Ari

 

Nicht das ich das konsumieren von Drogen befürworte, aber in der BRD ist lediglich der Besitz strafbar!

Das konsumieren schließt selbstverständlich einen kurzzeitigen Besitz nicht aus, dennoch kann man dich nur mit Besitz zur Verantwortung ziehen. Da beißt die maus kein faden ab.

Und wie bereits mehrfach erwähnt, zählt aktuell für das Strafmaß (wenn es überhaupt nach 3 Tagen noch relevant zur Bemessung ist) die Menge der Substanz im Blutbild.

Je nach Bundesland wirst du bei einer Drogenfahrt automatisch eine Besitzanzeige erhalten. Weil eben dieser, wenn auch nur sehr kurzfristig, für den Konsum vorausgesetzt wird.

Und zur Verantwortung wird man sehr wohl dennoch gezogen, wenn sich "nur" wegen einer Ordnungswidrigkeit, die aber eben MPU usw mit sich zieht.

Zitat:

@Ari76 schrieb am 15. September 2021 um 22:30:56 Uhr:

 

Ich werde also demnach ZU RECHT meinen Führerschein abgeben müssen.

Da ist man halt selber schuld wenn man sich nicht ausreichend informiert im Vorfeld.

Definitiv werde ich nie wieder Drogen konsumieren.

Respekt für die Aussage und bei zweiten wünsche ich Dir viel Glück, wenn Du es tatsächlich Ernst meinst.

Zitat:

@Ari76 schrieb am 15. September 2021 um 22:30:56 Uhr:

Ich werde also demnach ZU RECHT meinen Führerschein abgeben müssen.

Da ist man halt selber schuld wenn man sich nicht ausreichend informiert im Vorfeld.

Definitiv werde ich nie wieder Drogen konsumieren.

Ob da noch was kommt hängt vom Ergebnis der Blutanalyse ab. Wenn dort nichts nachgewiesen wird, dann ist die Sache erledigt. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist allerdings gering. Mental würde ich mich also bereits darauf einstellen...

Auch von mir viel Erfolg für den Zweiten Teil des Zitats. Hältst du dies konsequent durch kann das der erste Schritt zum erfolgreichen bestehen eine MPU sein (allerdings nur der erste Schritt).

Randbemerkung: Danke für deine offene Art, dass du die Sache nicht zu relativieren versuchst und dazu stehst. Das ist inzwischen leider selten geworden.

Zitat:

@Datzikombi schrieb am 15. September 2021 um 23:40:21 Uhr:

Je nach Bundesland wirst du bei einer Drogenfahrt automatisch eine Besitzanzeige erhalten. Weil eben dieser, wenn auch nur sehr kurzfristig, für den Konsum vorausgesetzt wird.

Eben nicht!

Da man der betroffenen Personen nicht absichtlichen Konsum nachweisen kann.

Zitat:

@bandscheib71 schrieb am 16. September 2021 um 07:27:58 Uhr:

Zitat:

@Datzikombi schrieb am 15. September 2021 um 23:40:21 Uhr:

Je nach Bundesland wirst du bei einer Drogenfahrt automatisch eine Besitzanzeige erhalten. Weil eben dieser, wenn auch nur sehr kurzfristig, für den Konsum vorausgesetzt wird.

Eben nicht!

Da man der betroffenen Personen nicht absichtlichen Konsum nachweisen kann.

Eben doch. Es ist zu ermitteln, ob der Konsument auch im Besitz von Drogen war. Der Konsum ist nicht strafbar, der Besitz schon. Das Verfahren wird aber, zumindest bei Ersttätern und geringen Mengen, genauso routinemässig wieder eingestellt.

Wird der Konsum harter Drogen nachgewiesen, was bei drei Tagen sehr wahrscheinlich ist (eine kleine Chance bleibt), wird die Fahrerlaubnis durch die FSSt entzogen, auch wenn keine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Wiedererteilung nach positiver MPU, für die aber min. 6, in der Regel 12 Monate AB nachzuweisen sind.

Aber wenn im Auto nichts gefunden wurde,kann man doch keine Besitz nachwiesen ?

 

Also hier in Berlin so zumindest noch nicht erlebt.

Wir reden über ein Ermittlungsverfahren. Wer konsumiert hat, muss ja auch irgendwie an das Zeug gekommen sein. In der Regel wird aber nicht ermittelt, sondern eingestellt.

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