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Polizeikontrolle angeblich Telefoniert

Themenstarteram 13. November 2015 um 0:06

Hallo, ich habe heute was erlebt ich fiel aus allen Wolken. Ich war mit meinen Eltern auf dem Rückweg mit dem Auto vom Einkaufen, als ich ein Polizeitauto rechts auf nem Händler Grundstück bemerkte und mich dann einfach dran erinnert habe mich mal Anzuschnallen. Das habe ich dann auch kurz danach getan, jedoch wurde ich kurz darauf von einer Verkehrskontrolle rausgewunken. Toll dachte ich wurde wohl gesehen von den anderen Beamten das ich nicht angeschnallt war.

Naja kann man nichts machen war mir dann auch Recht und ich rechnete dann eben mit einer Verwarnung dafür, aber was dann kam ich sollte angeblich mit dem Handy Telefoniert haben obwohl ich seit dem Verlassen des Supermarkts nicht mehr mein Handy in der Hand gehalten habe. Der Polizist, war auch garnicht erst Interessiert irgendwas zu hinterfragen oder sonstiges. Das was sein Kollege ihm mitteilt ist das was zählt, ich wurde echt sauer was die sich den dabei denken einfach was zu behaupten und das auch noch zu bestrafen. Ich habe auch gemerkt das es wie am Fließband bei denen Lief gleich der nächste, der nächste richtige abzocke. Leider kam ich während des Vorwurfes und der Wut von mir, gar nicht auf den Gedanken ihm mal mein Verbindungsprotokoll vorzuhalten.

Aber mittlerweile glaub ich das selbst das ihm nicht dem Vertrauen seines Kollegen gegenüber Abhilfe verschaffen hätte. Ich will denen ja nicht vorwerfen das bei jedem so zu machen, bei dieser Kontrolle aber bei mir war das schon seeehr merkwürdig. Weil meine Eltern ja dabei waren, die dachten ja auch erst ok weil ich nicht angeschnallt war, aber dann Handy am Ohr die waren sehr enttäuscht von dieser Dreistigkeit.

Naja wird wohl 60€ und 1 Punkt kosten soweit ich weiß.

Sollte ich dagegen vorgehen, was würdet ihr tun an der stelle?

Rechtsschutz habe ich leider nicht.

Beste Antwort im Thema

Hier ist ja wieder was los... wenn ich einen Euro bekommen würde für jedes Mal, wo einer angeblich nichts gemacht hat, ich könnte wohl schon meine Uniform ausziehen und in Pension gehen. Aber gut, zum Fall:

so wie ich das lese, warst du nicht angegurtet. Als du die Streife bemerkt hast, schnalltest du dich an. Kann ich zwar nicht nachvollziehen, machen aber viele. Meine Vermutung (weil wir hier in Hessen das immer so machen): die uniformierte Streife war vorgelagert als "guck". Die melden die KfZ an die nachgelagerte Kontrollstelle, wo dann a) kontrolliert und b) der Verstoß eröffnet wird. Ich weiss jetzt nicht, warum da eine uniformierte und keine zivile Streife verwandt wurde, aber gut.

Durch den Akt des Anschnallens hast du das Endstück des Gurtes in der Hand gehabt (von der linken Seite deines Kopfes) und eine Bewegung zur rechten Körperseite in Hüfthöhe gemacht. Das kann man als den Akt des "Handy vom Ohr nehmen und in die Tasche stecken" deuten.

Was ich nicht verstehe: warum hast du das in der Kontrolle nicht so gesagt? Dann hättest du eine 30 Euro OWI bekommen und die Sache wäre vorbei gewesen.

Da du dich aber selber als "Schwarzkopf" bezeichnest, kann ich mir aber schon denken, wie die Kontrollsituation abgelaufen ist :rolleyes:

----------------------------------------------------------------------------------------------------

Da uns mein DGL in der letzten Besprechung zur durch die Direktion alljährlich angemahnte "Bürgernähe" ermahnt hat und ich ein netter Mensch bin, hier exklusiv was ich als Polizist machen würde:

a) vergiss die Idee, wegen dieser Sache zum Anwalt zu gehen (Anwaltliche Erstberatung kostet etwa 150 Euro, die kannst du dir sparen)

b) warte den Verwarngeldbescheid ab. Sobald der da ist, lege Widerspruch mit

c) folgender Begründung ein: du warst nicht angegurtet, als du die Streife bemerkt hast, holtest du dies nach. Dies kann aus o.g. dargelegtem Bewegungsablauf als "Handy von Ohr in Tasche" gedeutet werden. In der Kontrolle selber hast du das nicht zur Sprache gebracht, weil du mit der Situation überfordert warst, denn du kamst bisher in keine Kontrollsituation. Gib weiterhin an, bereit zu sein, die OWI wegen Führens eines KfZ ohne angelegten Sicherheitsgurt zahlen zu wollen, die wegen telefonierens während der Fahrt jedoch nicht.

Jetzt können zwei Dinge passieren: 1) du hörst nichts mehr vom OA/Bußgeldstelle, weil das Verfahren eingestellt worden ist (Widerspruch erfolgreich) oder 2) du bekommst einen neuen Bescheid, in dem du dazu aufgefordert wirst, die 30 € wegen des nicht angelegten Gurtes zu zahlen. Dies tust du, Verfahren abgeschlossen.

Version 1) ist meiner Erfahrung nach die wahrscheinlichere.

Theoretisch denkbar wäre natürlich, dass dir nicht geglaubt wird und der Handy-Verstoß aufrecht erhalten bleibt. Ich persönlich würde mich ärgern und zahlen. Du kannst natürlich versuchen, das anzufechten. Kostet Zeit, Kostet Geld und vor allem Nerven und das mit ungewissem Ausgang - mir wäre es das nicht wert, muß aber jeder selber wissen.

Ach ja: und schnall dich in Zukunft an.

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Aber auch einen Zeugen der nix taugt. Die Aussage eines Polizeibeamten ins wanken zu bringen, erfordert mindestens 2 - 3 gute Zeugen. Ich denke das weiß du auch genau.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 13. November 2015 um 16:21:40 Uhr:

Aber auch einen Zeugen der nix taugt. Die Aussage eines Polizeibeamten ins wanken zu bringen, erfordert mindestens 2 - 3 gute Zeugen. Ich denke das weiß du auch genau.

Vollkommener Quatsch. Hier wird wieder Stammtischwissen verbreitet, was angeblich dem Einen oder Anderen alles schon passiert ist.

Fakt ist, wie es @Kai R schon vollkommen richtig geschrieben hat. Hier in D zählt nun mal die Unschuldsvermutung. Die Dich belastende Partei muss schlicht BEWEISEN, dass es eben so passiert ist wie vorgeworfen.

Und auch die angebliche Mär, dass die Aussage eines oder gar zweier Polizisten vor Gericht mehr wiegt als Deine eigene Aussage, ist schlicht falsch und aus der Luft gegriffen, ebenso, dass die Anzahl Deiner Zeugen, wenn es denn zahlenmäßig mehr sind als die der Dich beschuldigenden Personen.

Es obliegt allein sicher dem vorsitzenden Richter, die getätigten Aussagen zu bewerten. Häufig wird von diesem das Argument gebracht "warum sollten die Beamten lügen, sie haben doch nichts davon", aber auch das hilft der Ordnungsmacht nicht wirklich weiter.

Du darfst vor Gericht als Beschuldigter sogar ungestraft lügen, weil sich niemand selbst einer Straftat (oder OWi) belasten muss.

Natürlich steht es Dir frei, für Dich entlastende Umstände (Einzelverbindungsnachweis, vorhandene FSE etc.) vorzu bringen, aber müssen musst Du es nicht. Du bist erstmal unschuldig, und zwar so lange, bis Deine Schuld bewiesen ist.

Bleibe also ruhig und sachlich, gehe vor Gericht und schaue, wie dort Recht gesprochen wird, ich habe das schon mehrfach und ohne jegliche Kosten überstanden.

Wohlgemerkt, nicht dass ein falscher Eindruck entsteht, ich verurteile das Benutzen eines Mobiltelefons am Steuer grundsätzlich, ich gehe davon aus, dass der TE das Mobile wirklich nicht benutzt hat.

Grüße der Gardiner

Ich würde es darauf ankommen lassen und wenn nötig Einspruch erheben.

Nimm Dein Recht als Staatsbürger ein und geh mit deinen Eltern zu Gericht . Vorausgesetzt die Sache verhält sich so wie geschildert

Das Bußgeld wird nicht höher , nur die Gerichtskosten .

Giovanni.

Themenstarteram 13. November 2015 um 16:36

Zitat:

@gardiner schrieb am 13. November 2015 um 16:47:16 Uhr:

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 13. November 2015 um 16:21:40 Uhr:

Aber auch einen Zeugen der nix taugt. Die Aussage eines Polizeibeamten ins wanken zu bringen, erfordert mindestens 2 - 3 gute Zeugen. Ich denke das weiß du auch genau.

Vollkommener Quatsch. Hier wird wieder Stammtischwissen verbreitet, was angeblich dem Einen oder Anderen alles schon passiert ist.

Fakt ist, wie es @Kai R schon vollkommen richtig geschrieben hat. Hier in D zählt nun mal die Unschuldsvermutung. Die Dich belastende Partei muss schlicht BEWEISEN, dass es eben so passiert ist wie vorgeworfen.

Und auch die angebliche Mär, dass die Aussage eines oder gar zweier Polizisten vor Gericht mehr wiegt als Deine eigene Aussage, ist schlicht falsch und aus der Luft gegriffen, ebenso, dass die Anzahl Deiner Zeugen, wenn es denn zahlenmäßig mehr sind als die der Dich beschuldigenden Personen.

Es obliegt allein sicher dem vorsitzenden Richter, die getätigten Aussagen zu bewerten. Häufig wird von diesem das Argument gebracht "warum sollten die Beamten lügen, sie haben doch nichts davon", aber auch das hilft der Ordnungsmacht nicht wirklich weiter.

Du darfst vor Gericht als Beschuldigter sogar ungestraft lügen, weil sich niemand selbst einer Straftat (oder OWi) belasten muss.

Natürlich steht es Dir frei, für Dich entlastende Umstände (Einzelverbindungsnachweis, vorhandene FSE etc.) vorzu bringen, aber müssen musst Du es nicht. Du bist erstmal unschuldig, und zwar so lange, bis Deine Schuld bewiesen ist.

Bleibe also ruhig und sachlich, gehe vor Gericht und schaue, wie dort Recht gesprochen wird, ich habe das schon mehrfach und ohne jegliche Kosten überstanden.

Wohlgemerkt, nicht dass ein falscher Eindruck entsteht, ich verurteile das Benutzen eines Mobiltelefons am Steuer grundsätzlich, ich gehe davon aus, dass der TE das Mobile wirklich nicht benutzt hat.

Grüße der Gardiner

Danke für deine ausführliche Antwort,

ich bin mutig sowas Gerichtlich anzustreben, jedoch unsicher in wie weit sich das am Ende lohnen wird.

Jeder kann aus seinen Erfahrungen Sprechen, nicht jedes Bundesland Richtet anders den auch jeder Richter ist anders. Zumal ich noch mit dem nachteil eines Schwarzkopfes dort mich behaupten müsste, ich weiß viele denken das ist blödsinn und an den Haaren herbei geführt. Doch ich muss aus eigener Erfahrung das leider bestätigen, man hat es mit Migartionshintergrund immer etwas schwieriger als ein Deutscher vom Blut her.

Deswegen ich würde sehr gerne das vor Gericht bringen, jedoch glaube ich das meine Aussichten nicht so rosig wären. Und ich am Ende mehr Kosten hätte als diese Buße.

Die freundlichen Polizisten sind bei solchen Aktionen häufig in Rudeln konzentriert, und gegen sich gegenseitig deckende Ausagen vor Gericht hat der ertappte Bürger eine Nullchance. Exekutive und Judikative arbeiten dabei Hand in Hand, da vor Gericht regelmäßig der Aussage eines Mitgliedes der Exekutive eindeutig mehr Gewicht gegeben wird als der eines Bürgers.

Themenstarteram 13. November 2015 um 18:10

Sollte man gegen den kommenden Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, und darin den Sachverhalt aus seiner sicht schildern, wäre es ein Fehler das mit dem anschnallen darin zu erwähnen? Macht man sich dann dafür auch noch Strafbar wenn man z.B jetzt sagen würde, mir ist durch das Polizeiauto erst eingefallen mich anzuschnallen und den Grund für die Kontrolle damit in Verbindung gebracht hat? So wie es ja auch wirklich war.

mach das. "Ohne Gurt" allein wäre billiger. Wenn Du Pech hast kommt aber "ohne Gurt telefoniert" bei rum. Investiere jedenfalls in die Zukunft und schließe eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ab (was zwischen 50,- und 120,- € je nach Anbieter). Dann hast Du für das nächte mal auch die finanzielle Ruhe, dir einen Anwalt zu nehmen.

Themenstarteram 13. November 2015 um 22:02

Ich hätte zum ersten mal von einem solchen Schutz Gebrauch gemacht, in 9 Jahre Auto fahren teu teu teu.

Aber ich denke ich werde mir sowas für die Zukunft verschaffen. Vielen dank nochmal für eure Zahlreichen Antworten.

Es gibt da zwei Seuchen:

a) Das tatsächliche Telefonieren am Steuer

b) Das Hyperventilieren der Polizei bei der Vermutung des Telefonierens am Steuer.

Es gibt zahlreiche VT, die telefonieren einwandfrei erkennbar und ungeniert, damit hätte die Polizei eigentlich genug zu tun.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 13. November 2015 um 23:35:39 Uhr:

Es gibt da zwei Seuchen:

a) Das tatsächliche Telefonieren am Steuer

b) Das Hyperventilieren der Polizei bei der Vermutung des Telefonierens am Steuer.

Es gibt zahlreiche VT, die telefonieren einwandfrei erkennbar und ungeniert, damit hätte die Polizei eigentlich genug zu tun.

a ) Da hast du recht, wobei b ) kein Polizist hyperventilieren wird. Das ist völliger Quatsch und entbehrt jeglicher Grundlage. So wichtig ist so ein blöder Handyverstoß für den Polizisten nicht. Auch wenn das viele Leute meinen, meist diejenigen die erwischt wurden.

Ich gehe davon aus, dass die Polizisten im Fall des TE wirklich von dem Verstoß überzeugt sind und dies aus diesem Grund zur Anzeige gebracht haben. Wenn´s dann wirklich nicht stimmt, wovon ich hier ausgehe, ist das sehr schlecht. Aber Menschen irren sich, auch Polizisten. Sollte nicht passieren, passiert aber.

Bei einer bloßen Vermutung kenne ich keinen Polizisten der eine Anzeige schreiben würde. Und ich kenn einige.

 

Wenn drei unbescholtene Bürger versichern, dass das Handy in der Hosentasche war, wird es dem einzelnen Beamten schwer fallen, den Richter vom Gegenteil zu überzeugen.

Ich würde es darauf ankommen lassen - dafür braucht man keinen Anwalt.

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 13. November 2015 um 23:54:08 Uhr:

Wenn drei unbescholtene Bürger versichern behaupten, dass das Handy in der Hosentasche war, wird es de m einzelnen n zwei Beamten schwer fallen, den Richter vom Gegenteil zu überzeugen. durchaus leicht fallen, den Richter überzeugen zu können.

Ich würde es darauf ankommen lassen - dafür braucht man keinen Anwalt.

Ich hab es mal kurz verändert, jetzt wird ggf. ein Schuh drauß.

Der Richter muss nicht zwischen zwei Möglichkeiten (schuldig oder unschuldig) entscheiden. Er kann feststellen, dass die Beweisaufnahme ihn weder von der einen noch von der anderen Schilderung überzeugt hat (Zweifel genannt). Das kann schon mal vorkommen, wenn es für beide Schilderungen jeweils glaubhafte Anzeichen gibt. Diese herauszuarbeiten ist halt die Kunst, für die man einen (guten) Anwalt brauchen kann. Man muss ihn sich aber auch leisten können und das ist wohl das größere Problem. Selbst versuchen kann man es natürlich auch (Glück ist immer hilfreich ... vielleicht hat Fortuna dann gerade Zeit :)).

am 14. November 2015 um 8:42

Ich habe Gestern auch 30 € wegen "ohne Gurt" gezahlt.

Am Straßenrand hüpfen Ziviele rum und funken dann den Kollegen die Daten zu.

Wie schnell ist da die Meldung ohne Gurt oder Handy am Ohr verwechselt??

Die Polizisten stehen unter Druck, weil im Minutentakt die Kundschaft anrollt.

 

Vor Jahren habe ich so eine ähnliche Situation wie der TE errlebt.

Bin gerichtlich dagegen an gegangen.

Würde ich heute nicht mehr machen.

Habe zwar gewonnen, aber die Nerven und Kosten waren das nicht wert.

 

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. November 2015 um 01:23:33 Uhr:

 

Der Richter muss nicht zwischen zwei Möglichkeiten (schuldig oder unschuldig) entscheiden. Er kann feststellen, dass die Beweisaufnahme ihn weder von der einen noch von der anderen Schilderung überzeugt hat (Zweifel genannt). Das kann schon mal vorkommen, wenn es für beide Schilderungen jeweils glaubhafte Anzeichen gibt. Diese herauszuarbeiten ist halt die Kunst, für die man einen (guten) Anwalt brauchen kann. Man muss ihn sich aber auch leisten können und das ist wohl das größere Problem. Selbst versuchen kann man es natürlich auch (Glück ist immer hilfreich ... vielleicht hat Fortuna dann gerade Zeit :)).

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, wurde es aber, wenn Aussicht auf Erfolg bestehen würde, darauf ankommen lassen. In diesem Fall, glaube nicht, dass ein Auftritt vor Gericht, ohne Anwalt hier zum Erfolg führen wird. Warum also nochmal gutes Geld hinter her werfen. Selbst mit einem Advokaten ist der Ausgang mehr als ungewiss und der Anwalt gewinnt immer.

Gruß

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