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Polizeifahrzeug zulassen??

Themenstarteram 26. März 2006 um 21:05

Hi.

Mich würde da mal etwas interessieren.

Ist es möglich Amerikanische Polizeifahrzeuge mit kommpletter Ausstattung (blaulicht, sierene, suchscheinwerfer...) irgendwoher zu beziehen?

Und vor allem ist es irgendwie möglich diese so zulassen zu können, oder mit roter Nummer oder kurzzeit Kennzeichen zu fahren?

Das würde mich mal interessieren.

Gruß

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18 Antworten

regulär zulassen kannst du die mit voller ausstattung bestimmt nicht.

schau dich doch mal hier um, vielleicht kann dir da jemand weiterhelfen. www.police-car-owners.de

moin,

07er geht (noch)

ersma,

p.s.

will meinen verkaufen, ist ein 1979er Buick Electra mit ner Lichtleiste TwinSonic von FederalSignal, die Sirene ist ne 200W PA300 ebenfalls von FedSig, also richtig mit lalü und lala.....

bei Interesse bitte melden, steht im Kreis Minden:

mailto:MagicElectricqaol.com

ersma,

Tag zusammen.

@ PuntoFlame: hängt alles sehr von deiner Zulassungsstelle ab, auf jeden Fall geht ohne Ausnahmegenehmigung in Verbindung mit entsprechenden Auflagen sehr wenig bis gar nichts. Blaulicht samt Sirene auf Privatfahrzeugen war mal, ist nicht mehr eintragungsfähig - no Chance. Hier noch Lesestoff:

www.police-car.de

www.sheltonpolice.de

Aloha!

Re: Polizeifahrzeug zulassen??

 

Zitat:

Original geschrieben von PuntoFlame

Ist es möglich Amerikanische Polizeifahrzeuge mit kommpletter Ausstattung (blaulicht, sierene, suchscheinwerfer...) irgendwoher zu beziehen?

Und vor allem ist es irgendwie möglich diese so zulassen zu können, oder mit roter Nummer oder kurzzeit Kennzeichen zu fahren?

Moin!

Policecars findest du gelegentlich in den Gebrauchtwagenbörsen oder bei ebay, ab und zu verkaufen aber auch Vereinsmitglieder vom PCOOA EC eV oder vom bereits genannten EVOC Fahrzeuge.

Eine vollständige Zulassung ist nicht möglich, keine Chance!

Übrigens, auch bei der 07 Nummer müssen Fahrzeuge den Gesetzen entsprechen, das ist kein Freifahrschein...

Oft fangen die Probleme schon mit der reflektierenden Beklebung an, die muss nämlich eine europäische Prüfnummer haben...

Gruß

Hendrik

Zitat:

Original geschrieben von buford

Blaulicht samt Sirene auf Privatfahrzeugen war mal, ist nicht mehr eintragungsfähig - no Chance.

doch das geht!

musst nur ein feuerwehr-fahrzeug hamn, das ein h-kennzeichen hat und dazu noch besonders selten in dem "erhaltungszustand"...dann noch etwas behördenrennerei und schon hast du dein blaulicht und die lala eingetragen.....allerdings verwenden darfst du es nicht..

@MagirusDeutzUlm: Ich mag mich irren, aber es ging unserem Freund wohl eher um ein amerikanisches POLIZEIfahrzeug-und nicht um einen historischen 25-Meter LaFrance Drehleiterwagen, obwohl - der Gedanke hat was für sich! Bitte beachte auch meine Prämisse: es kommt auf die jeweilige Zulassungsstelle an.

Nichts für Ungut!

Aloha!

Themenstarteram 28. März 2006 um 23:31

Hey.

Schonmal vielen Dank für eure Antworten und Links.

Bin auf solch ein Fahrzeug bei Mobile gestoßen und irgendwie hab ich an so nem Teil gefallen gefunden.

Als Alltagsfahrzeug will ich son teil dann natürlich nicht benutzen.

Sollte wenn überhaupt dann nur für treffen oder Veranstaltungen aus der Garage kommen.

Aber die Kiste dann immer mit nem Hänger dorthin fahren wäre auch nicht meine Vorstellung.

Gibts denn irgendwie spezielle Regelungen für "showfahrzeuge"?

Oder ist es mögliche das Blaulicht und die Sirene ohne großen Aufwand ab und wieder an zu bauen?

Also wie gesagt, bin auf so ne Kiste gestoßen und würd gern mal wissen was es für möglichkeiten gibt damit die nicht in der Garage verstauben müssen.

Das wäre mir dann doch zu schade.

Bei wem könnte ich denn mal nachfragen? Beim Tüv oder zulassungsstelle?

Gruß

@ PuntoFlame: Zulassungsstelle! Am Besten mit konkreten technischen Unterlagen, um erstmal die generelle Zulassungsfähigkeit und die Einschränkungen festzulegen, eventuell muß dann noch Rücksprache mit dem Landkreis ( bzw. Regierungspräsidium ) genommen werden. Der TÜV stellt als technische Kontrollbehörde ja " lediglich " abschließend die Einhaltung der vorher von der Zulassungsstelle festgelegten Bedingungen fest. Eine schnelle Demontage ist meines Wissens bei den meisten Lightbars jüngeren Datums über Klemmhalterungen an den Dachkanten o. Ä. vorgesehen, wobei "schnell" relativ ist und von der technischen Ausführung des elektrischen Anschlusses abhängig ist, mit einem Mehrpolstecker solider Bauart rechne mal mit ca. 20 Minuten für den Akt.

Aloha!

Themenstarteram 29. März 2006 um 11:10

Was mir da noch so einfällt.

Wie sieht das eigentlich Versicherungsmäßig aus?

Ich meine solche Fahrzeuge werden die ja wohl kaum in ihren Datenbanken haben so von wegen Typenklasse.

Wie werden die denn dann gehandelt?

Sind die dann verdammt teuer oder ist das noch human?

Gruß

zum Thema Versicherung:

Ich wollte meine 1971er Chevy Chevelle mit 350er Block und eingetragenen 180kw (das ist irgendso ein Standardwert) zulassen und hab damals extra noch gewartet, bis sie die 30 Jahre voll hatte, um 'ne Oldtimerversicherung zu bekommen. Der reguläre Haftpflichtsatz ohne Typklasse wäre knapp 1000 Euro (bei 100%) gewesen! Das kann aber jede Versicherung für sich entscheiden. Wenn Du eine hast, die Dir glaubt, daß Du das Auto nur sporadisch benutzt und eher als Liebhaberstück hälst, geht es sicher günstiger.

Joe.

hi hoe, kannst du mal ein bild der chevelle einstellen? danke.

moin,

abbauen brauchst du die leuchte nicht, wenn die mit krallen festgemacht ist, die transportierst du ganz normal als dachlast wie auch einen dachgepäckträger, lediglich abgedeckt werden muß sie

ersma,

am 3. April 2006 um 14:56

Zulassen mit blaulich etc geht. Mußt nur immer im straßenverkehr die blaulichter abgedeckt lassen und die sirene abklemmen ( kabel ab auf der straße, dran auf dem treffen) und schriftzüge wie police, reflektierende streifen und 911 abkleben, zb. malerkrepp. oder einfach magnetschilder drüber mit werbung für irgendeine firma (gibt extra kohle)!

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