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polizei

fogender fall:
ein kumpel wurde letztens von polizei angehalten.
- wir fuhren eine kurvige straße innerorts, ca. 60kmh, ca. 300-400m
uns folgte ein polizei-auto auf der strecke, als er dies bemerkte fuhr er genau 50kmh, dann hielt uns die polizei nach ca 1km an.
-der polizist war alleine
er kontrollierte dann ersma kurz papiere, warndreieck usw....
-er fragte dann den fahrer was das denn in der ****straße für eine fahrweise war...
-der polizist meinte: wenn er jetz 20% seines tachowertes abzieht, wäre der fahrer schon fast im bußgeldbereich
-der polizist hat es bei einer verwarnung belassen

nun meine fragen:

1. darf der polizist überhaupt alleine dem fahrer eine strafe "aufbrummen" ? muss bei einer solchen messung durch hinterfahren nich wenigstens ein zeuge dabei sein bzw. video?

2. gibt es nich auch eine vorschrift wie lang die gemessene strecke sein muss?

3. muss die strecke nich auch halbwegs grade sein? weil wenn der fahrer die kurvern schneller fährt als der polizist, muss doch der polizist nach einer kurver schneller fahren um wieder dran zu bleiben, das bedeutet seine geschwindigkeit aufm tacho is natürlich auch höher!?

lg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Nosports


Mal so nebenbei gefragt, ist das mit nur einem Polizist im Fahrzeug normal?
Ich habe das noch nie gesehen oder erlebt, das ein Polizist mit Fahrzeug allein auf Streife geht.
Fußstreife, ja, aber im Streifenwagen. 😕

Grüße

Ein Polizeibeamter kann sich selbst jederzeit in den Dienst versetzen. Theoretisch kann er dich auch auf der Fahrt zu seiner Mutter anhalten wenn er Bedarf dafür sieht.

Zitat:

Ich wurde vor kurzem auch mal angehalten. Die Damen und Herren der Polizei wussten jedoch, dass sie mir nicht mit Tempoüberschreitungen kommen brauchten (hatte sie im 60er Limit mit Tacho 90 überholt, wärend die ~80 fuhren). Einfach weil deren Tacho nicht geeicht war und sie vermutlich mal locker 30 km/h hätten abziehen müssen.

Du bist der Held.

Zitat:

Es ist schon dreist, wenn behauptet wird, dass eine Überschreitung von 10 km/h laut Tacho! (das sind dann reell gefahrene 54-58 km/h) schon zum Bußgeld führen würde.

Zu schnell ist zu schnell. Wenns nach Abzug der Toleranz immer noch 1 km/h zuviel sind, sinds ein km/h. Wo zieht man die Grenze? Wenn 10 noch ok sind, sind dann auch 11 ok? Dann gehen ja eigentlich auch noch 12....

84 weitere Antworten
84 Antworten

Ja hab gestern auch einen allein im Auto gesehen.

Und darf die Polizei eigentlich die vorderen Seitenscheiben getönt haben? Hab nämlich heute so was gesehen.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Gab es zwar alles schon mal, hier aber gern nochmal:

Eine Geschw.-messung durch hinterherfahren kann die Polizei IMMER durchführen. Ein geeichter Tacho ist NICHT gefordert.
Die Strecke ist auch nirgends festgeschrieben, die Anweisungen lauten auf ausreichende Strecke (Gerichte gehen mit bei etwa 300m Strecke von ausreichend aus).
Vom Tachowert Polizei werden (bei ungeeichtem Tacho - also KEIN Videowagen) 20% abgezogen.
Und ja, auch ein Polizist allein im Auto kann eine Anzeige fertigen! Wenn es zum Streit kommt entscheidet ein Richter wem er mehr Vertrauen schenkt!

Danke, bist Du auch darüber informiert, wieviel Toleranz beim geeichten Tacho und bei der Videomessung (aus dem fahrenden Fahrzeug) gilt?

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat



Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Gab es zwar alles schon mal, hier aber gern nochmal:

Eine Geschw.-messung durch hinterherfahren kann die Polizei IMMER durchführen. Ein geeichter Tacho ist NICHT gefordert.
Die Strecke ist auch nirgends festgeschrieben, die Anweisungen lauten auf ausreichende Strecke (Gerichte gehen mit bei etwa 300m Strecke von ausreichend aus).
Vom Tachowert Polizei werden (bei ungeeichtem Tacho - also KEIN Videowagen) 20% abgezogen.
Und ja, auch ein Polizist allein im Auto kann eine Anzeige fertigen! Wenn es zum Streit kommt entscheidet ein Richter wem er mehr Vertrauen schenkt!

Danke, bist Du auch darüber informiert, wieviel Toleranz beim geeichten Tacho und bei der Videomessung (aus dem fahrenden Fahrzeug) gilt?

5%

Zitat:

Original geschrieben von brezl8354



Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


Danke, bist Du auch darüber informiert, wieviel Toleranz beim geeichten Tacho und bei der Videomessung (aus dem fahrenden Fahrzeug) gilt?

5%

Das ist beim geeichten Tacho nicht viel, zumal da sehr schnell ein Ablesefehler während der Fahrt möglich ist.

Danke für die Antworten!

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat



Zitat:

Original geschrieben von brezl8354



5%
Das ist beim geeichten Tacho nicht viel, zumal da sehr schnell ein Ablesefehler während der Fahrt möglich ist.

Danke für die Antworten!

Daher auch die Viedeo-Aufzeichnung dabei!!!!!🙂🙂

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Nette Hexe


sei doch froh das ihr nur mit einer verwarnung weggekommen seid .. wo ist denn da nun das problem 🙄

ihr könntet ja auch euch hinterfragen

1. darf ich innerorts 10km/h schneller fahren wie erlaubt?

2. zählen vorschriften für mich selber ? usw

Jau und alles was die Polizei behauptet stimmt. Zumindest in einem Polizeistaat.

In dieser Republik müssen wir aber nicht jeden Müll hin nehmen.

Ich wurde vor kurzem auch mal angehalten. Die Damen und Herren der Polizei wussten jedoch, dass sie mir nicht mit Tempoüberschreitungen kommen brauchten (hatte sie im 60er Limit mit Tacho 90 überholt, wärend die ~80 fuhren😁). Einfach weil deren Tacho nicht geeicht war und sie vermutlich mal locker 30 km/h hätten abziehen müssen.

Es ist schon dreist, wenn behauptet wird, dass eine Überschreitung von 10 km/h laut Tacho! (das sind dann reell gefahrene 54-58 km/h) schon zum Bußgeld führen würde.

Zu den Messstreckenlängen gibt es, soweit ich weiß, je Bundesland unterschiedliche Vorderungen. Ich suche mal...

Edit:
Nun habe ich mein mehrfach zitiertes Beispiel wieder gefunden.

Zitat:

Ihr habt´s gut. Kann man bei uns in BB zwar auch machen, aber wir haben mal wieder ´nen tollen Erlass, da reichlich Widersprüche eingegangen sind. Und er sieht folgendermaßen aus:
1. Abzug 7 % vom Tachoendwert des Einsatzmittels
2. Abzug 15 % der gemessenen Geschwindigkeit
Fahrstrecke sollte nicht unter 500 m liegen.
Da bei uns so viele fliegende Kleintransporter mit Anhänger unterwegs sind, lohnt sich die Rechnung erst, wenn die mindestens 130 km/h fahren. 20 % waren früher mal angesagt. Aber wie gesagt, gab viele böse Beschwerden und das IM zog den Schwanz ein. nein nein

Zitat:

Praktisches Beispiel:
Standart-Streifenwagen BAB (BMW 5er Touring)
Tachoendskalenwert 260 km/h, Abzug 7 % = 18 km/h
Abgelesene Geschwindigkeit 130 km/h, Abzug 15 % = 20 km/h

Macht summasumarum 38 km/h die ich abziehen "darf".
Bleiben nach Adam Ries sage und schreibe 92 km/h übrig.

12 km/h Überschreitung, bei KLT mit Anhänger 25,- €. Und wie die Jungs mitunter fliegen ist schon nicht mehr wahr.

Zitat:

Original geschrieben von opelb94


nun meine fragen:

1. darf der polizist überhaupt alleine dem fahrer eine strafe "aufbrummen" ? muss bei einer solchen messung durch hinterfahren nich wenigstens ein zeuge dabei sein bzw. video?

Ja, er darf alleine Auto fahren, genau wie Du. Eine Zeuge muss nicht zwingend vorhanden sein, weil der fahrende Polizist bereits Zeuge ist und ein Video ist auch nicht notwendig.

Zitat:

Original geschrieben von opelb94


2. gibt es nich auch eine vorschrift wie lang die gemessene strecke sein muss?

Innerorts reichen 200-300 m vollkommen, außerorts und auf Autobahn sollten es mindest 500 m sein. Es gibt hierzu relativ eindeutige Rechtsprechung.

Zitat:

Original geschrieben von opelb94


3. muss die strecke nich auch halbwegs grade sein? weil wenn der fahrer die kurvern schneller fährt als der polizist, muss doch der polizist nach einer kurver schneller fahren um wieder dran zu bleiben, das bedeutet seine geschwindigkeit aufm tacho is natürlich auch höher!?

Beim Hinterherfahren ist die Streckenführung egal, solange der Hinterherfahrende den Blickkontakt halten kann und der Abstand halbwegs gleichbleibend ist.

Dann noch allgemein: Abgezogen werden beim Hinterherfahren 20% bei ungeeichtem Tacho. Ansonsten (Radar-, Lasermessung, geeichter Tacho) werden bis 103 3km/h abzogen, ab 104 4 km/h.

ich danke euch für die antworten!
und an alle die zweifel haben wir sind wirklich 60kmh gefahren!
lg

Zitat:

Original geschrieben von Nosports


Mal so nebenbei gefragt, ist das mit nur einem Polizist im Fahrzeug normal?
Ich habe das noch nie gesehen oder erlebt, das ein Polizist mit Fahrzeug allein auf Streife geht.
Fußstreife, ja, aber im Streifenwagen. 😕

Grüße

Ein Polizeibeamter kann sich selbst jederzeit in den Dienst versetzen. Theoretisch kann er dich auch auf der Fahrt zu seiner Mutter anhalten wenn er Bedarf dafür sieht.

Zitat:

Ich wurde vor kurzem auch mal angehalten. Die Damen und Herren der Polizei wussten jedoch, dass sie mir nicht mit Tempoüberschreitungen kommen brauchten (hatte sie im 60er Limit mit Tacho 90 überholt, wärend die ~80 fuhren). Einfach weil deren Tacho nicht geeicht war und sie vermutlich mal locker 30 km/h hätten abziehen müssen.

Du bist der Held.

Zitat:

Es ist schon dreist, wenn behauptet wird, dass eine Überschreitung von 10 km/h laut Tacho! (das sind dann reell gefahrene 54-58 km/h) schon zum Bußgeld führen würde.

Zu schnell ist zu schnell. Wenns nach Abzug der Toleranz immer noch 1 km/h zuviel sind, sinds ein km/h. Wo zieht man die Grenze? Wenn 10 noch ok sind, sind dann auch 11 ok? Dann gehen ja eigentlich auch noch 12....

Zitat:

Original geschrieben von Ping pong paul



Zitat:

Es ist schon dreist, wenn behauptet wird, dass eine Überschreitung von 10 km/h laut Tacho! (das sind dann reell gefahrene 54-58 km/h) schon zum Bußgeld führen würde.

Zu schnell ist zu schnell. Wenns nach Abzug der Toleranz immer noch 1 km/h zuviel sind, sinds ein km/h. Wo zieht man die Grenze? Wenn 10 noch ok sind, sind dann auch 11 ok? Dann gehen ja eigentlich auch noch 12....

Lesen, verstehen,posten.

Ich schrieb etwas von Bußgeld. Das geht ab 40 oder 50 Euro los und beinhaltet einen Punkt in Flensburg. Wenn ich nach Abzug aller Toleranzen 1 km/h Überschreitung zu verantworten habe, ist eine Verwarnung fällig.😉

Und nein, ich bin kein Held, ich beschrieb nur eine Situation, wie sie statt fand.

Zitat:

Original geschrieben von Ping pong paul



Zitat:

Original geschrieben von Nosports


Mal so nebenbei gefragt, ist das mit nur einem Polizist im Fahrzeug normal?
Ich habe das noch nie gesehen oder erlebt, das ein Polizist mit Fahrzeug allein auf Streife geht.
Fußstreife, ja, aber im Streifenwagen. 😕

Grüße

Ein Polizeibeamter kann sich selbst jederzeit in den Dienst versetzen. Theoretisch kann er dich auch auf der Fahrt zu seiner Mutter anhalten wenn er Bedarf dafür sieht.

Zitat:

Original geschrieben von Ping pong paul



Zitat:

Ich wurde vor kurzem auch mal angehalten. Die Damen und Herren der Polizei wussten jedoch, dass sie mir nicht mit Tempoüberschreitungen kommen brauchten (hatte sie im 60er Limit mit Tacho 90 überholt, wärend die ~80 fuhren). Einfach weil deren Tacho nicht geeicht war und sie vermutlich mal locker 30 km/h hätten abziehen müssen.

Du bist der Held.

Zitat:

Original geschrieben von Ping pong paul



Zitat:

Es ist schon dreist, wenn behauptet wird, dass eine Überschreitung von 10 km/h laut Tacho! (das sind dann reell gefahrene 54-58 km/h) schon zum Bußgeld führen würde.

Zu schnell ist zu schnell. Wenns nach Abzug der Toleranz immer noch 1 km/h zuviel sind, sinds ein km/h. Wo zieht man die Grenze? Wenn 10 noch ok sind, sind dann auch 11 ok? Dann gehen ja eigentlich auch noch 12....

Hi Ping pong paul,

entweder Du bist Polizist, weil Du so ganz schnell Helden entdeckst und als solche benennst, oder wärst gerne einer, schätze ich mal.

Und hier doch ein Zeichen von einer annähernden Allmacht, ich zitiere:

`Ein Polizeibeamter kann sich selbst jederzeit in den Dienst versetzen. Theoretisch kann er dich auch auf der Fahrt zu seiner Mutter anhalten wenn er Bedarf dafür sieht´.

Zitat Ende.

Jetzt weiß ich, warum es für manchen so reizvoll ist, den ansonsten ehrenwerten Beruf bei der Exekutive wahrzunehmen.
Stelle mir gerade vor, wenn der Sohn beim Mutterbesuch deshalb verspätet vorstellig wird, weil er auf der Hinfahrt sich in seinen Beruf `versetzen musste´.
Unter diesen Umständen wird jede Mutter so etwas von stolz auf Sohni sein ....

Liegt eine Straftat vor, so muss der Polizist sogar einschreiten.

er hælt euch sicher nicht ohne grund an. vielleicht hat ihn nur genervt das ihr die ganze zeit ordendlich fahrt und pløtzlich das rumgurken anfangt weil die polizei hinter euch ist als ob ihr was zu verbergen hattet.😁 strich 50 km/h fahren, vielleicht auch bissel weniger schon sinds nur noch 40km/h. ich bekomm da immer voll nen krampf wenn ich einem hinterher eiern muss der bei erlaubten 50 mit 40 unterwegs ist. und die spezialisten bremsen dann auch noch wenn ein blitzer in der 50iger zone kommt und die eh nur 40 fahren.

gruss

So, jetzt schreib ich hier mal die Wahrheit, auch wenn sich einige aufregen werden.

Wenn dir ein Polizist so etwas vorwirft musst du immer milde lächelnd sagen, dass es nicht so war.
Er kann dir nämlich gar nichts anhängen, deswegen hat er auch erst mal nach irgendetwas anderem gesucht (fehlendes Warndreieck, Verbandskasten, Führerschein usw) wenn er dir dann nichts anhängen kann, versucht er es eben auf diese Tour.

Polizisten haben immer eine agressive rechthaberische Art an sich, und können schlecht verlieren, ausserdem haben die meisten ein authoritäts und männlichleitsproblem, was sich meist am Oberlippenbart ausdrückt, den kulturell eigentlich nur Südländer pflegen.

Wenn er dann auch noch alleine war, hat er so gut wie gar nichts zu melden, ausser er hat wirklich was handfestes nachweisbares gegen euch.

(LOL das wird hier bestimmt so einige aufheizen, lasst mal bisschen Testosteron ab, falls hier polizisten unter uns sind 😉)

Wie gesagt wird er es immer auf eine provokante Art versuchen dir was anzuhängen, du darfst es aber niemals zugeben, denn dann bist du dran, weil du es ja selbst zugegeben hast.

Also immer milde lächeln und nicht aus der Ruhe bringen lassen, das können die gar nicht ab.

(PS, habe diese Fälle schon öfter selbst erlebt, auch mit dem Vorwurf in der Statd zu schnell unterwegs gewesen zu sein)

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI


(PS, habe diese Fälle schon öfter selbst erlebt, auch mit dem Vorwurf in der Statd zu schnell unterwegs gewesen zu sein)

Ich habe solche Fälle noch nie erlebt, weder im In- noch im Ausland. Und angehalten wurde ich schon häufiger.

Ob das wirklich immer an den Polizisten liegt in welcher Stimmung solche treffen ablaufen? Ich glaube eher nicht.

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