1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. polizei

polizei

VW Lavida 2

hallo,
habe jetzt ein powerrohr und sportluftfilter wollte mal fragen ob bei euch schonmal die bullen unter die motorhaube geschaut haben bei einer kontrolle???würde bis jetzt einmal angehalten aber nicht mit dem golf wollten nur führerschein und fahrzeugschein und koffer und dreieck sehen.

39 Antworten

@jungo
genau das mein ich

Zitat:

Original geschrieben von Leinad78


Bei mir nich, da haben se immer nur durch den auspuff das Ventilspiel kontrolliert 😁

ist vielleicht ein bischen spät aber:

1. hä?
2. wie jetzt?
3. I don't get it!

Da werd ich jetzt nicht schlau draus....

😁

guckst du in ESD und schaust wieviel Ventilspiel oder welche °Zahl die Nocke hat
😁

*fg*

fand das schnittlauch net so lustig.

ich schon, war ja erlaubt. 😁

Heul leuts hab da noch folgende frage.
Ich hab mir ja jetzt den Golf gekauft, weil ich mein alten Passat geschrottet habe. (Ich war schuld am Unfall)
Beim Unfallgegner war halt Autoschaden + "personen schaden" (ein blauer fleck grrr).
Leider hab ich noch nen Monat bis mei Probezeit rum ist.
Was meint ihr krieg ich Nachschulung ???

(war ne Vorfahrt-Missachtung ; Sie ist aber auch zu schnell gefahren)

Re: @ www.gtitdi.de

Zitat:

Original geschrieben von Jungo


Also ich glaub, da verwechselst du was.

Im KraftStG (Kraftfahrzeugsteuergesetz) steht nur was über die Steuern, die man in Deutschland für ein KFZ zahlen muss.
Von der Steuer befreit ist das Halten von (§3 Abs 13) ...ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

Dem guten Jay geht es bestimmt nur darum, bestimmte TÜV-Vorschriften zu umgehen. Ein aus den USA importiertes Fahrzeug kann nämlich auch hier gefahren werden, obwohl es nicht den deutschen Straßenverkehrsvorschriften entspricht (verdunkelte Scheiben vorn usw...) Es muss nur eben dort zugelassen (gewesen) sein.

- Greetz Jungo -

Du hast Dir die Antwort selber gegeben... Les mal was im § 3 Abs. 13 steht: Die Steuerbefreiung entfällt.... von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

Glaubs mir einfach ... Ich bin bei Grün Weiß Niedersachsen !!

Das mit den importierten Fahrzeugen stimmt allerdings... die können so bleiben, wie sie sind, auch wenn sie nicht den hier geltenden Bestimmungen entsprechen!

Zitat:

Original geschrieben von Jay


Heul leuts hab da noch folgende frage.
Ich hab mir ja jetzt den Golf gekauft, weil ich mein alten Passat geschrottet habe. (Ich war schuld am Unfall)
Beim Unfallgegner war halt Autoschaden + "personen schaden" (ein blauer fleck grrr).
Leider hab ich noch nen Monat bis mei Probezeit rum ist.
Was meint ihr krieg ich Nachschulung ???

(war ne Vorfahrt-Missachtung ; Sie ist aber auch zu schnell gefahren)

Wenn Du als Unfallverursacher geführt wirst (das mit dem Personenschaden, also die Anzeige wegen Fahrlässiger Körperverletzung, wird eingestellt!) und das Ordnungsamt das auch so sieht: Ja! Nachschulung!

Re: Re: @ www.gtitdi.de

Zitat:

Original geschrieben von www.gtitdi.de


Du hast Dir die Antwort selber gegeben... Les mal was im § 3 Abs. 13 steht: Die Steuerbefreiung entfällt.... von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

Glaubs mir einfach ... Ich bin bei Grün Weiß Niedersachsen !!

Hallo? Dem Jay ging's doch nicht um die Steuerbefreiung (hat er ja auch bestätigt), sondern um den Einbau von (wie formuliert IHR das immer so schön) verkehrswidrigen Fahrzeugteilen, An- und Umbauten *g*.

Aber nix für ungut, wollte das nur wichtigstellen :-)

- Greetz Jungo -

Zitat:

Original geschrieben von Jay


[...]Leider hab ich noch nen Monat bis mei Probezeit rum ist.
Was meint ihr krieg ich Nachschulung ???
(war ne Vorfahrt-Missachtung ;

Definitiv, weil: ist mir auch passiert, 3 Wochen vor Ende der Probezeit. Bei mir war es so, daß ich an ner Ampel links abbiegen wollte. Der entgegenkommende Fahrer hatte zwar schon Rot (ich habs an meinem grünen Abbiege-Pfeil gesehen) er ist aber noch durchgefahren und ich hab ihn mit meiner Ecke erwischt. Ergo: Aussage gegen Aussage. Er meint, es war noch Gelb, und somit hab ich ihm die Vorfahrt genommen. (Im Zweifel hätte ich warten müssen). Leider hab ich's damals akzeptiert. Hätte es eigentlich auf nen Rechtsstreit ankommen lassen müssen - seit dem hab ich ne Rechtsschutz, die ich übrigens jedem Autofahrer empfehle!!!

Ergebnis: Mein G2 Totalschaden, Sein Oktavia Variant (1 Monat alt *g*) 18.000 DM Schaden (hab ihm die ganze Seite aufgeschlitzt, weil er so schnell war) - 130DM Strafe, 1 Punkt (oder warens 2? wegen Vorfahrt missachtet), Nachschulung ca 600DM und 2 weitere Jahre Probezeit (das war das schlimmste von allen - hatte ne Vollkasko)...

Hab das jetzt zum Glück alles hinter mir (kann mir nun nur leider keine Vollkasko mehr leisten).

Zitat:

Original geschrieben von Jay


Sie ist aber auch zu schnell gefahren)

Das interessiert leider niemanden, oder gibt's Beweise (Blitzer, lange Bremsspur usw)? Wenn ja, dann bekommt sie ne Teilschuld, um die Nachschulung kommst aber trotzdem nicht herum. Geh halt hin, sitz deine Zeit ab, zahl die Kohle und fahr in Zukunft vorsichtig *g*

- Greetz Jungo -

Re: Re: Re: @ www.gtitdi.de

Zitat:

Original geschrieben von Jungo


Hallo? Dem Jay ging's doch nicht um die Steuerbefreiung (hat er ja auch bestätigt), sondern um den Einbau von (wie formuliert IHR das immer so schön) verkehrswidrigen Fahrzeugteilen, An- und Umbauten *g*.

Aber nix für ungut, wollte das nur wichtigstellen :-)

- Greetz Jungo -

Hat er aber net geschrieben...

"Ich sag nur am besten bekannte in USA haben, dort autozulassen und hier fahren, jeah." ...

Und wenn er ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Good Ol`Germany fährt .... aber das hatten wir ja schon!

Ich will ja auch net stänkern oder besser schnacken... aber das weiß nunmal so gut wie keiner! Hab nen Kollegen, der macht das ständig! Und die Leute gucken doch immer recht doof...

Ja sowas ähnliches dachte ich mir schon.

Der Poliziste sagte aber noch was von wegen, es gibt Fälle wo nicht unbedingt das ganze eine Nachschulung zu Folge hat.
War was von wegen wenn der Unfall Gegner, kein Verfahren einleitet oder irgend sowas.

Und als Beispiel, Ein Kumpel hatte ein Unfall , 1 Woche nach seiner Führerscheinprüfung. Die gleiche Situation, Vorfahrt missachtet + körperl. Schaden beim Opfer.
Die SAche ist ca. 1 Jahr her, er musste keine NAchschulung machen .

Frage , warum ?!

Also Jay, ich erzähl dir mal meine geschichte mit dem Golf IV meiner mutter. Hab am 15. März diesen jahres nen Autounfall gehabt, Vorfahrtsmissachtung und mein Beifahrer und eine Zeugin haben bestätigt bzw. gemutmahst, dass der andere zu schnell war. Hab alles an meinen Anwalt abgegeben, da der Golf IV nicht vollkasko war und ich pie mal daumen 25 TDM an meine Eltern bezahlt habe. Den Schaden von dem anderen übernimmt ja meine Versicherung. Aber bei der Schadenshöhe sind allein nur 10 oder 20% teilschuld, die der Anwalt eventuell rausholen könnte nen schönes Stück Geld. So, letzten Mittwoch kam der Bußgeldbescheid von der Behörde .... am 28.5 wäre eigentlich meine Probezeit abgelaufen und ist sie anscheinend auch. Auf dem Bußgeldbescheid steht normalerweise drauf, dass du Fahrverbot oder Nachschulung bekommst, bei mir stand nichts, nur 68 euro Bußgeld und wahrscheinlich 2 Punkte. Mein Anwalt meinte, dass ich den Bußgeldbescheid bezahlen soll und damit hat sich die Sache. Ich scheine Glück gehabt zu haben ...... ein andere Freund von mir ist auch sowas in der art passiert, allerdings stand auf sienem Bußgeldbescheid klar drauf 2 Jahre Probezeitverlängerung und Nachschulung. Wiederrum ein andere Freund wurde in einer 50er Zone mit 83 geblitzt, er hatte 3 Wochen Führerschein, hat bußgeldbescheid bekommen, wo er 3 Punkte bekommen hat und 1 Monat fahrverbot, allerdings keine Nachschulung !!

Normalerweise gibt's immer, wenn du in der Probezeit bist und Punkte bekommst (egal für was) eine Nachschulung. Bei mir stand damals auch nix auf dem Bescheid drauf, hab schon gedacht (und gehofft), daß ich drumrumkomme, doch nach einer Weile (2 oder 3 Monate) kam dann eine Aufforderung von ??? (weiß nicht mehr) daß ich mich am soundsovielten um soundsoviel Uhr daundda einzufinden hätte, zwecks Nachschulung. Da kommt man auch nicht drumrum und muss IMMER an allen 5 Sitzungen teilnehmen, egal ob man kann oder nicht. Auch krank sein gilt nicht (es sei denn, du liegst querschnittsgelähmt im Bett). Ansonsten zählt auch nicht, daß du arbeiten musst und so. Bei jeder Sitzung wird darum so lang rumdiskutiert, bis man sich auf einen einheitlichen Termin geeinigt hat (meist am Wochenende).
Wir hatten den Fall, daß einer einmal nicht da war. Der hat dann die Kohle abdrücken müssen und den Teilnahmeschein trotzdem nicht bekommen....

Ich mein, ich will niemandem Angst machen, aber die Leute bei der Behörde sind nicht so vergesslich, wie sie manchmal sein sollten...

- Greetz Jungo -

Servas,

behörden sind nicht vergesslich nur etwas langsam!!!

Mußte auch schon mal die Theorieprüfung nochmals ablegen, weil die der Meinung waren ich kenne die Verkehrsregeln nicht!!!

Deine Antwort
Ähnliche Themen