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POLIZEI, mein Freund und Helfer - Aufkleber
Ist ein solcher Aufkleber überhaupt im Bereich der StVZO zulässig? Er reflektiert ja einfallende Lichtstrahlen bei Nacht. Oder wäre sowas gar eine Amtsanmaßung?
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63 Antworten
erst dachte ich du meinst so einen kleinen runden Aufkleber wo drauf steht, Die Polizei dein Freund und Helfer.
Aber das hier würde ich mir nicht draufkleben.
Re: POLIZEI, mein Freund und Helfer - Aufkleber
Zitat:
Original geschrieben von Mopy69
Ist ein solcher Aufkleber überhaupt im Bereich der StVZO zulässig?
würde mich auch interessieren. Also "POLIZEI" alleine ist auf jeden Fall unzulässig, wie z. B. auch die blauen Dachleuchten mit Zigi-Anschluss, die "natürlich nuuur" für Partys etc. verkauft werden. :rolleyes:
Aber mit dem Zusatz "Freund und Helfer" könnte der Verkäufer eine "Lücke" entdeckt haben.... zu klären wäre allerdings, warum nur "POLIZEI" groß geschrieben ist. Das könnte den Eindruck erwecken, dass der Fahrer sein Fahrzeug als Polizei-Fahrzeug auszeichnen will. Was wiederum unzulässig wäre.
Also ich würde mal tippen, dass der Aufkleber Probleme bereitet, wenn es zu einem Kontakt mit der "echten" Polizei (in Form einer Verkehrskontrolle) kommt. Weiss es aber nicht.
Ein Blenden/Reflektieren des Aufklebers würde ich ausschließen.
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass sowas zulässig ist.
Ich habe das ganze mal an meine Schwester weitergeleitet, die ist Polizistin und hat mir versprochen sich deswegen mal zu informieren. Ich melde mich wenn ich Infos habe! :)
Zitat:
Ich habe das ganze mal an meine Schwester weitergeleitet, die ist Polizistin und hat mir versprochen sich deswegen mal zu informieren. Ich melde mich wenn ich Infos habe!
Klasse! Vielen Dank im Voraus!
Ich wäre überrascht, wenn die echte Polizei mit diesem Aufkleber kein Problem hätte.
Falls doch nicht, am besten noch einen in Spiegelschrift für vorne. :D
So, gerade eine SMS von meiner Schwester erhalten. Sie hat einen Professor an der Polizei Uni gefragt, und dieser meinte, dass das nicht legal wäre! Oberbegriff "Amtsanmaßung".
Hallo Ihr Lieben,
also ICH bin der Verkäufer dieser Dinger.
Ich habe mich selbstverständlich bei verschiedenen Behördlichkeiten VOR dieser Aktion darüber informiert ob es rechtens ist.
Weder das Ordnungsamt, noch die Polizei und auch zwei verschiedene Anwälte sehen mit dem Anbringen dieses Aufklebers einen Verstoß.
Sicherlich kann man , wenn man sich als echter Beamter ausgibt, Ärger bekommen.
Dieses ist aber nicht Sinn der Übung.
"Amtsanmaßung" ist hierbei der VÖLLIG FALSCHE Begriff !!!
Solange man damit nicht sich als ECHTER BEAMTER ausgibt gibt es NICHTS was dagegen spricht.
Auch ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nicht gegeben, da die Teile NICHT reflektieren.
Für weitere Fragen stehe ich Euch gerne zur Verfügung.
Würde es trotzdem nicht ans Auto pappen. Muss man ja schon fast angst haben, das einem nicht ständig die Luft aus den Reifen gelassen wird.
Ich finde, da gibt es viel trifftigere Gründe, um einem die Luft aus den Reifen rauszulassen als ein solcher Aufkleber. Den Aufkleber finde ich einfach nur funny! :)
Ok, ich hab dich gewarnt :D
Zitat:
Original geschrieben von maddine
Weder das Ordnungsamt, noch die Polizei und auch zwei verschiedene Anwälte sehen mit dem Anbringen dieses Aufklebers einen Verstoß.
Auf welche Rechtsverordnung(en) beruft man sich dabei hinsichtlich der Zulässigkeit?
Ich bin selber Kaufmann und kein Rechtsanwalt.
Wir haben uns erkundigt, es wurde geprüft und es gibt NICHTS was gegen diese Aufkleber sprechen würde.
Sicherlich steht es jedem selbst zu, wie er sich damit verhält.
Wir haben selber alle schon einen dieser Aufkleber auf unseren Fahrzeugen und es ist wirklich äußerst funny