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POLIZEI, mein Freund und Helfer - Aufkleber

Themenstarteram 4. Mai 2007 um 18:52

Ist ein solcher Aufkleber überhaupt im Bereich der StVZO zulässig? Er reflektiert ja einfallende Lichtstrahlen bei Nacht. Oder wäre sowas gar eine Amtsanmaßung?

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63 Antworten

Also für mich spricht erst mal dagegen das ich ab dem Tag wo ich das Ding aufs Auto pappe garantiert von jedem Polizisten weit und breit angehalten werde.

Legal oder illegal, meckern werden sie erst mal über den Aufkleber.

Mal ehrlich.... Was soll den der Aufkleber mit dieser Schrift-Formatierung bezwecken? Die Polizisten sind auch nicht doof. Wenn ich Polizist wäre und selbst wenn ich sogar wüsste das der Aufkleber legal ist würde ich das Auto trotzdem anhalten. Ich würde mir alles zeigen lassen. Führerschein, Fahrzeugschein, Warndreieck, Verbandskasten, Funktion der Lampen etc.... "Riechen Sie etwa nach Alkohol? Nein? Also ich glaube schon. Pusten sie doch mal hier in das Gerät"....

Wenn ich mich schikanieren lassen will gibts da sicher bessere Wege... ;=)

am 8. Mai 2007 um 9:34

Solange du nichts zu verbergen hast solltest du dann auch keine probleme damit haben, wenn die polizei eine verkehrskontrolle durchführt.

 

also die jungs bei uns in kassel sehen es nicht so und haben MICH selber auch nicht nicht angehalten.

Habe ich nicht.

Ich habe allerdings auch keine Zeit zu verschenken. Und spätestens ab der dritten Kontrolle wird mir das sicher zu langweilig :)

Anderes Beispiel: Auch wenn ich nix zu verbergen habe habe ich trotzdem was dagegen wenn die Polizei mein Haus durchsucht.

am 8. Mai 2007 um 9:53

Ja ist durchaus zu verstehen.

interessant ist es eben immer wieder zu sehen, dass die menschen immer nach irgendwelchen "fehlern" suchen.

Wir haben spaß mit den aufklebern. Kunden die schon welche haben sind weder angehalten worden, noch haben diese durchlöchterte reifen .-)

 

Also jedem das seine

 

Cool aussehen tun die dinger allemal

 

grüße

Auch interessant ist es eben immer wieder zu sehen, dass die Menschen immer nach irgendwelchen "Fehlern" suchen das System zu umgehen :).

Den Ursprung des Spaß/Coolness-Faktors dieses Aufklebers suche ich übrigens noch. Bin aber vielleicht auch einfach zu alt (>20) dafür :)

ich selber bin 30 und find's geil :-)

aber wie schon gesagt, jedem dass seine :-)

so long

ich finds eher peinlich da es den Eindruck erwecken soll Echt zu sein.

ich kenne eine alte ente, die ist grünweiss und da steht POLENTE drauf. Das find ich gut :D

am 11. Mai 2007 um 13:38

@maddin

wenn du der Verkäufer bist. Erkläre mir bitte den Unterschied zwischen den Aufklebern für 8,99€ im Sofort Kauf und für 19,99€ im Sofortkauf. Wieso mehr als das doppelte zahlen.

Die Aufkleber sind sehr interessant für Drängler.

Oh das ist recht schnell erklärt.

Wir haben einfach eine richtig große Menge herstellen lassen und können nun den Preis anbieten.

Wir haben die hier im Laden bislang wie "g'schnitten Brot" verkaufen können.

Zitat:

Original geschrieben von acer2k

Die Aufkleber sind sehr interessant für Drängler.

???

Dazu müßten diese den Aufkleber aber vorne draufpappen, und da können ihn die Bedrängten nicht lesen, weil er nicht in Spiegelschrift gedruckt ist.

am 11. Mai 2007 um 17:34

Es ist für uns als nicht Drängler interessant. Der Drängler kommt ja von hinten, und der Aufkleber kann ich so vom Drängeln abhalten.

So ich hab das jedenfalls verstanden. ;)

Aus eingener Erfahrung kann ich folgende Dinge bestätigen:

- Drängler erscheinen gar nicht mehr

- LKWs machen weder Lichthupe noch sind sie unverschämt

- nachts an der Ampel steht kein Fahrzeug mehr hinter mit sondern leicht nach hinten versetzt

u.s.w.

 

Was aber echt interessant ist, ist die Tatsache, dass die anderen Leute durchweg positiv reagieren.

am 12. Mai 2007 um 16:16

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Auf welche Rechtsverordnung(en) beruft man sich dabei hinsichtlich der Zulässigkeit?

Auf gar keine.

Wichtig ist ja gerade, dass man in den Gestzen - vor allem im StGB- keine Vorschrift findet, die solche Aufkleber verbietet.

Es handelt sich nicht um Amtsanmaßung, soplange man sich nicht als Polizist ausgibt.

In § 132 StGb steht ja ausdrücklich:

Zitat:

[...]Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Es bedarf also einer Handlung! Und mit einem solchen Aufkleber rumzufahren ist keine solche Handlung.

Ebenso ist es nicht verboten einen "Arzt im Dienst" - Aufkleber bzw. Schild auf das Armaturenbrett zu legen. Wenn einem die Politessen dann kein Knöllchen für Falschparken geben, ist das deren eigenes Ermessen, falls sie denken, dass man tatsächlich Arzt im Dienst ist.

Gruß,

D-N

Einen Aufkleber anbringen oder ein Schild ins Auto legen ist sehr wohl eine Handlung....

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