Polizei macht Stress wegen Fahrwerk
Hallo Leute bin neu hier,
also, ich fahre einen Tigra 1.6 16V und habe ein Sportfahrwerk drin. Der Wagen ist aber so tief vorne, das er 50 cm Abstand vom Boden zur Spiegelkante unterschreitet. (43-45cm). Die Polizei hat mir darauf eine Mängelkarte geschrieben.
In einer Meisterwerkstatt wurde mir gesagt, das ich von irgendjemandem eine Sondergenehmigung (Kopie) brauche, um weiterhin fahren zu können.
Bitte bitte helft mir.
Danke.
euer Bajo
56 Antworten
VdTÜV Merkblatt 751:
"mit einem Fahrer besetztes Fahrzeug ein Hindernis von 80 cm Breite und 11 cm Höhe berührungslos überfahren werden sollte."
QPhalanx: Trotzdem gibt es einfach kein Gesetz, wo die Bodenfreiheit gesetzlich vorgeschrieben ist.
Es gibt nur eine Empfehlung vom TÜV, mehr nicht...
Ich selbst hab auch keine 11cm mehr, sind vielleicht 7 jetzt. Und ich hab erst heut ohne Probleme meine Felgen eingetragen bekommen...
Das ist alles Ermessenssache, mehr nicht.
ich wiederhol mich jetzt mal:
da steht "sollte" !! wenn jmd nen entsprechenden text inner stvo o.ä. entdeckt, bitte posten, aber nen "tüv merkblatt" ist für mich nicht rechtsbindnend.
die sache ist die, es gibt nur dieses merkblatt und das ist nur eine empfehlung. laut STVO gibts da keine beschränkung. es darf nur keine gefährdung dabei entstehen. ist aber auch egal. die tatsache, unterkante scheinwerfer bis boden kleiner als 50 cm genügt. das ist nämlich nicht erlaubt. leider finde ich den entsprechenden paragraphen dazu nicht.
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Also, wenn das eine DIN ist, dann ist zu sagen, dass DIN-Normen lediglich Empfehlungen sind. Es ist dann im Einzelfall zu entscheiden/abzunehmen. Das ist z.B. auch bei Gebäuden der Fall. Schlecht ist nur, WENN etwas passieren sollte. Dann wird nämlich noch mal gründlich nachgehakt, ob die allgemein anerkannten Regeln der Technik (wozu auch die DIN zählt) ausreichend beachtet worden sind.
ja, cpt.blaubär, damit liegst du gar nicht so falsch.
wenn du ein auto mit Normhöhe 110mm hast und du reist dir trotzdem an einem bremshügel oder sowas den spoiler ab, kannst du die stadt dafür haftbar machen. liegst du drunter ist es dein problem
Ja, und wenn über ein Geländer (im Einkaufscenter/ Brücke/ sonstiges) mit Querstreben ein Mensch steigt und abstürzt, ist trotz Abnahme der Architekt Schuld. Denn normaler Weise sind nur nicht-überkletterbare Längsstreben lt. DIN vorgesehen. Achtet mal drauf! Die Abnahme ist die eine Seite, die Schuld liegt dann beim Besitzer/Planer/Fahrer....
Re: gutachten
Zitat:
Original geschrieben von vauxhall corsa
hi!
das was du da meinst gibt leider nicht..du must unterkante 50cm haben und 11cm bodenfreiheit an der tiefsten stelle unterm auto..alles andere ist nun mal leider nicht erlaubt..eine sondergenehmigung gibt es für sowas nicht..es geht nun mal alles übr den lieben tüv..
na mit den 11 cm unterm auto stimmt nicht.die habe ich bestimmt nit und trozdem eine tüv abnahme.
gruß
maik
Frag halt mal beim Fahrwerkshersteller an, ob die da eine Art Sondergenehmigung haben.
Bei KW gibs ein Zusatzblatt, das eine Toleranz von +- 10 % zulässt, damit könntest Du dann die Unterkante des Scheinwerfers auf 45cm haben ohne Probleme zu bekommen.
Was zu den DIN Normen usw. gesagt wurde kenne ich auch so und, dass es da keine Gesetze gibt.
Was ich an der Sache komisch finde ist, dass Sein Fahrwerk ja eingetragen ist. Ich war immer der Meinung, dass es im ermessen des Prüfers liegt, was allerdings heißt wenn ein TÜV das Ding einträgt ists in Ordnung?! Dafür gibts ja die Eintragungen. Wenn ich als Leie mir ein Fahrwerk einbauen lasse und der TÜV das als ok befindet muss ich mich darauf verlassen können.
Wenn ich ein Fahrwerk eingetragen bekommen habe und Mich die Grünen dann immer noch damit F***en können, für was habe ich dann überhaupt die TÜV Eintragung machen lassen? Ist doch bescheuert.
@bajo82
guckst du mal bei d&w oder bei ebay. Da bekommst du nen höherlegungssatz. Ich weiß aber nicht wieviel cm der bringt.
Naja, du kannst dir auch nen Prüfer suchen, der dir 2cm Bodenfreiheit einträgt. Eingetragen ist aber immer noch nicht bindend - im Endeffekt hat die Polizei dann die Gewalt und kann dein Auto still legen. Und zusätzlich kriegt dann der Prüfer auch noch einen auf den Deckel!
Aber wer weiss, vielleicht fährt er ja ein FK Fahrwerk, welches beim eintragen bei weitem noch nicht so tief war? 🙂
also hab mal gelesen, dass schon manche autos von werk aus die 50cm unterschreiten, muss noch mal gucken wo ichs her hab. solln die bullen dann allen ne mängelkarte ausstellen?und ich denk mal das die 11 cm bei eh fast jedem unterschritten werden. bei mir bekomm ich bei den schwellern vorne gerade den schuh dazwischen. so 6-7cm.muss i mal nachmessen bei gelegenheit....
noch was!
wenn die eintragungen nichts wert sind wozu bezahlt man dann ein haufen kohle für den scheiß!? und wenn die polizei (die natürlich alle inginieure sind) was dagegen auszusetzten hat weil es ihenen nich passt und die kiste stilllegen.wozu lässt man den scheiß denn eintragen? zum spaß? weil einem das geld aus dem arsch wächst? ne! damit man keinen ärger hat.