Polizei macht Stress wegen Fahrwerk
Hallo Leute bin neu hier,
also, ich fahre einen Tigra 1.6 16V und habe ein Sportfahrwerk drin. Der Wagen ist aber so tief vorne, das er 50 cm Abstand vom Boden zur Spiegelkante unterschreitet. (43-45cm). Die Polizei hat mir darauf eine Mängelkarte geschrieben.
In einer Meisterwerkstatt wurde mir gesagt, das ich von irgendjemandem eine Sondergenehmigung (Kopie) brauche, um weiterhin fahren zu können.
Bitte bitte helft mir.
Danke.
euer Bajo
56 Antworten
Frage: Darf man hier auch etwas zum Verkauf anbieten? Hätte da einen tollen Schreibfehler im Angebot.
Nee also gratis nehm ich den, ansonsten mußte schon ins "Biete" Forum. 😁
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Oh, also gut, ich kenn mich hier noch nicht so gut aus.
Nur, weil mal Leute nachträglich auf Schreibfehlern, die ich längst zugegeben hatte auch noch inhaltlich rumritten, meinte ich, mir diesen Scherz erlauben zu dürfen...
Aber das war Vohl Ciemlich albern von mir... Nun ja..., bleib ich eben auf den Fehlern sitzen, den meinen und den seinen...
"[...] soll die ausreichende Bodenfreiheit von 110mm nach DIN 70020 berücksichtigt werden"
Hab mal nen interessanten Bericht zum Thema "Wie tief darf ein Auto sein?" gelesen ( in einer VW- Zeitschrift). Die sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es 2 Empfehlungen für die Bodenfreiheiten gibt (7cm und 11cm), aber es keine Vorschrift gibt die verbindlich ist.... Es gibt nur Vorgaben über den Restfederweg, aber die genauen Daten dazu müsste ich noch mal nachlesen (das war meine ich ca. 2,5 cm vorne und 2,8 cm hinten). Es gibt aber auch Wagen, bei denen die Aufhängung diese Federwege zulässt, aber die Bodenfreiheit geringer ausfällt, und das mit Tüv..... Kommt halt immer auf den Tüv und die Polizisten an, die sich damit beschäftigen.....
Das mit den 50 cm Scheinwerfer-Bodenfreiheit kann ich leider nur bestätigen, kenne selbst 3 Leute mit Tigras die damit Probleme haben/bekommen werden. Soweit ich informiert bin hat der Tigra aber mit Serienfahrwerk (je nach Bereifung) nur 49,5cm Scheinwerferhöhe........ Da sieht man mal wieder wie gut solche Gesetze überlegt sind!! Sportwagenhersteller wie Porsche, Ferrari usw. haben es irgendwie geschafft Sonderregeln für sich zu bekommen was ich nicht wirklich gerecht finde. Aber der Tüv kann ja nicht alle serienmäßigen Sportwagen einfach so Stillegen....
Zurück zum Thema, das Problem mit dem "zu tiefen"
Tigra kann man wahrscheinlich nur umgehen, indem man den Tüvprüfer gut kennt............
Zitat:
"[...] soll die ausreichende Bodenfreiheit von 110mm nach DIN 70020 berücksichtigt werden"
Hab mal nen interessanten Bericht zum Thema "Wie tief darf ein Auto sein?" gelesen ( in einer VW- Zeitschrift). Die sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es 2 Empfehlungen für die Bodenfreiheiten gibt (7cm und 11cm), aber es keine Vorschrift gibt die verbindlich ist.... Es gibt nur Vorgaben über den Restfederweg, aber die genauen Daten dazu müsste ich noch mal nachlesen (das war meine ich ca. 2,5 cm vorne und 2,8 cm hinten). Es gibt aber auch Wagen, bei denen die Aufhängung diese Federwege zulässt, aber die Bodenfreiheit geringer ausfällt, und das mit Tüv..... Kommt halt immer auf den Tüv und die Polizisten an, die sich damit beschäftigen.....
wurde eigentlich alles schon gesagt in dem thread....
restfederweg müsen nach gesetz übrigens 25mm bleiben.
Zitat:
Das mit den 50 cm Scheinwerfer-Bodenfreiheit kann ich leider nur bestätigen
wurde auch schon gesagt
Zitat:
Zurück zum Thema, das Problem mit dem "zu tiefen"
Tigra kann man wahrscheinlich nur umgehen, indem man den Tüvprüfer gut kennt............
bringt dir eben nix, darum ging es ja, da fw ist ja eingetragen, aber den cops war es trotzdem net recht. augen auf beim eierlauf und vorher lesen! 😁
kann das jetzt mal wer zumachen??