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Polizei lässt pusten wenn man will

Themenstarteram 26. Juli 2007 um 14:47

Ich habe gestern abend bei einer Geburtstagsparty von einem Kumpel bisschen tief ins Glas geguckt. Heute Mittag stellte ich mir dann die Frage: Autofahren ja ioder nein? Da ich meinen Führerschein nicht riskieren wollte habe ich mich dann kurzerhand entschlossen bei den Grünen vorbeizuschauen um meinen Restalkoholpegel ermitteln zu lassen. Und zu meiner Verwunderung wurde mir tatsächlich geholfen. Der Polizist hat zwar etwas komisch geguckt ( da hätte ich gerne mal gedanken gelsen :D) und mich dann pusten lassen. Danach hat er mir dann geraten den Wagen bis 18 Uhr stehen zu lassen, genaue Promille wollte er mir nicht sagen.

Also falls ihr mal nicht wisst ob schon wieder Fahren dürft oder nicht und ihr eine Wache in der nähe habt -> Da wird euch geholfen ;)

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34 Antworten
am 29. Juli 2007 um 18:52

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Zitat:

Polizei lässt pusten wenn man will

Polizei lässt sogar pusten wenn man nicht will.

Und falls man sich weiterhin weigern sollte, dann drohen sie auch damit dich mitzunehmen und eine Blutprobe vom Amtsarzt anzuordnen.

Und dann sind se ganz enttäuscht wenn auf einmal 0,0 auf ihrem Gerät steht.

Wenn die Herren dann zurück zum Dienstwagen gehen, können sie sogar mitten auf dem Weg wieder umdrehen und die Profiltiefe aller 4 Reifen, sowie die E-Kennzeichen der serienmäßigen (!) Rückleuchten prüfen.

Finden tun sie trotzdem nix. :P

Ist mir in über 20 Jahren und mehreren Mio km noch nie passiert.

am 29. Juli 2007 um 20:47

ich wollte mal pusten weil naja hatte ein paar bier. aber nochnicht so viel. ha da stand nen wagen der normale verkehrskontrolle gemacht hat und ich gaaaaaaaanz lieb gefragt ob ich mal darf...

pf! das riendviech hat über blöd gemacht. dann noch so super sprüche wie "wir stehen nich zum spass hier" (dabei hab ich garned gelacht)... ich meinte dann nurnoch is doch toll wenn einem die polizei mal hilft.... und bin gefahren. finde die sollten viel öfters so aktionen bringen wo sie z.b. abends dort wo die bars sind rumrennen vonmiraus mit nem schild um "hier kostenlose alkoholtests".

würde bestimmt nix schaden!

am 30. Juli 2007 um 13:19

Na und wenn die für jeden Test noch nen 1 nehmen, dann

verdient der Staat auch noch was.

Themenstarteram 30. Juli 2007 um 14:05

So eine Teststation vor Diskos und Clubs wäre sicher sehr sinnvoll um doch den einen oder anderen davor zu bewahren mit zu viel Alkohol im Blut Auto zu fahren. Die idee sollte mal von der Polizei aufgegriffen werden.

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Zitat:

Polizei lässt pusten wenn man will

Polizei lässt sogar pusten wenn man nicht will.

Und falls man sich weiterhin weigern sollte, dann drohen sie auch damit dich mitzunehmen und eine Blutprobe vom Amtsarzt anzuordnen.

Was blüht einem eigentlich wenn man sich dagegen körperlich zu Wehr setzt?

 

@acer2k Bei uns hier auf der Wache wollen die 50 Cent,so viel würde das Mundstück kosten!Ich dachte bis dato immer das wär immer das selbe :)

 

Zitat:

Was blüht einem eigentlich wenn man sich dagegen körperlich zu Wehr setzt?

Das nennt sich "unmittelbarer Zwang". Die Beamten dürfen dann denjenigen festhalten, sodass der Amtsarzt die Blutentnahme durchführen kann.

 

Hier die §§ (HSOG, weil ich aus Hessen komme):

 

§ 52 HSOG

www.hessenrecht.hessen.de/.../para52.htm

 

§ 59 HSOG

www.hessenrecht.hessen.de/.../para59.htm

 

am 31. Juli 2007 um 0:25

Zitat:

Original geschrieben von RolexTM

ich wollte mal pusten weil naja hatte ein paar bier. aber nochnicht so viel. ha da stand nen wagen der normale verkehrskontrolle gemacht hat und ich gaaaaaaaanz lieb gefragt ob ich mal darf...

pf! das riendviech hat über blöd gemacht. dann noch so super sprüche wie "wir stehen nich zum spass hier" (dabei hab ich garned gelacht)... ich meinte dann nurnoch is doch toll wenn einem die polizei mal hilft.... und bin gefahren. finde die sollten viel öfters so aktionen bringen wo sie z.b. abends dort wo die bars sind rumrennen vonmiraus mit nem schild um "hier kostenlose alkoholtests".

würde bestimmt nix schaden!

Verstehe die nicht, sie wollen etwas von dir wenn du getrunken hast (zu Recht wenn es in Richtung nennenswerte Beeinträchtigung geht), sind aber nicht bereit im Vorfeld dazu beizutragen dass man die Gefahr einschätzen kann...

 

(Jaja ich weiss, nicht mal ein Tropen angucken, dann stellt sich die Frage nicht, aber nicht jeder denkt in Dogmen, sondern will etwas messbares was beurteilt und mit geltenden Gesetzen verglichen werden kann)

Naja, das Problem ist eben, dass die Grenze doch nicht 100%ig ist:

Auch 0,3 Promille ist Strafbar, wenn Ausfallerscheinungen auftreten... ich kann Polizisten irgendwo verstehen, wenn sie Angst haben, dass jemand hinterher sagt: "aber der Bulle da hat gemeint, ich könne noch fahren".

 

Natürlich ließe sich das sehr elegant umgehen, indem man das jedem der pusten mag vorher erklärt :)

 

Ein weiterer Punkt ist folgender: Wenn man's einem anbietet, dann hat man (je nachdem, wo man testet) gleich einen ganzen Pulk von besoffenen Halbstarken um sich, die sich gegenseitig überbieten wollen :(

 

Gruß

Ralle

am 31. Juli 2007 um 8:53

Zitat:

Original geschrieben von r-a-s-i_ffm

 

 

Zitat:

Was blüht einem eigentlich wenn man sich dagegen körperlich zu Wehr setzt?

Das nennt sich "unmittelbarer Zwang". Die Beamten dürfen dann denjenigen festhalten, sodass der Amtsarzt die Blutentnahme durchführen kann.

Festhalten ist ein sehr diplomatischer AUsdruck!

;)

am 31. Juli 2007 um 10:42

Also du kannst bei einer gewalttätigen Blutentnahme Schmerzensgeld wegen Körperverletzung bekommen. Würde ich immer machen :-) grins.

Weigern zu pusten. Mitnehmen lassen. Den sagen, sollte ich nichts getrunken haben wirst du Anzeige wegen Körperverletzung stellen. Das machen die maximal 2 mal, danach brauchst du nicht mehr zu pusten, weil du dann schon Aktenkundig bist. :-)

 

Zitat:

Original geschrieben von acer2k

Also du kannst bei einer gewalttätigen Blutentnahme Schmerzensgeld wegen Körperverletzung bekommen. Würde ich immer machen :-) grins.

Weigern zu pusten. Mitnehmen lassen. Den sagen, sollte ich nichts getrunken haben wirst du Anzeige wegen Körperverletzung stellen. Das machen die maximal 2 mal, danach brauchst du nicht mehr zu pusten, weil du dann schon Aktenkundig bist. :-)

 

 

Ne, knnst du nicht. Schmerzensgeld ist eine privatrechtliche Sache, die Blutentnahme ist hingegen ein hoheitlicher Akt.

 

Wird also nix aus deinem neuen Business ;)

Zitat:

Original geschrieben von r-a-s-i_ffm

 

Zitat:

Original geschrieben von acer2k

Also du kannst bei einer gewalttätigen Blutentnahme Schmerzensgeld wegen Körperverletzung bekommen. Würde ich immer machen :-) grins.

Weigern zu pusten. Mitnehmen lassen. Den sagen, sollte ich nichts getrunken haben wirst du Anzeige wegen Körperverletzung stellen. Das machen die maximal 2 mal, danach brauchst du nicht mehr zu pusten, weil du dann schon Aktenkundig bist. :-)

Ne, knnst du nicht. Schmerzensgeld ist eine privatrechtliche Sache, die Blutentnahme ist hingegen ein hoheitlicher Akt.

 

Wird also nix aus deinem neuen Business ;)

Auch nicht wenn 0,0 rauskommt?

Leider nicht :):)

Zitat:

Original geschrieben von r-a-s-i_ffm

Leider nicht :):)

Kannst du dazu einige Gerichtsurteile nennen, welche solche Ansprüche abgewiesen haben?

Zitat:

Original geschrieben von acer2k

Also du kannst bei einer gewalttätigen Blutentnahme Schmerzensgeld wegen Körperverletzung bekommen.

nö...

Zitat:

Original geschrieben von acer2k

Den sagen, sollte ich nichts getrunken haben wirst du Anzeige wegen Körperverletzung stellen.

anschließend, bekommst du vor den kopf geworfen, dass du auch das pusten als alternative hättest nehmen können, da du dies aber verweigert hast, bestand ein begründeter verdacht im bezug auf die teilnahme mit alkohol im straßenverkehr, der die blutabnahme rechtfertigt!

mit dem resultat, dass du wenn du vor gericht gehst, neben den notwendigen auslagen des gerichtes auch noch die kosten für die blutabnahme (~150-300€) aufgebrummt bekommst....

bevor du irgendwelche stammtischweißheiten verbreitest, solltest du dich lieber erstmal über die rechtlichen grundlagen informieren.....!

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