Polizei Kontrolle Fahrwerk und Bereifung/Felgen
Hallo, heute hatt ein Polizist zu mir gemeint das mein Fahrzeug nicht Verkehrssicher ist .... *lach*
Er sagt das mein Fahrwerk und die Reifen eine extra Prüfung ZUSAMMEN brauchen da sie nur EINZELN abgenommen sind... fahrwerk war zu erst danach die reifen bzw felgen die sind größer.
Der witz.... es ist schon seit 2001 eingetragen und er will mir sagen das etwas passieren kann ....
Brauch man für jeden schrott noch extra TÜV berichte ? das sie in verbindung mit Fahrwerk und reifen zusammen abgenommen werden müssen.
Und mein Auspuff er wäre lauter als 80 dB das sagt er mir mit der Hör Probe... ich hatte nun schon ~10 Kontrollen dieses Jahr und jetzt will mir einer sagen ich darf nich mehr weiterfahren??? Was ich natürlich auf eigene gefahr tue !!! Haben die nix besseres zu tun?
Mfg
Beste Antwort im Thema
Wenn ich ein Auto haette mit dem ich 10 mal pro Jahr kontrolliert werde, wuerde ich was aendern. Entweder das Auto oder mich. 😉
61 Antworten
Das ist alles richtig – nur: Bei einer Einzelabnahme existiert ja eben keine ABE! Da existiert allein die Eintragung, und wenn ich mich richtig erinner, steht in der Eintragung meiner A4-Felgen auf dem A6 nichts davon, dass diese Eintragung an ein bestimmtes Fahrwerk gebunden ist.
kritisch wird immer mal das Zusammenspiel aus ABE und Einzelabnahme. Beispielsweise wenn erst das Fahrwerk eingetragen wird und dann die freigegebenen breiteren Reifen nachgerüstet werden, für das Fahrwerk mit der breiteren Reifengröße dann aber keine Freigabe mehr vorliegt.
Zitat:
Also nur zur Info, Selbst wenn man für Felgen und Lenkrad eine ABE hat sind diese nicht mehr gültig wenn beide gleichzeitig verbaut sind. Die ABE für Lenkrad ist nur mit Serienbereifung gültig und die ABER für die Felgen nur bei einem Serienlenkrad. Gleiches zählt bei dem Fahrwerk.
Eine ABE für Lenkrad oder Felgen ist ungültig wenn eine Fahrwerksänderung umgesetzt und auch eingetragen wurde. Steht aber auch immer in der ABE welcher Umfang am Fahrzeug noch seriemässig sein muss damit Sie überhaupt gültig ist.
Andernfalls muß auch ein Bauteile mit ABE eingetragen sein, und nur dann ist die Kombination gültig.
MfG
Mike
Mein Reden😉
Zitat:
@birscherl schrieb am 27. Oktober 2014 um 13:28:49 Uhr:
Das ist alles richtig – nur: Bei einer Einzelabnahme existiert ja eben keine ABE!
Natürlich existiert die, die Felge hat eine ABE oder TG - nur keine, die diese Felge an diesem Fahrzeug für zulässig erklärt. Aber die ganzen anderen Inhalte im Gutachten (Abmessungen, zertifizierte Produktion, Traglast, bestandene Biegeumlaufprüfung, Korrosionstest, ...) ist doch nicht verdunstet.
Von sämtlichen Bestätigungen ist nur eine "ungültig", die mit der Fahrzeugzuordnung. Alle anderen Bestätigungen in der ABE, TG, ... bleiben bestehen.
Die "TÜV-Abnahme" ist doch ausschließlich die Tätigkeit, die noch zwischen dem Felgengutachten und einer legalen Nutzung fehlt. Ist da "nur" noch die Anbauabnahme, dann macht das ein PI nach 19.3. Muss da ein wenig mehr überprüft werden, was die Kompetenzen des PI übersteigt, dann eben Einzelabnahme nach 21 durch einen aaS.
Die Inhalte des Gutachtens bleiben (bis auf einen Punkt) uneingeschränkt bestehen, der Eintrag ist nur das Schließen der fehlenden Lücke, damit die fehlende Dinge, so weit ergänzt werden, dass insgesamt (die einzelnen Angaben im Gutachten plus die Angaben in der Abnahme- bzw. dann Zulassungsbescheinigung) alle notwendigen Angaben vorhanden sind, damit die Felge zulässig genutzt werden kann.
Zitat:
Da existiert allein die Eintragung, und wenn ich mich richtig erinner, steht in der Eintragung meiner A4-Felgen auf dem A6 nichts davon, dass diese Eintragung an ein bestimmtes Fahrwerk gebunden ist.
Das passiert "automatisch", die Abnahme der Felgen erfolgt doch an einem Fahrzeug mit eingebauten Fahrwerk, mit ausgebauten Federn und Dämpfern eine Anbauabnahme von Sonderrädern durchführen, das wird nichts werden.
Das Serienfahrwerk muss jedoch nicht abgenommen und (extra) eingetragen werden, weil das bereits abgenommen und eingetragen ist: Über die Typzulassung und Erteilung einer BE.
Ein Eintrag mit Einschränkung "nur Serienfahrwerk" ist nicht notwendig, weil es sich von allein so ergibt: Wenn kein Sonderfahrwerk eingetragen ist, dann können die Räder nur mit dem Serienfahrwerk genehmigt worden sein.
Und wenn die Sonderräder ausschließlich mit dem Serienfahrwerk abgenommen wurden, dann sind die auch ausschließlich mit dem Serienfahrwerk zulässig. Da es keine andere Möglichkeit gibt, muss da auch nichts gesondert geschrieben werden.
Ein von diesem Serienzustand abweichendes Fahrwerk muss eingetragen werden und hier kommt bei Sonderrädern dann auch der Hinweis mit dem "(Sonderräder) zulässig in Verbindung mit (Sonderfahrwerk)" rein.
Hat man durch bestimmtes Taktieren zwar beides eingetragen, jedoch ohne diesem "i.V.m.", dann darf man zwar auch beides fahren: Die Sonderräder mit dem Serienfahrwerk (so wie es auch abgenommen und für zulässig erklärt wurde) und das Sonderfahrwerk mit den Serienrädern (so wie es auch abgenommen und für zulässig erklärt wurde).
Beides gleichzeitig jedoch nicht, da die Sonderräder nicht in Verbindung mit dem Sonderfahrwerk abgenommen und für zulässig erklärt wurden.
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Möglich
Ich könnte ja auch die neuen Alus und die dazu gehörenden Reifen mit den Federn eintragen lassen,leider müste ich dafür die Radlaufkanten anlegen...und das wili ich nicht. Somit bleibt nur die Möglichkeit die mit Serienfedern eintragen zulassen weil ja noch das Lenkrad verbaut ist....wäre das auch nicht drin,bräuchte ich garkeine Abnahme weil die ABE greift.
Zitat:
@ToledoDriver82 schrieb am 26. Oktober 2014 um 21:45:15 Uhr:
Ich kann sagen,ob Lenkrad,Federn oder Alus,bei allen stand in der ABE "Nur gültig in Verbindung mit Serien.....",also war klar das wenn nur ein was der drei verbaut werden würde die ABE greift,bei jeder weiteren Sache mußte ne Abnahme erfolgen.
Man muss die Sätze in der ABE natürlich auch komplett lesen.
Eine typische Auflage für Sonderräder ist die A05:
"Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen."
Das bedeutet erstens: Nicht serienmäßig sondern dem Serienstand entsprchend. Also sind auch Zubehörteile unbedenklich, wenn sie dem Serienstand entsprechen (bei Zubehör-Lenkrädern z.B. gleicher Durchmesser).
Zweitens aber auch: Was nicht dem Serienstand entspricht, muss gesondert beurteilt werden. Dabei bleibt die ABE aber weiterhin anwendbar.
Federn mit ABE sind zwar seltener, gibt es aber auch. Die KBA-Nummer beginnt dann mit einer 9 (bei Rädern ist es die 4).
Eine typischer Auszug aus dem zugehörigen Gutachten:
"3.8. Hinweise zur Kornbinierbarkeit mit weiteren Änderungen:
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen sowie weiteren Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen gesonderte ABE-/ Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung nach serienmässigem Fahrwerk."
Zitat:
@e30lion schrieb am 27. Oktober 2014 um 12:48:20 Uhr:
Also nur zur Info, Selbst wenn man für Felgen und Lenkrad eine ABE hat sind diese nicht mehr gültig wenn beide gleichzeitig verbaut sind.
es wird nicht richtiger, wenn es wiederholt wird...
Zitat:
Steht aber auch immer in der ABE welcher Umfang am Fahrzeug noch seriemässig sein muss damit Sie überhaupt gültig ist.
genau das ist und bleibt der Punkt:
Es gilt, was im jeweiligen Prüfzeugnis steht.
Faustformel:
Sonderräder und Tieferlegungsfedern geht ohne Einzelabnahme.
Sonderräder (zumal wenn beiter als Serie) und Gewindefahrwerk braucht Einzelabnahme.
(kleineres) Sonderlenkrad und (breitere) Reifen auf Sonderrädern brauchen Einzeabnahme.
Das kann im Einzelfall aber auch ganz anders geregelt sein!
Och sag ja...es steht alles in den ABE`s... ich hab noch keine ABE gesehen wo das nicht drin stehen würde das Abweichungen zum Serienzustand gesondert zu beurteilen sind.
Ja, aber mit "Beurteilen" bleibt die ABE verwendbar, nur mit "§21" oder "neue Betriebserlaubnis" nicht...
Ja, aber eben nur dann wenn es vom TÜV o.ä neu beurteilt wurde.... und das ist der springende Punkt... ich kann nicht einfach nachträglich was ändern und die ABE dennoch verwenden.
Zitat:
@Roadwin schrieb am 27. Oktober 2014 um 18:32:30 Uhr:
Natürlich existiert die, die Felge hat eine ABE …Zitat:
@birscherl schrieb am 27. Oktober 2014 um 13:28:49 Uhr:
Das ist alles richtig – nur: Bei einer Einzelabnahme existiert ja eben keine ABE!
Dann zeig mir doch bitte mal eine ABE für eine originale Audi-Felge, zum Beispiel für meine 8E0 601 025 AC. Du wirst keine finden, weil es keine gibt.
Zitat:
@birscherl schrieb am 28. Oktober 2014 um 20:27:00 Uhr:
Dann zeig mir doch bitte mal eine ABE für eine originale Audi-Felge, zum Beispiel für meine 8E0 601 025 AC. Du wirst keine finden, weil es keine gibt.
Stimmt, hat bei mir länger gedauert, Deine reine Provokation zu erkennen. Dir geht es überhaupt nicht um vorhandene Gutachten, Betriebserlaubnis, Abnahmen und Zulässigkeiten, sondern ausschließlich um eine "ABE".
Glückwunsch, und auch wenn es vollkommen unerheblich für das Thema hier ist, hast Du natürlich Recht, Originalteile haben formal keine durch das KBA erteilte ABE.
Was hat das Nichtvorhandensein einer ABE mit Provokation zu tun? Mir scheint, du blendest bewusst die Dinge aus, die dir grad nicht in den Kram passen, weil sie die tönernen Füße deiner Argumentation erschüttern könnten. Ist ja hier in V&S nichts Neues … Mir geht es auch um eine ABE, nicht ausschließlich. Hättest du beim Lesen meiner posts feststellen können.
Du vergisst leider auch – vielleicht absichtlich – dass der TE nichts darüber gesagt hat, ob er eine ABE für die einzelnen Teile hat oder ob die im Rahmen einer Einzelabnahme eingetragen wurden. Aber für dich ist es trotzdem völlig unerheblich, klar.
Zitat:
@birscherl schrieb am 28. Oktober 2014 um 20:27:00 Uhr:
Dann zeig mir doch bitte mal eine ABE für eine originale Audi-Felge, zum Beispiel für meine 8E0 601 025 AC. Du wirst keine finden, weil es keine gibt.Zitat:
@Roadwin schrieb am 27. Oktober 2014 um 18:32:30 Uhr:
Natürlich existiert die, die Felge hat eine ABE …
Nur so als Gehirnrülps
Eine ABE so wie sie herkömmlich verstanden wird wird die Originalfelge nicht haben.
Durch die Genehmigungsnr. die im Typenschein vermerkt ist ist eine (A)BE für das Serienfahrzeug generell erteilt.
Servus,
kann mich an die Zeit erinnern, als man den Christian Klar und seine Freunde mit Großaufgebot suchte. Bekannte und Freunde bemerkten des öfteren, daß ich zum damaligen Zeitpunkt eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Herrn Klar hätte.
Dementsprechend wurde ich kontrolliert. Am Ösi-Grenzübergang vom Wintersport kommend, an den bayerischen und italienschen Seen beim Wassersport. Interessant war, daß ich damals schon bei einer Behörde war und ich meinen Dienstausweis zückte. Ein paar Mal rutschte mir aber ein provokanter Spruch heraus, so ähnlich, "wenn ich der RAF-Genosse wäre, hättest schon längst ein Loch in der Birne". Meine damaligen weiblichen Begleiterinnen waren amüsiert oder verschreckt, als die mit ihrer Knarre vor meiner Nase rumfuchtelten. Genauso gab es Kontrollen auf Landstraßen im Landkreis, wo ich meinen Grundwehrdienst ableistete. Besonders krass war die Strecke von Lager Lechfeld Richtung Landsberg/Lech, da auf dem Weg viele Helden-Einkehrstätten lagen.
Nach dem Polizeiaufgabengesetz sind die Freunde und Helfer jederzeit berechtigt Verkehrskontrollen duchzuführen
Allerdings streckt keiner auch nur ein Nasenhaar in mein Auto ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluß. Auch im Ausland ist kein Polizist oder ähnliches befugt mir das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland abzunehmen, theoretisch! Deshalb habe ich die eine oder andere Kopie bei mir, das Original befindet sich "immer" am Campingplatz oder dem jeweiligen Aufenthaltsort, so oder so, auch mit Hinweis auf die deutsche Botschaft und wissendes Fehlverhalten. Bloß bei den Ösis muß man vorsichtig sein, die könnten einen schon mal in der Zelle vergessen 🙂.
Gruß
SurferHermann