Polizei in NRW will Handys nach Unfall einkassieren

zu dem aktuellen Artikel auf einschlägigen Nachrichtenkanälen kann ich nur sagen:

Richtig so!!

Am besten gleich vor Ort mit dem Polizeiwagen drüber fahren über das sch... Telefon. 😁

Gruß Andy

Beste Antwort im Thema

Aus meiner Sicht und nur mal so am Rande sind die Smartphones eine Seuche.

Jeden Tag sehe ich die Figuren wie Zombies auf Ihre Geräte starren. Fußgänger laufen wie behämmert über die Straße mit Blick aufs Handy gerichtet - in ner Fußgängermeile stehen die Smartphonjunkies chronisch im Weg oder rennen einen (oder mein Kind) um , Radfahrer können es auch nicht lassen zu telefonieren mit einer Hand am Lenker und eben vollbehämmerte schreiben whatsapp oder SMS beim Autofahren. Nur krank.

Andy

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Und du hast dein Beispiel immer weiter abgeändert und Sachen dazuerfunden, nur um deine Version zu schützen, weil du nicht einsehen willst, wie es rechtlich auch zu beurteilen ist. Du fügst Absurditäten hinzu, wie es dir gefällt, nimmst dieses Recht für dich in Anspruch, willst das aber dem Gegenpart zum Vorwurf machen und verwehren? Wirkt nicht durchdacht und eher ein wenig geheuchelt...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 14. Februar 2015 um 15:20:28 Uhr:


Und du hast dein Beispiel immer weiter abgeändert und Sachen dazuerfunden, nur um deine Version zu schützen, weil du nicht einsehen willst, wie es rechtlich auch zu beurteilen ist. Du fügst Absurditäten hinzu, wie es dir gefällt, willst das aber dem Gegenpart zum Vorwurf machen? Wirkt nicht durchdacht und eher ein wenig geheuchelt...

Sorry das war nur ein Mittel zum Zweck und der Versuch zu erklären das auch "Unschuldige" eine Schuld tragen können, und es war notwendig da er nie auf meine Szenarien eingegangen ist.

Sorry und was Du als Absurdität bezeichnest ist Realität. Oder willst Du abstreiten das Unfälle provoziert werden, bzw. Unfälle entstehen, obwohl man sie durch geringfügiges Gegensteuern hätte verhindern können ?

Als Beispiel könnte man dort einen Unfall in meinem alten Heimatort nehmen. Es wurde ein Kind angefahren, es ist bei Rot über die Straße gelaufen. Zeugen haben ausgesagt das der VT, welcher Grün hatte, der das Kind angefahren hatte erst gehupt hat und dann viel zu spät gebremst hat. Bei der Nachstellung des Unfalls wurde bewiesen das eine mittlere Bremsung gereicht hätte und nix wäre passiert. So wird der "Unschuldige" zum Schuldigen.
So schlau waren die Menschen sogar schon vor der Wende, oder sollte sich die Rechtssprechung derart geändern haben ?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 14. Februar 2015 um 15:06:58 Uhr:


Und auch geil, wie sicher Du Dir bist, auf meinen fiktiven angenommenen Unfall, mit einer von Dir erfundenen, erlogenen Unfalldarstellung, Deine Hände rein zu waschen.

Meine Hände sind rein, ich sorge nur dafür, dass sie es auch bleiben 😉

Bei dem von Dir fiktiv angenommene Unfall war die Ausgangssituation die, dass Du (Vordermann) schuld bist und versuchst mich (Hintermann) über die Gefährdungshaftung, durch spekulative Möglichkeiten zu einer Abgelenktheit, in eine Teilhaftung zu bekommen.

Bevor Du hier mit einer moralischen Betrachtung meines Handelns beginnst, solltest Du vielleicht etwas weiter vorher anfangen und Deine moralisch einwandfreien Gründe offenlegen, warum Du als tatsächlicher Unfallverursacher mich über die Gefährdungshaftung an den von Dir verursachten Schadenskosten beteiligen willst.

Rechtlich ist die Sache eindeutig, und das auch noch aufgrund Deines Verhaltens: Wenn Du mich durch Deine Aussage zum Beschuldigten machst, bin ich nicht mehr zur Wahrheit verpflichtet und kann den Unfallablauf so darlegen, wie der aus meiner Interessenlage besser gewesen wäre.

Zitat:

Du bist nicht im entferntesten auf die von mir genannten, täglich der Realität entsprechenden, Szenarien eingegangen.

Die Notwendigkeit zur Datenauswertung eines Handys (Thema hier und nehmen wir mal fiktiv an es gäbe eine) bedarf eben einen nicht täglichen Unfallablaufs, sondern der Unklarheit darüber.

Der tägliche Normalfall ist: Vordermann bremst, Hintermann drauf - fertig.

Wozu muss man jetzt wissen, warum der Hintermann drauf ist?
Dass der sehr wahrscheinlich abgelenkt war, interessiert eher weniger, und wenn das schon kaum als solches interessiert, wie relevant wird es dann, warum der abgelenkt war. Der einzige Punkt, für den das der Einstig wäre, ist die Ursachenermittlung für die Gefährdungshaftung und Mitbeteiligung am Schaden.

Du drückst Dich seit Anbeginn vor einer Beantwortung, warum jemanden bei einem täglich passierenden Allerweltsunfall eine Handynutzung nachgewiesen und in die Gefährdungshaftung gebracht werden muss.

Bei einem Auffahrunfall braucht man als Vordermann nichts zu sagen, rein vom ersten Anschein ist der Hintermann schuld. Nicht zwingend zu 100%, aber soweit, dass der dadurch in der Beweispflicht ist, dass es anders wäre.

Warum muss man jetzt eine unzulässige Handynutzung ins Spiel bringen oder ist bei der Klärung wichtig, wenn der Hintermann ohnehin in der Beweispflicht ist und eine unerlaubte Handynutzung nicht den Hintermann, sondern maximal den Vordermann in die Gefährdungshaftung und Teilschuld bringen könnte?

Erkläre es bitte und versuche nicht ständig davon abzulenken, in dem Du immer wieder neue Varianten und Situation-Veränderungen einfügst.

Vielleicht auch noch unter dem Aspekt der Moral, die Du hier nicht nur besonders hoch, sondern noch weit über die Gesetze stellst, man lügt nicht auch wenn es der Gesetzgeber extra für straffrei erklärt hat.

Zitat:

Du könntes Dich selbständig machen und eine Unternehmensberatung für Versicherungsbetrüger eröffnen.😁

Diese Befähigung haben viele, und um nicht mal in die indirekte Notwendigkeit zu geraten, dies aufgrund eines Mandantenauftrags machen zu müssen, bin ich nicht Anwalt geworden.

Zitat:

Du hast ja ganz genau erklärt wie man einen provozierten Unfall so dreht das die Schuld immer beim anderen ist.

Nur ist diese Anleitung in der Praxis nicht sonderlich brauchbar, weil man man viele auch noch existierende Fakten nicht durch eine Behauptung aus der realen Unfallsituation bekommt, zB. drei Zeugen, die nicht rechtzeitig vor dem Eintreffen der Polizei erschossen wurden.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 14. Februar 2015 um 15:23:04 Uhr:


Sorry das war nur ein Mittel zum Zweck und der Versuch zu erklären das auch "Unschuldige" eine Schuld tragen können, und es war notwendig da er nie auf meine Szenarien eingegangen ist.

Ich bin absolut darauf eingegangen, nur war die Erläuterung, dass es dafür noch einiger weiterer Umstände bedarf und eine Handynutzung damit nichts zu tun hat, vermutlich von mir nicht verständlich genug gemacht worden.

Zitat:

Sorry und was Du als Absurdität bezeichnest ist Realität. Oder willst Du abstreiten das Unfälle provoziert werden, bzw. Unfälle entstehen, obwohl man sie durch geringfügiges Gegensteuern hätte verhindern können ?

Hier beginnt es doch schon mit einer merkwürdigen Verdrehung der Umstände: Wenn Beteiligter A den Fahrfehler macht, dann ist B nicht in der Verantwortung alles zur Verfügung stehende zu machen, um die Situation noch zu retten.

Wie wirr ist denn diese Auslegung, wenn man hier die realen Situationen betrachtet, in der B verpflichtet wäre, in Sekundenbruchteilen die richtige Lösung zu finden hat, die man erst nach minutenlanger Situationsbetrachtung und Abwägung möglicher Handlungen in den Sinn kommen.

Wenn der "ursprüngliche" Unfallverursacher über die Fähigkeiten verfügt, die er von seiner Zielscheibe verlangt, wieso hat er denn überhaupt erst etwas gemacht, was zu einem Unfall geführt hat.

Das sind ohnehin immer die Größten: Unfallverursacher, die hinterher genau sagen können, was das Unfallopfer alles falsch gemacht hat und warum der Aufprall für den Verursacher unvermeidlich wurde.

Zitat:

Als Beispiel könnte man dort einen Unfall in meinem alten Heimatort nehmen. Es wurde ein Kind angefahren, es ist bei Rot über die Straße gelaufen. Zeugen haben ausgesagt das der VT, welcher Grün hatte, der das Kind angefahren hatte erst gehupt hat und dann viel zu spät gebremst hat. Bei der Nachstellung des Unfalls wurde bewiesen das eine mittlere Bremsung gereicht hätte und nix wäre passiert.

- "Zeugen haben ausgesagt" und das hätte man auch mit den Verbindungsdaten des Handys ermitteln können - weil Du mit diesem Beispiel hier beim Thema geblieben bist und dies nicht wieder eine Nebelkerze zur Ablenkung war?

- "erst gehupt hat", was der unwiderlegbarer Nachweis ist, dass der Fahrer nicht abgelenkt war,

- "viel zu spät gebremst", was der ebenso unwiderlegbare Nachweis ist, dass er in der sofort erfassten Situation "nur" eine Fehlentscheidung zu seiner weiteren Handlung getroffen hat, die dann unfallentscheidend war.

Zitat:

So wird der "Unschuldige" zum Schuldigen.

Wie kommst Du darauf, dass der Autofahrer "unschuldig" war, wenn der es nachweisbar nicht war, insbesondere bei diesem Beispiel, wo schon der eine Unfallbeteiligte eine außergewöhnliche Form im rechtlichen Sinn hat:

Kind mit keiner vorwerfbaren Deliktfähigkeit und Fußgänger, bei dem die Gefährdungshaftung geklärt werden muss und eine Unfallanalyse die relevante Frage nach einfacher oder grober Fahrlässigkeit beim Verhalten des Fußgängers zu klären hat.

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Werter Roadwin,

Zitat:

@Roadwin schrieb am 14. Februar 2015 um 11:51:52 Uhr:



Du hast mit den Dir gegebenen Möglichkeiten nur erfassen können, dass "(d)eine unfassbare Arroganz unwissenden Usern gegenüber" vor liegt?

Zitat:

Und das auch noch öffentlich herum posaunst, wo es jedem schon mit nur durchschnittlicher Schulbildung bekannt ist, dass ein gewisses Niveau nur von unten wie Arroganz ausschaut:

Zitat:

@Roadwin schrieb am 14. Februar 2015 um 11:51:52 Uhr:



Zitat:

Menschen mit intellektueller Insolvenz neigen häufig dazu, Menschen, die geistig besser bestückt sind, als arrogant zu bezeichnen, um sich irgendwie rechtfertigen zu können.

Quelle: http://mundmische.de/.../...iveau_sieht_nur_von_unten_aus_wie_Arroganz

Zitat:

"Denk mal darüber nach", ist in dem Zusammenhang schon ein genialer Hinweis, wenn mit dem Wort "darüber" auch der eigene Horizont gemeint sein könnte, über den schon eigenen Füße u.U. hinausragen.

Zitat:

Ein "Denk mal darüber nach" muss mindestens die Vermutung beinhalten, dass der Andere auch dazu befähigt ist - Mein Dank dafür.
Aber es erklärt, warum ich Dir diesen Ratschlag nicht erteilen kann.

ausgerechnet DU nimmst das Wort "Niveau" in den Mund? Ja?

So long

Ghost

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 14. Februar 2015 um 15:23:04 Uhr:


Als Beispiel könnte man dort einen Unfall in meinem alten Heimatort nehmen. Es wurde ein Kind angefahren, es ist bei Rot über die Straße gelaufen. Zeugen haben ausgesagt das der VT, welcher Grün hatte, der das Kind angefahren hatte erst gehupt hat und dann viel zu spät gebremst hat. Bei der Nachstellung des Unfalls wurde bewiesen das eine mittlere Bremsung gereicht hätte und nix wäre passiert. So wird der "Unschuldige" zum Schuldigen.
So schlau waren die Menschen sogar schon vor der Wende, oder sollte sich die Rechtssprechung derart geändern haben ?

Ich wusste gar nicht, das die "normalen" Leute vor der Wende bereits Mobiltelefone hatten. 😰

Zitat:

@Roadwin schrieb am 12. Februar 2015 um 22:08:02 Uhr:


Ich käme nicht mal iin einem schlechten Traum auf die Idee, demjenigen auch noch mit Absicht über seine Versicherung reinzuwürgen, dem ich schon sein Auto versehentlich kaputt gemacht habe. Für mich sind das Voll-Assis, die derartiges machen.

Ich darf mich mittlerweile schon fast ein Jahr mit diesem Typus von Person rumärgern....

Im Mai ist endlich Gerichtstermin.

Aber BTT:

Die Polizei kann mein Handy bei konkreten Verdacht beschlagnahmen. Nur wird sie nichts darauf finden. Bzw. müssten erst Experten rangehen und die Vollverschlüssellung des Phones knacken. Tja Freunde: Viel Spaß. Die Verbindungsdaten des Providers würden hier ausreichen. Nur dürfen diese ausschließlich bei Verdacht auf schwere Straftaten ausgewertet werden. Bei einem "0815" Unfall OHNE Personenschäden, liegt sowas IMHO nicht vor. Verzögert sich das ganze um 90 Tage, sind die Daten eh gelöscht. Wer also einen guten Rechtsbeistand hat, der die Auswertung der Daten lang genug verzögert, bei dem kann auch der Provider nichts mehr sagen. Aber auch wenn ich kein Verschlüsseltes Gerät habe, wer soll mich dazu zwingen, meinen Entsperrcode zu benennen? Auch da wird die Polizei vor Ort nichts machen können, da müssen wieder die Experten ran. Bei täglich mehreren Hundert Unfällen und in Zeiten wo jeder schon fast 2 Handys sein eigen nennt, sollten die Behörden Anfangen, für diesen Bereich ihr Personal massiv aufzustocken.

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 15. Februar 2015 um 10:21:39 Uhr:


Aber auch wenn ich kein Verschlüsseltes Gerät habe, wer soll mich dazu zwingen, meinen Entsperrcode zu benennen? Auch da wird die Polizei vor Ort nichts machen können, da müssen wieder die Experten ran. Bei täglich mehreren Hundert Unfällen und in Zeiten wo jeder schon fast 2 Handys sein eigen nennt, sollten die Behörden Anfangen, für diesen Bereich ihr Personal massiv aufzustocken.

Ein sehr lustiger und ausführlicher Beitrag. Ich fasse es mal kurz zusammen: Du kannst vor Ort dein Handy entsperren, die Polizisten gucken oberflächlich drauf und du bekommst es sofort wieder. Oder du weigerst dich und musst eine Zeit lang ohne die Mobiltelefone leben, die du zum Zeitpunkt mitgeführt hast. Eventuell schaltest du noch einen Anwalt ein um noch länger warten zu dürfen. Also gehörst du zu zu den Leuten, die sich gerne selbst bestrafen und am Ende sagst, dass du es allen gezeigt hast.

Also macht es deiner Meinung nach keinen Sinn von seinem Recht auf Aussage Verweigerung Gebrauch zu machen? Bevor ich mich durch irgendwelche unbedarften Auskünfte selbst belaste, sage ich lieber nichts! Auch das vorzeigen eines Handys, Tablets, Notebooks, etc. pp. könnte mich belasten. Außerdem: Wer garantiert mir das die Beamten vor Ort überhaupt dazu im Stande sind, eine Verbotswidrige Nutzung zu erkennen bzw. nicht zu erkennen? Ich will es keineswegs "allen Zeigen", ich finde es nur nicht in Ordnung, wenn ich durch Nutzen meiner Rechte, bestraft werde. Evtl. befinden sich auf dem Firmenhandy ja vertrauliche Daten, die eben niemand sehen soll. Und dann? Alles irgendwie in einer Grauzone....

Vertrauliche Daten haben auf einem Mobiltelefon nichts zu suchen. Man kann das Gerät beim telefonat aus der Hand reißen und kommt so an die Daten ran. Auch die ganze Pseudo-Sicherheit ist kein Schutz, da man die Daten innerhalb weniger Minuten bei einem gesichertem Gerät auslesen kann. Zum Schutz der intimen Daten reicht dieser Schutz (bei Normalpersonen) aber, da ein Dieb mehr Interesse an dem Gerät als an den Daten hat.

Einen Polizisten interessiet es nicht wirklich, wer nun welche Affäre hat oder was es abends zu essen gibt. Der guckt nur nach, wann die letzre SMS raus ging und wann das letzte Telefonat geführt wurde. Wir beide haben das gleiche Ziel und das ist möglicht schnell den fall zu klären, das jeder schnell seine Ruhe hat. Ein Telefonat kann ich noch mit einer Freisprecheinrichtung erklären, bei der SMS wird es schwierig. Da ich nichts zu verbergen habe, würde ich dem Polizisten das Mobiltelefon zeigen. Wer aber beim Autofahren eine SMS schreibt, hat es nicht anders verdient.

Zitat:

@invisible_ghost schrieb am 15. Februar 2015 um 01:58:35 Uhr:


... DU nimmst das Wort "Niveau" in den Mund? ...

Falls Du derartiges gesehen haben solltest, wird es allmählich Zeit, dass Du professionelle Hilfe in Anspruch nimmst.

Zitat:

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Zitat:

@MvM schrieb am 15. Februar 2015 um 12:33:10 Uhr:



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Ich habe die Boardsuche benutzt um nach Beiträgen mit "Niveau" von Mitglied "Roadwin" zu suchen.

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Also ich habe es sogar ohne die Suche gefunden.

Zitat:

@MvM schrieb am 15. Februar 2015 um 11:35:42 Uhr:


Der guckt nur nach, wann die letzre SMS raus ging und wann das letzte Telefonat geführt wurde. Wir beide haben das gleiche Ziel und das ist möglicht schnell den fall zu klären, ...

Dann fangen wir wieder von vorn an:

Dann erkläre Du doch mal bitte, wie das gehen soll, wenn kein Bezug hergestellt werden kann. Man weiß dann, dass einer der Unfallbeteiligten abgelenkt war - und dann, wie geht es weiter?

Ist das ein Kriterium, mit dem man alles andere ausschließen kann, zB. der andere Unfallbeteiligte nicht auch abgelenkt war?

Wieso kann ausgeschlossen werden, dass bei einer Ablenkung von einem Unfallbeteiligten es den anderen Beteiligten unmöglich ist, einen unfallursächlichen Fahrfehler zu begehen?

Wenn A eine SMS geschrieben hat, kann dem hochaufmerksamen B kein Hase vor das Auto rennen und reflexhaft in den Gegenverkehr ausweichen?

Wenn A den Unfall verursacht hat, dann kann man über den Handynachweis auch den Hintergrund für die Unfallverursachung mit ziemlicher Sicherheit kommen, aber umgekehrt, aus der Handynutzung den Verursacher abzuleiten, wie soll das gehen?

Zitat:

Ein Telefonat kann ich noch mit einer Freisprecheinrichtung erklären, bei der SMS wird es schwierig.

Sprachsteuerung und Spracheingabe sind seit einigen Jahren keine Zauberei mehr. Heute in vielen Kleinwagen werksmäßig verfügbar.

Zitat:

Da ich nichts zu verbergen habe, würde ich dem Polizisten das Mobiltelefon zeigen.

Ich nicht, da ich so ziemlich alles auf dem Ding Dritten gegenüber zu verbergen habe. Was aber in keinster Weise etwas mit rechtswidrig, unmoralisch, Heimlichtuerei oder was auch immer aus einer "dunklen Ecke" zu tun hat.

Das völlige Gegenteil ist der Fall, ich würde mich strafbar machen, wenn ich diese Daten Unbefugten zur Verfügung stellen würde und zu den Unbefugten gehört in zB. Unfall-Situationen auch die Polizei.

Zitat:

Wer aber beim Autofahren eine SMS schreibt, hat es nicht anders verdient.

Manche mögen es auf den ersten Blick bedauern, dass es keine Lynchjustiz mehr gibt, sollten aber bei derartigen Forderungen überlegen, ob sie selbst nicht schon längst irgendwo sanft im Wind schwingen würden, wenn es das gäbe.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 15. Februar 2015 um 13:27:18 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 15. Februar 2015 um 12:33:10 Uhr:


Ich habe die Boardsuche benutzt um nach Beiträgen mit "Niveau" von Mitglied "Roadwin" zu suchen.

Ergebnis: Es sind keine Beiträge vorhanden.

Also ich habe es sogar ohne die Suche gefunden.

Das ist jetzt sowas von in die Hose gegangen 😁😁😁

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