Polizei - dein Freund und Helfer

Es ist schon eine Weile her da gab es einen allseits verbreiteten Spruch: "Die Polizei - dein Freund und Helfer"😉
Er scheint vollkommen aus der Mode gekommen zu sein, denn vielen Threads ist zu entnehmen, dass unverhohlen oder versteckt eine Abneigung gegenüber Polizeibeamten besteht. Es erhebt sich die Frage nach dem Warum. Ist diese Distanz darauf zurückzuführen, dass der Gendarm nicht mehr durch den Ort spaziert oder der Stadtpolizist nicht mehr um die Häuser geht - mit anderen Worten der persönliche Kontakt durch die andere Art des Einsatzes mittels Streifenwagen verloren gegangen ist?🙄 Den "persönlichen Kontakt" bitte ich jetzt nicht falsch zu auszulegen - mein polizeiliches Führungszeugnis ist seit Jahrzehnten noch immer blütenweiss😁😁😁😁

Beste Antwort im Thema

Der normale Bürger hat eigentlich nur Kontakt mit der Polizei, wenn er mit seinem Auto unterwegs ist. Das Problem dabei ist, daß die Polizei dort nicht als Garant für die Aufrechterhaltung der Sicherheit wahrgenommen wird, sondern als verlängerter Arm korrupter Kommunen, welche die StVO zur Generierung von Einnahmen mißbrauchen.

Anders zu werten ist der Einsatz gegen asoziales Gesindel, welches das Randalieren als kurzweiligen Zeitvertreib begreift. Die völlig unangemessene Zurückhaltung gegenüber diesem Pack stößt zu Recht auf Unverständnis in der Bevölkerung, wenn diese in den Nachrichten sehen muß, wie degenerierte Gewalttäter von den Polizisten weggetragen werden, anstatt denen mit dem Knüppel Beine zu machen.

All das ändert aber nichts daran, daß die primäre Arbeit der Polizei, nämlich der Kampf gegen wirkliche Kriminalität, wichtig und notwendig ist. Da diese Tätigkeit aber hauptsächlich unbeachtet von der Öffentlichkeit erfolgt, kann diese leider nur unzureichend dazu betragen das Bild der Polizei zu formen.

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Das und noch viel mehr...müssen die Gefahrenabwehrbehörden aus dem FF beherrchen....ihr tägliches Brot....waldfee2000......comprende?!....😉

Nicht doch!!! Waldfee hat jahrelang bei RTLII studiert, wie der Hase läuft.
Der weiß Bescheid!

Wir sind ja hier nicht bei Minority Report, sakkra! 🙄

--> Made my day.... 😁

Zitat:

Original geschrieben von waldfee-2000



Eine ganz normale Kontrolle, was haben die den einen überhaupt zu belästigen.
Du würdest dich mit Sicherheit auch nicht wären wen sie bei dir im Schlafzimmer eine Kamera aufstellen würden.
Dient ja nur der Prävention, du könntest ja jemanden vergewaltigen.
Und tut mir leid jemand zu belästigen der besoffen in sein Auto geht obwohl man noch nicht mal weiß was der dort machen will hat was von Blockwart und Stasi und nichts von Zivilcourage. 

?😕?

Zu den originären Aufgaben der Executive in Deutschland gehört nun mal die Aufrechterhaltung der

Öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

.

Dazu gehören u.a. auch Kontrollen im öffentlichen Straßenverkehr, selbstverständlich auch im ruhende Verkehr.

Dein skurriler Vergleich zu Kontrollen in einem eindeutig privaten Bereich beispielsweise im Schlafzimmer zeigt eigentlich deutlich, wie Du in dieser Diskussion an die Sache herangehst und hat mit einer Realität nun überhaupt nicht zu tun ebenso wie auch Dein Hinweis auf Blockwart und Stasi.  Kopfschüttel (leider immer noch kein entsprechender Smily verfügbar)

Die Polizei hat auch in keinster Weise das Recht oder gar die Ambition bei Dir eine Darmspiegelung vorzunehmen, Prävention hin oder her.😁

Routinekontrollen vergleiche ich mit den Fertigungskontrollen in der Industrie. Man geht davon aus, dass das Produkt selbst gut ist, doch es gibt ja immer mal einen Ausreisser😁😁

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@Peter Clio
Sehr gut erklärt. Jetzt hoffe ich mal dass es auch der Letzte kapiert hat...

Zitat:

Original geschrieben von Andi_08


Jetzt hoffe ich mal dass es auch der Letzte kapiert hat...

Das wage ich denn mal stark zu bezweifeln.

@Andi08.....ich weiß jedenfalls wo man es nachlesen kann..😉..war eine lange Zeit mein täglich Brot...man quälte uns damit bis zum Erbrechen und Nachts davon träumen....😁...mehr nur per PN

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


wie ist die definition von betrunken?

Wenn einer lallend mit einer Alkoholfahne vor sich hinwankt, dann ist er wohl eindeutig betrunken. Wenn sich einer einigermaßen normal verhält und auch für die Polizei nicht auffällig ist, dann wird wohl keiner sich oder die Polizei in eine für ihn fremde Angelegenheit einmischen wollen, betrunken oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Im Deinem Holland-Drogen-Fall wärest Du übrigens auf jeden Fall sicher dran gewesen und zwar wegen Drogenbesitzes, nicht unbedingt wegen bevorstehendem Drogenkonsums Deinerseits.

auf das hab ich gewartet 🙄 hat mit dem thema nix zu tun aber egal.

Dieser Dein Vergleich war aber mehr als schräg.

Zitat:

Original geschrieben von waldfee-2000


Das ist doch die gleiche Lächerlichkeit wie die Terror Warnungen und die erhöhte Sicherheitsstufe.
Was bringt es zb Polizisten mit Maschinengewehren an Bahnhöfen patrolieren zu lassen.
Richtig Garnichts
Nur um später sagen zu können wir haben aber was gemacht ob es sinnvoll oder nicht ist Spiel da keine Rolle.
Es wird nur ein Gefühl der Sicherheit vorgegaukelt mehr nicht.
 

Grade das Sicherheitsempfinden ist bei Terrorismusabwehr aber DER wichtigste Punkt. Das Ziel eines terroristischen Aktes ist die Störung des normalen öffentlichen Lebens. Wenn die MP das verhindert, noch dazu ohne anderweitig Freiheiten einzuschränken (im Gegensatz zu diversen anderen Mitteln), dann ist sie die perfekte antiterroristische Maßnahme.

Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit!

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


„Eine Gefahr liegt vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens in absehbarer Zeit und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein polizeilich geschütztes Rechtsgut schädigen wird“ (BVerwGE 45, 51(57)).
Maßgeblich ist, ob eine Sachlage oder ein Verhalten gegeben ist, aus dem die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung nach bewährten Erfahrungssätzen folgt (objektiv gegebene Gefahr).

Arten der Gefahr in der Rechtswissenschaft
Konkrete Gefahr
Eine konkrete Gefahr beinhaltet jede Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Verletzung der Schutzgüter führt.
Beispiel: Eine Person sitzt neben einer Benzin-Zapfsäule, hat Zigarette und Feuerzeug in der Hand. Es besteht die Gefahr einer Entzündung des Benzins.
Abstrakte Gefahr
Die abstrakte Gefahr liegt zeitlich nicht im Vorfeld der konkreten Gefahr. Abstrakte und konkrete Gefahr unterscheiden sich auch nicht hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts. Es ist bei der abstrakten Gefahr vielmehr so, dass die Gefahrenquelle kein konkreter einzelner Sachverhalt ist, sondern ein gedachter, typisierter Lebenssachverhalt aus dem sich eine Gefahr für Schutzgüter der Öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ergeben können.
Beispiel: Für den stark frequentierten Fußgängerbereich einer Innenstadt besteht die (abstrakte) Gefahr, dass durch frei umherlaufende große Hunde oder Kampfhunde dort befindliche Erwachsene, Kinder oder andere Hunde gebissen werden. Eine Stadt kann nun dieser abstrakten Gefahr durch eine Verordnung zu deren Erlass sie ein Gesetz ermächtigt, durch einen Leinenzwang begegnen.
Anscheinsgefahr
Der Schadenseintritt ist hinreichend wahrscheinlich, jedoch bestand im Nachhinein gesehen keine tatsächliche Gefahr. Die Anscheinsgefahr ist eine nach herrschender Meinung polizeirechtlich vollwertige Gefahr. Es gibt allerdings auch Ansichten, die mit gut vertretbaren Argumenten die Existenz der Kategorie der Anscheinsgefahr ablehnen und derartige Fälle als Situationen ansehen, in denen keine Gefahr besteht, weil eben tatsächlich kein Schadenseintritt droht.
Beispiel: Einem Polizisten wird mitgeteilt, ein Koffer auf dem Marktplatz enthalte eine Bombe. Er verfügt daraufhin die Räumung des Marktplatzes; nachher ergibt sich, dass der Koffer leer war.
Putativgefahr (auch Scheingefahr)
Irrige Annahme einer Gefahr, wobei die Fehleinschätzung auf einer unvertretbaren Einschätzung beruht. Es liegt keine polizeirechtlich relevante Gefahr vor. Die Putativgefahr ermächtigt nicht zu Gefahrenabwehrmaßnahmen. Solche sind mithin rechtswidrig.
Beispiel: Ein Polizist sieht, wie ein Kind mit einer Spielzeugpistole hantiert, die offensichtlich als solche zu erkennen ist. Er schreitet ein und beschlagnahmt das Spielzeug.
Gefahrverdacht
Eine Gefahr wird für möglich gehalten, auch wenn subjektiv noch Zweifel vorhanden sind. Der Schadenseintritt ist nicht hinreichend wahrscheinlich, jedoch möglich.
Es handelt sich um eine Gefahr i. S. d. Gesetzes, jedoch sind im Rahmen der Verhältnismäßigkeit vorerst nur gering einschneidende Maßnahmen zu ergreifen (z. B. Gefahrerforschung)

Deswegen sind es keine Vermutungen....waldfee.........😮

Ja Danke für denn Post.

Aber nur weil Sachen in Gesetze und in Juristen deutsch verklausuliert werden macht es die Sache aber nicht besser.

Zitat:

Original geschrieben von FirstFord


Wenn einer lallend mit einer Alkoholfahne vor sich hinwankt, dann ist er wohl eindeutig betrunken.

Worin besteht eigentlich der Sinn, so jemanden pusten zu lassen?

Darüber hinaus gebe ich folgendes zu bedenken: Wir bereits festgestellt, ist Alkohol eine Ursache für Verkehrsunfälle. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, alkoholisierten Personen die Teilnahme am Straßenverkehr zu verwehren. Verhindert die Polizei eine Trunkenheitsfahrt, indem sie die Autoschlüssel konfisziert, so ist das löblich. Besser wäre es aber, den Tatbestand der Trunkenheitsfahrt abzuwarten und dann gleich die Fahrerlaubnis einzuziehen. Denn so ist nicht auszuschließen, daß der Betrunkene sich bei der nächsten Gelegenheit doch wieder ans Steuer setzt. Von daher ist es hochgradig verantwortungslos, wenn die Polizei die Möglichkeit ungenutzt verstreichen läßt, einen potenziellen Alkoholsünder dauerhaft aus dem Verkehr zu ziehen.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider



Zitat:

Original geschrieben von waldfee-2000


Das ist doch die gleiche Lächerlichkeit wie die Terror Warnungen und die erhöhte Sicherheitsstufe.
Was bringt es zb Polizisten mit Maschinengewehren an Bahnhöfen patrolieren zu lassen.
Richtig Garnichts
Nur um später sagen zu können wir haben aber was gemacht ob es sinnvoll oder nicht ist Spiel da keine Rolle.
Es wird nur ein Gefühl der Sicherheit vorgegaukelt mehr nicht.
Grade das Sicherheitsempfinden ist bei Terrorismusabwehr aber DER wichtigste Punkt. Das Ziel eines terroristischen Aktes ist die Störung des normalen öffentlichen Lebens. Wenn die MP das verhindert, noch dazu ohne anderweitig Freiheiten einzuschränken (im Gegensatz zu diversen anderen Mitteln), dann ist sie die perfekte antiterroristische Maßnahme.

Man sollte auf so einen Schmarrn gar nicht erst reagieren weil am ihnen so nur eine Bühne bietet.

Aber durch die Terrorangst wird der Bürger gefügig und lässt immer mehr mit sich machen und man kann seine Freiheiten immer mehr einschränken oder irgendwelche Gesetze durchboxen wie die Vorrats Daten Speicherung zb.

Wie viel Menschen sind schon durch Terror gestorben und wie viele durchs Rauchen.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrenabwehr . Radarkontrollen sind übrigens durch die STVO und das OWIG begründet 🙄 Wie alles andere auch. Wir leben in Doofland - wieder ein Beweis mehr 🙄 .

Werden unbegründete Kontrollen und Befugnisse den dadurch besser das sie in irgend einem Gesetz stehen. Darüber sollte man mal nachdenken.

Oh Gott der Typ..... 😰😎😁

Der hat jetzt hier schon nen ganzen Fanclub! 😁

PeterClio hats dir doch idiotensicher erklärt. Wenn du jetzt den Text (er hat aber auch wirklich viele Zeilen...) nicht verstehen tust, dann ändert das aber doch die rEhaliteht (ich meine nicht die Supermarktkette...) nicht zu deinen Gunten!?

Lies doch mal ein Buch oder so?!
Das wird alles besser wenn du mal in die 8. Klasse kommst! 😉

EDIT:
Wir haben ihn falsch verstanden: Er ist die Weisheit! Er hinterfrägt dodaaal griddisch das Sysdehm! Ich nehme alles zurück und gebe dir Recht, Waldfee! Falls ich jetzt 3 Wünsche frei hab, schreib mir ne PN! Das was ich mir wünsche passt echt nicht in die Öffentlichkeit! 😁

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