Polizei - dein Freund und Helfer
Es ist schon eine Weile her da gab es einen allseits verbreiteten Spruch: "Die Polizei - dein Freund und Helfer"😉
Er scheint vollkommen aus der Mode gekommen zu sein, denn vielen Threads ist zu entnehmen, dass unverhohlen oder versteckt eine Abneigung gegenüber Polizeibeamten besteht. Es erhebt sich die Frage nach dem Warum. Ist diese Distanz darauf zurückzuführen, dass der Gendarm nicht mehr durch den Ort spaziert oder der Stadtpolizist nicht mehr um die Häuser geht - mit anderen Worten der persönliche Kontakt durch die andere Art des Einsatzes mittels Streifenwagen verloren gegangen ist?🙄 Den "persönlichen Kontakt" bitte ich jetzt nicht falsch zu auszulegen - mein polizeiliches Führungszeugnis ist seit Jahrzehnten noch immer blütenweiss😁😁😁😁
Beste Antwort im Thema
Der normale Bürger hat eigentlich nur Kontakt mit der Polizei, wenn er mit seinem Auto unterwegs ist. Das Problem dabei ist, daß die Polizei dort nicht als Garant für die Aufrechterhaltung der Sicherheit wahrgenommen wird, sondern als verlängerter Arm korrupter Kommunen, welche die StVO zur Generierung von Einnahmen mißbrauchen.
Anders zu werten ist der Einsatz gegen asoziales Gesindel, welches das Randalieren als kurzweiligen Zeitvertreib begreift. Die völlig unangemessene Zurückhaltung gegenüber diesem Pack stößt zu Recht auf Unverständnis in der Bevölkerung, wenn diese in den Nachrichten sehen muß, wie degenerierte Gewalttäter von den Polizisten weggetragen werden, anstatt denen mit dem Knüppel Beine zu machen.
All das ändert aber nichts daran, daß die primäre Arbeit der Polizei, nämlich der Kampf gegen wirkliche Kriminalität, wichtig und notwendig ist. Da diese Tätigkeit aber hauptsächlich unbeachtet von der Öffentlichkeit erfolgt, kann diese leider nur unzureichend dazu betragen das Bild der Polizei zu formen.
510 Antworten
@waldfee-2000
Ich denke eher es ist umgekehrt. Der Polizist der handelt denkt nach und Du befolgst nur befehle. Du scheinst anscheinend der Meinnun zu sein dass der Polizist nur handeln darf wenn schon eine Straftat begangen wurde. Er muss aber auch nachdenken und gegebenfalls verhindern dass solche begagen werden. Und betrunken ein Auto aufzusperren stellt auf alle Fälle einen begründeten Verdacht dar. Das denke ich mir ja schon wenn ich bei so etwas zusehen würde.
Und wenn dieser Betrunkene dann am Ende doch fährt und dabei einen Schaden verursacht sind es wahrscheinlich genau die Leute, die der Polizei das Recht absprechen möchten im Vorfeld auf so etwas zu reagieren, am Schluss dann am lautesten Schreien warum denn gegen solche nichts unternommen wird.
Und natürlich sind das alles nur Vermutungen, aber es ist doch ein gewaltiger Unterschied als z.B. zu Deinem Beispiel mit den schnellen Autos. Wenn ich mit einer Spielzeugpistole die täuschend echt aussieht durch die Strasse renne werde ich auch kontrolliert. Und ein Betrunkener im Auto stellt nunmal recht leicht eine Gefahr da. Ob es Dir passt oder nicht, ich erwarte so ein Verhalten sogar von der Polizei.
Dass, präventives Handeln der Polizei auch den potentiellen Täter schützt, kapiert waldfee2000 auch nicht...denn wenn man noch abwarten würde....es wären bestimmt Tatbestände erfüllt die eine höhere Strafe rechtfertigen würden, als pusten oder Schlüssel abgeben...etc. .....😉 und eine Gefährdung anderer billigend (rechtsdefinierter Begriff) in Kauf nehmen.....
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Eine unverbindliche Unterhaltung ist bestimmt kein Fehler. Die Herausgabe der Autoschlüssel und einen Alkoholtest zu verlangen ist aber etwas ganz anderes, für das es keinerlei Rechtfertigung gibt.Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Mir ist es viel lieber, wenn sich die Polizei unverbindlich mit mir unterhält ohne dass was passiert, als wenn sie mir auflauert um mir möglichst saftig eine einzuschenken.
Wie gesagt, ein Suff-Prügler steht bzgl. der Glaubwürdigkeit seiner Darstellung des genauen Hergangs bei mir ganz unten. Ich bin tendentiell immer bereit jemandem zu glauben wenn's gegen die Polizei geht, hatte ja selbst schon meine Erfahrungen. Aber die Story ist mir einfach zu wild. Da gibt's tausend Möglichkeiten wie das abgelaufen sein kann. Am Ende hat er sie schon angepöbelt als sie auf ihn zu kamen und erst dann kam die Aufforderung sich mal mit in den Einsatzwagen zu setzen, wo er nicht die Bewegungsfreiheit gehabt hätte, dermaßen um sich zu schlagen.
Dass ich dagegen bin den Schlüssel abzunehmen hab ich ja schon gesagt, aber den Promillewert zeigen um zu verdeutlichen, dass fahren eben nicht mehr geht, finde ich ok. Genau wie diverse Schockvideos (wobei ich letztere eher lächerlich finde und ihre Wirksamkeit anzweifle, aber das ist ne andere Baustelle).
Genau so bin ich dagegen jemanden der mal volltrunken aufgegabelt wird zum Gewohnheitssäufer zu erklären und zur MPU zu schicken.
Aber ich differenziere dann halt auch mal wo ich eine Maßnahme gerechtfertigt finde, die so womöglich nicht explizit im Gesetzestext steht. Muss ich auch, um konsequent zu sein wenn ich das Gegenteil genau so einfordere. Da sollten wir uns doch eigentlich verstehen.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Und wie halten wir es denn dann mit dem verantwortungsvollen Wirt, der seine Pappenheimer kennt und ihnen vorsichtshalber den Autoschlüssel abluchst?
Wenn der das bei mir versucht, war der Abend das letzte Mal, dass ich ihm Umsatz beschert hab.
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
😰 was...einmarschieren....😰....Du kennst wahrscheinlich unser Grundgesetz nicht!Und die, das da marschieren würden...sind nicht Bestand unseres Volkes! Die verlieren nämlich den Schutz unter dem Grundgesetz zu stehen....nachzulesen ebenda.....😉
Völlig Banane was Du da meinst.., sorry!
Es war ein Beispiel und keine Tatsache und Gesetze kann man ändern morgen hü heute hott
Ähnliche Themen
@waldfee-2000
Was soll denn das blöde Geschwätz vom Einzug in Polen?
Wenn Pubertät und Stammtischgeschwafel zusammen treffen: Dabei kann nichts Vernünftiges herauskommen!
So, die paar Seiten seit gestern mal überflogen, und freudig bemerkt: Wieder ein Vertreter der Liga von ganz unten kam dazu....😁
Hallo also, liebe Waldfee. 🙂
Angesichts deiner Art zu Schreiben muss man über den Inhalt gar nicht mehr so stark grübeln, deine Posts erklären sich von selbst..... Wir sind hier nicht bei "Minorit Report" (Minorit? Ein seltenes Gestein?).... Die Polzei muss Angst vorm Bürger haben..... Und deine Brotmesser und Bub-muss-pissen-Vergleiche hinken wie ein Veteran!
Aber schön, dass sich auch einer aus der Suppe an dem Thema betätigt, und Daniel nicht mehr allein mit seiner Hau-Drauf-These dasteht! 😉
Nochmal, nur als Tip: Wo gehobelt wird da fallen Späne. Hat Daniel selbst so gesagt. Gilt aber auch bei dir nur für die Polizei, keinesfalls für dich oder? Du zahlst ja auch deren Gehalt.....!? 😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Andi_08
@waldfee-2000
Ich denke eher es ist umgekehrt. Der Polizist der handelt denkt nach und Du befolgst nur befehle. Du scheinst anscheinend der Meinnun zu sein dass der Polizist nur handeln darf wenn schon eine Straftat begangen wurde. Er muss aber auch nachdenken und gegebenfalls verhindern dass solche begagen werden. Und betrunken ein Auto aufzusperren stellt auf alle Fälle einen begründeten Verdacht dar. Das denke ich mir ja schon wenn ich bei so etwas zusehen würde.
Und wenn dieser Betrunkene dann am Ende doch fährt und dabei einen Schaden verursacht sind es wahrscheinlich genau die Leute, die der Polizei das Recht absprechen möchten im Vorfeld auf so etwas zu reagieren, am Schluss dann am lautesten Schreien warum denn gegen solche nichts unternommen wird.
Das ist doch die gleiche Lächerlichkeit wie die Terror Warnungen und die erhöhte Sicherheitsstufe.
Was bringt es zb Polizisten mit Maschinengewehren an Bahnhöfen patrolieren zu lassen.
Richtig Garnichts
Nur um später sagen zu können wir haben aber was gemacht ob es sinnvoll oder nicht ist Spiel da keine Rolle.
Es wird nur ein Gefühl der Sicherheit vorgegaukelt mehr nicht.
Zitat:
Original geschrieben von waldfee-2000
Da man es ja nicht nachprüfen kann wieso man zb angehalten wir, weil man einen Golf fährt oder weil man schwarz ist und an einen Rassisten geraten ist.
Seit wann muß eine Kontrolle begründet sein?
Wenn's als Routinekontrolle deklariert wird, dann kann's verdachtsunabhängig erfolgen.
@Waldfee2000...Gesetzte kann man ändern, ja....aber informiere Dich, wie das in Deutschland funktioniert....nächstes Problem...wäre das Grundgesetz zu ändern....bitte auch darüber informieren wie das geht.....und es gibt Artikel (ja, so heißt das im Grundgesetz) die für die Ewigkeit bestimmt sind......
und es heißt...Maschinenpistole...😁
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Dass, präventives Handeln der Polizei auch den potentiellen Täter schützt, kapiert waldfee2000 auch nicht...denn wenn man noch abwarten würde....es wären bestimmt Tatbestände erfüllt die eine höhere Strafe rechtfertigen würden, als pusten oder Schlüssel abgeben...etc. .....😉 und eine Gefährdung anderer billigend (rechtsdefinierter Begriff) in Kauf nehmen.....
Natürlich versteh ich das dass es den Täter auch schützen kann.
Aber wie man im vorigen fall gesehen hat, hat der fall mit den verletzten Polizisten nur zum Gegenteil geführt.
Und das ist eine Tatsache im Gegensatz zu den Vermutungen der Beamten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrenabwehr . Radarkontrollen sind übrigens durch die STVO und das OWIG begründet 🙄 Wie alles andere auch. Wir leben in Doofland - wieder ein Beweis mehr 🙄 .
Allgemeine Verkehrskontrollen sind üblich und ohne jegliche Verdachtsmomente!
Bei begründeten Verdacht ist, z.B. eine Alkoholkontrolle rechtmäßig.....oder mehr!
Zitat:
Original geschrieben von waldfee-2000
Aber das unterstellen einer Straftat von Seiten der Polizei...
Es geht hier nicht um das Unterstellen einer Straftat, sondern um das
Verhinderneiner Straftat. Genau hierin besteht nämlich der Unterschied zwischen Prävention und Strafverfolgung.
Dass die Beamten verletzt wurde war aber nicht die Schuld der Polizisten, die ihre Arbeit gemacht haben. Wenn er sich korrekt verhalten hätte wäre nämlich gar nichts passiert.
„Eine Gefahr liegt vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens in absehbarer Zeit und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein polizeilich geschütztes Rechtsgut schädigen wird“ (BVerwGE 45, 51(57)).
Maßgeblich ist, ob eine Sachlage oder ein Verhalten gegeben ist, aus dem die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung nach bewährten Erfahrungssätzen folgt (objektiv gegebene Gefahr).
Arten der Gefahr in der Rechtswissenschaft
Konkrete Gefahr
Eine konkrete Gefahr beinhaltet jede Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Verletzung der Schutzgüter führt.
Beispiel: Eine Person sitzt neben einer Benzin-Zapfsäule, hat Zigarette und Feuerzeug in der Hand. Es besteht die Gefahr einer Entzündung des Benzins.
Abstrakte Gefahr
Die abstrakte Gefahr liegt zeitlich nicht im Vorfeld der konkreten Gefahr. Abstrakte und konkrete Gefahr unterscheiden sich auch nicht hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts. Es ist bei der abstrakten Gefahr vielmehr so, dass die Gefahrenquelle kein konkreter einzelner Sachverhalt ist, sondern ein gedachter, typisierter Lebenssachverhalt aus dem sich eine Gefahr für Schutzgüter der Öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ergeben können.
Beispiel: Für den stark frequentierten Fußgängerbereich einer Innenstadt besteht die (abstrakte) Gefahr, dass durch frei umherlaufende große Hunde oder Kampfhunde dort befindliche Erwachsene, Kinder oder andere Hunde gebissen werden. Eine Stadt kann nun dieser abstrakten Gefahr durch eine Verordnung zu deren Erlass sie ein Gesetz ermächtigt, durch einen Leinenzwang begegnen.
Anscheinsgefahr
Der Schadenseintritt ist hinreichend wahrscheinlich, jedoch bestand im Nachhinein gesehen keine tatsächliche Gefahr. Die Anscheinsgefahr ist eine nach herrschender Meinung polizeirechtlich vollwertige Gefahr. Es gibt allerdings auch Ansichten, die mit gut vertretbaren Argumenten die Existenz der Kategorie der Anscheinsgefahr ablehnen und derartige Fälle als Situationen ansehen, in denen keine Gefahr besteht, weil eben tatsächlich kein Schadenseintritt droht.
Beispiel: Einem Polizisten wird mitgeteilt, ein Koffer auf dem Marktplatz enthalte eine Bombe. Er verfügt daraufhin die Räumung des Marktplatzes; nachher ergibt sich, dass der Koffer leer war.
Putativgefahr (auch Scheingefahr)
Irrige Annahme einer Gefahr, wobei die Fehleinschätzung auf einer unvertretbaren Einschätzung beruht. Es liegt keine polizeirechtlich relevante Gefahr vor. Die Putativgefahr ermächtigt nicht zu Gefahrenabwehrmaßnahmen. Solche sind mithin rechtswidrig.
Beispiel: Ein Polizist sieht, wie ein Kind mit einer Spielzeugpistole hantiert, die offensichtlich als solche zu erkennen ist. Er schreitet ein und beschlagnahmt das Spielzeug.
Gefahrverdacht
Eine Gefahr wird für möglich gehalten, auch wenn subjektiv noch Zweifel vorhanden sind. Der Schadenseintritt ist nicht hinreichend wahrscheinlich, jedoch möglich.
Es handelt sich um eine Gefahr i. S. d. Gesetzes, jedoch sind im Rahmen der Verhältnismäßigkeit vorerst nur gering einschneidende Maßnahmen zu ergreifen (z. B. Gefahrerforschung)
Deswegen sind es keine Vermutungen....waldfee.........😮