Polizei bestraft Gaffer an Unfallstelle – die reagieren empört

So soll es Sein:

Zitat:

Bei einem Unfall in Bayern zücken dreiste Autofahrer ihr Handy. In Schrittgeschwindigkeit fahren sie an der Unglücksstelle vorbei, um zu filmen. Die Polizei zieht die Gaffer aus dem Verkehr und verteilt Strafen.

„Möchten Sie, wenn Sie blutend am Boden liegen, sich später auf YouTube finden?“: Die Polizei bestraft Autofahrer, die extra langsam an einer Unfallstelle vorbeifahren, um zu filmen. Viele wollen das nicht einsehen.

Ein heftiger Unfall auf der Autobahn 3 in Bayern interessierte am Freitagmorgen so viele andere Autofahrer, dass sie in Schrittgeschwindigkeit an der Unfallstelle vorbeifuhren. Das ließ sich die Polizei nicht gefallen und schritt ein.

Bei Winkelhaid in der Nähe von Nürnberg wollte ein Niederländer in Fahrtrichtung Regensburg mit seinem Wohnmobil samt Anhänger einen Sattelzug überholen. Doch dieses Vorhaben misslang auf fast schon dramatische Weise: Denn beim Überholversuch fuhr er in den Lkw, durch den starken Aufprall wurde der gesamte Aufbau seines Wohnwagens abgerissen.

Der Grund des Unfalls ist noch nicht geklärt, der Niederländer wurde glücklicherweise nur leicht verletzt. Allerdings verteilte sich die Einrichtung seines Wohnmobils über Hunderte Meter auf der Fahrbahn der A3.

Durch diesen Anblick wurden offenbar zahlreiche nachfolgende Autofahrer, die von der Polizei über einen Seitenstreifen an der Unfallstelle vorbeigeführt wurden, zu Gaffern: Sie fuhren viel zu langsam an der Absperrung vorbei. Doch damit nicht genug: Sie filmten das zerstreute Inventar mit ihrem Smartphone und behinderten damit die Bergungsarbeiten.
88,50 Euro und ein Punkt in Flensburg

Zwei Polizisten reagierten schnell, sie zogen während der Unfallaufnahme über 20 Autofahrer aus dem Verkehr, die ihr Handy sogar noch in der Hand hielten. Das Vergehen wird sie 88,50 Euro und einen Punkt in Flensburg kosten, Fahrer aus dem Ausland durften sofort bezahlen. Viele der Bestraften sahen ihr Fehlverhalten nicht ein und diskutierten auf der Autobahn mit der Polizei.

Alexander Stern, Polizeihauptmeister Verkehrspolizeiinspektion Feucht, appellierte an die Einsicht der Gaffer: Man müsse sich in die Situation versetzen, wenn man selbst verletzt auf dem Boden auf der Autobahn liege, blute und Schmerzen habe. Ob man dann möchte, dass jemand vorbeifahre und ein Video mache. „Möchten Sie, wenn Sie am Boden liegen, bluten und Schmerzen haben, gefilmt werden und sich später auf YouTube finden?“

Außerdem wiederholte sich ein mittlerweile weit verbreitetes Ärgernis bei Staus und Unfällen auf deutschen Autobahnen: Eine Rettungsgasse wird gar nicht oder – wie in diesem Fall – nur sehr schlecht gebildet. Lkws standen auf der linken Spur, Pkws nicht an den äußeren Seiten der jeweiligen Spur. Dadurch hatten Helfer große Probleme, den Unfallort zu erreichen. Wahrscheinlich ein Grund, warum die Aufräumarbeiten mehrere Stunden dauerten und ein Stau über fünf Kilometer entstand.

Quelle

Mir persönlich viel zu wenig Strafe, aber ich fand die Aktion der Polizisten Klasse!

So long

Ghost

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So soll es Sein:

Zitat:

Bei einem Unfall in Bayern zücken dreiste Autofahrer ihr Handy. In Schrittgeschwindigkeit fahren sie an der Unglücksstelle vorbei, um zu filmen. Die Polizei zieht die Gaffer aus dem Verkehr und verteilt Strafen.

„Möchten Sie, wenn Sie blutend am Boden liegen, sich später auf YouTube finden?“: Die Polizei bestraft Autofahrer, die extra langsam an einer Unfallstelle vorbeifahren, um zu filmen. Viele wollen das nicht einsehen.

Ein heftiger Unfall auf der Autobahn 3 in Bayern interessierte am Freitagmorgen so viele andere Autofahrer, dass sie in Schrittgeschwindigkeit an der Unfallstelle vorbeifuhren. Das ließ sich die Polizei nicht gefallen und schritt ein.

Bei Winkelhaid in der Nähe von Nürnberg wollte ein Niederländer in Fahrtrichtung Regensburg mit seinem Wohnmobil samt Anhänger einen Sattelzug überholen. Doch dieses Vorhaben misslang auf fast schon dramatische Weise: Denn beim Überholversuch fuhr er in den Lkw, durch den starken Aufprall wurde der gesamte Aufbau seines Wohnwagens abgerissen.

Der Grund des Unfalls ist noch nicht geklärt, der Niederländer wurde glücklicherweise nur leicht verletzt. Allerdings verteilte sich die Einrichtung seines Wohnmobils über Hunderte Meter auf der Fahrbahn der A3.

Durch diesen Anblick wurden offenbar zahlreiche nachfolgende Autofahrer, die von der Polizei über einen Seitenstreifen an der Unfallstelle vorbeigeführt wurden, zu Gaffern: Sie fuhren viel zu langsam an der Absperrung vorbei. Doch damit nicht genug: Sie filmten das zerstreute Inventar mit ihrem Smartphone und behinderten damit die Bergungsarbeiten.
88,50 Euro und ein Punkt in Flensburg

Zwei Polizisten reagierten schnell, sie zogen während der Unfallaufnahme über 20 Autofahrer aus dem Verkehr, die ihr Handy sogar noch in der Hand hielten. Das Vergehen wird sie 88,50 Euro und einen Punkt in Flensburg kosten, Fahrer aus dem Ausland durften sofort bezahlen. Viele der Bestraften sahen ihr Fehlverhalten nicht ein und diskutierten auf der Autobahn mit der Polizei.

Alexander Stern, Polizeihauptmeister Verkehrspolizeiinspektion Feucht, appellierte an die Einsicht der Gaffer: Man müsse sich in die Situation versetzen, wenn man selbst verletzt auf dem Boden auf der Autobahn liege, blute und Schmerzen habe. Ob man dann möchte, dass jemand vorbeifahre und ein Video mache. „Möchten Sie, wenn Sie am Boden liegen, bluten und Schmerzen haben, gefilmt werden und sich später auf YouTube finden?“

Außerdem wiederholte sich ein mittlerweile weit verbreitetes Ärgernis bei Staus und Unfällen auf deutschen Autobahnen: Eine Rettungsgasse wird gar nicht oder – wie in diesem Fall – nur sehr schlecht gebildet. Lkws standen auf der linken Spur, Pkws nicht an den äußeren Seiten der jeweiligen Spur. Dadurch hatten Helfer große Probleme, den Unfallort zu erreichen. Wahrscheinlich ein Grund, warum die Aufräumarbeiten mehrere Stunden dauerten und ein Stau über fünf Kilometer entstand.

Quelle

Mir persönlich viel zu wenig Strafe, aber ich fand die Aktion der Polizisten Klasse!

So long

Ghost

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Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 23. Juli 2017 um 13:41:28 Uhr:



Zitat:

@uhu110 schrieb am 22. Juli 2017 um 15:51:17 Uhr:


Im Normalfall hat man an der Unfallstelle gar keine Zeit, sich um die Gaffer zu kümmern, denn es zählt in erster Linie eine ordnungsgemäße und gleichzeitig zügige Unfallaufnahme, damit die Fahrbahn schnell wieder geräumt werden kann.

Vielleicht müssen wir hier eben umdenken und Prioritäten nach hinten setzen. Dann dauert der Stau eben länger. Was solls ?! Wir sind sinnlose Diskussionen und Beleidigungen leid ! Werden sofort zur Anzeige gebracht. Benötigt die Polizei dann eben länger um sich der Sache anzunehmen bleibt, ganz einfach, eine Sperrung eben auch ne Stunde länger bestehen, bis die Kameraden der Pol. dann eben die Personalien/Anzeige aufgenommen hat.

Stimme dir da zu.
Ich bin oft mit der Feuerwehr auf der Autobahn und es sind leider erschreckend viele Autofahrer die sich aufführen wie die größten Idioten. Ab und zu hat man schon das Verlangen ein Strahlrohr mal ein paar mal auf sein Auto fallen zu lassen.
Und wenn der Stau eben länger dauert weil die Polizei viel zu tun hat, dann können sich andere bei den Gaffern bedanken.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 24. Juli 2017 um 14:26:37 Uhr:



Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 24. Juli 2017 um 13:51:58 Uhr:


Das ist weder Kindergarten noch lächerlich, denn diese Filmaufnahmen sind ein eindeutiger Verstoß gegen die Rechte des bzw. der Unfallopfer:
"(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
[...] eine Bildaufnahme, [...], unbefugt herstellt [...]

Ich hab mal dein fett markiertes Zitat auf's wesentliche gekürzt. Hier stellt sich für mich die Frage, was ist an der Aufnahme "unbefugt", wenn es der Beifahrer macht (der Fahrer darf ja sein Handy nicht in der Hand halten)? Also allein das Anfertigen der Aufnahme dürfte mMn nicht strafbar sein. Jedoch gilt Satz 4 trotzdem: Auch befugte Aufnahmen dürfen nicht weiterverbreitet werden! Die Bestrafung DIESES Tatbestands (Weiterverbreitung) sollte konsequent durchgeführt werden. Dann nämlich ist das Anfertigen der Bilder/Videos für die meisten bereits witzlos.

Wer oder was soll denn den Beifahrer befugen, diese Aufnahmen zu machen? Neugier? Sensationslust? Wer hat ihm die Erlaubnis erteilt oder das Recht eingeräumt, solche völlig überflüssigen und in die rechte Dritter eingreifenden Aufnahmen zu machen? Das Filmen in diesen Situationen ist schlicht gesetzlich verboten.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 24. Juli 2017 um 14:38:17 Uhr:


Wer oder was soll denn den Beifahrer befugen, diese Aufnahmen zu machen? Neugier? Sensationslust?

Hä? Solange man nicht explizit unbefugt ist, ist man grundsätzlich erst mal befugt, nicht umgekehrt. Daher ja meine Frage, was mich unbefugt macht.

Zitat:

Das Filmen in diesen Situationen ist schlicht gesetzlich verboten.

Weil du das sagst? Da kenne ich dich besser als wie hier nur mit solchen Phrasen um dich zu werfen.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 24. Juli 2017 um 14:26:37 Uhr:



Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 24. Juli 2017 um 13:51:58 Uhr:


Das ist weder Kindergarten noch lächerlich, denn diese Filmaufnahmen sind ein eindeutiger Verstoß gegen die Rechte des bzw. der Unfallopfer:
"(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
[...] eine Bildaufnahme, [...], unbefugt herstellt [...]

Ich hab mal dein fett markiertes Zitat auf's wesentliche gekürzt. Hier stellt sich für mich die Frage, was ist an der Aufnahme "unbefugt", wenn es der Beifahrer macht (der Fahrer darf ja sein Handy nicht in der Hand halten)? Also allein das Anfertigen der Aufnahme dürfte mMn nicht strafbar sein. Jedoch gilt Satz 4 trotzdem: Auch befugte Aufnahmen dürfen nicht weiterverbreitet werden! Die Bestrafung DIESES Tatbestands (Weiterverbreitung) sollte konsequent durchgeführt werden. Dann nämlich ist das Anfertigen der Bilder/Videos für die meisten bereits witzlos.

Ob es bestraft werden kann oder nicht ist für mich erst mal unrelevant.
Für mich ist es schon krank dass überhaupt jemand so etwas filmen will.

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Zitat:

@Andi_08 schrieb am 24. Juli 2017 um 14:47:34 Uhr:


Ob es bestraft werden kann oder nicht ist für mich erst mal unrelevant.
Für mich ist es schon krank dass überhaupt jemand so etwas filmen will.

Da bin ich ganz bei dir, vor allem, wenn man dazu extra sein Handy herausholt, nur für diesen einen Anlass.

Seit 2004 ist nicht nur die Verbreitung solcher Aufnahmen strafbar, sondern schon deren Erstellung. Sobald diese Aufnahmen den höchstpersönlichen Lebensbereich (geschützer Raum) oder die Hilflosigkeit einer Person abbilden, sind diese "unbefugt", solange keine explizite Erlaubnis des Abgebildeten vorliegt.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 24. Juli 2017 um 14:47:19 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 24. Juli 2017 um 14:38:17 Uhr:


Wer oder was soll denn den Beifahrer befugen, diese Aufnahmen zu machen? Neugier? Sensationslust?

Hä? Solange man nicht explizit unbefugt ist, ist man grundsätzlich erst mal befugt, nicht umgekehrt. Daher ja meine Frage, was mich unbefugt macht.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 24. Juli 2017 um 14:47:19 Uhr:



Zitat:

Das Filmen in diesen Situationen ist schlicht gesetzlich verboten.


Weil du das sagst? Da kenne ich dich besser als wie hier nur mit solchen Phrasen um dich zu werfen.

Nein, weil es so in § 201a StGB steht. Unbefugt ist das Filmen schon deshalb, weil es ohne Kenntnis oder gar Einwilligung der gefilmten Personen gemacht wurde.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 24. Juli 2017 um 14:47:19 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 24. Juli 2017 um 14:38:17 Uhr:


Wer oder was soll denn den Beifahrer befugen, diese Aufnahmen zu machen? Neugier? Sensationslust?

Hä? Solange man nicht explizit unbefugt ist, ist man grundsätzlich erst mal befugt, nicht umgekehrt. Daher ja meine Frage, was mich unbefugt macht.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 24. Juli 2017 um 14:47:19 Uhr:



Zitat:

Das Filmen in diesen Situationen ist schlicht gesetzlich verboten.


Weil du das sagst? Da kenne ich dich besser als wie hier nur mit solchen Phrasen um dich zu werfen.

Nein, man ist in erster Linie erstmal grundsätzlich UNBEFUGT solange keine Erlaubnis zum Filmen vorliegt!

Grundsätzlich grundsätzlich... vergesst das doch mal. Wenn ich irgendwo zufällig auf nem Urlaubsvideo gelandet bin, interessiert das doch auch keinen.

In diesem Fall geht es doch einzig darum, dass KEIN normal denkender und fühlender Mensch eine Unfallstelle filmen möchte und womöglich am besten noch verletzte oder tote Menschen auf dem Video haben möchte. Allen, denen danach gelüstet würde ich mal jeglichen gesunden Menschenverstand völlig absprechen. Völlig egal was das Gesetz sagt. Wenn mir jemand aus meinem Freundeskreis so etwas zeigen würde, wäre er/sie in dieser Sekunde die längste Zeit mein Freund gewesen. Und ich hab weiß Gott nix gegen das Filmen in der Öffentlichkeit (außer wenn es mich beim Übertreten einer Verkehrsregel zeigt 😁)

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 24. Juli 2017 um 15:29:10 Uhr:


Wenn ich irgendwo zufällig auf nem Urlaubsvideo gelandet bin, interessiert das doch auch keinen.

Das mag dich vllt. nicht stören...

...andere stört es sehrwohl, wenn sie ohne ihre Einwilligung gefilmt werden - z.B. im Schwimmbad - und bei Veröffentlichung der Bilder in sozialen Netzwerken absolut keine Kontrolle/Nachverfolgungsmöglichkeit über diese mehr haben!

Deswegen ist es auch gut, dass Betroffene rechtlich dagegen vorgehen können!

Zitat:

In diesem Fall geht es doch einzig darum, dass KEIN normal denkender und fühlender Mensch eine Unfallstelle filmen möchte und womöglich am besten noch verletzte oder tote Menschen auf dem Video haben möchte.

Die Frage ist, wie du "normal" definierst!

Bei denen die Aufnahmen machen bzw. Gaffen, handelt es sich schlichtweg um einen Querschnitt durch unsere Gesellschaft...wo ALLE Alters-, ALLE Einkommens- und ALLE Bildungsklassen vertreten sind!

@TomF31
Wie meinst du das, man darf erst mal nix filmen, solange man keine Erlaubnis dazu hat? Wo kommen dann die ganzen Urlaubsfilme her? Also so pauschal kann deine Aussage nicht richtig sein.

@Levi 67
Danke für den Beitrag, das bringt mich auf die richtige Fährte. Ich war auf dem Holzweg.

@Ostelch
Mein Problem war, dass ich den von mir weggekürzten Nebensatz zwischen den Wörtern "Bildaufnahme" und "unbefugt" lediglich auf das Dargestellte der Bildaufnahme bezogen habe. Ich habe also den Nebensatz lediglich als Konkretisierung des Begriffs "Bildaufnahme" interpretiert. Dabei bezieht sich das Wörtchen "unbefugt" auf einen Teil desselben Nebensatzes, nämlich "andere Person", die ja das Recht am eigenen Bild inne hat.
Strafbar wird eine unbefugte Aufnahme aber erst, wenn es die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt und deren Strafbarkeit soll bitte auch unbedingt so bleiben.
Oh Mann, Jura war noch nie mein Fach.

@ Bahnfrei:
Auch das bloße Erstellen eines Bildes (ohne Veröffentlichungsabsicht) kann in D schon strafbar sein:
"Nach heutiger Rechtslage aber ist das bloße Erstellen eines Fotos auch ohne Veröffentlichungsabsicht – da es nicht unter § 22 KunstUrhG fällt – am allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu messen.[26]
(...)
„Ob und in welchem Umfang bereits die Fertigung derartiger Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlich, insbes. auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden.“[28] Es gibt mehrere Urteile, die das Erstellen von Fotos ohne Veröffentlichungsabsicht untersagen.[29]
(...)
Am 6. August 2004 trat § 201a Strafgesetzbuch (StGB) („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) in Kraft[30], der unter bestimmten Umständen schon für das bloße Erstellen eine Strafbarkeit vorsieht."
Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 24. Juli 2017 um 15:29:10 Uhr:


Grundsätzlich grundsätzlich... vergesst das doch mal. Wenn ich irgendwo zufällig auf nem Urlaubsvideo gelandet bin, interessiert das doch auch keinen.

Der Kontext macht den feinen Unterschied. Solange dich niemand als Hauptmotiv auf sein Foto oder Video bannt, ist das öffentlicher Raum und als solches in Grenzen hinzunehmen, auch als Teilnehmer einer öffentlichen Veranstaltung (beispielsweise als eine Person einer Zuschauergruppe bei Sportveranstaltungen, Teilnehmer einer Demo) ist das legal. Ein Portrait im selben Zusammenhang wäre zustimmungspflichtig.

Hier geht es aber um schützenswerte Räume. Es darf auch niemand seine Kamera in dein Fenster halten und abdrücken, auch wenn es ohne Hilfsmittel zu erreichen wäre und auch nicht für private Zwecke.

@Bahnfrei
Gerne, man kann ja nicht alles wissen und ich bin auch froh, wenn mich jemand korrigiert. Ich habe mich für eine Vereinssatzung mal mit dem Thema auseinandersetzen dürfen.

Im Rahmen der Berichterstattung über einen ungewöhnlich großen Unfall oder die ungewöhnlich große Aufregung über den kleinen Unfall ... wäre es wieder erlaubt; § 201a Abs.4 StGB . ... Die Ausnahmetatbestände machen diesen Schutz von einem Tuch zu einem Netz.

Zitat:

@Levi 67 schrieb am 24. Juli 2017 um 16:23:12 Uhr:


Gerne, man kann ja nicht alles wissen

Ich ärgere mich aber trotzdem über mich selbst. Ich hätte die von mir an Martin P.H. gestellte (und zwischenzeitlich beantwortete) Frage nach dem Grund für "unbefugt" einfach wissen MÜSSEN. Ist ja nicht so, dass ich mich nur aus dem MT-Forum mein geballtes Halbwissen zusammenbastle.

Dass es bereits strafbar sein kann, eine Aufnahme überhaupt zu erstellen, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, war mir tatsächlich neu. Danke an dieser Stelle nochmal an dich und Martin für die Aufklärung.

Um endlich wieder auf das Thema zurückzukommen: Eigentlich sind die Betroffenen mit 88,50€ OWi noch verdammt glimpflich davon gekommen. Die Polizei hätte laut §201a StGB durchaus auch eine saftige Anzeige daraus machen können. Das möchte ich Uhu110 & Kollegen doch ans Herz legen, wenn ein Autofahrer in so einer Kontrolle mit Diskutieren anfängt.

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