Polizei aufgehalten

Audi 80 B3/89

Hallo

habe zwei fragen die polizei hat mich mit einem autoanhänger aufgehalten leergewicht 580kg, Darf 2500kg gezogen werden mit dem hänger, Hab aber nur einen b führerschein jetzt sagen sie das ich den nicht fahren darf mit meinen audi 90 2.3

aber es heist doch leergewicht des audis 1100 darf das leergewicht einen anhängers nicht überschreiten 580 da wäre ich weit drunter ??

Das nächste habe den führerschein mit 17 gemacht jetzt sagen di mir auch das die probezeit erst mit dem 18 lebensjahr beginnt was mir aber ganz anderes gesagt wurde, und zwar das die probezeit beginnt sobald ich den schein habe geschafft habe ich ihn am 17.5.2007 also wäre meine probezeit am 17.5.2009 beendet.

Könnt ihr mir anworten geben?
was passiert mir jetzt ??

danke schon mal

38 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Raketenhelmut


Ich bin mir ziemlich sicher das mit 17 anfängt.

ok und du glaubst das mir nichts blüht

http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/.../content_02_01.html

guckst du😉

Na nichts glaub ich weniger da ja immernoch die Sache mit dem fahrn ohne gültigen Führerschein steht. Du hast ja nun die 3,5t überschritten.

http://www.frag-einen-anwalt.de/...rlichen-Fahrerlaubnis-__f35236.html
Was ma net alles findet mit de google

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Super Seite mit dem Anwalt. Muss ich mir merken.

mann darf mit dem B schein auch hänger mit mehr als 750kg zulässiges gesamgewicht bewegen.
du darfst ein fahrzeug bis 3,5t und zusätzlich einen hänger bis 750kg zGG fahren.
oder ein fahrzeug mit einem hänger dessen zGG nicht grösser als die leermasse des fahrzeugs ist, gleichzeitig dürfen beide zusammen nicht mehr wie 3,5t zGG haben

du hast also gegen 2 kriterien verstossen
zum einen war das gespann insgesamt viel zu schwer, du spricht von 2500kg zGG des hängers und 1100kg leermasse des zugfahrzeugs, wäre das schon zu viel, musst aber die zGG des fahrzeugs rechnen.
und dazu war der hänger mit 2500kg zGG zu gross für die 1100kg des zugfahrzeugs.

du hättest also nen hänger mit max. 1100kg zGG bewegen dürfen.

frage an die anderen, die max. anhängelast des fahrzeugs richtet sich nach der tatsächlichen beladung oder?
also nicht nach dem zGG des hängers?

Was ich zur Probzeit sagen kann ist, dass die zumindest bei sofort mit 17 läuft und ich daher nur noch 4,5 Monate Probzeit habe....JUHUUUUU!

Grundsätzlich darfst nur das ziehen was im Fahrzeugschein steht. Gebremst oder ungebremst.
Bei mir sind das z.b 1600Kg gebremst 640Kg ungebremst.
Was ich beim S2 zwar lächerlich finde aber so isses.
Aber würde die Rennleitung mich jetzt mit 2,5t Anhängelast aufhalten wäre das lediglich eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat im Sinne von fahren ohne Fahrerlaubniss da ich noch die alte Führerscheinklasse mit 7,5t bzw. 12,5t mit Zweiachsigem Anhänger besitzte.

Zitat:

Original geschrieben von Raketenhelmut


Doch ein LKW-Fahrer darf einen LEEREN Bus fahren

NEIN!

für das bewegen eines als "bus" zugelassenen fahrzeuges über 3,5t, ist zwingend ein bus-führerschein (d/de bzw. d1/d1e) erforderlich!

der lkw führerschein (c/ce bzw. c1/c1e) reicht lediglich dann, wenn ein werkstattmitarbeiter den bus zu prüf bzw. reparaturzwecken fährt, dann aber ohne fahrgäste!

das heisst der hänger darf max. als zGG die max. anhängelast des fahrzeugs haben?
heisst also ich dürfte nicht mit einem hänger mit 1350kg zGG fahren auch wenn er leer ist wenn meine max. anhängelast 1300kg ist?
das wär sehr doof 😁
der A4 darf ungebremst max. 700kg ziehen, wenn ich mich net täusche hat unser ungebremster hänger 750Kg zGG

Ob in der Probezeit oder danach is eigendlich ziemlich latte ! Normalerweise müsstest du jetzt ne verwarnung bekommen wenn dir das zum ersten mal passiert ist ! Vllt. noch nen klein Geldstrafe dazu , aber mehr dürfte eigendlich nicht kommen ! mfg

Beim PKW zählt nicht das zGG des Anhängers, sondern das was tatsächlich am Auto hinten dranhängt; also Leergewicht des Anhängers + Gewicht der Ladung. Dazu käme dann noch die Stützlast.

Steht zB. hier
http://www.tuev-sued.de/.../1_126.PDF

mfg

Moin,so wie ich es hier lese hast du fs B.Dir fehlt der zusatzlappen E. sprich FS BE dann müsste alles geritzt sein

ein bus is ein bus und dazu muss man nen personenbeförderungslappen zum lkw lappen haben.und solang das ding sitze hat,is es ein bus,und kein lkw.

und von wegen verwandt....wenn de 60 geschwister hast darfst dennoch keinen bus mit den leuten drin mit nur lkw lappen fahren.

ohne personenbeförderungslappen darf ma inkl fahrer nur 8 personen befördern....auch wenns deine 30 kinder sind,mehr als 7 mitfahrer is nicht....

wenn ma natürlich nen omibus ohne die ganzen sitze hat,is es ein lkw.

leergewicht des hängers und das was das darauf stehende auto gesamtgewicht hat darf ma dann ziehn wenns nicht über der anhängelast des zugfahrzeugs liegt.
es zählt eigengewicht des hängers und gesamtgewicht des autos das drauf steht.
hatten das problem auch mal mit nen a6 und nem b2 aufm hänger.
da wollten die polizisten auch gesamtgewicht des hänger und des b2 rechnen...was blödsinn sein muss,denn der hänger wiegt ja sein und das gewicht des autos.mehr nicht.wenn de 2,5t aufn hänger stelln darfst,aber nur 1000 drauf stehn,is das ja nen unterschied.
dank rechtschutz kam da nix raus.aber die haben uns das alles genau mitgeteilt beim adac.

und was ich jetz gelesen hab,darf das gesamte max. 3 achsige gespann max 3,5t wiegen,aber auch nur wenn es das zugfahrzeug zulässt.

Zitat:

Original geschrieben von Silent Shout


ein bus is ein bus und dazu muss man nen personenbeförderungslappen zum lkw lappen haben.

falsch!

selbst mit den pers.bef.schein darf man den bus mit einem lkw-lappen nicht regulär fahren! hierzu ist der bus-führerschein erforderlich!

Zitat:

ohne personenbeförderungslappen darf ma inkl fahrer nur 8 personen befördern...

auch wieder falsch!

ohne den pers.bef.schein darf man privat 9 leute incl. fahrer befördern!

Zitat:

wenn ma natürlich nen omibus ohne die ganzen sitze hat,is es ein lkw.

ebenfalls falsch!

was das ding ist, steht im fahrzeugschein! und geht nicht daraus hervor ob sitze montiert sind oder nicht....

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